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Delphin
· bearbeitet von Delphin
Stimmt folgende Rechnung ab 2009?

 

Kapitalerträge: 50.000 €, darauf abgegolten 25%, also 12.500 €.

 

Einkommen 2009: unter 7664 € (Steuersatz 0%).

 

Rückerstattung der 12.500 € vom Finanzamt?

 

Ergo: der Geldadel freut sich und Kleinanleger, die für ihr Einkommen noch arbeiten müssen schauen in die Röhre?

Wie du zu dem letzten Schluss kommst verstehe ich noch nicht.

 

Die Rechnung stimmt meines Wissens nicht, ich denke es müsste so aussehen:

 

Kapitalerträge: 50000 €

Einkommen unter 7664 €, also 0% Durschnittssteuersatz

 

Um weiter zu rechnen müsste man das genaue Einkommen kennen, nehmen wir also mal an es wären gerade 7664 €. Für diesen Bürger ist der Grenzsteuersatz niedriger als 25%, somit kann er die Kapitalerträge nach dem persönlichen (Durschnittssteuersatz) besteuern lassen.

Zu versteuern sind dann 57644 €, er zahlt 10876 € Steuern. Das Finanzamt sollte ihm 1624 € erstatten.

 

Wenn man so will hat er sein Kapitalerträge nur mit 21,75% versteuern müssen.

 

(Soli und Kirchensteuer mal außen vor gelassen.)

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Elvis77

Ach... ich hatte tatsächlich einen Denkfehler drin.

Es ist ja ganz simpel. Die 50.000Euro sind einfach das zu versteuernde Einkommen mit einem Einkommenssteuercap bei 25%.

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€-man
Ach... ich hatte tatsächlich einen Denkfehler drin.

Es ist ja ganz simpel. Die 50.000Euro sind einfach das zu versteuernde Einkommen mit einem Einkommenssteuercap bei 25%.

 

Yes, Sir.

 

Gruß

-man

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Gaspar
· bearbeitet von Gaspar

Auf 50000€ fallen 26,4% Steuern an. Das sind 13781€. Freibeträge oder Werbungskosten gibt es nicht.

 

Man kann die 50000 auch ganz normal als Einkommen versteuern. Dann zahlt man nach Steuer-Tabelle.

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parti

und der mist kommt jetzt auf jeden fall ? oder gibt es auch noch verfechter dieses gesetzes ? irgend einen zocker muss es doch auch im bundestag geben oder gehören unsere politiker auch zu den großen verlierern an der börse ? :D

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Sven82
und der mist kommt jetzt auf jeden fall ?

kurz und knapp: zu 99,9 % kommt das Gesetz. Es muss noch durch den Bundesrat und dann im Falle einer Zustimmung von Herrn Köhler im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

 

bei weiteren Fragen empfiehlt es sich mal die letzten 10 Seiten in diesem Thread anzuschauen. Da erfährt man sehr viel über die geplanten Änderungen ;)

 

Gruß

Sven

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€-man
Auf 50000 fallen 26,4% Steuern an. Das sind 13781. Freibeträge oder Werbungskosten gibt es nicht.

 

Man kann die 50000 auch ganz normal als Einkommen versteuern. Dann zahlt man nach Steuer-Tabelle.

 

Es sind zwar "nur" 13.096,--, (ohne Soli), aber egal. Wichtig ist in beiden Fällen, dass man mit der Abgeltungssteuer statt 26,x % nur 25 % bezahlt. Somit würde man mit normaler Versteuerung schlechter fahren und zusätzlich den Aufwand mit dem ESt-Formular haben.

 

Gruß

-man

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Wishmueller
und der mist kommt jetzt auf jeden fall ? oder gibt es auch noch verfechter dieses gesetzes ? irgend einen zocker muss es doch auch im bundestag geben oder gehören unsere politiker auch zu den großen verlierern an der börse ? :D

 

Bei den Einkommen+Nebenverdiensten+Pensionsansprüchen haben die das "zocken" - im Gegensatz zu uns - nicht mehr nötig. Außerdem zocken die in der Regel schon mit unserer Zukunft, das muss als Gamble-Faktor eigentlich reichen.... B)

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DAX43

thesaurierender Fonds : das tut sich dann wohl keiner an oder ? Daspielt die Politik wieder das Spiel mit dem kleinen " dummen" Anleger, dem das alles auf den Geist geht und gar nichts tut und so Geld verschenkt.

 

Wenns so kommt sind thesaurierende Fonds für mich gestorben. Lingohr, FMM und Co werden nicht mehr in meinem Depot sein. ( sind sie jetzt schon nicht)

 

 

Investmentfonds: Aktienfonds, die Erträge automatisch wieder anlegen (thesaurierende Fonds), sollen ebenfalls jährlich besteuert werden. Der Fiskus unterstellt, dass Erträge real geflossen seien ("Zuflussfiktion") und unterwirft diese Jahr um Jahr der Steuer. Die jährlich versteuerten Erträge sollen beim späteren Verkauf der Fondsanteile aus dem Veräußerungsgewinn herausgerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Dieses Verfahren ist extrem aufwendig und dürfte für noch mehr Bürokratie sorgen.

 

 

 

Steuerbescheide 20 Jahre aufheben

Eine noch größere Nervenprobe droht Besitzern thesaurierender Fonds: Sie müssen ihre jährlichen Steuerbescheide womöglich über 20, 30 Jahre aufbewahren, um die aufgrund der Zuflussfiktion jährlich gezahlten Steuern auf Erträge zum Zeitpunkt des Verkaufs des Fonds anrechnen zu können. Das werden sich nur echte Fans thesaurierender Fonds antun wollen.

 

Quelle Manager Magazin

 

DAX43

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Elvis77
thesaurierender Fonds : das tut sich dann wohl keiner an oder ?

 

Doch. Ich.

Soll der Steuerberater eben bei sich lagern.

Ärgerlich, aber was solls.

 

Soviel arbeit ist es auch wieder nicht, das aufzuheben.

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DAX43
Doch. Ich.

Soll der Steuerberater eben bei sich lagern.

Ärgerlich, aber was solls.

 

Soviel arbeit ist es auch wieder nicht, das aufzuheben.

 

viel Spass dabei :thumbsup:

 

DAX43

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Elvis77
· bearbeitet von Elvis77

Geht ja nicht um Spass.

Aber wegen dem aufheben von ein paar Zetteln, werde ich nicht gleich andere Fonds auswählen.

 

Ich heb die eh auf. Ändert sich also nix.

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DAX43
Geht ja nicht um Spass.

Aber wegen dem aufheben von ein paar Zetteln, werde ich nicht gleich andere Fonds auswählen.

Ich heb die eh auf. Ändert sich also nix.

 

es geht mir nicht um die Zettelwirtschaft. Es geht mir persönlich darum , dass die jählichen Erträge ebenfalls jährlich besteuert werden sollen . Der Fiskus unterstellt, dass Erträge real geflossen seien. Sind sie aber nicht . Ich lasse mir nicht etwas anrechnen was ich ( noch ) nicht habe.

 

DAX43

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Elvis77

Schon richtig. Im Zweifel muss man eben selber für den realen Zufluss sorgen indem man entsprechend Anteile verkauft, die thesauriert wurden.

 

So oder so. Es ist schon umständlicher und durchaus nervig und blöde.

Nur andere Fonds auswählen würde ich deswegen alleine nicht.

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DAX43
Schon richtig. Im Zweifel muss man eben selber für den realen Zufluss sorgen indem man entsprechend Anteile verkauft, die thesauriert wurden.

 

So oder so. Es ist schon umständlicher und durchaus nervig und blöde.

Nur andere Fonds auswählen würde ich deswegen alleine nicht.

 

ich denke das die Top Fonds, die thesaurierent sind natürlich dadurch nichts von ihrer Klasse verlieren werden. Ich persönlich, und da spreche ich nur von mir, fühle mich schlicht und einfach verar....

und ich lasse mich nicht gern .....

 

DAX43

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Orwell
Investmentfonds: Aktienfonds, die Erträge automatisch wieder anlegen (thesaurierende Fonds), sollen ebenfalls jährlich besteuert werden.

 

Quelle Manager Magazin

 

Das gilt ja dann wohl auch für vor dem 31.12.2008 gekauften Anteile thesaurierender Fonds oder wie?

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Krischan

Das würde mich auch mal interessieren... Ich verliere da langsam den Überblick. Bisher habe ich das so verstanden:

 

ausschüttende Fonds, vor 2009 gekauft:

-Kurssteigerungen: nach wie vor nach einem Jahr steuerfrei

-Ausschüttungen: werden ab 2009 pauschal mit dem Abgeltungssteuersatz versteuert (oder noch nach dem alten Verfahren mit Freibetrag, Halbeinkünfteverfahren etc.???)

 

thesaurierende Fonds, vor 2009 gekauft:

-Kurssteigerungen: nach wie vor nach einem Jahr steuerfrei

-Thesaurierungen: ab 2009 altes oder neues Verfahren???

 

ausschüttende Fonds, nach 2008 gekauft:

-Kurssteigerungen: werden bei Verkauf pauschal mit dem Abgeltungssteuersatz versteuert

-Ausschüttungen: werden pauschal mit dem Abgeltungssteuersatz versteuert

 

thesaurierende Fonds, nach 2008 gekauft:

-Kurssteigerungen: werden bei Verkauf pauschal mit dem Abgeltungssteuersatz versteuert (außer Kurssteigerungen der durch Thesaurierung wieder angelegten Anteile???)

-Ausschüttungen: werden mit dem Abgeltungssteuersatz versteuert und dann wieder im Fonds angelegt

 

Ist das so weit richtig, oder bin ich auf dem Holzweg? Kann jemand die fehlenden Punkte ergänzen?

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Kang

Hallo,

 

ich verfolge diesen Thread nun schon länger und ich habe eine Frage.

 

Ich habe für meine Kinder (3J und 6J) je ein Fondsdepot seit Geburt.

 

Im Zuge der Abgeltungssteuer scheint es mir sinnvoll alle paar Jahre die Fonds zu verkaufen

um Kursgewinne zu realisieren. Danach sofort wieder kaufen.

Da meine Kinder zu diesen Zeitpunkten eventuell noch kein Einkommen haben, wie sieht es dann mit der Versteuerung der Kursgewinne aus und auch mit Ausschüttungen?

 

Ist in diesem Fall eine Nichtveranlagungsbescheinigung für die Depotbank sinnvoll?

 

Wie seht Ihr das, bzw. wie geht Ihr mit so einer Situation um?

 

Gruss Kang

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Basti

- wenn du Anteile verkaufst nach 2009 ist die Befreiung von der Abmelkungssteuer weg - soll heißen, auf alle neu erworbenen Anteile wird dann die Steuer fällig

 

-> also wenn dann genau umgekehrt - bis Ende 2008 soviel rein buttern, wie die Situation am Markt es erlaubt, dann alles liegen lassen und einen neuen Anfang machen (meine Strategie)

 

-> da sich sowieso einiges an der Steuer mit der Zeit wieder verändern wird, kann man das alles noch nicht umfassend einschätzen - das Depot vor 2009 bleibt aber abmelkungsteuerfrei - egal was danach noch rumgedoktert wird...

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Goldjunge

ausschüttende Fonds, vor 2009 gekauft:

-Kurssteigerungen: nach wie vor nach einem Jahr steuerfrei

-Ausschüttungen: werden ab 2009 pauschal mit dem Abgeltungssteuersatz versteuert (oder noch nach dem alten Verfahren mit Freibetrag, Halbeinkünfteverfahren etc.???)

Ausschüttungen sind ja Dividendeneinkünfte - für diese gilt aktuelles Recht, also pauschale Abgeltungssteuer.

Nachteil: die wiederangelegten Ausschüttungen fallen dann auch Kurssteigerungsseitig unter die Abgeltungssteuer.

 

 

 

thesaurierende Fonds, vor 2009 gekauft:

-Kurssteigerungen: nach wie vor nach einem Jahr steuerfrei

-Thesaurierungen: ab 2009 altes oder neues Verfahren???

Auch hier erfolgt die Thesaurierung aufgrund der zugeflossenen Dividenden. Damit wohl neues, kompliziertes Verfahren. Interessant wäre hier abzuwarten die die Ausgestaltung für "weiße Fonds" (Fonds aus D bzw. Ausland, die die Steuererträge melden) und "grauen" bzw. "schwarzen" ausländischen Fonds sein wird. Ohne eine Art Strafsteuer (wie es Sie heute gibt) wäre ein "schwarzer" Thesaurierer mit Abgeltung am Ende wohl am interessantesten - aber ich glaube nicht daran.

 

ausschüttende Fonds, nach 2008 gekauft:

-Kurssteigerungen: werden bei Verkauf pauschal mit dem Abgeltungssteuersatz versteuert

-Ausschüttungen: werden pauschal mit dem Abgeltungssteuersatz versteuert

Hier meinst Du sicherlich "nach 2009" - wenn ja dann stimmt's so.

 

thesaurierende Fonds, nach 2008 gekauft:

-Kurssteigerungen: werden bei Verkauf pauschal mit dem Abgeltungssteuersatz versteuert (außer Kurssteigerungen der durch Thesaurierung wieder angelegten Anteile???)

-Ausschüttungen: werden mit dem Abgeltungssteuersatz versteuert und dann wieder im Fonds angelegt

auch hier "nach 2009"

Hier scheint mir ein Missverständnis zu thesaurierenden Fonds vorzuliegen. I.A. gibts keine "Ausschüttungen" und schonmal gar keine neuen Anteile. Thesaurierung bedeutet, das die Werte dem vorhandenen Vermögen zugefügt, und auf bestehende Anteile aufgeteilt wird.

Vermutlich kann man das damit wie folgt zusammenfassen:

- die fiktiven Mittelzuflüsse (deine "Ausschüttungen") werden jährlich versteuert, und beim Verkauf die Abgeltungssteuer fällig abzüglich bereits geleisteter Steuern. Das Dumme daran:

- Du zahlt die jährlichen Steuern aus Deinen restl. Einnahmen, da echte Mittelzuflüsse nicht stattfinden

- Du mußt Deine Steuerbescheide jahrzehntelang aufheben um die Endabrechnung prüfen zu können

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Basti

daher auch meine Meinung: das Depot bis Ende 2008 voll pumpen und dann so stehen lassen und neu beginnen...

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Jose Mourinho
daher auch meine Meinung: das Depot bis Ende 2008 voll pumpen und dann so stehen lassen und neu beginnen...

 

Kannst du "neu beginnen" bitte genauer definieren?

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TheMightyGandalf
Hallo,

 

ich verfolge diesen Thread nun schon länger und ich habe eine Frage.

 

Ich habe für meine Kinder (3J und 6J) je ein Fondsdepot seit Geburt.

 

Im Zuge der Abgeltungssteuer scheint es mir sinnvoll alle paar Jahre die Fonds zu verkaufen

um Kursgewinne zu realisieren. Danach sofort wieder kaufen.

 

Das macht nur dann Sinn, wenn Du ENTWEDER derzeit einen Wechsel der Fonds planst, dann solltest Du vor 2009 verkaufen und kaufen, um die abgeltungssteuer für die bisherige Anlage zu vermeiden. ODER aber Du gehst davon aus, dass die Fonds erst einmal ne Weile fallen und willst Gewinne mitnehmen und später wieder einsteigen - Stichwort MARKETITIMING, geht in der Regel schief.

 

Da meine Kinder zu diesen Zeitpunkten eventuell noch kein Einkommen haben, wie sieht es dann mit der Versteuerung der Kursgewinne aus und auch mit Ausschüttungen?

 

Ist in diesem Fall eine Nichtveranlagungsbescheinigung für die Depotbank sinnvoll?

 

Wie seht Ihr das, bzw. wie geht Ihr mit so einer Situation um?

 

Gruss Kang

 

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung für Deine Kinder ist in jedem Falle sinnvoll, dann hast Du enorme Beträge, die Du realisieren kannst an Ausschüttungen und aus Verkäufen, auf die keine Steuern erhoben werden...

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BarGain
Kannst du "neu beginnen" bitte genauer definieren?

das eine depot sozusagen dichtmachen (im sinne von einfrieren) und mit einem zweiten depot die sparpläne komplett neu aufziehen. auf diese weise wären alte steuerregelung und neue steuerregelung komplett voneinander getrennt.

 

macht in der form aber eigentlich nur bedingt sinn, denn im eingefrorenen depot dürften keine ausschüttenden fonds und keine inländischen thesaurierer sein, und die damit als einzige anlageklasse verbleibenden ausländischen thesaurierer kommen dann beim verkauf mit der steuerkeule nach altem recht daher.

 

fazit: auch diese idee zur steuervermeidung ist mal wieder klump :)

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