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Delphin

Genau 25% Grenzsteuersatz, oder vereinfacht gesagt: für Menschen mit mehr als 15.000 Einkommen werden also die Zinseinnahmen künftig niedriger besteuert, für Menschen die weniger verdienen bleibt alles beim alten (also weniger als 25% Grenzsteuestz), denn sie können ihre Zinsseinahmen wie bisher mit dem anderen Einkommen zusammen versteuern. D.h. sie bekommen einen Teil der gezahlten Abgeltungssteuer zurück.

 

Ich weiß nicht ob man ab 15.000 pro Jahr schon von "hohen Einkommen" sprechen sollte, eher nicht, würde ich sagen.

 

Ein weiterer erhoffter Vorteil durch die Abgeltungssteuer ist, dass es bürokratisch einfacher wird, das hat nur bedingt geklappt, weil man einen Bestandsschutz machen musste/wollte. Auch wird es Fälle geben in denen der Abgeltungssteuerabzug nicht funktioniert usw. d.h. die Anlagen KAP und AUS wird es weiterhin geben, nur ist es jetzt schwieriger zu entscheiden, wann man sie ausfüllen muss/will und man bekommt von der Bank keine AUsfüllhilfe mehr.

 

Dass zwischen Ausschüttungen (Zinsen und Dividenden) und Kursesteigerungen nicht mehr unterschieden wird, finde ich auch eine Vereinfachung für die Anlageentscheidung. Allerdings wird die Sache dadurch wieder kompliziert, dass bei Verlusten sehr wohl unterschieden wird.

 

Ein pisitiver Aspekt könnte aber noch hinzukommen: Da Kapitalerträge zukünftig abgegolten sind, sollen sie angeblich nicht mehr das zu versteuernde Einkommen erhöhen. Das würde sich positiv auf den Durchschnittssteuersatz und die Prograssion auswirken.

Genau so ist es, das ist aber kein zusätzlicher Vorteil! Sondern das ist in der Aussage "ab 15.000 Einkommen zahlt man künftig weniger Steuern auf Zinseinünfte" schon enthalten (da kann man sich leicht logisch ins Knie schießen).

 

Die Nachteile sind ja hinreichend bekannt und werden ja auch sehr ausführlich diskutiert. Größter Nachteil ist, dass das bisherige Aktienprivileg fällt. Außerdem, dass Dividenden jetzt quasi doch doppelt besteuert werden (Körperschaftssteuer und Einkommensteuer).

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o
2009:

Reguläre Anpassung der Rente auf 510 EUR monatlich (jährlich 6120 EUR)

a )Wie kommst du auf die reguläre Anpassung von 500 auf 510 monatlich?

b )Wieso rechnest du nicht wieder ab Jahr 2008 - wäre doch besser gewesen, von der vergleichbarkeit her - oder steckt da ein tieferer Sinn dahinter!?

 

 

Renteneintrittsalter/ Kapitalauszahlungsalter: 67 Jahre meinetwegen im Jahr 2044 i.H.v. 500 EUR monatlich (jährlich 6000 EUR)

 

1. private Rentenversicherung:

 

Bedingungen:

- 17% auf Ertragsanteil

 

monatliche Auszahlung = 500 - 17% = 415

 

 

2. staatliche Rentenversicherung:

 

Bedingungen:

- 10% auf Ertragsanteil

 

monatliche Auszahlung = 500 - 10% = 450

 

 

3. Riester-Versicherung(gefördert!), z.B. DWS Top-Rente Dynamik:

einmalige Kaptitalauszahlung: 30.000 -> wird mit dem persönlichem Steuersatz versteuert (ca. 20% als Standard-Renter!?)

z.B. 30.000 - 20% = 24000

 

wird mit dem persönlichem Steuersatz versteuert (ca. 20% als Standard-Renter!?)

z.B.: monatliche Zahlung: 300-20%=240

 

 

4. Riester-Versicherung(ungefördert!), z.B. DWS Top-Rente Dynamik:

z.B. 25000(weil ja nicht gefördert=weniger am Ende rausgekommen)/2*persönlichem Steuersatz:

25000 / 2 = 12500 - 20% + 12500 = 22500

 

5. Kaptialauszahlung(privat):

Was ist, wenn man z.B. einen Sparplan bis zu seinem 67. Lebensjahr laufen hat und das Geld dann in eine Versicherung steckt, die einem eine monatliche Rente auszahlt - welche Regel gilt dann?

a ) bei der Auszahlung des Sparplangeldes

b ) bei der Auszahlung der monatlichen "Rente"

 

Vielen Dank,

 

Pascal

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
a )Wie kommst du auf die reguläre Anpassung von 500€ auf 510€ monatlich?
reines Beispiel: Die Erhöhung dient lediglich zur Darstellung, dass der steuerfreie Teil im Jahr des Rentenbeginns für die Folgejahre festgeschrieben wird.

 

b )Wieso rechnest du nicht wieder ab Jahr 2008 - wäre doch besser gewesen, von der vergleichbarkeit her - oder steckt da ein tieferer Sinn dahinter!?
ja, da steckt Sinn hinter, weil der steuerfreie Teil aus 2008 darin festgeschrieben wird und in den Folgejahren abgezogen wird von den steuerpflichtigen Erträgen.

 

2. staatliche Rentenversicherung:

 

Bedingungen:

- 10% auf Ertragsanteil

 

monatliche Auszahlung = 500€ - 10% = 450€

Wieso schreibst du bei 2. staatliche Rentenversicherung wieder 10 %?

 

Hier habe ich ein Skript zur Rentenbesteuerung verlinkt

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?a...st&id=22243

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?a...st&id=22627

 

Die Rente wird mit dem Ertragsanteil besteuert: für 2008 sind das 56 %

56 % von 6000 EUR (immer Jahresangaben, auf den Monat kann man das immer sehr schlecht herunterbrechen) = 3.360 EUR

3360 EUR sind steuerpflichtig. Diese erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Wenn dieses vorher 10.000 EUR betrugt und jetzt die 3.360 EUR dazukommen werden insgesamt 13.360 EUR versteuert mit dem invidiuellen Steuersatz für diesen Betrag.

 

3. und 4. würde ich so absegnen und für die Beantwortung von 5. müsste ich mich selbst wieder in das Thema einlesen, zumal ich beruflich seit über 2 Jahren nix mehr mit Steuern und schon gar nicht mit dem Alterseinkünftegesetz am Hut habe.

 

Gruß

Sven

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tschenser

mal 'ne frage:

 

ein rentner (baujahr 1944) hat beim finanzamt einen antrag auf nichtveranlagung gestellt, dieser wurde bewilligt und bei der bank eingereicht.....

greift fuer den rentner ab naechstes jahr die abgeltungssteuer, wenn ja behaelt die bank die ertraege ein oder muss der rentner sich selbst drum keummern und eine steuererklaerung abgeben?

falls nein, waere das ja ne super geschichte....

 

thx

tschenser

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harrygünter
greift fuer den rentner ab naechstes jahr die abgeltungssteuer, wenn ja behaelt die bank die ertraege ein oder muss der rentner sich selbst drum

Meines Wissens nach behalten NV-Bescheinigungen ihre Gültigkeit. Es ist halt am Renter, zu prüfen ob seine Einkünfte unterhalb der Einkommenssteuergrenze bleiben.

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tschenser

erst mal vielen dank fuer deine antwort. der rentner ist verheiratet und baujahr 1944... wo liegt da die einkommensgrenze (jaehrlich) damit die abgeltungssteuer nicht greift.....

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Sven82

Baujahr spielt keine Rolle. Höchstens der Rentenbeginn für die Ermittlung des Ertragsanteil der Rente.

 

Entscheidend ist der Grundfreibetrag im § 32a EStG von derzeit 7.664 EUR zu versteuerndem Einkommen

http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16371

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tschenser

danke fuer den link... muss gestehen, dass ich damit nicht allzu viel anfangen kann. soll das heissen, dass wenn das jahres einkommen des rentnerehepaars ueber 7664 euro liegt...muss eine steuererklaerung gemacht werden ?

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neysee
danke fuer den link... muss gestehen, dass ich damit nicht allzu viel anfangen kann. soll das heissen, dass wenn das jahres einkommen des rentnerehepaars ueber 7664 euro liegt...muss eine steuererklaerung gemacht werden ?

 

7664 ist für eine Person. Und die Rente ist nicht komplett steuerpflichtig, wie hoch der zu versteuernde Anteil ist, ergibt sich aus dem Rentenbescheid.

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tschenser

hallo,

habe bei http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltung...freibetrag.html

gelesen, dass "Liegen die Einträge über der Grenze, ( 8.501,00 bei Singles, bzw. 17.003,00 bei Paaren) muss eine Einkommenssteuererklärung abgegeben und die NV-Bescheinigung an das Finanzamt zurückgegeben werden."

 

......? was ist denn nun richtig?

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Stoef
· bearbeitet von Stoef

Bitte schlagt mich nicht tot :blushing:

 

Habe folgende Frage zur Abgeltungssteuer (wurde bestimmt im Thread schon besprochen - ich finde nur die entsprechende Seite nicht mehr...)

 

Folgende Fondstransaktionen nehme ich 2009 vor (Die Zahlen sind rein hypothetisch):

 

05.01.2009 - 14.08.2009: 974,00 Gewinn

07.01.2009 - 14.01.2009: -199,00 Verlust

27.01.2009 - 14.08.2009: 730,44 Gewinn

01.10.2009 - 15.12.2009: -362,44 Verlust

 

Wenn ich alles richtig verstanden habe, werden die Gewinne sofort mit 25 % + Kirchensteuer + Soli = ca. 28% verrechnet.

Ich erhalte dann in etwa 72% meines erzielten Gewinnes von der Bank auf mein Konto gezahlt.

Die Verluste ... ja, was passiert mit denen? - diese werden ja wahrscheinlich nicht direkt wieder mit den Gewinnen gegengerechnet - so dass ich diese dann vom Broker zurückerstattet bekomme.

Ich vermute mal, dass ich dann in der Steuererklärung alle Gewinne und Verluste gegenüberstelle und dann zu viel gezahlte Steuern zurückerhalte. Stimmt dies so?

Wäre ja dann nicht unbedingt eine Vereinfachung in der Steuererklärung und außerdem, wer streicht denn dann wohl die Zinsgewinne ein?

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neysee
habe bei http://www.fondsvermittlung24.de/abgeltung...freibetrag.html

gelesen, dass "Liegen die Einträge über der Grenze, ( 8.501,00 bei Singles, bzw. 17.003,00 bei Paaren) muss eine Einkommenssteuererklärung abgegeben und die NV-Bescheinigung an das Finanzamt zurückgegeben werden."

 

......? was ist denn nun richtig?

 

Ich würde vermuten, dass die da auf die 7664 schon 801 Sparerfreibetrag (oder wie immer der demnächst heißt) und 36 Sonderausgabenpauschale drauf gerechnet haben.

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Stoef

 

Hallo Sven82,

 

ohne Dir zu Nahe treten zu wollen, so ganz habe ich das immer noch nicht kapiert.

Stimmt denn nun meine Vermutung oder aber muß ich meine Berechnungsmethodik anders ansetzen?

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Sven82

jupp, so setzen sich die 8501 EUR zusammen

 

Wer jetzt höhere Sonderausgaben als 36 EUR glaubhaft machen kann, weil er z.B. Kirchensteuerpflichtig ist, für den stimmt die Aussage schon nicht mehr. Daher finde ich derartige Angaben auch immer ziemlich bekloppt. Entscheidend ist letztlich das zu versteuernde Einkommen, dass 7.664 EUR nicht übersteigen darf. Wie sich dieses ermittelt kann jeder anhand von Elster oder anderen Steuerprogrammen ermitteln.

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GlobalGrowth
4. Riester-Versicherung(ungefördert!), z.B. DWS Top-Rente Dynamik:

z.B. 25000(weil ja nicht gefördert=weniger am Ende rausgekommen)/2*persönlichem Steuersatz:

25000 / 2 = 12500 - 20% + 12500 = 22500

 

So wäre es richtig:

 

25.000 ( minus gezahlte Beiträge) = Ergebnis dividiert durch 2 ( das sind die Hälfte der Erträge)

diese werden nun mit dem persönlichen Steuersatz versteuert...

 

Beispiel: 25.000 Auszahlung ( 10.000 selbst gezahlt)= 15.000 Erträge

 

15.000 /2 = 7500

7500 x 0,80 = 6000

 

Du hast also insgesamt 1500 Steuern zu entrichten

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tschenser

damit habt ihr mir schon weitergeholfen....

 

VIELEN DANK !!!

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Fleisch

aus aktuellem Anlass:

 

Bundesrat segnet Verschärfung ab

 

Mehr als 60 Änderungen hat der Bundesrat am geplanten Jahressteuergesetz 2009 vorgeschlagen. Betroffen davon sind auch die Regeln zur Abgeltungssteuer. Anleger dürfen sich auf weitere Verschärfungen einstellen.

[...]

Für Anleger und Fondsbranche heikel: Mittelbar könnten sehr viele Fonds und ETFs von der Regelung betroffen sein, sofern sie Termingeschäfte wie zum Beispiel Swaps nutzen, um steuerfreie Erträge zu generieren.

 

Börse-Online.de

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HenryMorgan

Mal kurze Frage zu dem Thema.

 

Ich will 5000 Euro auf ein Tagesgeldkonto anlegen.

Sagen wir für 5% (einfacher zu rechnen).

 

Wie sieht es denn jetzt hier mit dem tatsächlichen Ertrag aus??

 

Ohne Steuer wären das ja im Monat knapp 20.83 Euro Zinsen (250 Euro Jahr durch 12).

 

Wie sieht es denn aktuell aus? Wieviel Zinsen kommen denn zur Zeit pro Monat raus?

 

Und was die entscheidende Frage für miche igentlich ist, wird es ab 2009 mit der Abgeltungssteuer etwas besser oder schlechter mit den monatlichen Zinsen?

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Delphin
Wie sieht es denn aktuell aus? Wieviel Zinsen kommen denn zur Zeit pro Monat raus?

Na ja, das wird zu deinen übrigen Einkünften dazugerechnet, wieviel Steurn du zahlst, hängt dann davon ab. (Zwischen 0% und 42%, aber letztere auch nur, wenn du deutlich über 100.000 verdienst.)

 

Und was die entscheidende Frage für miche igentlich ist, wird es ab 2009 mit der Abgeltungssteuer etwas besser oder schlechter mit den monatlichen Zinsen

Ab 2009 wird das besser, oder gleich, in keinem Fall schlechter. Du zahlst 26,375% Abgeltungssteuer auf die Zinsen. (Ausnahme: es fällt unter den Freistellungsbetrag oder du hast ein NV-Bescheinigung). Hast du nun ein zu versteuerndes Einkommen (ohne die Zinseinfkünfte gerechnet) von weniger als ca. 15.000, dann solltest du Anlage KAP ausfüllen, dann bekommst du was zurück, weil du in diesem Fall nicht die ganzen 26,375% Abgeltungssteuer zahlen musst.

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obalaa
Mal kurze Frage zu dem Thema.

 

Ich will 5000 Euro auf ein Tagesgeldkonto anlegen.

Sagen wir für 5% (einfacher zu rechnen).

 

Wie sieht es denn jetzt hier mit dem tatsächlichen Ertrag aus??

 

Ohne Steuer wären das ja im Monat knapp 20.83 Euro Zinsen (250 Euro Jahr durch 12).

 

Wie sieht es denn aktuell aus? Wieviel Zinsen kommen denn zur Zeit pro Monat raus?

 

Und was die entscheidende Frage für miche igentlich ist, wird es ab 2009 mit der Abgeltungssteuer etwas besser oder schlechter mit den monatlichen Zinsen?

 

 

Kommt auf deinen Persönlichen Steuersatz an.

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Racer
Mal kurze Frage zu dem Thema.

 

Ich will 5000 Euro auf ein Tagesgeldkonto anlegen.

Sagen wir für 5% (einfacher zu rechnen).

...

 

5 Prozent von 5.000 Euro sind nach Adam Riese 250 Euro (mal Wiederanlageeffekte außer Acht gelassen). Wenn Du ihn nicht bereits anderweitig verwendet hast, kannst Du hierfür Deinen Sparerfreibetrag von 801 Euro einsetzen und musst auf die Zinserträge keine Steuern zahlen. Das gilt für 2008 genauso wie für 2009. Solltest Du Steuern zahlen müssen, hängt die Vorteilhaftigkeit - wie bereits beschrieben - von Deinem Steuersatz ab.

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besserpunk

Mal ne andere Frage:

 

Riester ist ja von der Abgeltungsteuer nicht betroffen, zumindest nicht jährlich.

 

Hat es irgendwelche nachteiligen Auswirkungen (z.B. wenn ich bei Renteneintritt mir 1/3 der gesparten Summe auszahlen lasse), wenn ich erst nächstes Jahr mit Riestern beginne?

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HenryMorgan
5 Prozent von 5.000 Euro sind nach Adam Riese 250 Euro (mal Wiederanlageeffekte außer Acht gelassen). Wenn Du ihn nicht bereits anderweitig verwendet hast, kannst Du hierfür Deinen Sparerfreibetrag von 801 Euro einsetzen und musst auf die Zinserträge keine Steuern zahlen. Das gilt für 2008 genauso wie für 2009. Solltest Du Steuern zahlen müssen, hängt die Vorteilhaftigkeit - wie bereits beschrieben - von Deinem Steuersatz ab.

 

 

Die 801 Euro bedeuten doch eigentlich nur, das bei 5000 Euro angelegt, ich auf 4199 Euro Abgeltungssteuer zahlen muss,oder??

 

Ach ja, Beamter, Ledig,keine Kinder Steuerklasse 1. EInkommen Brutto ca 30t Euro.

 

Welche Steuersatz gilt denn da?

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tschenser
Die 801 Euro bedeuten doch eigentlich nur, das bei 5000 Euro angelegt, ich auf 4199 Euro Abgeltungssteuer zahlen muss,oder??

 

falsch!!! die abgeltungssteuer betrifft die erträge aus der anlagesumme.... solang die unter 801 sind, iss ja alles gut

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