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Indexlaber

Also wie sieht es mit der Abgeltungssteuer aus wenn man aus der Kirche ausgetreten ist.

Die Abgeltungssteuer beinhaltet doch die Kirchensteuer und den Solidaritätsbeitrag?

 

Zahlt man dann eine geringes Steuer oder bekommt man die Kirchensteuer vom Finanzamt wiede zurück?

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SvenK
Also wie sieht es mit der Abgeltungssteuer aus wenn man aus der Kirche ausgetreten ist.

Die Abgeltungssteuer beinhaltet doch die Kirchensteuer und den Solidaritätsbeitrag?

 

Zahlt man dann eine geringes Steuer oder bekommt man die Kirchensteuer vom Finanzamt wiede zurück?

Die Abgeltungssteuer beinhaltet keinen Solidarbeitrag und keine Kirchensteuer. Diese kommen extra zu den 25% Abgeltungssteuer hinzu.

Du gibst bei Deinem Broker an, ob und welcher Konfession Du angehörst. So einfach.

 

SvenK

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€-man
Also wie sieht es mit der Abgeltungssteuer aus wenn man aus der Kirche ausgetreten ist.

Die Abgeltungssteuer beinhaltet doch die Kirchensteuer und den Solidaritätsbeitrag?

 

Zahlt man dann eine geringes Steuer oder bekommt man die Kirchensteuer vom Finanzamt wiede zurück?

 

Beitrag # 622 + 623.

 

Gruß

-man

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thabounce
· bearbeitet von thabounce

Sorry dass ich das so sage aber die Regierung hat den Ar*** offen!!! Wenn ich den Spiegel Artikel lese, werde ich richtig wütend!!

 

Anstatt uns Aktienanlegern zu helfen....kriegen wir Handschellen aufgelegt.... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

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€-man
Sorry dass ich das so sagen aber die Regierung hat den Ar*** offen!!! Wenn ich den Spiegel Artikel lese, werde ich richtig wütend!!

 

Anstatt uns Aktienanlegern zu helfen....kriegen wir Handschellen aufgelegt.... :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

 

thabounce, richtig interessant wird es aber erst, wenn die Herrschaften eine Sozialversicherungspflicht auf Kapitalerträge ins Auge fassen sollten.

 

Gruß

-man

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thabounce

Ne oder??? Ist das jetzt nur eine Vermutung von dir oder gibts dazu auch konkrete Pläne?? Außerdem...was hat Sozialversicherung mit der Börse zu tun

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€-man
Ne oder??? Ist das jetzt nur eine Vermutung von dir oder gibts dazu auch konkrete Pläne?? Außerdem...was hat Sozialversicherung mit der Börse zu tun

 

Momentan ist es eine Vermutung von mir.

Aber wohin die Reise gehen könnte, zeigt folgendes Beispiel:

 

Direktlebensversicherung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers. Laufzeit >12 Jahre.

Still und heimlich wurde vor ca. 3 Jahren beschlossen, dass die Auszahlungssumme durch 120 Monate geteilt wird und dieser monatliche Betrag mit der Krankenversicherung + Pflegeversicherung belegt wird.

Somit zahlt man ab der Auszahlung die nächsten 10 Jahre ca. 16 % von dem monatlichen Wert.

 

Das war bei Vertragsabschluss der LV überhaupt kein Thema!

 

Gruß

-man

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berliner
Ne oder??? Ist das jetzt nur eine Vermutung von dir oder gibts dazu auch konkrete Pläne?? Außerdem...was hat Sozialversicherung mit der Börse zu tun

Gar nichts, es spült Geld in die Kassen, und das ist Motivation genug. Wir werden uns darauf einrichten müssen, daß man in Zukunft noch wesentlich stärker bei denen kassieren wird, wo noch was zu holen ist. Die künftige Rentnergeneration wird eine riesige Deckungslücke haben. Ich gehe aber davon aus, daß man den Anstieg der Beiträge begrenzen wird, indem man noch stärker aus Steuern dazuschießt. Das Geld muß irgendwo herkommen. Da sind Kapitalerträge doch eine willkommene Quele, zumal ja eh immer der Vorwurf im Raum steht, daß das kein mit ehrlicher Arbeit erworbenes Geld ist.

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marbux

@ -man

Danke für den Link!!

 

Allen hier schreibenden Mitgliedern eine erfolgreiche Handelswoche und

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RobinHood

Ich habe folgende Überlegung zur Abgeltungssteuer.

Wenn Aktienkursgewinne ab 2009 besteuert werden, kann man doch davon ausgehen, dass besonders im nächsten Jahr (2008) die Leute ihr Geld in Aktien investieren, die sie langfristig halten werden.

Das heisst für mich besonders die Werte aus DAx und MDAx werden eine starke Nachfrage erhalten. Da dieses für langläufige Aktien sind.

Kann man daraus den Schluss zu ziehen, dass die Aktienkurse wie Daimler, Allianz usw. kursauftriebspotential haben, schließlich wird die Nachfrage stark erhöht sein, oder?

Zockeraktien hingegen werden wohl weniger stark nachgefragt, oder was meint ihr?

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berliner
Wenn Aktienkursgewinne ab 2009 besteuert werden, kann man doch davon ausgehen, dass besonders im nächsten Jahr (2008) die Leute ihr Geld in Aktien investieren, die sie langfristig halten werden.

Das werden sicher viele tun, alleine um es reicht, die Kurse zu treiben, ist fraglich. Deutsche Kleinanleger haben einfach nicht genug Masse. Es kann sogar sein, daß die Institutionellen ihr eigenes Spiel treiben.

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Grumel

Wenn irrationale Deutsche Investoren den Deutschen Markt vollpumpen, dann werden sich die schlaueren aktiven ausländischen Investoren verabschieden. Und schon sind die Preise wieder halbwegs fair.

 

Die Macht der Marktefffizienz, selbst bei großen Mengen irrationaler Anleger, immer wieder faszinierend.

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fennichfuxer

hi,

 

Ne oder??? Ist das jetzt nur eine Vermutung von dir oder gibts dazu auch konkrete Pläne?? Außerdem...was hat Sozialversicherung mit der Börse zu tun

 

die schaumweinsteuer wurde u.a. zur finanzierung der kaiserlichen kriegsflotte eingeführt und existiert, mit unterbrechung, noch heute. steuergesetzgebung hat eine eigene logik. ein franzose hat mal gesagt, steuern erheben sei die kunst, die gans mit möglichst wenig geschnatter zu rupfen. bisher hat schwarz-rot darin eine glänzende figur gemacht.

 

grüssle ff

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Parodia

Mal ne Frage zur Abgeltungssteuer und zu Riester

 

Riesterprodukte (v.a. Fondssparpläne) sind ja von der Abgeltungssteuer ausgenommen. Wie sieht das denn aus, wenn ich in so einen Riesterfondssparplan mehr einzahle als die gesetzlich geförderten Höchstsummen? Ist dann auch diese Überzahlung von der Abgeltungssteuer verschont??

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beginner01

Noch einmal eine Frage zu ausschüttende/thesaurierende Fonds:

Ist nachfolgende Auflistung richtig?

 

ausschüttende Fonds, bis einschl. 31.12.2008 gekauft:

-Kurssteigerungen: nach wie vor nach einem Jahr steuerfrei!

-Ausschüttungen: Ausschüttungen sind ja Dividendeneinkünfte - für diese gilt das aktuelles Recht, also pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (+SoliSt./KiSt.), wenn der Sparerfreibetrag in Höhe von 801 (ledig) bzw. 1602 (verheiratet) überschritten wird.

Eine Ausschüttung wird als Barbetrag auf ein Referenzkonto überwiesen. Bei Wiederanlage dieses Betrags nach dem 01.01.2009 (in welcher Anlageform auch immer!) fällt dann auch wieder die Abgeltungssteuer (unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrag) an.

 

thesaurierende Fonds, bis einschl. 31.12.2008 gekauft:

-Kurssteigerungen: nach wie vor nach einem Jahr steuerfrei!

-Inländische Thesaurierungen (D-Fonds mit DE-ISIN, sog. "weiße Fonds"): Thesaurierung erfolgt aufgrund der zugeflossenen Zinsen/Dividenden. Es gilt das aktuelles Recht, also pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (+SoliSt./KiSt.). Diese wird bereits von der Fondsgesellschaft abgeführt?! Der Sparerfreibetrag in Höhe von 801 (ledig) bzw. 1602 (verheiratet) spielt hier keine Rolle?!

-Ausländische Thesaurierungen (ausl. ISIN, sog. "grauen" bzw. "schwarzen": Ausländische Thesaurierer werden erst im Zeitpunkt des Verkaufs besteuert. Dann werden die thesaurierten Erträge unter Anwendung der pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (+SoliSt./KiSt.) mitversteuert.

Darüber hinaus besteht jedoch die PFLICHT die thesaurierten Erträge in seiner jährlichen Steuererklärung anzugeben. Dies wird im Veräußerungszeitpunkt berücksichtigt, so dass es zu keiner Doppelbesteuerung kommt. Gleichzeitig wird so eine (nicht legale) Stundung der Steuerschuld bis zum Verkauf verhindert.

Es empfiehlt sich also die Steuerbescheide während der Laufzeit aufzubewahren um letztlich kontrollieren zu können, ob eine Anrechnung der bereits versteuerten Beträge im Veräußerungszeitpunkt (richtig!) erfolgte.

 

ausschüttende Fonds, ab dem 01.01.2009 gekauft:

-Kurssteigerungen: werden bei Verkauf pauschal unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrags in Höhe von 801 (ledig) bzw. 1602 (verheiratet) mit dem Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25% (+SoliSt./KiSt.) versteuert!

-Ausschüttungen: werden pauschal unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrags in Höhe von 801 (ledig) bzw. 1602 (verheiratet) mit dem Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25% (+SoliSt./KiSt.) versteuert!

 

thesaurierende Fonds, ab dem 01.01.2009 gekauft:

-Kurssteigerungen: werden bei Verkauf pauschal unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrags in Höhe von 801 (ledig) bzw. 1602 (verheiratet) mit dem Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25% (+SoliSt./KiSt.) versteuert!

-Inländische Thesaurierungen (D-Fonds mit DE-ISIN, sog. "weiße Fonds"): Thesaurierung erfolgt aufgrund der zugeflossenen Zinsen/Dividenden. Es gilt das aktuelles Recht, also pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (+SoliSt./KiSt.). Diese wird bereits von der Fondsgesellschaft abgeführt?! Der Sparerfreibetrag in Höhe von 801 (ledig) bzw. 1602 (verheiratet) spielt hier keine Rolle?!

-Ausländische Thesaurierungen (ausl. ISIN, sog. "grauen" bzw. "schwarzen": Ausländische Thesaurierer werden erst im Zeitpunkt des Verkaufs besteuert. Dann werden die thesaurierten Erträge unter Anwendung der pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (+SoliSt./KiSt.) mitversteuert.

Darüber hinaus besteht jedoch die PFLICHT die thesaurierten Erträge in seiner jährlichen Steuererklärung anzugeben. Dies wird im Veräußerungszeitpunkt berücksichtigt, so dass es zu keiner Doppelbesteuerung kommt. Gleichzeitig wird so eine (nicht legale) Stundung der Steuerschuld bis zum Verkauf verhindert.

Es empfiehlt sich also die Steuerbescheide während der Laufzeit aufzubewahren um letztlich kontrollieren zu können, ob eine Anrechnung der bereits versteuerten Beträge im Veräußerungszeitpunkt (richtig!) erfolgte.

Vermutlich kann man bzgl. ausländische Thesaurierungen wie folgt zusammenfassen:

- die fiktiven Mittelzuflüsse (Zinsen/Dividenden, nennen wir es einmal "Ausschüttungen") werden jährlich versteuert, und beim Verkauf die Abgeltungssteuer fällig abzüglich der bereits geleisteter Steuern. Dabei ist zu berücksichtigen:

- Es werden jährlich Steuern aus den sonstigen Einnahmen (Einkommen) gezahlt, da echte Mittelzuflüsse nicht stattfinden!

- Der jährliche Steuerbescheid ist jahrzehntelang aufheben, um die Endabrechnung prüfen zu können!

 

Alles gilt unter Berücksichtigung der derzeitigen Stichtagsregelung (01.01.2009)

 

So, nun meine Frage: Stimmt das alles so (insbesondere die Passagen in kursiver Schrift!)

 

Vielen Dank

beginner01

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Jose Mourinho
Geldanlage & Börse Noch 17 Monate, um dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen

 

Berlin (AP) Der gravierende Einschnitt für deutsche Aktionäre kam auf leisen Sohlen daher, seit Anfang Juli ist er beschlossene Sache: Ab 2009 führt der Staat eine neue Abgeltungssteuer ein - und greift Anlegern mit Aktien und Fondsanteilen so richtig tief in die Tasche. Auf Kursgewinne müssen künftig 25 Prozent Steuern abgeführt werden. Zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer kann sich das auf 28 Prozent summieren. Die Abgeltungssteuer wird auch auf Dividenden fällig. Ein Engagement an der Börse dürfte sich damit für viele Anleger deutlich weniger lohnen.

 

Wertpapieren erfolgreich ist und sie mindestens ein Jahr lang gehalten hat, muss nichts abgeben. Das Plus darf dann komplett steuerfrei kassiert werden. Experten befürchten eine neue Welle von Kapitalflucht ins Ausland sowie weg von der Aktie in Zinsprodukte.

 

Trotz des herben Rückschlags für Aktienbesitzer und Fondssparer sollte niemand in Panik verfallen, rät Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW). Denn wenigstens in den kommenden 17 Monaten steht noch ein letztes Schlupfloch am Fiskus vorbei offen: Wer bis Ende Dezember 2008 Geld in Einzeltitel oder Aktienfonds investiert und mindestens ein Jahr lang hält, kann die neue Abgeltungssteuer elegant umschiffen. Läuft das Investment an der Börse gut, kann man beispielsweise auch in fünf, zehn oder 20 Jahren noch Kursgewinne steuerfrei einstreichen - der Fiskus darf bei dieser Einnahme nicht mitverdienen.

 

«Wer also in nächster Zeit Geld in Aktien anlegen will, wäre schlecht beraten, erst im Februar oder März 2009 zu kaufen», unterstreicht Karin Baur, Fondsspezialistin von «Finanztest». Wann investiert wird, ist egal - Hauptsache, der Kaufauftrag wird vor dem 1. Januar 2009 ausgeführt. Auch wer sein Depot neu aufstellen will, sollte vor diesem Termin umschichten.

 

Aktionärsschützer Kurz empfiehlt folgende Strategie: Schwache Börsentage nutzen, attraktive, solide Titel oder bewährte Fonds kaufen und dann steuerfrei im Alter wieder auflösen. «Jetzt wird der alte Ratschlag von Börsenguru André Kostolany wieder aktuell: Aktien zulegen, Schlaftabletten nehmen und sich nach ein paar Jahren über einen hübschen Gewinn freuen. Schwankungsanfällige Wertpapiere müssten bei der Langfristanlage unbedingt gemieden werden.

 

Vorsicht ist bei Zertifikaten geboten. Papiere, die nach dem 14. März 2007 angeschafft wurden, müssen nicht nur ein Jahr gehalten, sondern auch bis 30. Juni 2009 wieder abgestoßen werden. Sonst wird der Anleger für ein späteres Kursplus beim Verkauf ebenfalls mit 25 Prozent Abgeltungssteuer zur Kasse gebeten.

 

Auch Wertsteigerungen aus Fondssparplänen für die Altersvorsorge oder für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen sind vor der neuen Steuer nicht gefeit. Nur das Plus auf Einzahlungen bis Dezember 2008 darf noch steuerfrei eingestrichen werden. «Das ist besonders dramatisch für Berufsanfänger, die privat noch 20, 30 Jahre fürs Alter sparen sollen», kritisiert Kurz. Ihre Rendite schmelze dahin. Das Interesse an regelmäßigem Fondssparen werde künftig sinken.

 

Denn zahlt man ab 2009 zehn Jahre lang 100 Euro im Monat in einen Aktienfonds mit 9 Prozent Wertzuwachs im Jahr ein, verliert man durch die neue Steuer auf Kursgewinne 1,28 Punkte von der Rendite, wie «Finanztest» beispielhaft berechnet hat. Ausgenommen sind Riester-Fondsverträge und fondsgebundene private Rentenversicherungen. Auch geschlossene Immobilien-, Windkraft-, Solar- oder Schiffsfonds und Ähnliches sind außen vor.

 

Auch wenn den Anlegern künftig ein großer Teil des Gewinns vom Staat weggenommen werde, bleibe die Aktienanlage im Vergleich zu anderen Produkten wie Sparbüchern oder festverzinslichen Papieren immer noch die rentabelste Investition, gibt Petra Kachel vom Deutschen Aktieninstitut zu bedenken. Ihr Rat an Aktienbesitzer: Nicht in Panik verfallen und in den nächsten Monaten langfristig orientieren. Die deutsche Aktienkultur befindet sich allerdings grundsätzlich bereits im Sinkflug: 2006 zogen sich schon eine knappe halbe Million Bürger laut DAI aus dem Börseninvestment zurück.

 

«Das werden noch mehr, es wird weiteres Geld aus Deutschland abfließen», befürchtet Experte Kurz. Deutschland bekomme 2009 das «unattraktivste Recht für Aktienanleger in ganz Europa», findet er. Wer vom künftig einheitlichen Abgeltungssatz profitiert, sind der Staat - und die Zinssparer. Auf Erträge aus Festgeldkonten, Sparbüchern, Bundesschatzbriefen oder Rentenfonds müssen sie höchstens noch 25 Prozent Steuer zahlen. Zurzeit liegt der Höchstsatz bei 45 Prozent.

 

http://de.biz.yahoo.com/22072007/12/geldan...n-schlagen.html

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thabounce
· bearbeitet von thabounce

Also ich wiederhole nochmal meine Frage mit der Firma. Ich z.B. gründe eine KG dann ist es ja zurzeit so:

 

"GmbH und Limited werden als juristische Person, als Körperschaft definiert. Damit ist auf den erzielten Jahresgewinn zunächst 25% Kapitalertragssteuer abzuführen, unabhängig davon, ob der Gewinn in der Körperschaft verbleibt oder an die Gesellschafter ausgeschüttet wird."

 

"Bei den Personengesellschaften fällt hingegen keine Körperschaftssteuer an. Liegt der Steuersatz des Personengesellschafters unter 25%, ist die Gewinnversteuerung der Personengesellschaft also günstiger, als wenn man die Gewinne in einer Kapitalgesellschaft erzielt. ."

 

Also eine GmbH, Limited usw zahlt doppelt Steuern! Einmal die Körperschaftssteuer und einmal die Einkommenssteuer der Teilhaber.

 

Die Personengesellschaften hingegen zahlen nur ein einziges Mal steuern!

 

Wird sich hierbei ab 2009 was ändern???

 

Ich habe im Internet dazu leider nix gefunden...

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DrFaustus
· bearbeitet von DrFaustus
Mal ne Frage zur Abgeltungssteuer und zu Riester

 

Riesterprodukte (v.a. Fondssparpläne) sind ja von der Abgeltungssteuer ausgenommen. Wie sieht das denn aus, wenn ich in so einen Riesterfondssparplan mehr einzahle als die gesetzlich geförderten Höchstsummen? Ist dann auch diese Überzahlung von der Abgeltungssteuer verschont??

 

So weit ich das mitbekommen hab kann man bei den meisten Anbietern nicht mehr als den Höchstbetrag in den Riesterfonds einzahlen...

 

Also eine GmbH, Limited usw zahlt doppelt Steuern! Einmal die Körperschaftssteuer und einmal die Einkommenssteuer der Teilhaber.

 

Die Personengesellschaften hingegen zahlen nur ein einziges Mal steuern!

 

Wird sich hierbei ab 2009 was ändern???

 

Ich habe im Internet dazu leider nix gefunden...

 

So weit ich weiß ändert sich daran nichts. Die Problematik hast du aber nicht nur bei GmbH und Limited, sondern (und das ist in diesem Forum interessanter) auch bei AGs. Die zahlen auch KöSt und du als Anleger darfst dann zusätzlich nochmal KESt zahlen.

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Sven82

@ thabounce

 

Also ich wiederhole nochmal meine Frage mit der Firma. Ich z.B. gründe eine KG dann ist es ja zurzeit so:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__161.html

betreibst du etwa ein Handelsgewerbe; sprich: einen nach Art und Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb?

 

wohl kaum, außerdem gehören zu einer KG immer 2 Personen.

 

Gruß

Sven

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thabounce

Nein...der KG werde mehr als 7 Leute dazu gehören. Ich werde kein Gewerbe betreiben...sprich auch keine Gewerbesteuer!??

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Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger
Noch einmal eine Frage zu ausschüttende/thesaurierende Fonds: Ist nachfolgende Auflistung richtig?......-Inländische Thesaurierungen (D-Fonds mit DE-ISIN, sog. "weiße Fonds"): Thesaurierung erfolgt aufgrund der zugeflossenen Zinsen/Dividenden. Es gilt das aktuelles Recht, also pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (+SoliSt./KiSt.). Diese wird bereits von der Fondsgesellschaft abgeführt?! Der Sparerfreibetrag in Höhe von 801 (ledig) bzw. 1602 (verheiratet) spielt hier keine Rolle?!...

 

Der Sparerfreibetrag spielt eine Rolle. Kunden mit Freistellung erhalten einen Barausgleich durch neue Fondsanteile.

 

...-Ausländische Thesaurierungen (ausl. ISIN, sog. "grauen" bzw. "schwarzen": Ausländische Thesaurierer werden erst im Zeitpunkt des Verkaufs besteuert. Dann werden die thesaurierten Erträge unter Anwendung der pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (+SoliSt./KiSt.) mitversteuert.

Darüber hinaus besteht jedoch die PFLICHT die thesaurierten Erträge in seiner jährlichen Steuererklärung anzugeben...

 

...und zwar unabhängig von einem gestellten Freistellungsauftrag

 

Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 soll der Sparer-Freibetrag mit der aktuell für Kursgewinne geltenden Freigrenze von 512 Euro zusammengefasst und auf einen Freibetrag von 801 Euro pro Person

vereinheitlicht werden.

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beginner01
· bearbeitet von beginner01

@Privatanleger: Erst einmal - vielen Dank!

 

Der Sparerfreibetrag spielt eine Rolle. Kunden mit Freistellung erhalten einen Barausgleich durch neue Fondsanteile.

...und zwar unabhängig von einem gestellten Freistellungsauftrag

 

Da hab ich dann einmal eine "dumme" Frage:

- Sparerfreibetrag ist nicht gleich Freistellung?

- Wenn ich den Freistellungsauftrag bei der Bank einreiche, dann darf dieser doch nur bis zur Höhe des Sparerfreibetrags lauten, oder?

- Bisher dachte ich immer, die Thesaurierung findet bei der Fondsgesellschaft selber statt. D. h. die Fondsgesellschaft wird über die noch zur Verfügung stehende Freistellung informiert.

Das gilt für alle Fondsgesellschaften von denen ich Fondsanteile im Depot meiner Hausbank liegen habe.

- Mir ist auch noch nicht ganz klar, ob bei der Thesaurisierung neue Anteile hinzukommen oder der Barbetrag auf meine bisherigen Anteile prozentual angerechnet wird? Aber dann müsste sich ja die Anzahl meiner Anteile ändern - und das war bei meinen bisherigen Thesau.-Fonds nicht so, soweit ich zurückdenken kann.

 

Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 soll der Sparer-Freibetrag mit der aktuell für Kursgewinne geltenden Freigrenze von 512 Euro zusammengefasst und auf einen Freibetrag von 801 Euro pro Person

vereinheitlicht werden.

Soweit ok!

 

Dann bleibt ja nur noch zu klären, wie ich die Angaben in der jährlichen Steuererklärung erfasse, wenn ich von einem "schwaren" Fonds bzgl. Thesaurisierung keine Daten vorliegen habe bzw. Informationen fehlen wieviele Anteile oder wie hoch der prozentuale Anteil meiner Anteile thesaurisiert werden?!

Das Finanzamt wird mir ja wohl kaum eine pauschale Schätzung "vorgeben", oder?!

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Parodia
So weit ich das mitbekommen hab kann man bei den meisten Anbietern nicht mehr als den Höchstbetrag in den Riesterfonds einzahlen...

 

Das glaub ich so nicht. Zumindest bei der DWS Toprente kann man sehr wohl mehr einzahlen als die steuerlichen Höchstbeiträge. Alleine durch die Möglichkeit der jährlichen Dynamisierung um 5% übersteige ich ja den Höchstbeitrag.

 

Stellt sich also immer noch die Frage, ob diese Überzahlungen von der Abgeltungssteuer verschont bleiben!! Weil dann werden Riester-Fondssparpläne schon interessant.

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Sven82
- Sparerfreibetrag ist nicht gleich Freistellung?
Der Freistellungsauftrag setzt sich aus 750 EUR Sparerfreibetrag und 51 EUR Werbungskostenpauschbetrag zusammen

 

- Wenn ich den Freistellungsauftrag bei der Bank einreiche, dann darf dieser doch nur bis zur Höhe des Sparerfreibetrags lauten, oder?
wie gesagt, der Werbungskostenpauschbetrag kommt auch zur Geltung.

 

- Bisher dachte ich immer, die Thesaurierung findet bei der Fondsgesellschaft selber statt. D. h. die Fondsgesellschaft wird über die noch zur Verfügung stehende Freistellung informiert.
die Thesaurierung findet bei den Fonds direkt im Sondervermögen statt. Vor der Wiederanlage im Sondervermögen wird aber die Steuer von der Fondsgesellschaft abgezogen zumal Steuern nicht aus dem Sondervermögen bezahlt werden dürfen.

 

- Mir ist auch noch nicht ganz klar, ob bei der Thesaurisierung neue Anteile hinzukommen oder der Barbetrag auf meine bisherigen Anteile prozentual angerechnet wird?
neue Anteile gibt es nicht, ansonsten wäre es eine Ausschüttung. Das ist ja gerade das entscheidende Merkmal zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds.

 

Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 soll der Sparer-Freibetrag mit der aktuell für Kursgewinne geltenden Freigrenze von 512 Euro zusammengefasst und auf einen Freibetrag von 801 Euro pro Person

vereinheitlicht werden.

nein, die Freigrenze wird sogar auf 600 EUR angehoben. Da Wertpapiergeschäfte allerdings ab 2009 nicht mehr den privaten Veräußerungsgeschäften des § 23 EStG zugeordnet werden gilt diese Freigrenze nicht mehr für Kursgewinne.

 

Gruß

Sven

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