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DrFaustus

Ein Thema über das ich mir bisher noch gar nicht so die Gedanken gemacht habe ist der Kauf von physischem Gold.

Nach genauerer Recherche hab ich nämlich festgestellt, dass Gold nicht unter den Schrim der Abgeltungssteuer fällt, sondern wie bisher nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmt werden kann. Verkauft man während des Jahres zählen die Veräußerungsgewinne wie bisher in die Sonstigen Einkünfte / private Veräußerungsgeschäfte... (incl freigrenze die sogar erhöht wird...)

 

Ich denke mal da werden einige nach 2009 ihr Portfolio noch ein Stückchen mehr mit Gold streuen...

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zocker
....Kauf von physischem Gold.....Ich denke mal da werden einige nach 2009 ihr Portfolio noch ein Stückchen mehr mit Gold streuen...

 

das hast Du völlig recht - aber ....es ist ein typisches Zeichen von Wirtschaftsverfassungen deren Freiheit stark eingeschränkt ist, daß die Bevölkerung nolens volens vermehrt in transportables physisches Gold investiert.

 

Die meisten Entwicklungsländer, jede Diktatur und auch viele Länder mit einem konfiskatorischen Staatsanteil am Wirtschaftsleben erleben das. :'(

 

Die BRD ist durch die konfiskatorische Besteuerung, der die Bürger zunehmend unterworfen werden, die nicht Transferleistungsempfänger sind, jetzt auch in dieser Gruppe Länder :'( :'(

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Junkbond Junkie

Hallo Allerseits,

ich hatte eine Frage von jemand.

Es steht in Finanztest Ehepaare mit Einkommen bei 15000/30000 Euro fallen mit Steuersatz

unter 25 %, und können über die Steuererklärung zurückholen. Ist das richtig?

 

ich kenne einen Frührentner verheiratet mit einer Frau die Teilzeit arbeitet.

Trifft das bei Denen zu?

:unsure:

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etherial
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bei den Roth-Dingers aus versteuertem Einkommen eingezahlt. Man zahlt während der Laufzeit keine Steuern auf Zinsen/Dividenden/Kapitalerträge und braucht dann bei der Auszahlung im Rentenalter auch nichts mehr versteuern. In welcher Form gibt es das bei uns ab 2009?

 

Also ich sagte doch, dass es das Model ab 2009 NICHT mehr gibt. Vorher gabs das in abgeschwächter Form (nämlich ex Zins/Dividende).

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boRn
Hallo Allerseits,

ich hatte eine Frage von jemand.

Es steht in Finanztest Ehepaare mit Einkommen bei 15000/30000 Euro fallen mit Steuersatz

unter 25 %, und können über die Steuererklärung zurückholen. Ist das richtig?

 

ich kenne einen Frührentner verheiratet mit einer Frau die Teilzeit arbeitet.

Trifft das bei Denen zu?

:unsure:

 

Hallo Titanic

Diese Aussage empfinde ich definitiv als NICHT richtig. Ein Steuersatz (Durchschnittssteuersatz) berechnet sich aus dem Verhältnis der tariflichen Einkommensteuer zum zu versteuernden Einkommen (Steuerermäßigungen gehören hier nicht rein). Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist eine Berechnung aus den einzelnen Einkunftsarten abzüglich diverser Aufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und diversen Höchstbetragsberechnungen. Also eine sehr komplizierte Sache.

 

Hier einfach zu sagen, ab 15.000 (Einkommen ist nicht gleich zvE!) gehen wir von diesem Steuersatz aus, halte ich für zu einfach gemacht. Die Einkommensteuer ist eine sog. Personensteuer, die sich nach den individuellen Verhältnissen des Einzelnen richtet. Ein "Allheilmittel" gibt es also nicht.

 

Dagegen zu sagen, dass derjenige der einen Steuersatz von über 25% günstiger mit der Abgeltungssteuer fährt, ist natürlich richtig. :thumbsup:

 

mfg

Chris

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Padua

Der Durchschnittssteuersatz ist völlig ohne Belang. Es kommt schlichtweg auf den Spitzensteuersatz an. Liegt der unter 25 %, wird es für Anlager interessant, die Kapitalerträge über die Steuererklärung anzugeben, weil dann die Abgeltungssteuer von 25 % zu hoch ist. Da liegt der Tipp von "Finanztest" ganz gut, denn bei einem Jahreseinkommen (ohne weitere Absetzungen) von ca. 15000/30000 (Alleinstehende/Ehepaare) wird der Spitzensteuersatz von 25 % unterschritten. Klar, dass weitere individuelle Steuerabsetzungen den Spitzensteuersatz weiter senken.

 

Aufpassen muss man dann allerdings bei sog. Grenzfällen. Hat man besipielsweise einen Spitzensteuersatz von 24 % und möchte nun beispielsweise 10.000 Euro Kapitalertrage angeben, kosten die ersten Euros der KapErträge 24 %. Im Rahmen der Progression steigt dieser Satz aber immer weiter und kann in der Spitze beispielsweise bei 30 % liegen. Man muss sich die 10.000 Euro wie eine Skala von 1 bis 10.000 Euro vorstellen und darunter die Steuersätze ebenfalls skalierend von 24 %bis 30 % (Beispiel) eintragen. Hier wird sich also eine Steuerklärung nicht lohnen, denn die Kapitalerträge für sich alleine gerechnet, kosten dann mehr als 25 % Einkommensteuer. Ich kenne zwar die Steuerdurchführungsbestimmungen für 2009 noch nicht, gehe aber davon aus, dass dann das Finanzamt auf die Kapitalerträge keine Steuer über 25 % berechnet und damit damit die Abgeltungssteuer neutralisiert.

 

Liegt der Spitzensteuersatz (ohne KapErträge) deutlich unter 25 %, wird sich eine Steuererklärung immer lohnen. Macht ab 2009 eine Pseudosteuererklärung (z.B. mit Elster) mit und ohne KapErträge - dann wisst Ihr mehr.

 

 

Gruß Padua

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Delphin
Der Durchschnittssteuersatz ist völlig ohne Belang. Es kommt schlichtweg auf den Spitzensteuersatz an.

Ähm, das was du Spitzensteuersatz nennst, nennt man normalerweise Grenzsteuersatz! Der Spitzensteuersatz sind die 42% (oder 45%).

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Sven82
ch kenne zwar die Steuerdurchführungsbestimmungen für 2009 noch nicht, gehe aber davon aus, dass dann das Finanzamt auf die Kapitalerträge keine Steuer über 25 % berechnet und damit damit die Abgeltungssteuer neutralisiert.
das wird auch nicht der Fall sein, da das FA eine Günstigerprüfung vornehmen wird. Siehe § 32d Abs. 6 S. 1 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html

 

Gruß

Sven

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Padua
Ähm, das was du Spitzensteuersatz nennst, nennt man normalerweise Grenzsteuersatz! Der Spitzensteuersatz sind die 42% (oder 45%).

 

Ja, da hast Du recht, der richtige Begriff ist "Grenzsteuersatz". Mir ging es drum, darauf hinzuweisen, dass der Durchschnittssteuersatz keine Rolle spielt.

 

Man kann seinen eigenen Grenzsteuersatz ganz gut wie folgt herausbekommen:

 

1. Steuer mit einem Programm (z.B. Elster) mit den realen Werten berechnen (Berechnung A)

2. Bruttoeinkommen um 1000 Euro reduzieren und Berechnung erneut vornehmen (Berechnung B)

3. Differenz zwischen den Lohnsteuerergebnissen A und B ermitteln

4. Differenz ins Verhältnis zu 1000 Euro setzen ergibt annähernd den persönlichen Grenzsteuersatz

 

 

Gruß Padua

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Padua
· bearbeitet von Padua
einfache Ermittlung des Grenzsteuersatzes

 

http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/EStEuroTarif3.htm

 

Danke @otto03, für den Tipp. Sieht aber nicht wie der Grenzsteuersatz, sondern wie der Durchschnittssteuersatz aus. Mit dem Link dürfte es aber gehen.

 

Gruß Padua

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boRn
Danke @otto03, für den Tipp. Sieht aber nicht wie der Grenzsteuersatz, sondern wie der Durchschnittssteuersatz aus.

Die letzte Spalte ist für den Grenzsteuersatz (die letzten 1.000 kosten...). Daraus ergibt sich dieser nämlich. Bei 30.000 Grundtarif kosten die letzten 1.000 = 316 , also Grenzsteuersatz: 31,6 %

 

Mit den Steuersätzen hast du sicherlich recht, Padua, aber ich bleibe dabei, einfach zu sagen "ab 15.000/30.000 lohnt es sich", ist zu einfach gemacht. Dafür ist das Steuerrecht zu kompliziert! Zumindest sollte man dann den die Zeitschrift lesenden Leuten erklären, dass Einkommen / zvE bereits alle Abzüge beinhaltet (Sonderausgaben, agB, etc...) und nicht 15.000/30.000 Gehalt gemeint ist.

 

mfg

Chris

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Padua
Die letzte Spalte ist für den Grenzsteuersatz (die letzten 1.000 kosten...). Daraus ergibt sich dieser nämlich. Bei 30.000 Grundtarif kosten die letzten 1.000 = 316 , also Grenzsteuersatz: 31,6 %

 

Mit den Steuersätzen hast du sicherlich recht, Padua, aber ich bleibe dabei, einfach zu sagen "ab 15.000/30.000 lohnt es sich", ist zu einfach gemacht. Dafür ist das Steuerrecht zu kompliziert! Zumindest sollte man dann den die Zeitschrift lesenden Leuten erklären, dass Einkommen / zvE bereits alle Abzüge beinhaltet (Sonderausgaben, agB, etc...) und nicht 15.000/30.000 Gehalt gemeint ist.

 

mfg

Chris

 

Klar, so geht es auch. Ich El Blindo Pasa B)

 

Gruß Padua

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StinkeBär
· bearbeitet von StinkeBär

:'(

Auf jeden Fall muss man entweder 38,89% mehr Geld angelegt werden bei gleicher Rendite oder die Rendite bei gleichen Geld um das 1,3889 fache gesteigert werden. Faktor = 1/(1-0,28) und das ist schon heftig und veranlasst wahrscheinlich den ein oder anderen etwas risikobehafteter unterwegs zu sein um sich nicht schlechter zu stellen wie vorher (steuerfreie Aktiengewinne).

 

Ein Grund zu zocken :-

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Sapine

http://www.handelsblatt.com/News/Recht-Ste...ttraktiver.html

 

Dachfonds werden attraktiver

Von Ingo Narat

 

Vor allem langfristige Investments etwa zur Altersvorsorge profitieren von der neuen Situation. Zinseinnahmen kommen bei der Abgeltungsteuer künftig besser weg als Kursgewinne.

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Jose Mourinho

Das ist Bullshit und der klassische Investmentporn. Die FI versucht hier den Absatz dieser Produkte zu forcieren und dabei Geld zu verdienen. Das ist alles.

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BananaSpit

Setze es nochmal hier rein - da bei "fonds" wohl nicht so gut aufgehoben:

 

vorgezogener Stichtag 1.1.2008 ?

 

http://www.galiplan.de/files/downloads/fnt_okt_07.pdf Seite3

 

Auszug

-------------------------------------

Optimismus und Gutgläubigkeit

sind im aktuellen Gesetzgebungsverfahren

nicht angebracht.

Die entscheidende Frage der kommenden

Wochen und Monate lautet:

Schaut der Gesetzgeber bei der Kapitalfl

ucht in Abgeltungssteuersparmodelle

weiterhin tatenlos zu oder wird

er zum dritten Mal aktiv und zeigt

restriktiv auf, wie sein Verständnis

der Übergangsregelung ist, wie sie genutzt

werden kann und wo die Grenzen

sind.

Dabei müsste er überhaupt nichts

grundlegend Neues in die Diskussion

einwerfen, sondern sich beispielsweise

einfach nur auf seine Gesetzesvorlage

der 1. Lesung zur Abgeltungssteuer im

Bundestag besinnen. Darin hieß es,

dass von der Übergangsregelung nur

diejenigen Investments profi tieren, die

vor dem 01.01.2009 außerhalb der Spekulationsfrist

liegen also vor dem

01.01.2008 getätigt wurden.

Diese Variante wäre alleine schon deshalb

naheliegend, weil nur die zeitliche,

nicht jedoch die sachliche Grundlage

verändert werden müsste und zwar

in einer Form, wie sie bereits diskutiert

wurde. Weiterhin kann diese Änderung

im Prinzip noch in einem

Jahr im Rahmen

der Verabschiedung

des Jahressteuergesetzes

2009 eingefügt

werden. Die rückwirkende

Auswirkung

kann damit begründet

werden, dass der Anleger

diese Variante bereits

kannte und selbst

unter dieser Maßgabe

genügend Zeit für eine

Anpassung seiner Strategie

gehabt hätte die

fast identische Begründung

wie für die Vorgehensweise

bei den

Zertifi katen.

Vielleicht bleibt der Gesetzgeber aber

auch untätig oder eröffnet die Diskussion

in eine derzeit noch nicht vermutete

Richtung.

 

------------------------------

 

Gebe zwar nicht viel auf Deren Aussagen - aber hat er Recht in Bezug auf einen mögl. 1.1.2008?

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Malvolio

Was für Änderungen waren denn jetzt im Jahressteuergesetz 2008 enthalten? Ich hatte mal kurz hineingeschaut, aber auf die Schnelle nichts gefunden. Vielleicht hatte ich auch nur Tomaten auf den Augen. ;) Die Swap-Hintertür scheint ja jedenfalls noch offen zu stehen, oder?

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egbert02
Setze es nochmal hier rein - da bei "fonds" wohl nicht so gut aufgehoben:

 

vorgezogener Stichtag 1.1.2008 ?

 

Wenn das tatsächlich so im Gesetz steht (was ich jetzt einfach mal glaube), dann halte ich es für SEHR wahrscheinlich, daß es tatsächlich auch so umgesetzt wird. Ich werde auf jeden Fall mein Langfrist-Depot bis zum 31.12.2007 fertig haben. Falls es dann doch anders kommen sollte, werde ich 2008 ggf. noch etwas aufstocken und - falls notwendig - ein bißchen Rebalancing vornehmen.

 

Gruß

Egbert02

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Biggi

Na wie denn jetzt? Muß ich vor dem 31.12.2007 gekauft haben oder vor dem 31.12.2008 um der Abgeltungssteuer zu entgehen?

 

Weiß jemand Bescheid?

 

Gruß

Biggi :unsure:

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Kane Zamoto

soweit wie ich das bis jetzt verstanden habe musst du die sachen vor dem 31.12.2008 gekauft haben um der abgeltungssteuer entgehen zu können.

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boRn
Na wie denn jetzt? Muß ich vor dem 31.12.2007 gekauft haben oder vor dem 31.12.2008 um der Abgeltungssteuer zu entgehen?

 

Weiß jemand Bescheid?

 

Gruß

Biggi :unsure:

 

Zur zeitlichen Anwendung:

Abgeltungssteuer gilt, wenn Kapitalerträge nach dem 31.12.2008 zufließen, oder wenn Wertpapiere nach dem 31.12.2008 angeschaft worden sind. Ansonsten wie bisher.

 

Quelle: §§ 52a Abs. 1 und Abs. 10 EStG (übrigens extra neue Anwedungensvorschrift für die AbgSt)

 

mfg

Chris

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Raccoon

Frage zur praktischen Umsetzung bei inlaendisch thesaurierenden Fonds, insbesondere denke ich hier an Ebase, bei denen es kein eigenese Verrechnungskonto gibt:

 

Weis jemand, wie Depotplattformen die Abgeltungssteuer fuer die Ausschuettungen inlaendisch thesaurierender Fonds abfuehren wird? D.h. werden hier Fondsanteile verkauft oder wird der Betrag vom Referenzkonto abgebucht?

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berndd
Frage zur praktischen Umsetzung bei inlaendisch thesaurierenden Fonds, insbesondere denke ich hier an Ebase, bei denen es kein eigenese Verrechnungskonto gibt:

 

Weis jemand, wie Depotplattformen die Abgeltungssteuer fuer die Ausschuettungen inlaendisch thesaurierender Fonds abfuehren wird? D.h. werden hier Fondsanteile verkauft oder wird der Betrag vom Referenzkonto abgebucht?

 

 

1. thesaurierende Fonds schütten nicht aus

 

2. passiert derAbzug der Abgeltungssteuer wie bisher bei der 30% Zinsabschlagsteuer

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