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Sapine

Vermute mal der Ackermann :)

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sparfux
Nochmals zur Erinnerung, die Quellensteuern werden nämlich von der Abgeltungssteuer abgezogen. Und bei Swap ETFs wäre dies nicht möglich!

Das stimmt für Fonds leider auch nicht mehr. Die dürfen die Quellensteuern nach neuer Regelung nicht mehr an die Anleger weitergeben, sondern nur noch auf Fondsebene als Werbungskosten verrechnen.

 

Hier meine Interpretation, was das bedeutet.

 

Ohne Gewähr ...

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Akaman
· bearbeitet von Akaman
Vermute mal der Ackermann :)

Das wüsste ich aber! Oder? :)

 

Naja, vielleicht bei den db-x-trackern ... :-

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50cent

Und hier das Quiz zum Thread:

 

http://www.manager-magazin.de/geld/geldanl...,521611,00.html

 

Ok, die meisten hier diskutieren schon auf einem höheren Niveau, aber trotzdem...vielleicht hilft es jemandem B)

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sparfux
gepunkert
Papierstabel

Was ist denn das jetzt. Konsonantenschwäche ist was für Franken oder Sachsen. Entweder Ihr outet Euch als Mitglied dieser Volksgruppen oder Ihr strengt Euch bei der Rechtschreibung mehr an. :D

 

Grüße vom sbarfugs

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OVERMIND

kurze frage die vom profi mit ja oder nein beantwortet werden können sollte:

 

Muss ich auf Mieteinnahmen meiner Eigentumswohnung auch Abgeltungssteuer zahlen?

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Leerverkauf
· bearbeitet von Leerverkauf
kurze frage die vom profi mit ja oder nein beantwortet werden können sollte:

 

Muss ich auf Mieteinnahmen meiner Eigentumswohnung auch Abgeltungssteuer zahlen?

 

Nein...sie unterliegen Deinem persönlichen Steuersatz

 

Mehr Infos:

http://www.steuerimmobilie.de/immobilie-088.html

 

Gruss

Leerverkauf

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OVERMIND

vielen Dank, link ist sehr hilfreich!

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DrFaustus
Der deutsche thesaurierende Fonds stellt zum Ende des Geschäftsjahres fest (wie ein auschüttender Fonds auch) welche steuerpflichtigen Ertraege angefallen sind, reduziert diese Ertraege um die anfallende Steuer (Zinsabscbschlag + Kest) , thesauriert die Nettoertraege, führt die Steuern ab und der Anteilsbesitzer enthält eine Bescheinigung über die anteilmäßig zu versteuernden Ertraege und die bereits vom Fonds anteilmäßig gezahlten Steuern. Die abgeführten Steuern mindern den Fondswert, unabhängig davon, ob der einzelne Anteilsinhaber einen Freistellungsauftrag hat oder nicht.

 

Hat der Anteilsinhaber einen Freibetrag, kürzt der Fonds seine Steuerzahlung an den Fiskus entsprechend und reicht die anteilmäßigen Steuerbeträge an die depotführende Stelle weiter. Je nach Depotart/Depotvereinbarung werden diese Beträge dem entsprechenden Geldkonto gutgeschrieben oder es werden entsprechend Anteile des um die ursprünglichen gesamten Steuerzahlungen reduzierten Fondswertes gekauft.

 

Ha genau auf dieses Problem bin ich heute gestoßen. Allerdings ergibt sich das Problem nicht erst seit der Abgeltungssteuer sondern auch schon vorher nur hab ichs da nicht wahrgenommen. Denn:

 

Angenommen ich habe einen inländischen thesaurierenden Rentenfonds. Dieser Fonds thesauriert Erträge und die Steuer wird den Anteilspreis "entnommen":

 

Bsp: Kauf nach dem 01.01.2009

 

Anteilspreis vor thes.:104 EUR

Erträge: 4 EUR

Steuern: 1 EUR

Anteilspreis nach Steuern:103 EUR

 

Jetzt wird der Fonds verkauft. Und die Regelung der Abgeltungssteuer sagt ja, dass die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis versteuert werden muss. Nur habe ich ja in diesem Fall die 3 EUR schon versteuert! Kann das sein?

 

Das Problem besteht auch heute schon. Allerdings eher theoretisch:

 

inländischer thes. Geldmarktfonds

 

Kauf 05.01.2006 zu 100 EUR

Thesaurierung am 30.12.2006 4 EUR

davon Steuern ca. 1,30 EUR

Anteilspreis nach thes.: 102,70

Verkauf am 02.01.2007 zu 102.70

 

Da ich noch innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen ist der "Kurs"gewinn steuerpflichtig obwohl ich ihn schon versteuert habe...

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cantaloupe

Hallo zusammen,

 

Noch eine Frage zu den inländischen Thesaurierern:

Wer muss denn da einen Freistellungsauftrag von mir haben? Die Depotbank oder die Fondsgesellschaft?

 

Gruss,

Matthias

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Sapine

Die Bank ausser du hast das Depot bei der Fondsgesellschaft, dann die Fondsgesellschaft.

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cantaloupe

ok, danke, dann bin ich beruhigt - dann sind mir noch keine Dividenden entgangen :-)

 

Gruss,

Matthias

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marcel

Ich muß zugeben, daß ich mich jetzt nicht durch alle threads zur Abgeltungssteuer durchgearbeitet habe; die Suche hat zumindest nichts zu meiner Frage ergeben.

Die Steuer soll ja von den depotführenden Banken direkt abgeführt werden. Nun habe ich aber mehrere Depots und es kommt durchaus vor, daß ich die gleiche Aktie in zwei Depots habe. Nun kann eine Bank ja nicht wissen, ob ich von einem Papier woanders noch Altbestände habe, die bei einem Verkauf ja erst berücksichtigt werden müßten. Auch bei einem Depotübertrag auf eine andere Bank, wird ja vermutlich der Kaufzeitpunkt nicht übermittelt werden.

Weiß jemand, wie das laufen soll? Schließlich ist der Besitz von Aktien ja personengebunden und hängt nicht davon ab, wo ich die gerade deponiert habe.

 

Marcel

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Sapine
· bearbeitet von Sapine
Die Steuer soll ja von den depotführenden Banken direkt abgeführt werden. Nun habe ich aber mehrere Depots und es kommt durchaus vor, daß ich die gleiche Aktie in zwei Depots habe. Nun kann eine Bank ja nicht wissen, ob ich von einem Papier woanders noch Altbestände habe, die bei einem Verkauf ja erst berücksichtigt werden müßten. Auch bei einem Depotübertrag auf eine andere Bank, wird ja vermutlich der Kaufzeitpunkt nicht übermittelt werden.

Weiß jemand, wie das laufen soll? Schließlich ist der Besitz von Aktien ja personengebunden und hängt nicht davon ab, wo ich die gerade deponiert habe.

Du kannst deine Freistellungsaufträge auf mehrere Banken aufteilen oder alles bei einer Bank freistellen. Jede Bank wird dann im Rahmen des von dir erteilten Freistellungsauftrags handeln.

 

Meines Wissens gilt first in first out nur, wenn die Aktien im gleichen Depot liegen. Wenn du auf Depot A die zuerst gekauften Papiere liegen hast und sie bei Depot B verkaufst, kann die Bank natürlich nur die Kaufkurse/-zeitpunkte im Depot B berücksichtigen. Meines Wissens ist das auch für die Steuer korrekt so, da ja eindeutig zugeordnet werden kann.

 

Nach einem Übertrag wird es sicherlich schwierig werden, aber das ist irgendwo schon mal diskutiert worden, dass man in diesem Fall am besten ganze Aktenordner mit den Kauf- und Verkaufsbelegen füllt für die Steuer.

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etherial
Jetzt wird der Fonds verkauft. Und die Regelung der Abgeltungssteuer sagt ja, dass die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis versteuert werden muss. Nur habe ich ja in diesem Fall die 3 EUR schon versteuert! Kann das sein?

 

Ist es nicht so, dass bei thesaurierenden Fonds erst nach Verkauf abgerechnet wird, statt jährlich?

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harryguenter
Ist es nicht so, dass bei thesaurierenden Fonds erst nach Verkauf abgerechnet wird, statt jährlich?

Wie hier im Thread bestimmt schon erwähnt wurde:

Nein, auch ab 2009 gilt für thesaur. Fonds die jährliche Versteuerung der fiktiven Zuflüsse.

Bei inländischen geht das automatisch, bei ausländ. Fonds mußt Du dich selbst drum kümmern und gewinnst die Steuerstundung bis zur Steuererklärung (außer es sind regelmäßig hohe Erträge - dann mußt Du ggfs. einen Steuervorschuss zahlen).

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Sapine
· bearbeitet von Sapine
Bürokratiemonster Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer muss nach Auffassung der Banken dringend entbürokratisiert werden. Und das noch vor ihrem Inkrafttreten. Die Kreditinstitute fürchten eine neue Formularflut und Ausweichreaktionen der Anleger.

Quelle Handelsblatt

Geht um die Behandlung von Zwischengewinnen, Vorgehensweise bei thesaurierten Erträgen und die Probleme im Zusammenhang mit Fusionen, Entflechtungen und Umstrukturierungen.

 

 

Was sich durch die Abgeltungsteuer 2009 ändert

Von den neuen Spielregeln der Finanzpolitiker sind auch geschlossene Fonds betroffen. Derzeit herrscht noch entspannte Ruhe an der Steuerfront, mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 wird sich das allerdings ändern. Alle Änderungen präsentiert FTD-Online.

Quelle FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND

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berndbank

Hat eigentlich mal jemand eine Stellungnahme der Gesetzgeber, warum mit der Abgeltungssteuer sozusagen die Inflation mitbesteuert wird? Wieso wird die Inflation aus den 25% nicht herausgerechnet, wie z.B. bei den Renten durch Berücksichtigung der Lohnsteigerungen?

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Sapine

Nicht dass es meine Argumentation wäre - ganz im Gegenteil:

"Wertsteigerungen und Zinsen werden deshalb nur mit 25% abgegolten, da ein Teil davon zum Inflationsausgleich benötigt wird."

Denke so ähnlich habe ich das mal in einer dieser Polit-Talkrunden gehört.

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Maddin
Hat eigentlich mal jemand eine Stellungnahme der Gesetzgeber, warum mit der Abgeltungssteuer sozusagen die Inflation mitbesteuert wird? Wieso wird die Inflation aus den 25% nicht herausgerechnet, wie z.B. bei den Renten durch Berücksichtigung der Lohnsteigerungen?

 

Auf der Seite KLICK MICH des BMF findet sich ein passus, der das Problem aufgreift, aber eine abschließende Argumentation wird nur bedingt geliefert.

 

Gruß Maddin

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delubac

Nach Steuergerechtigkeit betrachtet ist es an sich ein unhaltbarer Zustand dass Gewinne aus Geldanlagen (Kursgewinne) steuerfrei sind. Dazu gibt es keinen sinnvollen Grund. Warum soll der Staat hauptsächlich aus den Arbeitseinkommen und zu keinem Teil aus den Geldgewinnen bezahlt werden?

Daher war es ja nur eine Frage der Zeit bis dieser Zustand aufhört. Sich jetzt darüber zu beschweren dass eine zuvor einseitig bevorzugende Rechtslage bestand und für diese dann noch "Bestandsschutz" zu wollen ist schon grotesk.

Und kommt mir nicht mit Altersrücklage etc. Zum ersten sind wir, die wir noch netto übrighaben um überhaupt fürs Alter zu sparen schon privilegiert, und zum andern versteuern alle anderen Menschen, die dieses Glück nicht haben, schon immer ihren Einkünfte und ihre Renten.

Manchmal bedeutet Gerechtigkeit halt auch, die Einschnitte bei sich selbst hinzunehmen.

 

Wir können froh sein dass nicht einfach jedes Einkommen mit dem pers. Steuersatz besteuert wird, das wäre dann richtig teuer. 25% sind ja geschenkt.

 

Lt. höchstrichterlicher Rechtsprechung zählt im Steuerrecht das nominalprinzip. Bedeutet: keine Inflationsanrechnung.

 

Viele Grüße, delubac

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Sapine

Prinzipiell einverstanden - Wertzuwächse sollen versteuert werden. Die Diskussion über die angemessene Höhe und die Berechnungsgrundlage mal aussen vor gelassen.

 

Sich jetzt darüber zu beschweren dass eine zuvor einseitig bevorzugende Rechtslage bestand und für diese dann noch "Bestandsschutz" zu wollen ist schon grotesk.
Zum Thema Bestandsschutz denke mal drüber nach, wenn jemand bereits in der Nacherwerbsphase ist und seinen persönlichen Auszahlungsplan gemacht hat und dann kommt plötzlich diese Steueränderung und er hat auf einen Schlag mal 28% weniger pro Monat zum Ausgeben? Der hat nicht mehr viele Möglichkeiten so etwas auszugleichen.

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delubac
Zum Thema Bestandsschutz denke mal drüber nach, wenn jemand bereits in der Nacherwerbsphase ist und seinen persönlichen Auszahlungsplan gemacht hat und dann kommt plötzlich diese Steueränderung und er hat auf einen Schlag mal 28% weniger pro Monat zum Ausgeben? Der hat nicht mehr viele Möglichkeiten so etwas auszugleichen.

 

Ich meinte mit Bestandsschutz jetzt nicht den rechtlich richtigen Bestandsschutz für Anlagen die vor dem 01.01.09 gekauft wurden. Diese Rechtssicherheit muss gewahrt werden.

 

Ich meinte mit Bestandsschutz nicht ganz korrekt im Wortsinne das, was alle gerne wollen, nämlich Weiterbestand der alten Regel.

Da muss man dann einfach mal sagen, gut jetzt habe ich da lange Jahre von dieser "Schieflage" profitiert, jetzt ists halt vorbei.

 

Viele Grüße, delubac

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paranoid
Hat eigentlich mal jemand eine Stellungnahme der Gesetzgeber, warum mit der Abgeltungssteuer sozusagen die Inflation mitbesteuert wird? Wieso wird die Inflation aus den 25% nicht herausgerechnet, wie z.B. bei den Renten durch Berücksichtigung der Lohnsteigerungen?

 

Nominalprinzip. Ist aber schon "immer" so, bei allen Steuern.

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Fondsinvestor
· bearbeitet von Fondsinvestor

Ein für mich neuer Aspekt aus der FAZ:

Wenn ich jetzt Fondsanteile kaufe und nach 2009 nachkaufe, was muss ich bei einem späteren Teilverkauf beachten?

 

Das ist tückisch. Liegen die Anteile im gleichen Depot, gelten zuerst die vor 2009 erworbenen (also die nach einem Jahr Haltedauer steuerfreien) Anteile als verkauft. Um das zu verhindern, sollten die Anteile, die nach 2009 gekauft werden, bei einer anderen Bank verwahrt werden. Ob auch ein anderes Depot bei der gleichen Bank ausreicht, ist noch unklar.

Edit (Ergänzung): Das folgt natürlich aus dem längst geltenden First-in-first-out-Prinzip. Mir war aber nicht klar, dass ich für alle Anlagen ab 2009 ein zweites Depot brauche.

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