Grumel November 7, 2007 Das US System ist nen Alptraum, genauso wie Riester. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial November 8, 2007 Die Umschichtereien mal ausser Acht gelassen, wenn ich mir das hier anschaue, dann entspricht ein traditioneller IRA von der steuerlichen Systematik her genau einer Riesterrente, der 401(k) der betrieblichen Altersvorsorge und der Roth 401(k) so in der Art einer alten (nicht mehr abschließbaren) Direktversicherung. Einen Roth IRA gibt es meines Wissens bei uns nicht. Bei Roth steht "Income is post-tax money" was ich so lese wie: Eingezahlt wird bereits versteuertes Geld. Bedeutet eigentlich nur, dass das Geld vorversteuert wird und hinterher steuerfrei ist, oder? Insofern ist weder der Roth 401(k) noch der Roth IRA bei uns ab 2009 verfügbar. Da der Roth 401(k) vom Arbeitgeber vorgeschrieben wird ist er uninteressant. Bleibt der Roth IRA. Wenn ich mir die Nebenbedingungen dazu ansehe (die ich zu 90% nicht verstehe) würde ich behaupten, dass man zum Anlegen eines solchen Accounts einen Vermittler benötigt, der dann nach Provision auswählt. Es wäre eigentlich mal interessant in eine amerikanische Version des WPF zu gehen und dort nachzufragen was die von IRA halten .... Wenn Grumel recht hat, dann jammern die Experten dort auch nur rum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux November 8, 2007 Bei Roth steht "Income is post-tax money" was ich so lese wie: Eingezahlt wird bereits versteuertes Geld. Bedeutet eigentlich nur, dass das Geld vorversteuert wird und hinterher steuerfrei ist, oder? Insofern ist weder der Roth 401(k) noch der Roth IRA bei uns ab 2009 verfügbar. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bei den Roth-Dingers aus versteuertem Einkommen eingezahlt. Man zahlt während der Laufzeit keine Steuern auf Zinsen/Dividenden/Kapitalerträge und braucht dann bei der Auszahlung im Rentenalter auch nichts mehr versteuern. In welcher Form gibt es das bei uns ab 2009? Es wäre eigentlich mal interessant in eine amerikanische Version des WPF zu gehen und dort nachzufragen was die von IRA halten .... Wenn Grumel recht hat, dann jammern die Experten dort auch nur rum. Grumel und seit kurzem auch ich sind in einem dieser Boards schon aktiv. Allerdings lese ich die Altersvorsorgethreads garnicht. Ist ja nicht relevant für mich. Grundsätzlich scheint mir, dass die Flexibilität in den verschiedenen Altersvorsorge-Accounts schon höher ist als hierzulande. Da geht auch was mit ETF. Es wird in den Threads auch sehr viel über die Assetverteilung in taxable und non-taxable accounts geschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Steini November 10, 2007 Ich bekenne mich erstmals schuldig nicht alle 41 Seiten gelesen zu haben ...! Ich hätte da mal ne Frage und um es leichter zu erklären ein kleines Beispiel! Aktie XY: Kaufwert 10.000 Euro Gewinn:35% --> 3.500 Euro Gewinn, dass heißt sie ziehen mir hiervon 25% ab, was 875 Euro entspräche! Aktie ZZ: Kaufwert 10.000 Euro Verlust:20% --> 2.000 Euro Verlust Kann ich jetzt die 3.500 Euro mit den 2.000 Euro gegenrechnen, was ich mir eigendlich nicht vorstellen kann, weil die 875 Euro ja gleich abgeführt werden und es ja ein enormer Aufwand wäre (weil wie dem Finanzamt klarmachen) oder kann ich dass wieder bei der Steuer am Jahresende geltend machen, was ich mir auch nicht vorstellen kann? Oder sieht es einfach so aus, dass wenn ich mal rein angenommen mit einem Depot einen Verlust einfahren würde, weil eine Aktienwert um 3.500 steigt der andere aber nicht um 2.000 sondern um 8.000 Euro fällt! Bekomme ich dann von meinen 3.500 Euro Gewinn noch die 25% abgezogen, sodass sich mein Gesamtverlust um nochmals 875 Euro erhöht? Also nicht 8.000-3.500=4.500Euro Verlust sondern 5.375 Euro! Ich hoffe jetzt einfach mal nicht auf die schlimmste Antwort! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 10, 2007 Kann ich jetzt die 3.500 Euro mit den 2.000 Euro gegenrechnen, was ich mir eigendlich nicht vorstellen kann, weil die 875 Euro ja gleich abgeführt werden und es ja ein enormer Aufwand wäre (weil wie dem Finanzamt klarmachen) oder kann ich dass wieder bei der Steuer am Jahresende geltend machen, was ich mir auch nicht vorstellen kann?Oder sieht es einfach so aus, dass wenn ich mal rein angenommen mit einem Depot einen Verlust einfahren würde, weil eine Aktienwert um 3.500 steigt der andere aber nicht um 2.000 sondern um 8.000 Euro fällt! Bekomme ich dann von meinen 3.500 Euro Gewinn noch die 25% abgezogen, sodass sich mein Gesamtverlust um nochmals 875 Euro erhöht? Also nicht 8.000-3.500=4.500Euro Verlust sondern 5.375 Euro! Beides ist nur bedingt richtig - entscheidend ist die Reihenfolge von Gewinn und Verlust. Innerhalb eines Bankinstituts werden realisierte Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres ausgeglichen. Wird allerdings erst (wie im ersten Beispiel) der Gewinn realisiert, so wird die Abgeltungssteuer bei allem zuschlagen, was über den Sparerfreibetrag hinausgeht. Ein danach realisierter Verlust kann erst mit noch später erfolgten Gewinnen oder im Rahmen der Steuererklärung als Verlustvortrag ausgeglichen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
adrian November 10, 2007 weiss jemand wie sich diese neue abgabe auf anleger aus der nicht-eu-schweiz auswirkt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
paranoid November 10, 2007 weiss jemand wie sich diese neue abgabe auf anleger aus der nicht-eu-schweiz auswirkt? Für Schweizer gelten Schweizer Regeln, die deutsche Abgeltungssteuer gehört nicht dazu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Junkbond Junkie November 11, 2007 Hi Zocker, ...im Übrigen verweise ich auf den klugen Satz eines ehemaligen Bankers, der zu Recht festgestellt hat: " die Abgeltungssteuer ist gut für Alte und Reiche, die vor 2009 ihr Schäfchen ins Trockene bringen können, und schlecht für Junge und Arme, die ihre Altersvorsorge erst noch ersparen wollen" eine Frage: was für Voreile bringen Abgeltungssteuer für die Alten ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
spunti November 11, 2007 Die Alten haben ihre Altersvorsorge angespart und sind jetzt nur noch am Wertpapiere verkaufen und nicht mehr am Ansparen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biggi November 11, 2007 Klare Antwort: Jain Bei thesaurierenden Fonds (Aktien, Renten, ...) müssen jährlich die sog. "ausschüttungsgleichen Erträge" versteuert werden - also z.B. die Dividenden. Da diese aber nicht ausgeschüttet, sondern im Kurs angesammelt wurden, erfolgt hier tatsächlich eine Besteuerung ohne daß zuvor Geld in Deine Taschen geflossen ist. Beim Verkauf schlägt die AbGSt nochmal zu, und Du darfst anschließen mit der Endbesteuerung und den Zwischenbesteuerungen Dir zuviel bezahlte Steuern zurückholen. Zum "Stunden" der Steuern auf Dividenden in thesaurierenden Fonds bis zum Verkauf der Fondsanteile konnte der Gesetzgeber sich nicht durchringen. Bedeutet das, die Fondsgesellschaft führt von den ausschüttungsgleichen Erträgen jährlich automatisch die Abgeltungssteuer ab und falls ja, incl. Soli und Kst. und ich muß mir diese dann bei einem Verkauf nach x Jahren über das Finanzamt zurückholen, wenn die Ausschüttungen innerhalb des jährlichen Freibetrages gelegen haben? Falls dies so sein sollte, dann machen in jedem Fall doch die ausschüttenden Fonds mehr Sinn, da ich dann auf die Ausschüttungen nichts entrichten muß, solange diese im Rahmen des jährlichen Freibetrages liegen und ich vor 2008 gekauft habe. Ist das so richtig? Gruß Biggi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin November 11, 2007 was für Voreile bringen Abgeltungssteuer für die Alten ? Das war glaub ich kein ganz ernst gemeintes Statement. Kann man so puschal nicht sagen. Nehmen wir aber an, dass ein älterer Mensch viel Geld gespart hat, und das nun haupsächlich in festverzinslichen Papieren hält, dann zahlt er natürlich ab 2009 erheblich weniger Steuern auf die Gewinne, weil eben der Steuersatz auf 28% gesenkt wird. Aber wie gesagt, ist eine pauschale Aussage. Mit der Abgeltungssteuer soll ja gerade größeres schon angespartes Vermögen in Deutschland gehalten werden, das erhofft man sich zum einen dadurch, dass die Steuer nun anonym von der Bank abgezogen wird also nicht mehr dem Finanzamt gemeldet wird, und dass der Steuersatz deutlich gesenkt wird. Ob das klappt, werden wir sehen - ich kenn kaum sehr vermögende Menschen, die ich fragen kann, ob sie auf das Angebot eingehen. (Um mich gib es bei der Reform leider nicht. ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon November 12, 2007 · bearbeitet November 12, 2007 von Raccon Klare Antwort: JainNeben Kursgewinnen unterliegen ja erstmal auch alle anderen Kapitalerträge der Abgeltungssteuer, also Dividenden, Zinseinkünfte, ... Die Abgeltungssteuer bezüglich der Kursgewinne wird auch erst beim Verkauf ermittelt und fällig. Bis hierhin also ein klares Ja auf Deine Frage. Bei thesaurierenden Fonds (Aktien, Renten, ...) müssen jährlich die sog. "ausschüttungsgleichen Erträge" versteuert werden - also z.B. die Dividenden. Da diese aber nicht ausgeschüttet, sondern im Kurs angesammelt wurden, erfolgt hier tatsächlich eine Besteuerung ohne daß zuvor Geld in Deine Taschen geflossen ist. Beim Verkauf schlägt die AbGSt nochmal zu, und Du darfst anschließen mit der Endbesteuerung und den Zwischenbesteuerungen Dir zuviel bezahlte Steuern zurückholen. Zum "Stunden" der Steuern auf Dividenden in thesaurierenden Fonds bis zum Verkauf der Fondsanteile konnte der Gesetzgeber sich nicht durchringen. Stimmt soweit alles fuer nach 2008 gekaufte Anteile. Wenn vor 2009 gekauft wurde und laenger als ein Jahr gehalten wird, muessen die Kursgewinne natuerlich nicht versteuert werden. Nur so als Hinweis, weil der OP nicht sagte, wann die Anteile gekauft wurden/werden. Bedeutet das, die Fondsgesellschaft führt von den ausschüttungsgleichen Erträgen jährlich automatisch die Abgeltungssteuer ab und falls ja, incl. Soli und Kst. und ich muß mir diese dann bei einem Verkauf nach x Jahren über das Finanzamt zurückholen, wenn die Ausschüttungen innerhalb des jährlichen Freibetrages gelegen haben? Die Depotstelle/Bank fuehrt ab, nicht die Fondsgesellschaft. Ich vermute, dass die Depotstelle/Bank erst bei Ueberschreiten des Freibetrages den Abzug vornimmt. Falls dies so sein sollte, dann machen in jedem Fall doch die ausschüttenden Fonds mehr Sinn, da ich dann auf die Ausschüttungen nichts entrichten muß, solange diese im Rahmen des jährlichen Freibetrages liegen und ich vor 2008 gekauft habe. Ja, aber wenn du die Ausschuettungen wieder anlegen willst, dann unterliegen die Kursgewinne dieser Anteile der Abgeltungssteuer, was man ja grade bei einem vor 2009 gekauften Fonds verhindern moechte. Innerhalb eines Bankinstituts werden realisierte Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres ausgeglichen.Wird allerdings erst (wie im ersten Beispiel) der Gewinn realisiert, so wird die Abgeltungssteuer bei allem zuschlagen, was über den Sparerfreibetrag hinausgeht. Ein danach realisierter Verlust kann erst mit noch später erfolgten Gewinnen oder im Rahmen der Steuererklärung als Verlustvortrag ausgeglichen werden. Das stimmt AFAIK nicht: Verluste kommen in den Verrechnungsstopf. Fallen diese nach den Gewinnen an, dann bleiben sie im Topf und koennen entweder in Zukunft mit Gewinnen verrechnet werden (das geschieht automatisch, d.h. Steuern auf [zukuenftige] Gewinne werden erst abgefuehrt, wenn der Verlusttopf auf Null sinkt) oder sie koennen ueber die Steuererklaerung mit den Gewinnen verrechnet werden, die vor den Verlusten entstanden sind. Ein Verlustvortrag ueber die Steuererklaerung gibt es daher nicht mehr (weil nicht mehr noetig). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus November 12, 2007 1. Wenn du ein Gemeinschaftskonto hast, stellt das m.E. steuerlich eine GbR dar. Damit gehört jedem ein Teil der Erträge (Bsp: 50:50) und somit jedem ein Teil der Kapitalerträge. Dann muss die Bank nur noch für jeden einzelnen Abgeltungssteuer + KiSt + Soli berechnen und gut ist. 2. Von 2009 bis 2010 muss sich die Bank auf DEINE Angaben verlassen (du teilst ihr mit, ob Kirche od. nicht...) Steuerklärungspflicht könnte aber bei Nichtangabe von KiSt-Pflicht entstehen... ab 2011 "soll" beim BZSt eine Zentraldatei eingerichtet werden, wo KiSt etc. gesp. ist und die Banken dann zugreifen können (Stichwort: Datenschutz....?), aber dazu gibt es noch keine Gesetzesvorlage mfg Chris 1. Sehe ich ein bisschen anders. Da ja jeder die Angeben zur Kirchensteuer bei der Bank freiwillig machen kann wird man sich wohl einigen ob man Kirchensteuer zahlt oder nicht und dies dann der Bank mitteilen. Derjenige der "falsch" besteuert wurde kann das über die Steuererklärung ausgleichen (oder auch nicht ) die Banken werden denke ich keine Teilung von Konten machen. 2. Die Kirchensteuer ist rechtlich gesehen gar keine Steuer sondern ein Mitgliedsbeitrag! Deswegen ist eine Nichtangabe evtl nicht gezahlter Kirchensteuer in der Steuererklärung auch keine Steuerhinterziehung! Sollte da das von dir angesprochenes Gesetz kommen hält das wohl keiner verfassungsgerichtlichen Entscheidung stand. :no: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boRn November 12, 2007 1. Sehe ich ein bisschen anders. Da ja jeder die Angeben zur Kirchensteuer bei der Bank freiwillig machen kann wird man sich wohl einigen ob man Kirchensteuer zahlt oder nicht und dies dann der Bank mitteilen. Derjenige der "falsch" besteuert wurde kann das über die Steuererklärung ausgleichen (oder auch nicht ) die Banken werden denke ich keine Teilung von Konten machen. 2. Die Kirchensteuer ist rechtlich gesehen gar keine Steuer sondern ein Mitgliedsbeitrag! Deswegen ist eine Nichtangabe evtl nicht gezahlter Kirchensteuer in der Steuererklärung auch keine Steuerhinterziehung! Sollte da das von dir angesprochenes Gesetz kommen hält das wohl keiner verfassungsgerichtlichen Entscheidung stand. :no: 1. Ich habe das mehr über einen Umweg gesehen: Wenn die Bank mangels Kenntnis an KiSt-Pflicht keine KiSt einbehält, wirst du verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben. Davon weiss das FA ja aber eigentlich nichts. Wenn du nun aber keine Erkl. abgibst, bzw. diese Zinseinkünfte nicht erklärst, dann haben wir zumindest "Nichterklärung von Einkünften". Ergo: Keine Kirchensteuer-"Hinterziehung" (in Anführungsstrichen) ohne Steuerhinternziehung.... oder ? Weiterhin nochmal zur Klarstellung: Es gibt eine Pflicht zur Angabe der Religionszugehörigkeit bei der Bank. Diese Angaben werden aber 2009 bis 2010 NICHT überprüft! 2. Mit dem Mitgliedsbeitrag statt Steuer stimmt natürlich. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen natürlich auch. Das wird wohl erstmal abzuwarten sein. War wie gesagt nur Plan der Regierung... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
zocker November 12, 2007 die FTD von heute schreibt im Zusammenhang mit der Abzocker/äh Abgeltungssteueuer "Zahlungsfalle - Sofern Fonds realisierte Gewinne ausschütten, ist eine Änderung der Geschäftspolitik angesagt. Denn die Überweisung unterliegt auch bei Sparern der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, die ihre Anteile 2008 oder früher erworben haben. Zwar betrifft das nur realisierte Gewinne aus Wertpapieren, die ab 2009 erworben wurden. Bei Langfristanlagen werden aber jährlich höhere Anteile der Ausschüttung steuerpflichtig. Behält der Fonds die Gewinne ab 2009 hingegen ein, geht der Fiskus leer aus" Quelle: http://www.ftd.de/boersen_maerkte/investme...912.html?p=3#a1 ....das kapier ich nicht - nach meinem Verständnis ist das falsch - was denkt Ihr? die FTD von heute schreibt im Zusammenhang mit der Abzocker/äh Abgeltungssteueuer - was denkt Ihr? ...........wenn das was der Hr.Kracht da schreibt stimmen würde dürfte man ja nur thesaurierende Fonds haben ?? Alles andere wäre Selbstmord auf Raten?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian November 12, 2007 Die unendliche Geschichte oder "Männer können sich monatelang über ein Thema ereifern.. und kommen doch zu keinem Ergebnis. Auch wenn einige das nicht wahr haben wollen, die Regelung ist doch ganz einfach und simpel. Gewinne aus Verkäufen von Geldanlagen unterliegen ab 2009 der Abgeltungssteuer. (Verrechnung, häufig erörtert , ist möglich) Laufende Erträge daraus, ob einbehalten oder ausgezahlt, unterliegen auch der Steuer. Zu den 25% zieht die Bank die entsprechende KST und den Soli. Ist der Kunde nicht kirchensteuerpflichtig, dann hat er die "Befreiung" der Bank nachzuweisen. Wer das nicht tut, kann dann die Verrechnung oder Rückzahlung mit dem FA klären. Und wer dann ganz "sauer" ist, kann dem Finanzminister persönlich einen bitterbösen Brief schreiben. Aber ich denke, der landet sofort im Papierkorb eines Sachbearbeiters. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
P2k1 November 12, 2007 Hehe, für Spekulanten ist diese Steuer doch nur von Vorteil, da es keinen "sinn" mehr hat, Anteile länger als 1 Jahr zu halten. Wird mit Sicherheit mehr Geldvolumen in den Markt bringen, die Deutsche Börse AG wird es freuen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin November 12, 2007 · bearbeitet November 12, 2007 von Delphin die FTD von heute schreibt im Zusammenhang mit der Abzocker/äh Abgeltungssteueuer "Zahlungsfalle - Sofern Fonds realisierte Gewinne ausschütten, ist eine Änderung der Geschäftspolitik angesagt. Denn die Überweisung unterliegt auch bei Sparern der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, die ihre Anteile 2008 oder früher erworben haben. Zwar betrifft das nur realisierte Gewinne aus Wertpapieren, die ab 2009 erworben wurden. Bei Langfristanlagen werden aber jährlich höhere Anteile der Ausschüttung steuerpflichtig. Behält der Fonds die Gewinne ab 2009 hingegen ein, geht der Fiskus leer aus" Versteh ich auch nicht. Wieso werden jährlich höhere Anteile der Ausschüttung steuerpflichtig? Es ist schlichtweg immer die ganze Ausschüttung steuerpflichtig, und zwar immer mit genau 26,375% Abgeltungssteuer (Kichernsteuer als freiwillige Leistung mal unberücksichtigt). Dass die Ausschüttungen im laufe der Jahre höher werden, sollte man hoffen, denn das Vermögen wächst ja auch hoffentlich. Dass der Fiskus bei Thesaurierern leer ausgeht, stimmt doch auch nicht. Man kann sich beinahe wünschen, dass es keine Übergangsfrist gäbe, dann hätten wir immerhin etwas weniger Chaos und weniger ganz heiße Tipps, wie man seine Anlagestrategie am Steuern-Sparen ausrichtet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gaspar November 12, 2007 Dass der Fiskus bei Thesaurierern leer ausgeht, stimmt doch auch nicht. Erst Mal bekommt er nichts. Halt nur nicht verkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 12, 2007 · bearbeitet November 12, 2007 von Sapine ZITAT(zocker @ 12.11.2007, 17:29) *die FTD von heute schreibt im Zusammenhang mit der Abzocker/äh Abgeltungssteueuer "Zahlungsfalle - Sofern Fonds realisierte Gewinne ausschütten, ist eine Änderung der Geschäftspolitik angesagt. Denn die Überweisung unterliegt auch bei Sparern der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, die ihre Anteile 2008 oder früher erworben haben. Zwar betrifft das nur realisierte Gewinne aus Wertpapieren, die ab 2009 erworben wurden. Bei Langfristanlagen werden aber jährlich höhere Anteile der Ausschüttung steuerpflichtig. Behält der Fonds die Gewinne ab 2009 hingegen ein, geht der Fiskus leer aus" Versteh ich auch nicht. Wieso werden jährlich höhere Anteile der Ausschüttung steuerpflichtig? Es ist schlichtweg immer die ganze Ausschüttung steuerpflichtig, und zwar immer mit genau 26,375% Abgeltungssteuer (Kichernsteuer als freiwillige Leistung mal unberücksichtigt). Wenn ich es richtig verstanden habe, haben die da einen eher ungewöhnlichen Fall diskutiert: Hier wird nur der Fall diskutiert, wenn Wertsteigerungen ausgeschüttet werden. Glaube nicht dass ich einen solchen Fonds besitze... Der Artikel ist in jedem Fall eigenartig - bin nicht sicher, ob die Aussage überhaupt stimmt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon November 13, 2007 Erst Mal bekommt er nichts. Halt nur nicht verkaufen. Da irrst du dich, bei inlaendischen thes. Fonds wird die Steuer sofort bei Ausschuettung abgezogen, bei ausl. thes. musst du die Ausschuettung in der Steuererklaerung angeben, und zwar jaehrlich. Muss der Kursgewinn eines thes. Fonds versteuert werden, dann "darfst" du dem FA die Steuerzahlungen der Ausschuettungen fuer die gesamten Jahre nachweisen, so dass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin November 13, 2007 · bearbeitet November 13, 2007 von Delphin Da irrst du dich, bei inlaendischen thes. Fonds wird die Steuer sofort bei Ausschuettung abgezogen, bei ausl. thes. musst du die Ausschuettung in der Steuererklaerung angeben, und zwar jaehrlich.Muss der Kursgewinn eines thes. Fonds versteuert werden, dann "darfst" du dem FA die Steuerzahlungen der Ausschuettungen fuer die gesamten Jahre nachweisen, so dass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Ich bin nicht sicher, dass ich die Steuervorschriften komplett verstanden haben, aber gibt es überhaupt einen Vorteil bei Thesaurierern? Ich meine, ich mag eigentlich eh die Ausschüttenden mehr, damit ich mehr Geld fürs Rebalancing habe. Aber davon abgesehen, was für Fonds bevorzugt ihr steurlich (inl./ausl., aussch./thesaur.)? (Aktien und Anleihen selbst sind doch auch ausschüttend.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner November 13, 2007 Es wäre eigentlich mal interessant in eine amerikanische Version des WPF zu gehen und dort nachzufragen was die von IRA halten .... Wenn Grumel recht hat, dann jammern die Experten dort auch nur rum. http://en.wikipedia.org/wiki/Individual_Retirement_Account # Roth IRA - contributions are made with after-tax assets, all transactions within the IRA have no tax impact, and withdrawals are usually tax-free. Named for Senator William Roth. # Traditional IRA - contributions are often tax-deductible (often simplified as "money is deposited before tax" or "contributions are made with pre-tax assets"), all transactions and earnings within the IRA have no tax impact, and withdrawals at retirement are taxed as income (except for those portions of the withdrawal corresponding to contributions that were not deducted). Das bedeutet, man führt entweder ein Konto mit versteuertem Geld und die Entnahmen sind steuerfrei oder umgekehrt. Ich lese öfter auf finance-yahoo.com und Investor Village, und da schreiben häufiger Amis, daß die irgendeine Aktienposition in ihrem IRA verkauf oder aufgestockt hätten. Der Traditional IRA ist also de facto ein normales Depot, dessen Eträge erst bei Cash-Entnahme als Einkommen besteuert werden. Finde ich gut und einfach. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio November 14, 2007 Ich bin nicht sicher, dass ich die Steuervorschriften komplett verstanden haben, aber gibt es überhaupt einen Vorteil bei Thesaurierern? Ich meine, ich mag eigentlich eh die Ausschüttenden mehr, damit ich mehr Geld fürs Rebalancing habe. Aber davon abgesehen, was für Fonds bevorzugt ihr steurlich (inl./ausl., aussch./thesaur.)? (Aktien und Anleihen selbst sind doch auch ausschüttend.) Wie es aussieht, haben Thesaurierer den Vorteil, daß die Wiederanlage nicht als Neukauf zählt und somit nicht der Abgeltungssteuer unterliegen (bei Kauf vor 2009). Nach 2009 ist es vermutlich ziemlich Wurscht, zumindest wenn die ausschüttenden Fonds nur die ordentlichen Erträge ausschütten. Steuerlich sind ausländische Thesaurierer wohl am vorteilhaftesten, weil dort alle Erträge "zu den alten Kondiditonen" wiederangelegt werden und kein Geld aus dem Fondsvermögen abfließt. Allerdings handelt man sich mit sochen Fonds vermutlich viel Papierkram ein. Nach 2009 kann man nur noch versuchen, den Steuerabfluss möglichst weit nach hinten zu verlegen, um mit den (noch) nicht gezahlten Steuern, noch einen Zinseszins zu erreichen. Das macht vermutlich dann (thesaurierende) Zertifikate bzw. abgezinste Anleihen dann attraktiver als Fonds. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon November 14, 2007 Ich bin nicht sicher, dass ich die Steuervorschriften komplett verstanden haben, aber gibt es überhaupt einen Vorteil bei Thesaurierern? Der Vorteil besteht vor allem bei vor 2009 gekauften thes. Fonds, da hier die Kursgewinne nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, Thesaurierungen eingeschlossen. Bei einen ausschuettenden Fonds (egal wann gekauft) muessen die Kursgewinne der nach 2008 wieder angelegten Anteile versteuert werden. Ich meine, ich mag eigentlich eh die Ausschüttenden mehr, damit ich mehr Geld fürs Rebalancing habe. Aber davon abgesehen, was für Fonds bevorzugt ihr steurlich (inl./ausl., aussch./thesaur.)? Fuer vor 2009 gekaufte Fonds wuerde ich thesaurierende bevorzugen, nach 2009 sollte man sich ueberlegen, ob man noch ausl. thes. ins Depot nimmt, da man hier die steuerlichen Daten jedes Jahr selbst suchen und angeben muss (erfordert also ein wenig Aufwand vom Anleger) und wie schon gesagt bei Verkauf die Versteuerung der Ausschuettungen in den Vorjahren nachweisen muss (oder halt doppelt Steuern zahlt). Bei den anderen ist es dann egal, da sie ab 2009 alle steuerlich gleichbehandelt werden und die Abfuehrung automatisch geschieht. (Aktien und Anleihen selbst sind doch auch ausschüttend.) Richtig, bei Aktien werden Dividenden ausgeschuettet, bei Anleihen wird der Kupon (Zins) gezahlt. Ein Fonds kann aber halt entscheiden, was er mit diesen Ausschuettungen (sofern er Aktien und/oder Anleihen haelt) macht, d.h. er schuettet sie entweder aus oder thesauriert diese. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag