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harrygünter
· bearbeitet von harrygünter
Oder werden diese "live" gegengerechnet, so das nach 1000 EUR Verlust

und anschliessenden 1000 EUR Gewinn keine Abgeltungssteuer fällig wäre ?

Bankintern soll das "live" gegengerechnet werden.

Trotzdem gibt es natürlich unglückliche Kombinationen:

erster Deal im Jahr 1000 EUR Gewinn => Steuern zahlenda Sparerpauschbetrag überschritten; danach 1000 EUR Verlust => gibt erstmal nix zurück sondern wird erst mit weiteren Gewinnen verrechnet

 

Die Depot-/Bankenübergreifende Berechnung erfolgt aber erst mit der Steuererklärung.

Falls Du keine machst (weil nicht erforderlich bzw. "abgegolten") werden dieeinzelnen Banken das wohl in die Folgejahre vortragen.

 

Edit: Interessant noch die Altfallregelung: alle bis 31.12.08 aufgelaufenen und festgestellten Spekulationsverluste können nur eine begrenzte Zeit (bis 2013?) mit Kursgewinen gegengerechnet werden.

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christian
· bearbeitet von Sapine
ich schieb das Thema mal in den Abgeltungssteuerthread

dankeschön :rolleyes:

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norisk
Grundsätzlich gilt für Fonds und die meisten anderen Wertpapiere, dass Anleger die Kursgewinne steuerfrei einstreichen können, wenn sie die Wertpapiere vor dem 1. Januar 2009 kaufen. Für Zertifikate gilt diese Regelung allerdings nicht. Und wird der Referentenentwurf Gesetz, werden auch für Fonds, die in Zertifikate investieren, künftig abweichende Regeln gelten. Dann gelten künftig die im Fonds realisierten Gewinne als dem Anleger zugeflossen und werden einmal jährlich mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent besteuert.

 

 

Als neuer Termin für die Behandlung im Bundeskabinett wird der 18. Juni 2008 ins Auge gefasst.

Gibt es zur Behandlung von Zertifikaten innerhalb eines Fonds eigentlich schon neuere Infos?

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Sven82

http://www.axerpartnerschaft.de/uploads/tx...uer_Anleger.pdf

Der Beitrag berücksichtigt bereits den Regierungsentwurf des JStG 2009 und somit die geplanten Änderungen

 

Suchwort: Zertfikatefonds

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o0Pascal0o
Du legst 20.000 Euro an und mit Wertsteigerung werden daraus 30.000 Euro bis zu Deinem 67

Fall 1: nachgelagerte Besteuerung: Dann musst Du die kompletten 30.000 Euro versteuern mit Deinem persönlichen Steuersatz

Fall 2: Abgeltungssteuer: Du zahlst auf 10.000 Euro rund 28 % Abgeltungssteuer

also ganz genau genommen:

Fall 1: nachgelagerte Besteuerung: Dann musst Du die kompletten 30.000 Euro / 2, also 15.000 versteuern mit Deinem persönlichen Steuersatz

Fall 2: Abgeltungssteuer: Du zahlst auf 10.000 Euro rund 28 % Abgeltungssteuer

 

oder tatsächlich die vollen 30.000 in Fall1?

 

ein schönes Restwochenende!

 

Pascal

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Sapine

wie kommst auf "/2"? Nachgelagert heißt nachgelagert und nichts von halbem Steuersatz.

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Sascha79
· bearbeitet von Sascha79
wie kommst auf "/2"? Nachgelagert heißt nachgelagert und nichts von halbem Steuersatz.

 

Ich habe das in Verkaufsprospekten zu Altersvorsorgeprodukten auch schon gelesen, dass im Zuge der Nachgelagerten Besteuerung die Hälfte dem persönlichen Steuersatz unterliegt. Nur begründen kann ich es leider nicht, ebensowenig kann ich sagen ob das grundsätzlich für die nachgelagerte Besteuerung gilt.

 

Mein erster Gedanke war ein ganz anderer: ist es wirklich so, dass man auch das eingesetzte Kapital mit versteuern muss?!

Das wäre bei einer Einmalanlage ja tödlich.

Bei laufender Zahlung hat man ja zumindest noch seinen jährlichen Sonderausgabenabzug.

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etherial
Mein erster Gedanke war ein ganz anderer: ist es wirklich so, dass man auch das eingesetzte Kapital mit versteuern muss?!

 

- Bei nachgelagerter Versteuerung musst du alles was rauskommt versteuern. Dafür hast du ja die Jahre, in denen du angespart hast, alle Steuer auf das ersparte zurückbekommen.

- Bei Fondsparplänen zahlst du Abgeltungssteur auf den Gewinn

- Bei Rentenversicherungen und Einmalauszahlung persönlicher Steuersatz/2 (auf den Gewinn)?

- Bei Rentenversicherung und Verrentung Wird der Ertragsanteil besteuert (Pauschalsteuer auf dein gesamtes angespartes Vermögen)?

 

Das wäre bei einer Einmalanlage ja tödlich.

 

Wenn du Riester einmal anlegst, dann ist der überwiegende Teil deiner Anlage ungefördert. Der ungeförderte Teil wird steuerlich wie eine private Rentenversicherung behandelt. Nur der geförderte Teil bzw. das was draus geworden ist, wird am Ende komplett versteuert.

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o
wie kommst auf "/2"? Nachgelagert heißt nachgelagert und nichts von halbem Steuersatz.

Achso, ich habe das mit ner Rentenversicherung verwechselt. Ich dachte, dass wird dann, weil man es ja erst mit 67 abhebt, wie eine Rente behandelt.

 

- Bei Rentenversicherung und Verrentung Wird der Ertragsanteil besteuert (Pauschalsteuer auf dein gesamtes angespartes Vermögen)?

Der Ertragsanteil? Also auf die monatliche Rentensumme - und darauf dann der persönliche Steuersatz, oder?

 

Wenn du Riester einmal anlegst, dann ist der überwiegende Teil deiner Anlage ungefördert. Der ungeförderte Teil wird steuerlich wie eine private Rentenversicherung behandelt. Nur der geförderte Teil bzw. das was draus geworden ist, wird am Ende komplett versteuert.

Jo, aber bei einer ETF-Einmalanlage in 2009 wäre das dann wirklich schlecht.

 

Gruß und einen sonnigen Start in die Woche!

 

Pascal

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anni34

Hi

aktuelle Infos zu dem Thema, die mir eine große Hilfe waren und viele Fragen beantwortet haben findet ihr unter:

http://www.konz-steuertipps.de/konz/tipp/A...steuer/226.html

Viele Grüße

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etherial
Der Ertragsanteil? Also auf die monatliche Rentensumme - und darauf dann der persönliche Steuersatz, oder?

 

So wie es hier steht: http://www.steuerlexikon-online.de/Ertrags...il_Tabelle.html.

 

Ertragsanteil wird mit persönlichem Steuersatz besteuert.

 

Jo, aber bei einer ETF-Einmalanlage in 2009 wäre das dann wirklich schlecht.

 

ETFs werden doch nochmal ganz anders besteuert. Und das ist unabhängig von Einmalanlage oder Sparplan. Vielleicht verstehe ich dich jetzt aber auch nicht richtig.

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berliner

Was passiert, wenn man Aktien von 2009 gekauft hat, aber die Firma nach 2009 die Aktien tauscht (wie kürzlich beim reverse split von United Utilities geschehen) oder nach einem Merger die Aktien unter einer anderen WKN aus- und eingebucht werden?

 

Letztens bei United Utilities hat maxblue die mit dem einem neuen Einstandspreis, aber dem alten Einstandsdatum weitergeführt. Aber ist das auch das Verfahren, das bei der AGSt gelten wird?

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o0Pascal0o
- Bei Rentenversicherungen und Einmalauszahlung persönlicher Steuersatz/2 (auf den Gewinn)?

Nur auf den Gewinn? Wäre ja fair, weil das Kapital ja schon irgendwann einmal versteuert wurde.

 

- Bei Rentenversicherung und Verrentung Wird der Ertragsanteil besteuert (Pauschalsteuer auf dein gesamtes angespartes Vermögen)?
So wie es hier steht: http://www.steuerlexikon-online.de/Ertrags...il_Tabelle.html.

 

Ertragsanteil wird mit persönlichem Steuersatz besteuert.

Also mit 67, dann 10%. Wenn mit 67 dann 100.000 in der Rentenversicherung sind, dann bekommt man vom monatlichen Rentenbetrag jeweils 10% abgezogen. Wenn man mit seiner Rentenversicherung z.B. vereinabart hat, dass man eine lebenslange Rente haben möchte dann sagen die z.B. bei nur angesparten 100.000 zahlen die dann 240/Monat(weil die davon ausgehen, dass man durchschnittlich dann ca. 105 Jahre alt wird -> 105-67=38*12=456*240=109940 -> Zinsgewinn bleibt ja bei der Versicherung, also hätten die durchschnittlich noch einen Gewinn gemacht). Davon werden aber nur immer 216 überwiesen, da 24 abgezogen werden.

 

Gruß

 

Pascal

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Sven82
Nur auf den Gewinn? Wäre ja fair, weil das Kapital ja schon irgendwann einmal versteuert wurde.
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

 

Bei Kapitalauszahlung § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

 

Wenn die Versicherungsleistung verrentet wird erfolgt die Besteuerung anhand des Ertragsanteils. Der Ertragsanteil ergibt sich aus der zur Versicherung zugehörigen Tabelle. Je nachdem um was es sich für eine Versicherung und Rente (Leibrente, abgekürzte Leibrente etc.) handelt gilt der Ertragsanteilstabelle aus § 22 Abs. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe a EStG oder § 22 Abs. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchtabe b EStG oder den Tabellen aus § 55 EStDV.

 

Bei privaten Rentenversicherung gilt § 22 Abs. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe b EStG - sprich die von etherial verlinkte Tabelle.

 

Bei Renteneintritt mit 67 werden dann von der Jahresrente 17 % als steuerpflichtige Erträge angesehen. Diese 17 % erhöhen das zu versteuernde Einkommen, welches Bemessungsgrundlage für festzusetzende Einkommensteuer ist.

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etherial
Wenn die Versicherungsleistung verrentet wird erfolgt die Besteuerung anhand des Ertragsanteils.

 

Das hatten wir ja schon geklärt ... Pascal hat doch zitiert:

 

- Bei Rentenversicherungen und Einmalauszahlung persönlicher Steuersatz/2 (auf den Gewinn)?

 

Eben nicht Verrentung. Da ist es doch so, dass der Gewinn der KLV mit Steuersatz/2 versteuert wird, richtig?

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

@Kapitalauszahlung (privat):

Das hatten wir ja schon geklärt ... Pascal hat doch zitiert:

 

Eben nicht Verrentung. Da ist es doch so, dass der Gewinn der KLV mit Steuersatz/2 versteuert wird, richtig?

Ja genau, die Hälfte, wenn du mindestens 12 Jahre den Vertrag laufen hast und mindestens 60 Jahre alt bist:

 

"6. 1 der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge (Erträge) im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrags bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die lebenslange Rentenzahlung gewählt und erbracht wird, und bei Kapitalversicherungen mit Sparanteil, wenn der Vertrag nach dem 31. 12. 2004 abgeschlossen worden ist. 2 Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen."

Quelle: http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16349

 

 

@monatliche Rentenauszahlung (privat)

Bei privaten Rentenversicherung gilt § 22 Abs. 1 S. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe b EStG - sprich die von etherial verlinkte Tabelle.

Also trifft bei privaten Rentenverträgen folgendes Beispiel zu:

Nur auf den Gewinn? Wäre ja fair, weil das Kapital ja schon irgendwann einmal versteuert wurde.

 

Also mit 67, dann 10%. Wenn mit 67 dann 100.000€ in der Rentenversicherung sind, dann bekommt man vom monatlichen Rentenbetrag jeweils 10% abgezogen. Wenn man mit seiner Rentenversicherung z.B. vereinabart hat, dass man eine lebenslange Rente haben möchte dann sagen die z.B. bei nur angesparten 100.000€ zahlen die dann 240€/Monat(weil die davon ausgehen, dass man durchschnittlich dann ca. 105 Jahre alt wird -> 105-67=38*12=456*240=109940 -> Zinsgewinn bleibt ja bei der Versicherung, also hätten die durchschnittlich noch einen Gewinn gemacht). Davon werden aber nur immer 216€ überwiesen, da 24€ abgezogen werden.

 

 

@monatliche Rentenauszahlung (staatlich):

Bei Renteneintritt mit 67 werden dann von der Jahresrente 17 % als steuerpflichtige Erträge angesehen. Diese 17 % erhöhen das zu versteuernde Einkommen, welches Bemessungsgrundlage für festzusetzende Einkommensteuer ist.

...Und bei der staatlichen Rente werden nicht 10%, sondern 17% als Ertragsanteil angesehen.

 

 

Aber was ist, wenn man z.B. einen Sparplan bis zu seinem 67. Lebensjahr laufen hat und das Geld dann in eine Versicherung steckt, die einem eine monatliche Rente auszahlt - welche Regel gilt dann?

a ) bei der Auszahlung des Sparplangeldes

b ) bei der Auszahlung der monatlichen "Rente"

 

Gruß

 

Pascal

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H.B.
· bearbeitet von ficoach

Übrigens, es gibt jetzt doch ein Schlupfloch für die Abgeltungssteuer:

 

Die Kosten für die Vermögensverwaltung sind steuerlich zu 50% absetzbar. (AZ: IV CI 1 - S 2000/07/00009), Schreiben des Finanzministeriums an Banken;

 

Man muss nur dafür sorgen, dass man selbst indirekt die Erträge bezieht.

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LagarMat

Ist das eine dezente Eigenwerbung? :P;)

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

@ o0Pascal0o

 

einer von uns beiden kann nicht richtig gucken ;)

http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16354

 

1. private Rentenversicherung => § 22 Abs. 1 S. 3 a bb EStG

2. gesetzliche Rentenversicherung => § 22 Abs. 1 S. 3 a aa EStG

 

Renteneintrittsalter: 67 Jahre meinetwegen im Jahr 2008 i.H.v. 500 EUR monatlich (jährlich 6000 EUR

 

1. private Rentenversicherung:

 

2008:

steuerbare Einnahmen = 6000 EUR

Ertragsanteil = 17 %, keine 10 %

steuerpflichtiger Anteil = 1.020 EUR

 

2009:

Reguläre Anpassung der Rente auf 510 EUR monatlich (jährlich 6120 EUR)

steuerbare Einnahmen 6120 EUR

Ertragsanteil = 17 %, keine 10 %

steuerpflichtiger Anteil = 1.040,40 EUR

 

2. gesetzliche Rentenversicherung:

 

2008:

steuerbare Einnahmen 6.000 EUR

Ertragsanteil = 56 % = 3.360 EUR

steuerfreie Einnahmen 2.640 EUR

steuerpflichtige Einnahmen 3.360 EUR

 

Die 2.640 EUR werden als steuerfreier Anteil für die Folgejahre festgeschrieben

 

2009:

Reguläre Anpassung der Rente auf 510 EUR monatlich (jährlich 6120 EUR)

steuerbare Einnahmen 6120 EUR

abzgl. festgeschriebenen steuerfreien Anteil ./. 2.640 EUR

steuerpflichtige Einnahmen = 3.480 EUR

 

der steuerfreie Anteil bleibt also für die gesamte Laufzeit bestehen

 

 

 

3. Riester-Versicherungen sind hingegen voll steuerpflichtig in der Rentenphase, § 22 Abs. 1 Nr. 5 EStG

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Darkman

Hi.

Ich hätte mal noch ne Frage zur Abgeltungssteuer. Gibt es denn auch bei dieser Steuer auh irgendwelche Vorteile für und, oder nur Nachteile?

Wenn ja, welche? Im Grund werden wir doch nur wieder ausgenommen, oder?!

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Boersifant

Eine niedrigere Besteuerung von Kapitalerträgen für Steuerzahler mit einem Grenzsteuersatz von mehr als ~28% ist wohl der Hauptvorteil. Anders als für Kursgewinne aus länger als ein Jahr gehaltenen Anlagen gab es für Dividenden/Kupons keine Steuerfreiheit. Anleger mit vielen Ausschüttungen und hohem Steuersatz profitieren also u.U.

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powerschwabe
· bearbeitet von powerschwabe

Hätte auch mal ne Frage.

 

Wie wird denn die Steuer bei ausländische ter Fonds angewandt? Dort fällt doch die Steuer erst bei Verkauf an.

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Adam.Riese
Hi.

Ich hätte mal noch ne Frage zur Abgeltungssteuer. Gibt es denn auch bei dieser Steuer auh irgendwelche Vorteile für und, oder nur Nachteile?

Wenn ja, welche? Im Grund werden wir doch nur wieder ausgenommen, oder?!

Ich wohne nicht in Deutschland und daher bitte ich um Nachsicht wenn ich etwas falsch verstanden habe. Aber die Idee nicht zwischen Kursgewinnen und Zinsen zu unterscheiden ist sehr vernünftig. Geld ist Geld. Also der Vorteil ist, dass die Investitionsentscheidungen weniger verzerrt werden durch die steuerliche Bevorzugung einer Form des Einkommens.

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harrygünter
· bearbeitet von harrygünter
Eine niedrigere Besteuerung von Kapitalerträgen für Steuerzahler mit einem Grenzsteuersatz von mehr als ~28% ist wohl der Hauptvorteil.

Der Grenzsteuersatz muß lediglich 25% bbetragen, Soli und KiSt fallen alt wie neu zusätzlich an.

 

Generell kann man wohl sagen, dass Zinserträge gleich oder weniger hoch als heute besteuert werden - hiervon profitieren aber nur hohe Einkommen.

Aktienanleger kommen zukünftig schlechter weg: Wegfall der Spekulationsfrist und des Halbeinkünfteverfahrens.

Ein pisitiver Aspekt könnte aber noch hinzukommen: Da Kapitalerträge zukünftig abgegolten sind, sollen sie angeblich nicht mehr das zu versteuernde Einkommen erhöhen. Das würde sich positiv auf den Durchschnittssteuersatz und die Prograssion auswirken.

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