o0Pascal0o Juli 22, 2009 unter der Vorraussetzung wenn es etwas zu verrechnen gibt, sollte folgendes gelten: -ja, bis 2013 ...oder evlt. doch nicht, weil das Zuflussprinzip gilt. Aber ich denke eher doch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tutonga August 30, 2009 · bearbeitet August 30, 2009 von Tutonga Hallo zusammen, ich oute mich jetzt mal als geistiges Prekariat :'( Bestimmt schon tausendfach gefragt und beantwortet, jedoch finde ich hier im Forum keine Antwort (Suche habe ich benutzt) noch über google. Deshalb bitte noch einmal für mich. 1. Wenn ich einen Fond oder einen ETF kaufe, der mit der ISIN DE anfängt: Muss ich diesen in irgendeiner weise bei der Steuererklärung angeben oder macht da alles die Bank und gut ist? 2. Wie verhält es sich bei ausländischen ausschüttenden Fonds bzw. ETFs? Ausländisch thesaurierend habe ich ganz abgeschrieben. Bitte nicht hauen, aber ich blicke echt nicht mehr durch Gruß Tutonga Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM August 30, 2009 Das sollte am Broker liegen. Wenn Du über einen deutschen Broker die Papiere kaufst, dann müsste der eigentlich die Abgeltungssteuer gleich einbehalten, Du musst dann auch nichts mehr irgendwo anmelden. Es gibt aber wohl Ausnahmen bei bestimmten Brokern, also fragst Du am besten den. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Dezember 29, 2009 schon 4 Monate kein Eintrag mehr, scheint also alles klar zu sein hinsichtlich der neuen Regeln. ... wenn nicht, das BMF hat sich nun auch auf über 100 Seiten ausgelassen. Jetzt dürfte auch endgültig klar sein, was es alles zu beklagen gibt. BMF-Schreiben vom 22.12.2009 - Einzelfragen zur Abgeltungsteuer.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JackRyan Januar 3, 2010 Hi, jetzt bräuchte ich auch mal eure Hilfe. Hab mir grad das PDF mit der Verlustverrechnung von der DiBa angeschaut. _Toll_, was die da alles hin und her rechnen... Endergebnis ist, dass ich rund 300€ an Verlusten aus Aktien stehen hab und noch 150€ nicht verwendeter Sparerpauschbetrag. Jetzt meine Fragen: 1. Wenn ich das richtig verstanden hab, dann kann ich den Topf mit den Aktienverlusten - wenn ich ihn nicht bei ner anderen Bank brauche - einfach stehen lassen, und der wird automatisch ins neue Jahr übertragen? 2. Den jetzt doch nicht benötigten Sparerpauschbetrag würde ich gerne noch für meine Tagesgeldzinsen bei der CoDi verwenden. Wie muss ich dazu vorgehen? Problem sehe ich hier darin, dass ich nirgends eine Steuerbescheinigung bestellt habe, da ich nicht davon ausgegangen bin, dass ich die brauche. Bei der DiBa dürfte das kein Problem darstellen, hier könnte ich sie noch anfordern, aber bei der CoDi dürfte das ein Problem werden. Oder benötige ich die Steuerbescheinigung gar nicht? Fazit: Man sollte wohl immer die Steuerbescheinigung bestellen, oder? Viele Dank, Jack Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 3, 2010 _Toll_, was die da alles hin und her rechnen... ich finde es ehrlich gesagt traurig, wie intransparent die Buchungen dargestellt wurden. 27.000 Zahlen ohne vernünftige Bezeichnung der dargestellten Positionen und ohne Hintergrundwissen. Der Beipackzettel hilft da auch nicht weiter. Aber irgendwie sind alle Abrechnungen egal um was es geht von der DiBa irgendwie unterste Kanone. Ein wirrer Text ohne System. 1. Wenn ich das richtig verstanden hab, dann kann ich den Topf mit den Aktienverlusten - wenn ich ihn nicht bei ner anderen Bank brauche - einfach stehen lassen, und der wird automatisch ins neue Jahr übertragen? richtig 2. Den jetzt doch nicht benötigten Sparerpauschbetrag würde ich gerne noch für meine Tagesgeldzinsen bei der CoDi verwenden. Wie muss ich dazu vorgehen? Problem sehe ich hier darin, dass ich nirgends eine Steuerbescheinigung bestellt habe, da ich nicht davon ausgegangen bin, dass ich die brauche. Bei der DiBa dürfte das kein Problem darstellen, hier könnte ich sie noch anfordern, aber bei der CoDi dürfte das ein Problem werden. Oder benötige ich die Steuerbescheinigung gar nicht? Du kannst bei jeder Bank bei der Steuern einbehalten wurden eine Steuerbescheinigung anfordern egal zu welchem Zeitpunkt. Die Setzung des Termins bei der Codi war reine Kundenverarschung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 5, 2010 Hab mal ne Frage zu thesaurierten Erträgen: Nehmen wir mal an ein Fonds deutschen Rechtes schüttet einen Teil seiner Erträge aus und thesauriert den Rest. Die Bank, bei der der Fonds lagert rechnet dann die Abgeltungssteuer für den ausgeschütteten Teil ab. Soweit ich das verstanden habe, kümmert sich die Fondsgesellschaft direkt um die Steuern beim thesaurierten Teil. Wie bekomme ich denn jetzt die steuerlichen Daten des thesaurierten Teiles? Erhalte ich auch eine Steuerbescheinigung von der Fondsgesellschaft? eventuelle Ähnlichkeiten mit der kürzlichen Ausschüttung des DEGI Europa sind nicht rein zufällig. B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 5, 2010 die tauchen in der Steuerbescheinigung der depotführenden Stelle auf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Januar 5, 2010 · bearbeitet Januar 5, 2010 von webber Du kannst bei jeder Bank bei der Steuern einbehalten wurden eine Steuerbescheinigung anfordern egal zu welchem Zeitpunkt. Auch dort wo keine Steuern eingefordert wurden, kann man sich Bescheinigungen anfordern . hoppla, link klappte wohl nicht. HIER KLICKEN Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 5, 2010 die tauchen in der Steuerbescheinigung der depotführenden Stelle auf. Dem ist aber nicht so bei der DEGI Europa Abrechnung (bei mir über Consors). Da ist nur die AgSt. + Soli. auf den ausgeschütteten Anteil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 5, 2010 · bearbeitet Januar 5, 2010 von Sven82 warten wir mal den eBundesanzeiger ab. Dürfte wohl innerhalb der nächsten Tage drin stehen wenn man den Vorjahren glauben darf. EDIT: Wenn man der Pressemitteilung glauben darf wurde nur der stpfl. Teil ausgeschüttet und der steuerfreie Teil thesauriert. http://www.aberdeen-immobilien.de/fileadmin/downloads/degi_europa_ausschuettung_2010.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 5, 2010 Das könnte (und wird wahrscheinlich) so sein. Allerdings kann ich das aus der Pressemitteilung nicht lesen. Ich habe das Teil jetzt bestimmt 5 mal durchgelesen :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 5, 2010 · bearbeitet Januar 5, 2010 von sparfux Habe nochmal ein wenig rumgerechnet. (Gleichungssysteme Lösen wie in der Schule) Gesamtertrag wäre bei unseren Annahmen 2,35€ steuerfrei (~64%) ~1,50€ steuerpflichtig (~36%) ~0,846€ Ausschüttung 1,00€ (davon 0,8459 steuerpflichtig und 0,1541 steuerfrei) Denke mal das "Problem" ist gelöst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 5, 2010 Allerdings kann ich das aus der Pressemitteilung nicht lesen. Ich habe das Teil jetzt bestimmt 5 mal durchgelesen :- die 0,8459 kapitalertragsteuerpflichtiger Anteil entsprechen genau dem Betrag, der ausgeschüttet wurde (zumindest nach meiner DiBa Abrechnung). Wenn man dann weiterliest, dass 15 % steuerfrei sind und insgesamt 1 EUR ausgeschüttet wurde dürfte das in etwa hinkommen Außerdem habe ich dann noch die Randziffer 144 des BMF-Schreibens vom 18.8.2009 im Hinterkopf, die für Teilthesaurierungen aus Vereinfachungsgründen folgendes sagt: "Von den ausgeschütteten Beträgen wird der Steuerabzug auf die ausgeschütteten Erträge und die ausschüttungsgleichen Erträge einbehalten." Tja, es könnte ja einfach sein, aber ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux Januar 5, 2010 die 0,8459 kapitalertragsteuerpflichtiger Anteil entsprechen genau dem Betrag, der ausgeschüttet wurde (zumindest nach meiner DiBa Abrechnung). Wie gesagt. Das wird so sein. Du hast Recht. Was mich verwirrt hat ist, das da steht: Der kapitalertragssteuerpflichtige Anteil der Ausschüttung beträgt ... Das sagt ja erstmal nichts über den thesaurierten Teil aus. Da war ein "Fomulierungsmeister" am Werk. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seventh_son Januar 13, 2010 Hallo, bisher haben ja Einkünfte aus Kapitalvermögen das zu versteuernde Einkommen erhöht. Gleichzeitig konnte man aber auch z.B. die Pendlerpauschale und andere Aufwände gegenrechnen. Jetzt ist mit der Abgeltungssteuer die Steuerschuld auf Kapitalvermögen abgegolten und kann nicht mit etwaigen Aufwänden in der Einkommenssteuererklärung "verrechnet" werden. Kann es jetzt nicht vorkommen, dass sich jemand, der steuerlich viel absetzen kann, schlechter stellt als vor der Abgeltungssteuer? Oder mache ich einen Denkfehler und der Fakt, dass sich das zu versteuernde Einkommen nicht mehr durch Kapitalerträge erhöht, gleicht alles wieder aus? Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Januar 13, 2010 Jetzt ist mit der Abgeltungssteuer die Steuerschuld auf Kapitalvermögen abgegolten und kann nicht mit etwaigen Aufwänden in der Einkommenssteuererklärung "verrechnet" werden. Kann es jetzt nicht vorkommen, dass sich jemand, der steuerlich viel absetzen kann, schlechter stellt als vor der Abgeltungssteuer? Oder mache ich einen Denkfehler und der Fakt, dass sich das zu versteuernde Einkommen nicht mehr durch Kapitalerträge erhöht, gleicht alles wieder aus? Ehrlich gesagt sehe ich nicht, wie das gehen soll. Normale Werbungskosten mindern das Einkommen, egal ob mit oder ohne Kapitalerträge. Und wenn das Einkommen ohne Kapitalerträge so niedrig sein sollte, dass hohe Werbungskosten keinen Einfluss mehr zeigen, wird es wahrscheinlich günstiger sein, zu beantragen, dass die KE wie normales Einkommen besteuert werden, schon ist alles wie früher. Der einzige Nachteil (neben Wegfall des HEV) ist der Wegfall von Werbungskosten auf die KE. Also keine Fahrkosten mehr zu Hauptversammlungen, keine Deoptgebühren mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Januar 24, 2010 Ich hab mal eine Frage zum Thema Verlust: Als Verlust werden doch auch die Gebühren, die mit dem Kauf unmittelbar zu tun haben, angesehen oder? Also Ordergebühr des Brokers und die Börsenentgelte. Wenn man nun 100 investiert hat, 10 Gebühren gesamt hatte und zu 120 verkauft, hat man doch 10 Gewinn, welcher besteuert wird oder?? Kann dieser Verlust durch die Ordergebühren auch in die Zukunft übertragen werden, wenn man unter dem Freistellungsauftrag/Steuerfreiem Einkommen liegt? Oder gilt der Verlust nur in Zusammenhang mit der direkten Order? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Januar 24, 2010 Ich hab mal eine Frage zum Thema Verlust: Als Verlust werden doch auch die Gebühren, die mit dem Kauf unmittelbar zu tun haben, angesehen oder? Also Ordergebühr des Brokers und die Börsenentgelte. Wenn man nun 100 investiert hat, 10 Gebühren gesamt hatte und zu 120 verkauft, hat man doch 10 Gewinn, welcher besteuert wird oder?? Kann dieser Verlust durch die Ordergebühren auch in die Zukunft übertragen werden, wenn man unter dem Freistellungsauftrag/Steuerfreiem Einkommen liegt? Oder gilt der Verlust nur in Zusammenhang mit der direkten Order? Grundlage für ASt (Verkaufspreis minus Kosten) minus (Kaufpreis plus Kosten) falls positiv = Abgeltunststeuer auf Differenz falls negativ = Differenz in Verrechnungstopf (Annahme: passender Verrechnungstopf vorher: Stand Null) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Januar 24, 2010 Grundlage für ASt (Verkaufspreis minus Kosten) minus (Kaufpreis plus Kosten) falls positiv = Abgeltunststeuer auf Differenz falls negativ = Differenz in Verrechnungstopf (Annahme: passender Verrechnungstopf vorher: Stand Null) Bezogen aufs Beispiel dann: (120 Verkauf - 5 Gebühren)= 115 (100 Kauf + 5 Gebühren) = 105 115-105= 10 Und wenn das dann minus wäre ab in den Verlustverrechnungstopf. Ok, verstanden. Danke ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 24, 2010 hier gibt es die fondsspezifischen Berechnungsschema http://www.sebassetmanagement.de/de/privatkunden/fondsbesteuerung/fondsartspezifische-infos/uebersicht/fondskategorien/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seventh_son Januar 26, 2010 Hallo, angenommen ich gebe meine Einkünfte aus Kapitalvermögen und die einbehaltenen Steuern darauf bei der Einkommenserklärung an, führt das Finanzamt dann automatisch eine Günstigerprüfung durch, ob die Einkünfte in das zu versteuernde Einkommen einfließen und mit dem persönlichen Grenzsteuersatz beaufschlagt werden bzw. die Einkünfte nicht einfließen und der Abgeltungssteuersatz angewandt wird? Mein Grenzsteuersatz liegt nämlich über 25%, ich muss aber die Einkünfte angeben aufgrund der nicht einbehaltenen Kirchensteuer. Danke schonmal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber Januar 26, 2010 jo und?? Erträge aus Kapitalvermögen werden immer mit 25% besteuert, egal wie hoch der persönliche Steuersatz ist. Nur bei Personen, wo der pers. unter 25% liegt, können die sich die Differenz wiederholen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 27, 2010 Hallo seventh_son, eine Günstigerprüfung wird in Zeile 4 der Anlage KAP extra beantragt (mir ist zwar noch nicht ganz klar, was passiert, wenn man es dort nicht ankreuzt, aber egal: du solltest es tun). Wenn dein Grenzsteuersatz auch ohne die Kapitalerträge bereits über 25% liegt, sollte es eigentlich keine Auswirkungen für die Einkommensteuer und den Soli haben; nur die Kirchensteuer musst du natürlich nachzahlen. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit Februar 8, 2010 Abgeltungsteuer Abzüge für Fondssparer und Aktionäre Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag