Chemstudent August 7, 2008 Dein Ergebnis ist richtig (Summe identisch), aber die Rechnung geht nicht auf Nach der Ausschuettung kostet ein neuer Anteil nur noch 99 Euro (100 - 1%). Mit dem ausgeschuetteten Betrag kannst du daher 1,01 neue Anteile kaufen, somit hast du insgesamt 101,01 Anteile im Wert von EUR10.000 (101,01 x 99) Beim Thesaurierer bleiben die 1% im Fondsvermoegen und der Wert eines Anteils bleibt somit EUR100, also insgesamt auch 10.000 (100 x 100). Es war von 1% Gewinn die Rede. d.h. vor der Ausschüttung kostet ein Anteil nicht 100 EUR, sondern 101 EUR. el galetta hat da schon recht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon August 7, 2008 Es war von 1% Gewinn die Rede. d.h. vor der Ausschüttung kostet ein Anteil nicht 100 EUR, sondern 101 EUR. el galetta hat da schon recht Er hatte den Wert des Anteils auf EUR100 festgesetzt, nicht EUR101 (erster Satz). Alle meine ausschuettenden Fonds fallen am Tag der Ausschuettung um diesen Wert, und keiner der Thesaurierer in meinem Depot "springt" an dem Tag nach oben, da die Ausschuettung ja schon im Preis enthalten ist - bei beiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent August 7, 2008 · bearbeitet August 7, 2008 von Chemstudent Er hatte den Wert des Anteils auf EUR100 festgesetzt, nicht EUR101 (erster Satz). Alle meine ausschuettenden Fonds fallen am Tag der Ausschuettung um diesen Wert, und keiner der Thesaurierer in meinem Depot "springt" an dem Tag nach oben, da die Ausschuettung ja schon im Preis enthalten ist - bei beiden. Er schrieb: Pascal, stell Dir vor, Du hast 100 Fonds-Anteile die alle jeweils 100 EUR wert sind. Jetzt kommt es zu 1% Gewinn der ausgeschüttet oder thesauriert wird. D.h. Am Anfang ist ein Anteil 100 EUR wert. Nun macht der Fonds 1% Gewinn, kletter also auf 101 EUR. JETZT erfolgt die Ausschüttung des Gewinns, also 1 EUR Ausschüttung. Oder seh ich das falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta August 7, 2008 Wird ein Sekundant benötigt? Mit dem Satzanfang... Jetzt kommt es zu 1% Gewinn ...war ein Zuwachs zum status quo gemeint. Ist aber egal, das Beispiel funktioniert auch mit der Auslegung von Raccon, nur sind dann eben seine angegebenen "krummen" Zahlen einzusetzen. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon August 8, 2008 Ich gebe mich geschlagen. Ist ja eh egal, da die Kernaussage richtig war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
frustl August 12, 2008 Hi, ich hätte da noch eine Frage: In einem anderen Thread habe ich dieses Zitat gefunden: Ich möchte mich hier auch noch mal einklinken, und zwar zum Thema Freistellungsauftrag:... Bei inländischen Thessaurierern würden die Abgaben direkt vom Fondsvermögen abgezogen werden. Den freigestellten Betrag bekomme ich dann als Anteilsbruchteil bzw. aufs Verrechnungskonto: - Bekomme ich ihn als Anteilsbruchteil gilt das dann als Neuanlage und es fällt dafür Abgeltungssteuer an ... (Ich dachte bisher, dass in solchen Fällen einfach kein Steuerabzug erfolgt, so dass die komplette Thesaurierung im Fondsvermögen bleibt.) Wenn man bei der jeweiligen Bank der Wiederanlage von Aussschüttungen widersprechen kann, erfasst das dann auch solche "Zwangsausschüttungen"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 August 12, 2008 die Erträge werden im Sondervermögen von der Investmentgesellschaft neu angelegt. Bei inländischen Fonds wird dabei von den Erträgen die Steuer einbehalten, so dass letztlich nur der Nettowert im Fondsvermögen neu angelegt wird. Ein Freistellungsauftrag des Anlegers wird hier nicht berücksichtigt, da dieser der Investmentgesellschaft nicht bekannt ist. Die Depotbank als Verwahrstelle der Anteile bekommt dann die Mitteilung, dass die Nettobeträge im Sondervermögen neu angelegt wurden. Es hätten aber die Bruttobeträge neu angelegt werden müssen, wenn ein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft war. Wenn man so will wurde man be********* in Höhe der Steuer. Daher werden dem Anleger in Höhe der Steuer Anteile gutgeschrieben (dies wird steuerlich als Kauf gewertet und unterliegt ab 2009 neuem Recht). Eine andere Möglichkeit hierfür besteht nicht. Eine Verrechnung kommt auch vor, wenn noch Guthaben im Zwischengewinntopf vorhanden ist und steuerpflichtige Zinsen thesauriert werden zumal diese Zinsen mit dem Zwischengewinn verrechnet werden. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
frustl August 13, 2008 Danke! Da werden sich sicher viele Anleger irgendwann wundern, wie sie plötzlich zu lustigen kleinen abgeltungssteuerpflichtigen Minigewinnen kommen... wo sie doch 2008 angelegt haben und danach doch alles soviel einfacher wird. Gruß, frustl Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 13, 2008 Das passiert nur, wenn in Deinem Depot die Ausschüttungen automatisch wiederangelegt werden. Bei meinen Depots wird das nicht der Fall sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheJoker August 13, 2008 hab wegen der Abgeltungssteuer eine Frage. Angenommen man hat 25.000,- EUR auf ein Tagesgeldkonto mit 4% Zinsen, macht das 1000,- EUR Zinsertrag im Jahr. Bisher beträgt der Sparer-Freibetrag 1370 Euro für Alleinstehende, alles was drüber ist wurde mit dem Steuersatz besteuert. Gibt es ab 01.01.2009 einen Sparer-Freibetrag oder fällt dieser Weg und es gelten einheitlich 25% auf Kapitalerträge, die zu versteuern sind? werden die gleich von den Banken einbehalten oder muss man die in der Einkommensteuer angeben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jose Mourinho August 13, 2008 bisher beträgt der Sparer-Freibetrag 1370 Euro für Alleinstehende, alles was drüber ist wurde mit dem Steuersatz besteuert. Lies dir mal den hier durch, dann merkst du schnell das es keine 1370 für Alleinstehende sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheJoker August 13, 2008 750 Euro + 51,- EUR = 801,- EUR noch bis 31.12.2008, der Pauschal-Betrag gilt aber ab 2009 auch noch, oder? Bei 1000,-EUR aus Kapitalerträgen sind dann 199,-EUR die Steuerbemessungsgrundlage, wovon man dann inkl. 7-8% Kirchensteuer ca 28% an den Fiskus abdrücken muss, stimmts? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee August 13, 2008 · bearbeitet August 13, 2008 von neysee Angenommen man hat 25.000,- EUR auf ein Tagesgeldkonto mit 4% Zinsen, macht das 1000,- EUR Zinsertrag im Jahr. Bisher beträgt der Sparer-Freibetrag 1370 Euro für Alleinstehende, alles was drüber ist wurde mit dem Steuersatz besteuert. Gibt es ab 01.01.2009 einen Sparer-Freibetrag oder fällt dieser Weg und es gelten einheitlich 25% auf Kapitalerträge, die zu versteuern sind? werden die gleich von den Banken einbehalten oder muss man die in der Einkommensteuer angeben? Ein Blick in Sapines Signatur wäre ja schon hilfreich gewesen. Bezüglich der aktuellen Höhe des Sparerfreibetrags bist du nicht gerade auf dem Laufenden. 801 Euro ist die richtige Zahl. Freistellungsaufträge bleiben bestehen, von allem darüber hinaus werden 25% (zzgl Soli und KiSt) direkt von der Bank einbehalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 August 13, 2008 Ich weiß schon gar nicht mehr, ob ich bereits darauf hingewiesen habe. Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetz 2009 wurde im Juni beschlossen, so dass der Referentenentwurf überholt ist. http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3...__kabinett.html Neben den Änderungen im InvStG dürfte vor allem für Unternehmer die umsatzsteuerliche Behandlung des Kfz interessant sein. Für PKW Anschaffungen in 2009 ist nur noch ein hälftiger Vorsteuerabzug möglich, wobei im Gegenzug die Versteuerung der Privatnutzung entfällt - quasi wie in 2004. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon August 14, 2008 750 Euro + 51,- EUR = 801,- EUR noch bis 31.12.2008, der Pauschal-Betrag gilt aber ab 2009 auch noch, oder? Ja. Zu beachten ist, dass man die tatsaechlichen Werbungskosten dann aber nicht mehr anrechnen kann, was bisher ging sofern sie hoeher als EUR51 waren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BananaSpit August 14, 2008 Das passiert nur, wenn in Deinem Depot die Ausschüttungen automatisch wiederangelegt werden. Bei meinen Depots wird das nicht der Fall sein. Wie kannst Du Das beeinflussen? Geht das auch bei der FondsDepotBank? Hast Du Links? Gruß BS Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 14, 2008 Die FondsDepotBank kenne ich nicht. Vielleicht jemand Erfahrung damit? Bei Direktbanken erfolgt in der Regel keine automatische Wiederanlage. Bei Ebase kann man das per Mail veranlassen, dass nicht wiederangelegt wird. Spezielle Links dazu kenne ich keine. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
frustl August 14, 2008 Das passiert nur, wenn in Deinem Depot die Ausschüttungen automatisch wiederangelegt werden. Bei meinen Depots wird das nicht der Fall sein. Ich möchte das auch vermeiden. Wenn ich es aber recht verstanden habe, geht das nicht bezüglich thesaurierter Erträge aus inländischen Fonds, bei denen die Bank abgezogene Steuer auf Grund eines Freibetrags wiederanlegt. werden die gleich von den Banken einbehalten oder muss man die in der Einkommensteuer angeben? Nur der Vollständigkeit halber: Für die Jahre 2008 und ggf. noch 2007 mußt Du trotz des Einbehalts durch die Bank Deine (kompletten) Kapitaleinkünfte erklären, wenn Du damit über 801 kommst. Falls Dein persönlicher Steuersatz unter 25 %+Soli und Kirchensteuer liegt, solltest Du es auch 2009, weil Dir oberhalb des Freibetrags von den Banken zuviel abgezogen wird. Den nächsten Abschnitt zu Fonds lies lieber nicht (verwirrt nur), wenn es Dir ausschließlich um Tagesgeld und verzinsliche Papiere geht. Falls du das Geld NICHT in den nächsten Jahren brauchst, solltest Du aber (meine persönliche Meinung ohne jede Garantie) Dir überlegen, noch 2008 in Produkte einzusteigen, bei denen der Schwerpunkt auf Kurssteigerung liegt, z. B. Aktienfonds. Tagesgeld mit Abgeltungssteuer drauf bekommst Du auch noch 2009 ff. Falls Du zusätztlich ausländische thesaurierende Fonds hast oder erwirbst, wird bei diesen von der Bank nichts abgezogen, solange Du die Fonds nicht verkaufst. Daher mußt Du in dem Fall auch 2009 noch die KAP etc. ausfüllen, wenn Du über 801 kommst. Und wenn Du darunter liegst, solltest Du es auch jetzt schon machen, da Du sonst wahrscheinlich den Freibetrag verschenkst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o August 14, 2008 Das passiert nur, wenn in Deinem Depot die Ausschüttungen automatisch wiederangelegt werden. Bei meinen Depots wird das nicht der Fall sein. Aber das ist doch nicht dramatisch - es werden ja nur die Gewinne versteuert, der z.B. dicke Batzen der noch in 2008 angelegt wurde, bleibt unversteuert (bis zur Auszahlung jedenfalls), oder? Gruß Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
frustl August 14, 2008 Hängt davon ab, wieviel ausgeschüttet wird. Bei z. B. 2,5 % jährlich hast Du nach 10 Jahren auch ein Viertel des ursprünglichen Batzens zusammen. (Bei der von mir angesprochenen Sache mit den Steuergutschriften natürlich noch mal deutlich weniger). Das ist dann natürlich Geschmackssache, ob Du sagst: Ich will von erwarteten Wertsteigerungen profitieren, auch wenn AS darauf anfällt. Oder ob Du sagst: Nee, dann lege ich die Ausschüttungen lieber anders an. Ich würde Letzteres bevorzugen, weil ich jetzt wahrscheinlich alles "Freie" in Aktienfonds buttere und dann ab 2009 dringend mal in "Sicher" machen sollte. Für 90 % Aktienquote bin ich nämlich eigentlich schon nicht mehr jung genug. Dann ist weiter die Frage, ob die Depotbanken bereit sind, solche Beträge automatisch auf Konto 2 zu verbuchen. Andernfalls hast Du wieder das FIFO Problem, das im Einzelfall auch mal zu unangenehmen Überaschungen führen kann. Und dann denke ich noch an wenig informierte oder vergeßliche Anleger, die in 20 Jahren keinen blassen Schimmer haben, warum ihnen auf Altanlagen AS anfällt und wertvolle Lebenszeit mit Beratungen und Recherchen verschwenden, so wie ich momentan wegen meiner allseits beliebten ausländischen Thesaurierer. Grüße, frustl Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DAX43 August 14, 2008 ich sehe es schon kommen : die grossen Gewinner der Abgeltungssteuer werden der Finanzminister ( Erhöhung der Abgeltungssteuer alle paar Jahre) und..... die Banken. Kaum haben wir alle unsere Depots "Abgeltungssteuersicher " gemacht , könnten die Banken mal ausreizen, um wieviel sie die einzelnen Gebühren fürs Depots erhöhen können bevor jemand sein Depots auflösst. Schliesslich will ja niemand umschichten und seine Steuerfreiheit verlieren. Das Übertragen der Wertpapiere auf ein neues Konto will sich wohl auch niemand antun, weil dabei wohl die Daten für den Anschaffungszeitpunkt im Depots verloren gehen. DAX43 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WillA August 14, 2008 Ab 1.01.09 müssen inländische Depotbanken die Daten bezüglich der Anschaffung der Wertpapiere bei einem Depotübertrag der neuen Depotbank mitteilen. So wie ich das verstehe, gilt dies aber nur für Depots, die ab 2009 eröffnet wurden. (?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball August 14, 2008 Sven, könntest du das mit den Dienstwagen bitte mal näher ausführen in deinem Link habe ich auf die schnelle jetzt nichts dazu gefunden. Danke Tino Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o August 15, 2008 ich sehe es schon kommen : die grossen Gewinner der Abgeltungssteuer werden der Finanzminister ( Erhöhung der Abgeltungssteuer alle paar Jahre) und..... die Banken. Kaum haben wir alle unsere Depots "Abgeltungssteuersicher " gemacht , könnten die Banken mal ausreizen, um wieviel sie die einzelnen Gebühren fürs Depots erhöhen können bevor jemand sein Depots auflösst. Schliesslich will ja niemand umschichten und seine Steuerfreiheit verlieren. Das Übertragen der Wertpapiere auf ein neues Konto will sich wohl auch niemand antun, weil dabei wohl die Daten für den Anschaffungszeitpunkt im Depots verloren gehen. DAX43 Wow, auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen. Steht ja auch nix in den AGB, dass die das nicht irgendwann einfach machen dürfen, bei einem einmal abgeschlossenem Deopt-Vertrag. Das wäre wirklich sinnig, wenn die Banken das machen. Aber schade für die Anleger. Absichern kann man sich dagegen wohl nicht, oder? Gruß Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 August 15, 2008 Sven, könntest du das mit den Dienstwagen bitte mal näher ausführen in deinem Link habe ich auf die schnelle jetzt nichts dazu gefunden. Danke Tino Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines PKW ist nur noch zur Hälfte möglich. Die nichtabziehbare Hälfte stellen Anschaffungskosten dar und erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Eine Versteuerung des Privatanteils ist im Gegenzug nicht mehr erforderlich (1%-Regelung, Fahrtenbuch, Schätzungsmethode spielen somit keine Rolle mehr). Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag