TheMightyGandalf Juli 23, 2008 Sehe es genauso. Zudem gilt je nach Land was anderes - ein Luxemburger Fonds wird nicht nach deutschem Recht besteuert, sondern nach deren Recht. Nur die Ausschüttungen oder Thesaurierungen können spannend werden, der Rest im Fonds ist nicht relevant (außer Stempelsteuer u.ä.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
(kl)einanleger Juli 23, 2008 Das hab ich anders verstanden. Quelle Daraus leite ich ab, dass fondsinterne Aktienwechsel nicht der Steuer unterliegen. Fondsinterne Gewinne werden nicht besteuert, solange sie nicht ausgeschüttet oder thesauriert werden. Kann mich irren, glaube es aber nicht. saludos, el galleta Sehe es genauso. Zudem gilt je nach Land was anderes - ein Luxemburger Fonds wird nicht nach deutschem Recht besteuert, sondern nach deren Recht. Nur die Ausschüttungen oder Thesaurierungen können spannend werden, der Rest im Fonds ist nicht relevant (außer Stempelsteuer u.ä.) Also bei ausgeschütteten Kursgewinnen scheinen wir uns ja zumindest einig zu sein. Was ich bei Euren Postings nicht verstehe: Wenn das Fondsmanagement Erträge aus Wertpapierveräußerungen (also Kursgewinne) realisiert hat, was sollen sie damit machen, außer diese wieder im Fonds anzulegen (thesaurieren) oder auszuschütten? Ich sehe keinen dritten Weg. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Es geht nur um die KursGEWINNE, also das was übrig bleibt, wenn man den Verkaufspreis vom ehemaligen Kaufpreis abzieht (Kosten und Verrechnung mit eventuellen anderen Kursverlusten mal außen vor). (kl)einanleger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juli 24, 2008 Was ich bei Euren Postings nicht verstehe: Wenn das Fondsmanagement Erträge aus Wertpapierveräußerungen (also Kursgewinne) realisiert hat, was sollen sie damit machen, außer diese wieder im Fonds anzulegen (thesaurieren) oder auszuschütten? Ich sehe keinen dritten Weg. Bin verunsichert. Habe stundenlang recherchiert und kann Dir trotzdem nix entgegnen. Hast wohl recht. Kann jemand mal kurz - so rum oder so rum - bestätigen? Danke. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tompom Juli 24, 2008 · bearbeitet Juli 24, 2008 von Tompom (kl)einanleger scheint Recht zu haben: Veräußerungsgewinne: Bei Ausschüttung sofort besteuert Anders sieht die Sache bei Veräußerungsgewinnen auf Fondsebene aus. Stammen die Ausschüttungen aus Geschäften, die vor 2009 eingegangen wurden, sind sie steuerlich nicht zu erfassen. Werden die Geschäfte nach Anfang 2009 eingegangen, greift bei der Ausschüttung solcher Gewinne die Abgeltungssteuer, bei einer Thesaurierung werden die Gewinne nicht erfasst. In diesem Fall greift der Fiskus erst zu, wenn der Anleger seine Fondsanteile verkauft. In der Praxis werden aber auch bei ausschüttenden Fonds Veräußerungsgewinne im Gegensatz zu Zins- und Dividenden-Erträgen - in der Regel nicht ausgeschüttet. Mehr: http://boerse.ard.de/content.jsp?go=Abgelt...dokument_274060 Damit hätte man doch eine Doppelbesteuerung: Angenommen, ein Anleger kauft einen neuaufgelegten thesaurierenden Fonds am Auflegungstag. Der Fonds besteht aus nur einer Aktie X. Diese wird nach ein paar Monaten mit 100% Gewinn auf Fondsebene verkauft und von dem gesamten Geld eine andere Aktie Y gekauft. Am gleichen Tag verkauft der Anleger seine Anteile am Fonds. Dann zahlt er an diesem Tag direkt 25% Abmelkung auf seinen Kursgewinn von 100%. Am Ende des Jahres zahlt er nochmal 25% Abmelkung für den gleichen Gewinn auf Fondsebene. Damit hat er 50% Abmelkung bezahlt. Noch schlimmer wäre diese Konstellation: Der Anleger kauft den Fonds genau vor dem Tag, an dem der Fonds die Aktie X verkauft. Zwei Tage später verkauft der Anleger den Fonds wieder. Nehmen wir an, er hat dabei keinen Gewinn gemacht und zahlt am Verkaufstag folglich keine Abmelkung. Aber am Ende des Jahres zahlt er 25% Abmelkung für den 100% Gewinn auf Fondsebene. Damit wird der Anleger besteuert, ohne Gewinn gemacht zu haben. Weil das aber obige aber alles nicht sein kann, ist es so, dass man einen vor 2009 gekauften thesaurierenden Aktienfonds steuerfrei verkaufen kann - mit Ausnahme der thesaurierten DIVIDENDEN! Diese werden natürlich versteuert. Bei einem nach 2009 gekauften thesaurierenden Aktienfonds muss man zusätzlich auch seinen Kursgwinn versteuern. Eigentlich ganz einfach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juli 24, 2008 · bearbeitet Juli 24, 2008 von el galleta Falls ein Mod uns in den Abgeltungssteuer-Thread schieben möchte: nur zu, da gehört es ja hin. Werden die Geschäfte nach Anfang 2009 eingegangen, greift bei der Ausschüttung solcher Gewinne die Abgeltungssteuer, bei einer Thesaurierung werden die Gewinne nicht erfasst. In diesem Fall greift der Fiskus erst zu, wenn der Anleger seine Fondsanteile verkauft. In der Praxis werden aber auch bei ausschüttenden Fonds Veräußerungsgewinne – im Gegensatz zu Zins- und Dividenden-Erträgen - in der Regel nicht ausgeschüttet. Wenn ich das korrekt verstehe, haben wir alle (nicht) Recht. Das liegt wohl daran, dass ein Unterschied zwischen Zinsen/Dividenden und Fonds-Kursgewinnen gemacht wird und damit letztere beim Thesaurierer offenbar zunächst "nicht erfasst" werden, sondern erst beim Verkauf. Ich verstehe das so, dass sie dann als privater Kursgewinn gelten. Daher gilt m.E.: Fonds-interne Kursgewinne werden begrifflich gesehen tatsächlich "thesauriert" ((kl)einanleger hat Recht), aber dabei steuerlich nicht als Gewinn betrachtet (wir hätten Recht). Dann wäre ein hin und her im Fonds egal, erst der gesamte "Kursgewinn" des Fonds zum Verkaufzeitpunkt ist zu versteuern. So, sind darin noch Denkfehler? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
(kl)einanleger Juli 24, 2008 · bearbeitet Juli 24, 2008 von (kl)einanleger (kl)einanleger scheint Recht zu haben: Veräußerungsgewinne: Bei Ausschüttung sofort besteuert Anders sieht die Sache bei Veräußerungsgewinnen auf Fondsebene aus. Stammen die Ausschüttungen aus Geschäften, die vor 2009 eingegangen wurden, sind sie steuerlich nicht zu erfassen. Werden die Geschäfte nach Anfang 2009 eingegangen, greift bei der Ausschüttung solcher Gewinne die Abgeltungssteuer, bei einer Thesaurierung werden die Gewinne nicht erfasst. In diesem Fall greift der Fiskus erst zu, wenn der Anleger seine Fondsanteile verkauft. In der Praxis werden aber auch bei ausschüttenden Fonds Veräußerungsgewinne im Gegensatz zu Zins- und Dividenden-Erträgen - in der Regel nicht ausgeschüttet. Mehr: http://boerse.ard.de/content.jsp?go=Abgelt...dokument_274060 Ich denke, jetzt kommen wir der Sache näher! Habe folgende Ausführungen in der Begründung zum Jahressteuergesetz 2009 gefunden: "Allerdings bleibt es weiterhin dabei, dass die vom Investmentvermögen durch Umschichtung der Vermögensgegenstände erzielten thesaurierten Veräußerungsgewinne grundsätzlich nicht steuerbar sind. Denn seit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Investmentvermögen in Deutschland im Jahre 1957 hat sich der Gesetzgeber darauf beschränkt, beim Privatanleger Veräußerungsgewinne nur auf einer und zwar der letzten Stufe zu besteuern. Steuerpflichtig ist erst der Gewinn aus der Veräußerung des Investmentanteils durch den Anleger innerhalb der Jahresfrist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und § 8 Abs. 5 InvStG). An der Besteuerung der Veräußerungsgewinne erst auf der letzten Stufe - beim Anleger - soll auch unter der Abgeltungsteuer festgehalten werden, zumal die Haltefrist bei der Veräußerung von Investmentanteilen zukünftig wegfällt und ein Vergleich im europäischen Umfeld zeigt, dass thesaurierte Veräußerungsgewinne entweder nicht oder nur im selben Umfang wie Deutschland (z. B. in Österreich) besteuert werden." Ich nehme also bezüglich der thesaurierten Veräußerungsgewinne alles zurück und behaupt mal ganz schlicht das Gegenteil ! Interessant dürfte jetzt werden, wie die einzelnen "ausschüttenden" Fonds mit den Veräußerungsgewinnen umgehen, d.h. ob diese ausgeschüttet oder thesauriert werden. (kl)einanleger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tompom Juli 24, 2008 Richtig. "thesaurierte Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften" sind "steuerlich nicht zuerfassen". Das gilt für in- und ausländische Fonds und vor und nach 2009. http://www.fondsvermittlung24.de/fileadmin...rende-fonds.pdf Interessant dürfte jetzt werden, wie die einzelnen "ausschüttenden" Fonds mit den Veräußerungsgewinnen umgehen, d.h. ob diese ausgeschüttet oder thesauriert werden. Meinen weiter oben gelinkten Text lesen: "In der Praxis werden aber auch bei ausschüttenden Fonds Veräußerungsgewinne im Gegensatz zu Zins- und Dividenden-Erträgen - in der Regel nicht ausgeschüttet." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MrFrank Juli 29, 2008 Hier eine umfangreiche Serie zum Thema Abgeltungssteuer. http://storage.livepaper.de/kunden/boerseo...883299317119385 Man benötigt den Flash-Player. Da werden alle Anlageformen (Fonds, Aktien, CFDs, etc.) auf Änderungen geprüft, die durhc die Abgeltungssteuer entstehen werden. Gibt es noch andere Infoquellen zum Thema? Was habt Ihr für eine Meinung zur Abgeltungssteuer? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Juli 29, 2008 Damit hätte man doch eine Doppelbesteuerung: Angenommen, ein Anleger kauft einen neuaufgelegten thesaurierenden Fonds am Auflegungstag. Der Fonds besteht aus nur einer Aktie X. Diese wird nach ein paar Monaten mit 100% Gewinn auf Fondsebene verkauft und von dem gesamten Geld eine andere Aktie Y gekauft. Am gleichen Tag verkauft der Anleger seine Anteile am Fonds. Dann zahlt er an diesem Tag direkt 25% Abmelkung auf seinen Kursgewinn von 100%. Am Ende des Jahres zahlt er nochmal 25% Abmelkung für den gleichen Gewinn auf Fondsebene. Damit hat er 50% Abmelkung bezahlt. Hab ich was verpasst? Wenn du deine Aktie mit 100% Gewinn verkaufst, zahlst du 25% Steuer. Danach hast du sie nicht mehr. Wieso solltest du sie dann noch versteuern? Was das ganze mit Ausschüttung zu tun hat weiß ich auch nicht ... Du redest doch von einem thesaurierenden Fonds. Mein Verständnis: - ausgeschüttete ZInsen werden direkt versteuert - ausgeschüttete Dividenden werden direkt versteuert - ausgeschüttete Kursgewinne (z.B. Veräußerungsgewinne auf Fondsebene) werden bei Veräußerung auf Anlegerebene versteuert - thesaurierte Gewinne werden bei Veräußerung auf Anlegerebene versteuert Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Juli 29, 2008 - ausgeschüttete Kursgewinne (z.B. Veräußerungsgewinne auf Fondsebene) werden bei Veräußerung auf Anlegerebene versteuert Was sind denn veräußerbare ausgeschüttete Kursgewinne? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 29, 2008 Hab ich was verpasst? Wenn du deine Aktie mit 100% Gewinn verkaufst, zahlst du 25% Steuer. Danach hast du sie nicht mehr. Wieso solltest du sie dann noch versteuern? Was das ganze mit Ausschüttung zu tun hat weiß ich auch nicht ... Du redest doch von einem thesaurierenden Fonds. Mein Verständnis: - ausgeschüttete ZInsen werden direkt versteuert - ausgeschüttete Dividenden werden direkt versteuert - ausgeschüttete Kursgewinne (z.B. Veräußerungsgewinne auf Fondsebene) werden bei Veräußerung auf Anlegerebene versteuert - thesaurierte Gewinne werden bei Veräußerung auf Anlegerebene versteuert - Ausgeschüttete Kursgewinne müssen versteuert werden. Daher stellen einige der steueroptimierten Fonds auf Thesaurierung um. - Thesaurierte Gewinne müssen mit dem steuerpflichtigen Anteil (Dividenden etc. ) versteuert werden. Eventuell kommt es sogar zur Besteuerung, obwohl der Fonds Verlust macht in einem Jahr. Sofern man dem FA die Besteuerung nicht nachweist, versteuert man beim Verkauf ein zweites mal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
florianH Juli 29, 2008 Also übertragen würd ich es auf keinen Fall. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Juli 29, 2008 Was sind denn veräußerbare ausgeschüttete Kursgewinne? Das war Unsinn ... Was ich meinte: Wenn ein Fonds Gewinne realisiert (durch Veräußerung von Aktien) und diese ausschüttet so werden diese besteuert - wie jede Ausschüttung. - Thesaurierte Gewinne müssen mit dem steuerpflichtigen Anteil (Dividenden etc. ) versteuert werden. Eventuell kommt es sogar zur Besteuerung, obwohl der Fonds Verlust macht in einem Jahr. Sofern man dem FA die Besteuerung nicht nachweist, versteuert man beim Verkauf ein zweites mal. Du meinst also: Thesaurierungen werden jährlich versteuert und dann auch noch bei Veräußerung? Das entspricht der Abschaffung der Steuerstundung bei thesaurierenden Fonds. Steht das im ARD-Ratgeber? Oder andere Quelle? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 29, 2008 · bearbeitet Juli 29, 2008 von Sapine - Thesaurierte Gewinne müssen mit dem steuerpflichtigen Anteil (Dividenden etc. ) versteuert werden. Eventuell kommt es sogar zur Besteuerung, obwohl der Fonds Verlust macht in einem Jahr. Sofern man dem FA die Besteuerung nicht nachweist, versteuert man beim Verkauf ein zweites mal. Du meinst also: Thesaurierungen werden jährlich versteuert und dann auch noch bei Veräußerung? Das entspricht der Abschaffung der Steuerstundung bei thesaurierenden Fonds. Steht das im ARD-Ratgeber? Oder andere Quelle? Fürchte ich war da auch etwas zu unpräzise in der Formulierung. Man muss hier noch unterscheiden zwischen ausländischen und inländischen Thesaurierern. Meine Formulierung galt nur für die ausländischen. Dabei verstehe ich unter zu versteuern, dass ich die Steuer bezahlen muss, nicht dass sie vom Fonds einbehalten wird. Bei inländischen wird nur ein Teil thesauriert und der Steueranteil ausgeschüttet. Das haben wir schon mehrfach diskutiert im Abgeltungssteuerthread. Wenn es jetzt noch unklar ist, gehe ich gerne noch auf die Suche nach der Quelle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Jose Mourinho Juli 30, 2008 · bearbeitet Juli 30, 2008 von Chris1975_ Anleihen Gewinnen Quelle:FAZ Edit: Könnte mir irgendjemand der Teilnehmer verraten wo man die erwähnte portugisiesche Staatsanleihe beziehen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 30, 2008 · bearbeitet Juli 30, 2008 von Sapine Versuch es mal mit dieser hier A0E7CK A0E7CK ist richtig und AOE7CK ist falsch Von der fiktiven Quellensteuer profitierst Du aber nur wenn Du den Freistellungsauftrag ausgeschöpft hast - soweit jedenfalls mein Kenntnisstand. EDIT: Auch interessant für Leute mit ausgeschöpften Freistellungsauftrag in Kombination mit hohem persönlichen Steuersatz ist der Tipp, am Jahresende Anleihen mit Zinstermin im Januar zu kaufen. Damit kann man per Stückzinstopf die Zinsen ins nächste Jahr verschieben. 2009 muss man "nur" die Abgeltungssteuer zahlen und für 2008 bekommt man mit dem persönlichen Steuersatz bezahlte Steuern zurück. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juli 31, 2008 laut Codi niedrige Liquidität, die zu bekommen dürfe eher schwierig werden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 August 1, 2008 sollte jeder mal gelesen haben http://www.axerpartnerschaft.de/uploads/tx...rsengewinne.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o August 3, 2008 Hmm... blicke da noch nicht ganz durch. Werden die Gewinne aus den Fonds während der Laufzeit wieder in den Fonds gelegt(also weitere Fondswertpapiere davon gekauft). Wenn ja, wird dafür dann Abgeltungssteuer fällig. Wenn Nein - wohin fliessen diese Fondsgewinne dann? ->also Beispiel: Ich habe 10.000 in FidelityBeispiel investiert. Jetzt werden pro Monat 7% Dividente fällig. Diese werden direkt wieder in den Fonds investiert(automatisch). Werden dann darauf ab 2009 Abgeltungssteuern fällig? Was ist, wenn der Freibetrag davon nicht überschritten wird? Gruß Pascal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch August 3, 2008 · bearbeitet August 3, 2008 von Schnitzel das Bundesministerium hilft klick dort gibt's auch noch weitergehende Links Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta August 3, 2008 Hmm... blicke da noch nicht ganz durch. Auch die Stiftung Warentest hat zahlreiche Antworten dazu. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
frustl August 4, 2008 Erst mal danke an das Forum! Seit Jahresanfang bin ich immer mehr verzweifelt an der Asteuer (AS). Nach Durchackern dieses Threads (u. a.) hoffe ich, es endlich durchschaut zu haben und würde mich freuen, wenn mir das von Fortgeschrittenen bestätigt wird. Für Korrekturen wäre ich aber mindestens genauso dankbar. Was mich vor allem so verunsichert hat, waren derartige Aussagen: Veräußerungsgewinne auf Fondsebene: Nicht ausgeschüttete Veräußerungsgewinne werden erst besteuert, wenn der Anleger seine Fondsanteile mit Gewinn verkauft. ... Gewinne (auf Fondsebene) aus der Veräußerung von Wertpapieren: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, die der Fondsmanager nach dem 1. Januar 2009 erworben hat, können nur noch steuerpflichtig ausgeschüttet werden. (fondsexperte24) Daraus habe ich vorsichtshalber erst mal geschlossen, dass zumindest ausschüttende Fonds dann wohl doch mit jeder Umschichtung in die Abgeltungszone wachsen, und entweder bei Ausschüttung oder Verkauf mit AS besteuert werden. Jetzt sehe ich hoffentlich klarer: Der erste Satz in dem Zitat gilt nur für Neuanlagen ab 2009 und die Ausschüttung von Veräußerungsgewinnen ist ein Ausnahmefall. (Zwischenfrage: Gibt es bestimmt Fonds, bei denen man diese Unart erwarten muss?) Damit stellt es sich bei Fonds, die vor 2009 erworben wurden, so dar (?): 1. Verkäufe durch den Inhaber bleiben grundsätzlich steuerfrei. (Ausnahme: reversible Doppelbesteuerung bei ausl. thesaurierenden Fonds). 2. Ausschüttungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. (Ausnahme: Ausschüttungen aus dem Erlös von Wertpapieren, die schon 2008 im Fondsvermögen waren.) Oft erfolgt eine automatische Wiederanlage der Ausschüttungen, die dann zu neuen und damit voll AS-pflichtigen Neuanteilen führt. Dieser Wiederanlage kann man aber widersprechen. 3. Auch bei Thesaurierungen müssen auf Grund der Zuflussfiktion jährlich ausschüttungsgleiche Beträge versteuert werden bei ausl. Fonds über die Steuererklärung. Veräußerungsgewinne sind davon aber nicht betroffen, so dass nur das erfaßt wird, was schon bisher besteuert wurde (Zinsen, Dividenden). Statt der Zahl der Anteile wächst (steuerfrei) der Wert, da alle Gewinne im Fondsvermögen bleiben (ausgenommen die abgeführten Steuern bei inl. Fonds). Darauf können dann weitere AS-freie Wertzuwächse aufbauen. Und jetzt mal unabhängig davon, wie es zur AS kommt: 4. Die hoch gelobte Abkopplung von Kapitalerträgen und Progression gilt erst ab einem Steuersatz von 25 ++; d. h. bei der Prüfung, ob der persönliche Steuersatz günstiger ist, werden die Kapitalerträge mit berücksichtigt. Soweit richtig? Eine Frage von vielen, die dann vor Depotumschichtung bleibt: Lohnt sich denn nun langfristig (20 Jahre +/-) der Aufwand mit ausl. Thesaurierern (vs. Ausschüttern)? Um das besser abschätzen zu können, würde ich gerne eine Beispielsrechnung machen, mit einem durchschnittlichen Zuwachs von z. B. 7 % p.a.. Aber wie setze ich den steuerpflichtigen Anteil an? Bei meinen Fonds war der durchweg niedrig, zur Freude des Freibetrags. Die steuerpflichtigen Erträge lagen z. B. 2007 bei ca. 1 1,5 % des Nennwerts. Hat jemand aussagekräftigere Informationen, welchen Wert man da einsetzen könnte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 August 4, 2008 Daraus habe ich vorsichtshalber erst mal geschlossen, dass zumindest ausschüttende Fonds dann wohl doch mit jeder Umschichtung in die Abgeltungszone wachsen, und entweder bei Ausschüttung oder Verkauf mit AS besteuert werden. Jetzt sehe ich hoffentlich klarer: Der erste Satz in dem Zitat gilt nur für Neuanlagen ab 2009 und die Ausschüttung von Veräußerungsgewinnen ist ein Ausnahmefall. (Zwischenfrage: Gibt es bestimmt Fonds, bei denen man diese Unart erwarten muss?) Fonds schüttet aus, Geld wird wieder neu angelegt => es werden neue Anteile erworben => für neu erworbene Anteile ab 2009 gilt die Abgeltungsteuer => das was ursprünglich mal angelegt wurde fällt nicht unter die neue Regelung, wenn vor 2009 erworben - lediglich die wiederangelegten Ausschüttungen Thesaurierung bedeutet, dass keine neuen Anteile erworben werden und das Geld im Sondervermögen verbleibt => kein Kauf von Fondsanteilen - keine Anteile, die der Abgeltungsteuer unterliegen 1. Verkäufe durch den Inhaber bleiben grundsätzlich steuerfrei. (Ausnahme: reversible Doppelbesteuerung bei ausl. thesaurierenden Fonds). Kursgewinne (außerordentliche Erträge) sind steuerfrei. Im Veräußerungspreis enthaltene Zwischengewinne, Dividenden, Zinsen und was es da sonst noch an ordentliche Erträgen gibt sind weiterhin zu versteuern. 2. Ausschüttungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. (Ausnahme: Ausschüttungen aus dem Erlös von Wertpapieren, die schon 2008 im Fondsvermögen waren.) Oft erfolgt eine automatische Wiederanlage der Ausschüttungen, die dann zu neuen und damit voll AS-pflichtigen Neuanteilen führt. Dieser Wiederanlage kann man aber widersprechen. sagen wir es mal so. Die ordentlichen Erträge der Ausschüttung sind steuerpflichtig. Ob man der Wiederanlage widersprechen kann hängt von der Bank ab. Die FFB macht Barausschüttungen zum Beispiel nicht mit. 3. Auch bei Thesaurierungen müssen auf Grund der Zuflussfiktion jährlich ausschüttungsgleiche Beträge versteuert werden bei ausl. Fonds über die Steuererklärung. Veräußerungsgewinne sind davon aber nicht betroffen, so dass nur das erfaßt wird, was schon bisher besteuert wurde (Zinsen, Dividenden). richtig, die ordentlichen Erträge sind zu versteuern. Wie sich die Thesaurierung zusammensetzt kann im eBundesanzeiger spätestens 4 Monate nach Geschäftsjahresende nachgelesen werden. Statt der Zahl der Anteile wächst (steuerfrei) der Wert, da alle Gewinne im Fondsvermögen bleiben (ausgenommen die abgeführten Steuern bei inl. Fonds). Darauf können dann weitere AS-freie Wertzuwächse aufbauen. steuerfrei ja nicht, weil die Thesaurierung ja im Rahmen der Steuererklärung aufgrund der Zuflussfiktion versteuert wird. Es werden nur keine Anteile nach 2008 erworben, deren Kursgewinne dann steuerpflichtig wären. 4. Die hoch gelobte Abkopplung von Kapitalerträgen und Progression gilt erst ab einem Steuersatz von 25 ++; d. h. bei der Prüfung, ob der persönliche Steuersatz günstiger ist, werden die Kapitalerträge mit berücksichtigt. richtig, aber nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung und nicht beim Steuerabzug der Bank. Um das besser abschätzen zu können, würde ich gerne eine Beispielsrechnung machen, mit einem durchschnittlichen Zuwachs von z. B. 7 % p.a.. da wird sich bestimmt noch jemand melden. Irgendwo hatten wir so eine Rechnung auch schon, frag' mich aber nicht wo. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
frustl August 5, 2008 Im Veräußerungspreis enthaltene Zwischengewinne, Dividenden, Zinsen und was es da sonst noch an ordentliche Erträgen gibt sind weiterhin zu versteuern. Ups. Ich dachte, dass ja schon jährlich besteuert wird, so dass nur bei ausl. Thesaurierern am Ende die Steuer zuschlägt. Beim Verkauf wurde mir auch nie etwas abgezogen lag dann wohl am Freistellungsauftrag. Aber stimmt dann das: beim Verkauf wird zumindest nicht mehr besteuert als bisher, wenn man die Fondsanteile vor 2009 erworben hat? Ob man der Wiederanlage widersprechen kann hängt von der Bank ab. Die FFB macht Barausschüttungen zum Beispiel nicht mit. Danke für die Warnung!, Um die Transaktionskosten zu drücken, überlege ich mir sowieso, die Bank zu wechseln da werde ich darauf achten. Puh, meine Checkliste wird immer länger. Wie sich die Thesaurierung zusammensetzt kann im eBundesanzeiger spätestens 4 Monate nach Geschäftsjahresende nachgelesen werden. Kann ich das Geschäftsjahr am Auflagedatum des Fonds erkennen? (Sorry, mir wird erst so langsam klar, wieviele Grundlagen mir fehlen.) richtig, aber nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung und nicht beim Steuerabzug der Bank. Das dachte ich mir. Abkopplung von der Progression ist damit nur so ein Schlagwort, das sich erst ab 25%++ mit der Konstruktion deckt. (So gibt es die Peitsche für alle, das Zuckerbrot fällt nicht bis zum Unterdeck durch.) da wird sich bestimmt noch jemand melden. Irgendwo hatten wir so eine Rechnung auch schon, frag' mich aber nicht wo. Ich habe eine Rechnung über 4 Jahre gesehen, möchte mich aber orientieren, wie sich der Vorteil über längere Zeit auswirkt. Und mit realistischen Zahlen arbeiten, daher wäre es schön, wenn sich jemand meldet. Das Ergebnis stelle ich natürlich ins Forum. Danke und Gruß, frustl Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gast050808 August 5, 2008 Hallo! Wann wird denn die Abgeltungssteuer beim Wertpapierhandel "eingezogen"? Angenommen ich kaufe am 02.01.10 für 9.000 Aktien der A. Am 02.07.10 verkaufe ich diese für 10.000 und möchte davon innerhalb der nächsten Tage Aktien der B kaufen. Die Akiten der B werden am 30.12.10 mit 10% Gewinn verkauft. (a) Die Bank führt zunächst keine 25% ab. Ich kann für 10.000 Aktien der B kaufen. Am Ende des Jahres verkaufe ich diese für 11.000 und die Bank zieht am 31.12.10 (11.000-9.000)*0,25 = 500 Steuern ein. Ich habe damit 500 steuern bezahlt und einen Nettogewinn von 1500 bei einem (anfänglichen) Kapitaleinsatz von 9.000. Dies entspräche einem Steueranteil am Gewinn von 25%. (b) Die Bank führt direkt 250 Steuern ab und ich kann nur noch für 9.750 Aktien der B kaufen, die ich am 30.12.10 für 10.725 verkaufe. Am Jahresende zieht die Bank (10.725-9.750)*0,25 = 243,75 Steuern ein. Ich habe damit 493,75 Steuern bezahlt und einen Nettogewinn von 1.231,25 bei einem (anfänglichen) Kapitaleinsatz von 9.000. Dies entspräche aber einem Steueranteil am Gewinn von 28,62%. Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag