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Reigning Lorelai
denke ich auch. Ein Fonsparplan ist nichts anderes als ein Dauerauftrag. Das ist nicht Grund genug für eine Bevorzugung.
damit benachteiligst du aber da der Fondssparer niemals eine Laufzeit von einem Jahr überschreiten kann da er ja regelmäßig kauft. Außerdem trete ich für eine Spekulationsfrist von 7 Jahren ein. Damit wäre auch der langfristige Charakter eines Sparplans Rechnung getragen. Denn die meisten zielen ja damit auf die Rente ab.

 

Außerdem sind Fondssparer nach jetziger Regelung gegenüber fondsgebundenen RV schlechter gestellt. Ich sehe aber nicht ein warum ich das akzeptieren sollte. Des Weiteren hat die LV als das Steuerprivilieg wegflog auch einen Bestandsschutz gehabt.

 

Über die Existenzberechtigung einer Kapitalertragssteuer im Allgemeinen kann man sich ja streiten (ich bin dagegen, so wie ein Teil unserer europäischen Nachbarn auch), aber dass in der Abgeltungssteuer die Inflation keine Berücksichtigung findet ist einfach nur völlig indiskutabel und m.E. mit dem Eigentumsschutz im Grundgesetz schwer vereinbar.

aber Hallo. Das selbe Problem haben wir auch bei der normalen Steuer. Die Inflation steigt aber die Einkommenssteuertabelle passt sich nicht an. Hier ist Amerika nen Schritt weiter.

 

Gruß

W.Hynes

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berliner
Nun, Ihr solltet aber auch mal an die Menschen denken, die eben nicht mit Depotwerten von 20.000 oder mehr starten sondern sich zunächstmal einen solchen zusammensparen müssen. Wo bleibt denn da der Anreiz bei einer 25-28,x% igen Abgeltungssteuer?

Das frag mal den Finanzminister. Abgesehen davon, wo ist der Unterschied zu dem, der mit kleinen Beträgen in Einzelwerten anfängt?

 

damit benachteiligst du aber da der Fondssparer niemals eine Laufzeit von einem Jahr überschreiten kann da er ja regelmäßig kauft.

wieso? Der Kauf neuer Anteile verlängert doch nicht die Spekulationsfrist der alten Anteile. Wenn ich analog einen Einzelwert in verschiedenen Teilpositionen kaufe, gilt beim Verkauf auch first-in-first-out. Das ließe sich beim Fondssparplan genauso machen. Es liegen doch bei der Bank Belege für alle Käufe vor.

 

Wo ist der Unterschied zu jemandem, der den monatlichen Fondskauf selber macht?

 

Genauso könnte man auch argumentieren, daß ich mit meiner Bank einen Vertrag mache, um 200 monatlich in irgendeinen Einzelwert zu investieren. Das müßte dann ja auch steuerfrei bleiben.

 

Ich sehe in der Tatsache, die Bank mit einem wiederkehrenden Geschäft beauftragt zu haben, das eigentlich nur dazu dient, einem Arbeit abzunehmen, nicht genug Grund für eine steuerliche Bevorzugung.

Außerdem trete ich für eine Spekulationsfrist von 7 Jahren ein. Damit wäre auch der langfristige Charakter eines Sparplans Rechnung getragen. Denn die meisten zielen ja damit auf die Rente ab.

wäre ok. Komischerweise stößt das auf taube Ohren, und die Bankverbände sind da nicht wirklich hilfreich, denn die sehen in erster Linie durch die Abgeltungssteuer Einsparmöglichkeiten in der Verwaltung.

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obx

Der Hohn schlechhin liegt ja darin, dass die Abgeltungssteuer nicht einmal so sehr kritisiert wird.

 

Die deutschen Banken und die Finanzbranche begrüßen eine Abgeltungssteuer vor allem vor dem Hintergrund, dass die wirklich Vermögenden ja in Zukunft eine menge Steuern sparen werden, da sie ihre Zinsgewinne (auf Fest- oder Tagesgeld) nicht mehr mit ihrem individuellen (besonders Gutverdienende) Steuersatz von 42%, sondern nur noch zu 25%+Soli+KirchSt versteuern müssen.

 

Die Gewerkschaften auf der anderen Seite der Interessenvertreter stehen der Abgeltungssteuer auch nicht so negativ gegenüber. Im Gegenteil, Teile kritisieren sogar, dass die Abgeltungssteuer nicht hoch genug angesetzt sei. Klar das diese Meinung vorallem auch "klassenkampfgetragen" ist, da es konzeptionell nicht zur Politik der Gewerkschaften passt, den Gutverdienern, die zig-tausende mit Zinserträgen verdienen, in Zukunft statt 42% nur noch 25% abzuziehen.

 

------> Nur eins haben alle Beteiligten vergessen! Auch wenn ein paar wirklich gutsituierte daraus ihren Nutzen ziehen und ordentlich damit gewinnen, dass sie in Zukunft statt 42% nur noch 25% abgezogen bekommen, gibt es auch noch die Kleinsparer, deren wichtigster Faktor nicht das eingesetzte Kapital, sondern die eingesetzte Zeit darstellt! Die Fondssparer, die ihre Altersvorsorge nämlich mit kleinen regelmäßigen Sparen aufbauen, haben nur ein Faktor auf den sie zählen, die Zeit, die Zeit die aus Zinseszinsen später ihr Kapital machen.

 

Ich möchte keine Neiddiskussion lostreten, weil das nicht zu meinem Charakter passt, ich gönne grundsätzlich jedem das was er hat, und wenn einige Großverdiener da ihren Nutzen rausziehen freue ich mich auch für sie! Mir ist es eh lieber das diese ihr Geld hier lassen als ins Ausland zu gehen.

 

Ich möchte nur das der Blick der Finanzbranche und der Gewerkschaften, die sich fast ausschliesslich an den Gutsituierten orientieren, ihren "Klassenkampf" hintenanstellen und sich auch fragen wie sich dieser Gesetzesentwurf auf die vielen Mio Kleinsparer auswirkt!

 

Also Liebe Finanzbranche, ich weiss warum ihr für die Steuer seid. Eure gutsituierten Kunden könnt ihr besser halten, und die Kleinanleger könnt ihr mit neuen ganz tollen, aufs Alter zugeschnittener Finanzprodukte zu neuen Versicherungen und Riesterplänen begeistern. Die Verwaltungsgebühren, Kosten, Vertrieb und Struktur zahlt dann wieder der Kleinanleger, der auf euch ausweicht, weil ihr ja tolle produkte kreiert habt.

 

Gewerkschaften, tut mir einen Gefallen: Wollt ihr wirklich mal etwas tun, so wendet euren Blick ab von den ganzen wenigen Großverdienern und der vermögenden Finanzbranche. Es ist doch egal ob diese dadurch am Ende profitieren und mehr haben oder nicht!

Fragt euch einfach wie eurem Klientel, dem Kleinanleger damit geholfen wäre----gar nicht!

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Sven82

@ obx

 

Bitte auch die Günstigerprüfung beachten. Die Kapitaleinkünfte müssen nämlich nicht mit 25 % versteuert werden, sie können auch mit dem niedrigeren individuellen Steuersatz versteuert werden.

 

Gruß

Sven

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BarGain
Bitte auch die Günstigerprüfung beachten. Die Kapitaleinkünfte müssen nämlich nicht mit 25 % versteuert werden, sie können auch mit dem niedrigeren individuellen Steuersatz versteuert werden.

das jedoch ändert am grundsätzlichen problem der zuflussannahme und der damit verbundenen besteuerung der ausschüttungen nichts. du kriegst dann zwar mit der steuererklärung (die für dich dann trotz abgeltungsteuer nicht einfacher geworden ist) zurück, damit ist das geld aber nicht angelegt, sondern du mußt selbst wiederum dafür sorge tragen, es wieder in deinen fonds zu versenken - und verlierst im extremfall die performance eines ganzen jahres für diese ausschüttungsanteile.

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obx
@ obx

 

Bitte auch die Günstigerprüfung beachten. Die Kapitaleinkünfte müssen nämlich nicht mit 25 % versteuert werden, sie können auch mit dem niedrigeren individuellen Steuersatz versteuert werden.

 

Gruß

Sven

diese günstigerprüfung ist doch für den langfrisitg orientierten kleinanleger nicht wirklich ein gewinn?! spart man für die altersvorsorge sind doch nach 20-30 jahren so hohe zinseszinsen aufgelaufen, dass besser fährt die 25% zu zahlen, als den gewinn nach einkommensteuertarif abzuführen. hebt man sich 50.000 (40.000 gewinn) ab, um sich davon später ein auto o.ä. zu kaufen liegt das zu versteuernde einkommen unter garantie bei über 25%

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BarGain
Abgeltungssteuer: Ausnahmen für Altersvorsorge?

(DAS INVESTMENT) Fondssparpläne, die der Altersvorsorge dienen, könnten ab 2009 steuerlich bevorzugt werden. Das erklärte Klaus-Peter Flosbach, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, im Interview mit Euro am Sonntag. Die Wochenzeitung zitiert den Finanzpolitiker mit der Forderung, Kursgewinne bei Vorsorgeprodukten zur Hälfte steuerfrei zu stellen. Voraussetzung dafür sei aber, dass der Anleger den Investmentanteil oder das Wertpapier erst nach mindestens zwölf Jahren verkauft, so Flosbach. Diese Frist gilt auch für Versicherungsprodukte. Wenn sie zudem erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, sind sie nur zur Hälfte zu versteuern.

 

Eine weitere Ausnahme solle für thesaurierende Fonds gemacht werden. Hier werden die Erträge der im Fonds enthaltenen Wertpapiere nicht sofort an den Anleger ausgeschüttet, sondern erhöhen das Fondsvermögen und werden neu investiert. Nach den bisherigen Plänen für die Abgeltungssteuer sollen thesaurierte Erträge jährlich mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert werden. Dadurch würde sich der wieder angelegte Betrag deutlich verringern. Auch auf die Endsumme am Auszahlungstag hätte diese Methode großen Einfluss. Denn der Zinseszinseffekt würde nur für weniger als drei Viertel der Erträge wirken. Deshalb fordert Flosbach, dass thesaurierte Fondserträge erst beim Anteilsverkauf versteuert werden sollen.

 

Mit dieser Forderung unterstützt Flosbach die Haltung des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI). Der Fondsverband schickte vor zwei Wochen einen offen Brief an das Bundesfinanzministerium. Darin beklagt der BVI den hohen bürokratischen Aufwand, der mit den bisherigen Plänen verbunden sei.

 

Im Deutschen Bundestag steht das Gesetz voraussichtlich am 25. Mai auf der Tagesordnung. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause ab dem 6. Juli soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Bis dahin sind weitere Detailänderungen möglich. Unter anderem stehen noch zwei Anhörungen von Experten im Finanzausschuss des Bundestages bevor. Die erste von ihnen findet heute statt.

 

07.05.07 chh

 

 

quelle: http://www.fundresearch.de/index.asp?intPa...amp;blnArchiv=0

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Sven82
das jedoch ändert am grundsätzlichen problem der zuflussannahme und der damit verbundenen besteuerung der ausschüttungen nichts.

das ist natürlich richtig, dies betrifft aber nur den Zuflusszeitpunkt und nicht den Steuersatz.

 

Gruß

Sven

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Sven82

oh, hab' gar nicht die weiteren Beiträge gesehen. Kommt davon, wenn man zwischendurch telefoniert.

 

diese günstigerprüfung ist doch für den langfrisitg orientierten kleinanleger nicht wirklich ein gewinn?! spart man für die altersvorsorge sind doch nach 20-30 jahren so hohe zinseszinsen aufgelaufen, dass besser fährt die 25% zu zahlen, als den gewinn nach einkommensteuertarif abzuführen. hebt man sich 50.000 (40.000 gewinn) ab, um sich davon später ein auto o.ä. zu kaufen liegt das zu versteuernde einkommen unter garantie bei über 25%

naja, ein Steuersatz von 25 % trifft bei einem zu versteuerndem Einkommen von 46.000 EUR zu (Grundtabelle). Diese Leute würde ich nicht mehr als Kleinsparer bezeichnen. Denen macht die Abgeltungssteuer auch nichts aus.

 

Gruß

Sven

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berliner
oh, hab' gar nicht die weiteren Beiträge gesehen. Kommt davon, wenn man zwischendurch telefoniert.

naja, ein Steuersatz von 25 % trifft bei einem zu versteuerndem Einkommen von 46.000 EUR zu (Grundtabelle). Diese Leute würde ich nicht mehr als Kleinsparer bezeichnen. Denen macht die Abgeltungssteuer auch nichts aus.

Selten so einen Unfug gelesen. Sorry. :angry:

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Sven82
Selten so einen Unfug gelesen. Sorry. mad.gif
jedem seine Meinung

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Elvis77
· bearbeitet von Elvis77

Das ist keine Meinung, das ist schlicht falsch.

Der Grenzsteuersatz von 25% ist für einen Single bereits bei einem Jahresbrutto von ca. 15.000 Euro erreicht.

Bei 46.000Euro beträgt der Durchschnittssteuersatz 25%. Der spielt hier aber gar keine Rolle.

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Sven82

oh sorry, hast recht. Hab' mich in der Spalte meines Tools versehen. Nehm' alles zurück.

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berliner
· bearbeitet von berliner
Diese Leute würde ich nicht mehr als Kleinsparer bezeichnen. Denen macht die Abgeltungssteuer auch nichts aus.

Wir können uns auch noch mal darüber unterhalten, ob man mit 46.000 EUR Jahresbrutto wirklich kein Kleinsparer mehr ist und ob die 25% zusätzliche Steuer aufs langfristig Angelegte wirklich nicht weh tut.

 

Bei 46.000 EUR reden hier von Mittelschicht, und noch nicht mal obere Mittelschicht!

 

Das erinnert mich irgendwie an die von der SPD gewollte Einkommensmillionärssteuer. Mittlerweile sind wir bei 250.000 , und irgendwann werden es mal 100.000 oder weniger sein.

 

Aus den 25% sind ja eigentlich auch schon etwa 28 Prozent geworden (Soli), und irgendwann wird dann mal auf 30 aufgerundet.

 

Wehret den Anfängen.

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sparfux
Eine weitere Ausnahme solle für thesaurierende Fonds gemacht werden. Hier werden die Erträge der im Fonds enthaltenen Wertpapiere nicht sofort an den Anleger ausgeschüttet, sondern erhöhen das Fondsvermögen und werden neu investiert. Nach den bisherigen Plänen für die Abgeltungssteuer sollen thesaurierte Erträge jährlich mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert werden. Dadurch würde sich der wieder angelegte Betrag deutlich verringern. Auch auf die Endsumme am Auszahlungstag hätte diese Methode großen Einfluss. Denn der Zinseszinseffekt würde nur für weniger als drei Viertel der Erträge wirken. Deshalb fordert Flosbach, dass thesaurierte Fondserträge erst beim Anteilsverkauf versteuert werden sollen.

 

OK jetzt scheint es ja doch eine Aussicht zu geben, dass man mit thesaurierenden Fonds (auch ETF ;) ) ein kleinen Vorteil erzielen kann.

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BarGain

nein, bisher ist das nicht absehbar, denn das ist bis dato nur die forderung eines einzelnen. inwiefern das im bundestag dann in der form zur diskussion kommt, steht vorerst noch in den sternen.

 

und meiner meinung nach ist nicht vom grenzsteuersatz die rede, sondern tatsächlich ein vergleich zum durchschnittssteuersatz zu ziehen, denn die abgeltungssteuer wird dafür sorgen, daß einkünfte aus kapitalvermögen (zinsen, dividenden, veräußerungsgeschäfte) nicht mehr zum einkommen aus lohn und gehalt dazugezählt werden, folglich auch keine auswirkung mehr auf den grenzsteuersatz (stichwrt steuerprogression) haben werden.

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Elvis77

Wenn ich die Wahl habe ob ich die Abgeltungssteuer nehme oder meine Kapitaleinkünfte mit dem Einkommenssteuersatz veranlagen lasse, dann zählt bei letzterem der Grenzsteuersatz und alles bliebe soweit ich weis in diesem Falle beim alten. Allerdings lasse ich mich mit meinen Kapitaleinkünften dann ja ohnehin nur zur Einkommenssteuer veranlagen, wenn mein Grenzsteuersatz unter 25% liegen würde.

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BarGain

hm, eigentlich nicht.

du wirst die günstigerprüfung immer dann nutzen, wenn der effektive steuersatz unter anrechnung der kapitaleinkünfte <25% ist. da liegt der grenzsteuersatz dann aber schon deutlich jenseits der 30%. und genau deshalb bin ich der meinung, daß man den grenzsteuersatz bei dieser betrachtung nicht heranziehen sollte, sondern den effektiven durchschnittssteuersatz.

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Sven82

rechnen wir doch einfach mal

 

https://www.abgabenrechner.de/ekst/

 

Bei einem zvE von 15.000 EUR ergibt sich eine Zahllast von 1.542 EUR

Bei einem zvE von 16.000 EUR ergibt sich bereits eine Zahllast von 1.794 EUR

 

Die Differenz beträgt 252 EUR

Bei 1.000 EUR würden 250 EUR Abgeltungsteuer anfallen.

 

Insofern ist die Rechnung mit dem Grenzsteuersatz richtig.

 

Gruß

Sven

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SchlauWau

Na gut Leute, die Sache mit der Abgeltungsteuer ist schon echt "grenzwertig".

 

Trotzdem bleibe ich dabei:

 

Probleme, für die es keine Lösung gibt

Inflation, Bürokratie, Steuern und Schuppen im Haar

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BarGain
Insofern ist die Rechnung mit dem Grenzsteuersatz richtig.

hm, auffallend richtig :) habe mal mit so nem nettolohn-rechner auch andere gehälter und jeweils die auch von dir herangezogenen 1000 euro differenz genommen.

 

gebe mich in diesem punkt also geschlagen.

dummerweise entpuppt sich damit die abgeltungssteuer (den wegfall der spekufrist mal außen vor gelassen) auch als derbes steuergeschenk für mittel- bis besserverdiener. denn durch den wegfall der kapitalerträge als anrechenbares einkommen werden infolgedessen insbesondere leute stark bevorzugt, deren einnahmen in erster linie aus kapital rühren und nicht aus erwerbstätigkeit.

 

inwieweit dies mit der steuergerechtigkeit und dem grundgesetz vereinbar sein soll (wir erinnern uns: "alle menschen sind gleich und gleichberechtigt") wage ich allerdings zu bezweifeln. ich sehe da, falls an dem entwurf nicht noch viel verbessert wird, eine welle von verfassungsklagen und verfahren am finanzhof auf dieses land zukommen.

 

Schuppen im Haar

1. head and sholders

2. alpecin

 

:D scnr

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Sven82
inwieweit dies mit der steuergerechtigkeit und dem grundgesetz vereinbar sein soll (wir erinnern uns: "alle menschen sind gleich und gleichberechtigt") wage ich allerdings zu bezweifeln. ich sehe da, falls an dem entwurf nicht noch viel verbessert wird, eine welle von verfassungsklagen und verfahren am finanzhof auf dieses land zukommen.

die gehören ja mittlerweile schon zum guten Ton der Steuerpolitik. :'(

 

Steuervereinfachung geht immer zu Lasten der Steuergerechtigkeit. Müntefering hat das im Dezember beim Radiosender NDR2 bereits eindrucksvoll klargestellt :blink:

http://www.ndr2.de/pages_audio_lib/0,,SPM7..._LOCint,00.html

 

Gruß

Sven

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Elvis77
dummerweise entpuppt sich damit die abgeltungssteuer (den wegfall der spekufrist mal außen vor gelassen) auch als derbes steuergeschenk für mittel- bis besserverdiener.

 

Exakt.

Allerdings versucht man damit auch die Kapitalflucht einzudämmen. Das Argument lautet daher lieber ein bisschen von viel, als viel von nix.

In anderen Ländern hat das soweit ich weis ganz gut funktioniert.

Zwar kann es sein, das der Wegfall der Spekulationsfrist auf der anderen Seite wieder Kapital ins Ausland abfließen lässt, aber das wäre für den Fiskus nur halb so schlimm, weil er von diesen Aktiengewinnen ja bisher auch keine Steuern bekommen hatte.

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berliner
· bearbeitet von berliner
Allerdings versucht man damit auch die Kapitalflucht einzudämmen.

ähm, wie das? Indem man etwas besteuert, was vorher steuerfrei war? Also, die Logik entzieht sich mir.

 

Falls sich das auf die einfachere Besteuerung von Dividenden bezieht, dann verstehe ich nicht, warum man gleichzeitig die Speku-Frist abschaffen muß.

In anderen Ländern hat das soweit ich weis ganz gut funktioniert.

andere Länder haben immer noch Fristen und/oder niedrigere Steuersätze und/oder retirement accounts.

 

Wir hier haben dann nur noch 25% Steuer, und der einzige Ausweg führt ins Ausland.

 

Ich finde, daß man zumindest mit der Abgeltungssteuer dann konsequent auch Riester- und Rürup-Förderung abschaffen sollte. Es ist einfach nicht konsistent, daß der Staat einerseits Vorsorge mit Zuschüssen fördert und andererseits besteuert. Ich habe einfach das Gefühl, daß es mehr darum geht, diesen Verwaltungsapparat zu schmieren als um alles andere. Der Staat will auf der einen Seite Geld abschöpfen, um dann auf der gleichen Baustelle als Wohltäter auftreten zu können. Brutto-für-Netto kostet das den Bürger einfach nur Geld.

 

inwieweit dies mit der steuergerechtigkeit und dem grundgesetz vereinbar sein soll (wir erinnern uns: "alle menschen sind gleich und gleichberechtigt") wage ich allerdings zu bezweifeln. ich sehe da, falls an dem entwurf nicht noch viel verbessert wird, eine welle von verfassungsklagen und verfahren am finanzhof auf dieses land zukommen.

Ich hoffe mittlerweile darauf, daß der Entwurf so angreifbar wird, daß er erstmal vor Gericht gestoppt wird. In dem Zusammenhang ist auch die Doppelbesteuerung von Dividenden ein Angriffspunkt, wenn das HEV dann abgeschafft wird. Jedenfalls habe ich bisher noch nirgends vernommen, daß die Körperschaftsteuerrückerstattung dann wieder eingeführt wird. Korrekt wäre es.

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Elvis77
ähm, wie das? Indem man etwas besteuert, was vorher steuerfrei war? Also, die Logik entzieht sich mir.

Dabei geht es um Zinsähnliche Einnahmen, die vorher mit dem Einkommenssteuersatz zu versteuern waren.

Deutsche legen nur einen Bruchteil ihrer Ersparnisse in Aktien an. Das meiste geht meist in verzinslche Papiere, die in der Spitze mit bis zu 45% besteuert werden.

Für diejenigen ist die Abgeltungssteuer eine Steuersenkung und könnte dazu führen Kapitalflucht einzudämmen.

Denn der schwerwiegende Nachteil von Schwarzgeld ist nunmal, das es nur eingeschränkt verwendbar ist (z.B. keine Immobilien), eine erhebliche Straftat darstellt und bei zahlreichen Gelegenheiten auffliegen kann.

 

Für Zinsabhängige Vermögenswerte kann die Abgeltungssteuer daher schon ein Anreiz sein im Kapitalflucht einzudämmen.

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