unser_nobbi April 30, 2008 Fuer mich keine Ueberraschung. Ich tipp mal das alles ueber kurz oder lang den Bestandsschutz verliert..... Ist wahrscheinlich besser, alles was 'im Plus' ist, zum 31.12 dieses Jahres zu verkaufen und dann ganz sauber naechstes Jahr neu anzufangen. Sonst besteht die Gefahr, dass auf die Fonds, die der eine oder andere schon seit 1998 oder so mit schoenen Gewinnen im Depot hat, fett Abgelte gezahlt werden darf, wenn sie 2010 verkauft werden ..... Konsequenterweise sollte dann aber auch die Moeglichkeit bestehen, evtl. vorhandene Anfang 2000 erworbene und 'im Minus' stehende Tech-Fonds zum 1.1. zu verkaufen und so nen 'Steuerbonus' zu erwerben, oder ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
zocker April 30, 2008 · bearbeitet April 30, 2008 von zocker Irgendwie ist das überhaupt nicht mehr lustig. Es gibt einen neuen inoffiziellen Referentenentwurf. :'( So langsam sollte doch mal wirklich Klarheit herrschen, was wie besteuert werden wird. Jetzt stehen anscheinend weitere Änderungen ins Haus. Betroffen sind Aktienanleihen - keine Verrechnung von Zinsen mit Verlusten variabel verzinste Anleihen (Floater) - verlieren den Bestandsschutz Garantiezertifikate bei denen der Emittent eine Rückzahlung unter dem Nennwert zusagt - die teilweise Steuerfreiheit von Gewinnen nur noch bei Verkauf bis Jahresende Derzeit aber alles nur ein Referentenentwurf - noch nicht beschlossen. ....ach das Spiel ist doch ganz einfach - Kochrezept etwa wie folgt: -man mache ein Gesetz zur Steuerverschärfung. -Man horche in die Internetforen und betrachte 6 Monate die Vermeidungsstrategiepläne der betroffenen Unternehmen - man veröffentliche Pläne zur ersten Änderung, die die Vermeidungsstrategien austrickst - Man horche in die Internetforen und betrachte 3 Monate die Vermeidungsstrategiepläne der betroffenen Unternehmen - man veröffentliche Pläne zur zweiten Änderung, die die neuen Vermeidungsstrategien austrickst - Man horche in die Internetforen und betrachte 2 Monate die Vermeidungsstrategiepläne der betroffenen Unternehmen ....und weil unsere Mühe den Steuereintreibern die Arbeit des Nachdenkens abnimmt kommt am Schluß wieder mal eine drastische Steuerverschärfung raus, die tausende Arbeitsplätze vernichtet, tausende fleißige Bürger ins Ausland treibt um Staatsknete für vermeintlich wichtige Staatsaufgaben wie einen neuen Kreisverkehr in Kleinkleckersdorf oder die 54te Subvention für Windrädchen oder Entwicklungshilfe für China aus dem Mittelstand zu pressen :'( Eher vergräbt ein Hund eine Wurst, als das ein Sozialdemokrat wie Hr.Steinbrück Ausgaben einschränkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
maush April 30, 2008 Ist wahrscheinlich besser, alles was 'im Plus' ist, zum 31.12 dieses Jahres zu verkaufen und dann ganz sauber naechstes Jahr neu anzufangen. Cooler Tip. Genau das mach mal Also wenn überhaupt. Dann vor dem 31.12 noch alles neu kaufen. Verlieren kannst du dadurch nichts.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unser_nobbi April 30, 2008 Cooler Tip. Genau das mach mal Also wenn überhaupt. Dann vor dem 31.12 noch alles neu kaufen. Verlieren kannst du dadurch nichts.... Ich denk ernsthaft drueber nach .... Verlieren tut man dabai ja nix - bis auf die Ausgabeaufschlaege ..... mit Wiederanlegen bis zum 31.12. ists netuerlich besser ... das hab ich vor Eile vergessen zu tippen .... Ist schon krass.... koennten die Banken noch mal feste verdienen, bei den Anlegern die noch nicht bei Vermittlern kaufen. Die Regierung muss alles also nur schoen vage lassen ... dann machen es am Ende viele so, denk ich ... Aber es gibt ja immernoch die Moeglichkeit, sich die als zu viel empfundene Steuer direkt vom Staat auf nichtmonetaerer Basis zurueckzuholen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer April 30, 2008 hi, so, hier ist der referentenentwurf zum jahressteuergesetz 2009. typischerweise kommentiert das bmf in bester populistischer manier nicht alle vorhaben: die verjährungsfrist für steuerstraftaten auf 10 jahre zu verdoppeln, bösen extremistenclubs die gemeinnützigkeit zu verwehren und div andere kleine salbungen, um nicht nur im kafkaesken lichte zu erscheinen. die aufweichung des bewährten lohnsteuerklassensystems muß man sich bspw schon selbst erlesen. bisher wird am bestandsschutz für das gros (ex zertis mit kg) der fonds- & aktienaltanlagen mit keinem wort gerüttelt. ein bisserl beuteln könnt's die ausländischen reits. grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Mai 1, 2008 Eher vergräbt ein Hund eine Wurst, als das ein Sozialdemokrat wie Hr.Steinbrück Ausgaben einschränkt. Mit solchen Parolen wirds aber auch nicht besser ... Augen aufmachen schadet manchmal gar nicht ... Das Finanzministerium hat nicht wirklich viele Ausgaben: Die paar Finanzbeamten sind im Etat der BRD ein lächerlich kleiner Punkt. Warum kritisierst du nicht den Rüttgers, der permanent auf mehr Rente für die heutigen Rentner pocht? Oder auf Schavan und Vonderleien, die eifrig Geld rauspulvern? Und wer hat deren Plänen Einhalt geboten? Wer hat denen gedroht mit einer Etatverordnung? Und im Grunde genommen war die frühere Steuerregelung einer Steuersubvention für Kursgewinne ... Die wird gestrichen und sofort heulen ein paar "Reiche" herum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rotamint Mai 1, 2008 Mit solchen Parolen wirds aber auch nicht besser ... Augen aufmachen schadet manchmal gar nicht ... Das Finanzministerium hat nicht wirklich viele Ausgaben: Die paar Finanzbeamten sind im Etat der BRD ein lächerlich kleiner Punkt. Warum kritisierst du nicht den Rüttgers, der permanent auf mehr Rente für die heutigen Rentner pocht? Oder auf Schavan und Vonderleien, die eifrig Geld rauspulvern? Und wer hat deren Plänen Einhalt geboten? Wer hat denen gedroht mit einer Etatverordnung? Und im Grunde genommen war die frühere Steuerregelung einer Steuersubvention für Kursgewinne ... Die wird gestrichen und sofort heulen ein paar "Reiche" herum. vorher hat Steinbrück erstmal Alles durchgewinkt, jetzt läßt er aus imagegründen den harten raushängen, wenn er schon den sanierer spielt, hätte er vorher die Stop-Loss durchziehen müssen, alles nur theater, eben politik R. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lenny Mai 2, 2008 Herzliches Hallo allerseits Ich bin der Lenny Ich lese schön länger hier mit und freue mich über die vielfältigen und interessanten Infos zu verschiedenen Vorsorge-Spar-Anlage-Themen... Bei den aktuell forcierten Depotwechselangeboten frage ich mich gerade, ob das auch zu einem abg.steuerlichen Problem werden könnte: Wertpapierübertragungen werden ja noch nicht mit den relevanten Angaben Kaufdatum/-Kurs ausgeführt (erst ab 2009). 1. Besteht nun die Gefahr, daß bei Verkauf von in 08 übertragenen Papieren automatisch die Steuer in 09 abgeführt wird? Konkret sind die Werte zwar schon >12 Monate in meinem Besitz, aber es ist bei der neuen Depotstelle dann keine Info über Haltdauer und Wertsteigerung vorhanden... Natürlich könnte ich eine Gewinnbesteuerung später beim FA zurückholen. Nur dann gebe ich denen unnötigerweise ein (hohes+kostenloses) Darlehen und wenn kein FA-konformer Kaufbeleg der vor Jahren gekauften Anteile vorhanden ist wird das bestimmt nicht stressfrei. 2. Wenn sich die Papiere erst später positiv entwickeln und entspr. über 12 Monate im neuen Depot liegen (seit 2008) kann man dann sicher sein, dass diese dokumentierte Verwahrdauer dann reicht, einem (voreiligen) Abzug zu entgehen? Die Befürchtung ist evtl. unbegründet und leicht paranoid Aber die Antworten der (online) Banken und Broker sind diesbzgl. alles andere als konkret... Daher versuche ich das im Vorfeld zu klären, um wegen den jetzigen lockenden Prämien nicht mglw. nacher meiner geduldig erwarteten Gewinne "enteignet" zu werden - Danke Viele Grüße Lenny Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Mai 2, 2008 1. Besteht nun die Gefahr, daß bei Verkauf von in 08 übertragenen Papieren automatisch die Steuer in 09 abgeführt wird? ja, wenn <12 Monate im neuen Depot. Konkret sind die Werte zwar schon >12 Monate in meinem Besitz, aber es ist bei der neuen Depotstelle dann keine Info über Haltdauer und Wertsteigerung vorhanden... eben Natürlich könnte ich eine Gewinnbesteuerung später beim FA zurückholen. Nur dann gebe ich denen unnötigerweise ein (hohes+kostenloses) Darlehen und wenn kein FA-konformer Kaufbeleg der vor Jahren gekauften Anteile vorhanden ist wird das bestimmt nicht stressfrei. life is a bitch...da mußt du dann durch, wenn du die Kohle wieder haben willst. 2. Wenn sich die Papiere erst später positiv entwickeln und entspr. über 12 Monate im neuen Depot liegen (seit 2008) kann man dann sicher sein, dass diese dokumentierte Verwahrdauer dann reicht, einem (voreiligen) Abzug zu entgehen? ja, denn der Übertrag wird von der neuen Bank wie ein Kaufdatum behandelt, und >12 Monate sind >12 Monate. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 3, 2008 ja, denn der Übertrag wird von der neuen Bank wie ein Kaufdatum behandelt, und >12 Monate sind >12 Monate. wo steht das? ... im Absatz 2 jedenfalls nicht, oder ich bin blind http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16424 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Mai 3, 2008 wo steht das? ... im Absatz 2 jedenfalls nicht, oder ich bin blind http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16424 Ich verstehe da gerade das Problem nicht. 12 Monate sind eben 12 Monate. Geh einfach davon aus, daß die neue Bank nichts über das ursprüngliche Kaufdatum weiß und deshalb mit dem Einlieferdatum rechnet und dementsprechend die Speku-Frist ansetzt. Bei >12 Monaten insgesamt, aber < 12 Monaten bei der neuen Bank, heißt das dann, mittels Kaufbeleg über die Steuererklärung den AgSt.-Betrag wiederholen, den die Bank abgeführt hat. Bei > 12 Monaten auch bei der neuen Bank wird die nichts mehr abführen, da auch aus ihrer Sicht dann die Frist abgelaufen ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 3, 2008 Ich verstehe da gerade das Problem nicht. Ausgehend von der Rechtslage 2009 wertet die neue Bank den Übertrag nicht als Kauf und es wird auch keine neue 12 Monatsfrist beginnen. Das ist mein Problem Die alte Bank übermittelt die Anschaffungskosten und auch den Anschaffungszeitpunkt und die neue Bank übernimmt diese Daten ganz einfach. Im Endeffekt also so, als ob es überhaupt keinen Depotübertrag gegeben hat. Wenn man von der alten Rechtslage 2008 ausgeht so wird der Übertrag auch nicht als Neukauf gesehen, selbst wenn man den Fonds nach Übertrag 12 Jahre hält wird die neue Bank die Ersatzbemessungsgrundlage zugrunde legen im Zeitpunkt der Veräußerung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner Mai 3, 2008 Die alte Bank übermittelt die Anschaffungskosten und auch den Anschaffungszeitpunkt und die neue Bank übernimmt diese Daten ganz einfach. Im Endeffekt also so, als ob es überhaupt keinen Depotübertrag gegeben hat. Na, wenn die das so hinkriegen, ist ja alles super. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crosplit Mai 7, 2008 Mit der Abgeltungssteuer droht Deutschland der schlimmste Aderlass an Kapital seit dem Zweiten Weltkrieg: Ist etwas älter aber Herr Wenger kommt auf den Punkt. http://kewil.myblog.de/kewil/art/182033228/ Ausschnitt: "Die Senkung der Gewinnsteuerbelastung von 38,64 Prozent auf 29,83 Prozent, die das Finanzministerium für den Fall eines Gewerbesteuerhebesatzes von 400 Prozent vorgerechnet hat, scheint zwar auf den ersten Blick geeignet, den vom Gesetzgeber mitgeteilten Intentionen auch in der Realität Geltung zu verschaffen. Bei näherer Betrachtung zeigt sich aber, dass die Steuersatzsenkungen durch eine Vielzahl von "Gegenfinanzierungsmaßnahmen" und bürokratischen Komplikationen wieder einkassiert werden. Ob es per saldo überhaupt zu einer Entlastung kommt, wie das Ministerium glauben machen will, kann dahinstehen. Viel wichtiger ist allerdings, dass der Pseudo-Entlastung der Unternehmen eine massive Verschärfung des Zugriffs auf der Anlegerebene gegenübersteht. Obwohl offensichtlich ist, dass den Anlegern per saldo gravierende Mehrbelastungen drohen, wenn sie sich den Zumutungen des deutschen Steuerrechts unterwerfen, werden den privaten Haushalten "Entlastungen" vorgegaukelt, die die Verlagerung von Steuersubstrat ins Ausland bremsen sollen. So wird die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens bei der Dividendenbesteuerung und dessen Ersetzung durch die Abgeltungssteuer in der Begründung zum Regierungsentwurf auf leicht durchschaubare Art schöngerechnet: Die vorgesehene Standardbelastung aus der Abgeltungssteuer einschließlich Solidaritätszuschlag von 26,375 Prozent wird mit der maximalen (!) Belastung aus dem bisherigen Halbeinkünfteverfahren von 23,7375 Prozent verglichen und die offensichtlich ungünstige Differenz dann mit der Steuersatzsenkung für die Unternehmen verrechnet. Die dort stattfindenden Verschlechterungen der Steuerbemessungsgrundlage werden dabei ebenso verschwiegen wie der Umstand, dass die Höchstbelastung im Halbeinkünfteverfahren bis zum Ende des abgelaufenen Jahres nur 22,155 Prozent betragen hat. Auf der Basis dieses zurechtfrisierten Datenkranzes wird dann die Botschaft verkündet, bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent sinke die Gesamtbelastung der Dividenden auf Unternehmens- und Anlegerebene zusammengerechnet von bisher 53,21 Prozent auf zukünftig 48,33 Prozent. Dass sich ausgehend vom Stand des Jahres 2006 und unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierungsmaßnahmen auf Unternehmensebene per saldo eine Mehrbelastung ergibt, wird ebenso wenig mitgeteilt wie die Tatsache, dass bei Dividenden, denen aus dem Ausland stammende Gewinne zugrunde liegen, definitiv keine Entlastung der Unternehmen stattfindet, die mit der erhöhten Besteuerung beim Anleger verrechnet werden kann. Dabei braucht der Anleger noch nicht einmal ausländische Aktien zu halten, um Opfer einer deutlichen Mehrbelastung zu werden: Wenn etwa 80 Prozent der hierzulande ausgezahlten Dividenden von den international tätigen Dax30-Unternehmen erbracht werden, die überwiegend mehr als die Hälfte ihrer Gewinne im Ausland erzielen, wird bereits deutlich, welch plumpe Bauernfängerei in der Begründung zum Regierungsentwurf betrieben wird. Noch lächerlicher erscheint die dort verkündete Steuersenkungspropaganda für den, der sich an elementare Regeln der Portfoliobildung hält und seine Aktienanlagen international diversifiziert. All dies freilich erscheint noch harmlos im Vergleich zur zentralen Attacke auf den Aktienanleger, nämlich der Unterwerfung von bisher nach einjähriger Haltefrist steuerfreien Aktienkursgewinnen unter die Abgeltungssteuer. Dafür findet sich im Gesetzentwurf vorsichtshalber überhaupt keine Begründung. Es gibt auch keine. Kursgewinne kann es auf die Dauer nur geben, wenn Unternehmen Gewinne machen. Der dann erzielbare Kursgewinn richtet sich danach, was ein Käufer der Eigentumsrechte für die bereits entstandenen oder noch entstehenden Unternehmensgewinne zu zahlen bereit ist. Der Kursgewinn ist geringer als der Unternehmensgewinn, weil dieser beim Anleger nur ankommt, nachdem zuvor die Dividendensteuer abgezweigt wird. Kursgewinne sind also grundsätzlich bereits mit der Unternehmensgewinn- und der Dividendensteuer vorbelastet, deren zukünftig vorgesehene Summe im Regierungsentwurf selbst mit den schon erwähnten 48,33 Prozent beziffert wird. Dieser Wert liegt über dem Höchstsatz der Einkommensteuer auf alle anderen Einkunftsarten, so dass es für eine allgemeine Kursgewinnsteuer keinerlei steuersystematische Rechtfertigung geben kann. Nicht umsonst ist auf eine solche Steuer bisher verzichtet worden, und nicht umsonst tun dies zahlreiche Nachbarländer nach wie vor." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Mai 9, 2008 Regierung plant Bereinigungen im Bereich der Abgeltungsteuer ... http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_133/07.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
H.B. Mai 9, 2008 Die Abgeltungsteuer wird ja ab 2009 sozusagen die Einkommensteuer auf Kapitalerträge ablösen. Ab 2009 werden also auf die Thesaurierungen nicht mehr Einommensteuer fällig, sondern eben Abgeltungssteuer. Es ändert aber prinzipiell nix daran, dass man auch ab 2009 die Thesaurierungen in der Steuererklärung angeben muss, falls die Depotbank die Abgeltungssteuern nicht automatisch abgeführt haben sollte. Damit ist derjenige, der bei einer Bank ist, die sich dem Diktat des Steuerabzugs nicht unterwirft, wiederum im Vorteil, weil er auf diese Beträge bis zur Steuerforderung Zinsen erhält, ja? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin Mai 9, 2008 · bearbeitet Mai 9, 2008 von Delphin Damit ist derjenige, der bei einer Bank ist, die sich dem Diktat des Steuerabzugs nicht unterwirft, wiederum im Vorteil, weil er auf diese Beträge bis zur Steuerforderung Zinsen erhält, ja? Ja, Steuerstdundung sozusagen. Und wegen des Zeitwerts von Geld im allgemeinen ist also der Barwert der Steuerzahlung zum Zeitpunkt der Thesaurierung dann niedriger als 25%. Macht natürlich nicht so arg viel aus. Wenn man zu 4% p.a. diskontiert, ist der Barwert einer Zahlung von 25€ in einem Jahr heute genau 24€. Aber klar ausländisch thesaurierend hat dann einen Mini-Vorteil, und natürlich den Nachteil, dass man die Steuererklärung machen muss. Wie beim Verkauf später praktisch verfahren wird, ist wohl auch noch offen - da sind Ausschüttende wohl übersichtlicher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Mai 9, 2008 Zum Bundestagslink: "Ausschüttungsgleich = SWAP" ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Mai 9, 2008 Zum Bundestagslink: "Ausschüttungsgleich = SWAP" ? Nein: Ausschüttunggleich = Thesaurierung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
H.B. Mai 9, 2008 Wurde hier eigentlich schon diskutiert, welche Steuer für eingenommene Optionsprämien (z.B. aus Stillhaltergeschäften) gilt? Ich habe mal gegoogelt und unterschiedliche Informationen gefunden. So sagt die Volksbank Ludwigsburg, dass der Einheitssteuersatz zum Einsatz kommt, woanders lese ich, dass zum persönlichen Steuersatz versteuert werden muss (wie bisher). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer Mai 9, 2008 · bearbeitet Mai 9, 2008 von fennichfuxer hi, eigentlich beides richtig, je nach pers einkommenssituation. momentan haben wir noch den nachteil, dass erhaltene optionsprämien nur als sonstige einkünfte verrechnet werden können (§22 Nr.3 EStG), nicht aber mit verlusten aus den später zu liefernden aktien (§23 EStG). ab 2009 fallen die einnahmen dann unter §20 Abs.1 Nr.11 EStG und dieser nachteil entfällt. dann ist, meine ich, sogar die verrechnung von verlusten aus optionsgeschäften mit zinseinnahmen möglich. im gewinnfalle ist die deckelung des steuersatzes - bei entsprechenden einkommensverhältnissen, gewinnhöhe und unterjähriger haltedauer - eine verbesserung. ja, es gibt auch verbesserungen auf anlegerebene. nu hab ich auch mal ne frage. die senkung der steuer auf unternehmensebene macht doch dt werte für steuerausländer attraktiver, richtig? welche folgen hat das? stärkt das mittel-langfristig den standort (eigenkapital)? grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lenny Mai 13, 2008 Hi Danke für die Antworten, Berliner und Sven82, aber von was ist denn nun auszugehen: DepotÜbertrag in 2008 und Haltedauer im neuen Depot > 12 Monate bei Verkauf 1. die Spekufrist gilt als eingehalten, kein Abzug od. 2. Ersatzbemessungsgrundlage, Wertsteigerung mit Wertfeststellung am Einbuchungstag?, also doch sofortige Gewinnbesteuerung VG Lenny Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blah Mai 14, 2008 · bearbeitet Mai 14, 2008 von blah FOCUS Money, Heft 21/2008Titelthema: Nie wieder Steuern bei Käufen ab 2009 frisst die Abgeltungsteuer ein Viertel aller Gewinne aus Kapitalanlagen. Smarte Anleger bauen mit Swap-EFTs vor. http://p3.focus.de/img/gen/8/a/HB8aWyTX_Pxgen_r_Ax900.jpg Haben wir darauf nicht alle gewartet? Mal sehen, ob ETFs das überleben... Netterweise läuft dafür sogar Werbung im Radio. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
P2k1 Mai 15, 2008 Haben wir darauf nicht alle gewartet?Mal sehen, ob ETFs das überleben... Netterweise läuft dafür sogar Werbung im Radio. Hat sich jemand mal diesen Focus Money Artikel angesehen? Habe ehrlich gesagt keine lust "sowas" zu kaufen. : - ) mfg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Martin59 Mai 15, 2008 DepotÜbertrag in 2008 und Haltedauer im neuen Depot > 12 Monate bei Verkauf Nur bei Erwerb AbgSt - schädlich. Depotübertrag ist kein Erwerb, es sei denn, der Empfänger hat etwas dafür bezahlt. Solange linke Tasche, rechte Tasche des selben Eigentümers = kein Problem. Jedoch wichtig: Kaufabrechnung verwahren! Die neue Bank wird AbgSt abführen -> über die ESt-Erklärung zurück holen. Sogar schenken und erben ist erlaubt. Ohne mein Obligo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag