Sladdi März 25, 2007 Hi, in der Vorlage vom Finanzministerium steht, daß man die Besteuerungsart wählen können soll, sich also auch nach dem alten System besteuern lassen kann. Das wäre für Dich als Student ein Vorteil, da Du dann noch der alte Steuerfreibetrag gilt. Aber langfristig würde ich so vorgehen: bis zu dem Zeitpunkt, wo man noch als Altfall gilt, soviel Geld wie möglich sparen und sinnvoll so anlegen, daß man 40 Jahre nicht mehr dran geht. So hat man viel Geld durch die och geltende Spekulationsfrist in Sicherheit gebracht. Gruß Sladdi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cebu März 25, 2007 Dann haste eben in zehn Jahren einen Fehlbetrag, den Du nicht wieder anlegen kannst. Zinseszinsen sind für mich die Zinsen auf gezahlte und wieder investierte Nettozinsen. Sladdi, da müssen sich wohl alle Gedanken drüber machen, wie dieses und nächstes Jahr paar größere langfristige Positionen nach geltendem Steuerrecht aufgebaut werden können, die in zich Jahren immer noch steuerfrei sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
parti März 25, 2007 Aber langfristig würde ich so vorgehen: bis zu dem Zeitpunkt, wo man noch als Altfall gilt, soviel Geld wie möglich sparen und sinnvoll so anlegen, daß man 40 Jahre nicht mehr dran geht. So hat man viel Geld durch die och geltende Spekulationsfrist in Sicherheit gebracht.Gruß Sladdi Langfristig in Verbindung mit 40 Jahren gibt es bei mir nicht Ich weiß ja nichteinmal ob ich in 40 Jahren leben werde, also mache ich mir darüber weniger Sorgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cebu März 25, 2007 10 -15 Jahre sind für mich langfristig. In 40 Jahren könnte ich dann allerdings vom Gewinn die ''Dritten'' durch die ''Vierten'' ersetzten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad März 28, 2007 Hallo, weiß jemand ob es mit Einführung der Abgeltungssteuer noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt geben wird ? Bin dankbar für Antworten. Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain März 28, 2007 die nichtveranlagungsbescheinigung ist keine erfindung der bankindustrie, sondern des finanzamts und tangiert nicht nur kapitalgewinne, sondern jedwede formvon einkommensteuerpflichtigem einkommen. ich denke daher nicht, daß die abgeltungsteuer etwas an der existenz der nv-bescheinigung ändern wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad März 28, 2007 die nichtveranlagungsbescheinigung ist keine erfindung der bankindustrie, sondern des finanzamts und tangiert nicht nur kapitalgewinne, sondern jedwede formvon einkommensteuerpflichtigem einkommen. ich denke daher nicht, daß die abgeltungsteuer etwas an der existenz der nv-bescheinigung ändern wird. Ok, ich komme der Lösung unserer Probleme immer näher. Laut Bank bringt eine Abmeldung in Deutschland ja nix. Dann bleiben wir angemeldet und schlagen den Weg der NV ein. Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad März 29, 2007 Hallo, noch eine Frage zur NV: Wird der Freistellungsbetrag auf Kapitaleinkünfte zu der NV bei 2 Personen dazuaddiert oder ist der bei der NV schon beinhaltet ? Weiß das jemand ? Dank und Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain März 29, 2007 mit ner nv-bescheinigung in der tasche (die du deiner bank rüberfaxst) spielt ein FSA überhaupt keine rolex mehr, lacoste es was es wolle. der FSA macht erst dann wieder sinn, wenn du die schallschwelle für ne nv-bescheinigung überschreitest und somit wieder steuerpflichtig würdest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer März 29, 2007 jau, du vermeidest mit einer nv die vorauszahlung auf die ekst, weiter nix. dem staat geht eigentlich nur ein zinsloses darlehen flöten. ähnlich einem freibetrag auf der lohnsteuerkarte. grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leinad März 30, 2007 Danke Euch ! Aha, hier werde ich immer schlauer. Klasse Forum ! Gruss leinad Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stichling März 30, 2007 Heute auf manager-magazin.de: Totengräber des Vermögensaufbaus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cebu März 30, 2007 Ja die müssen die staatliche Förderung von Riester-Sparplänen wieder reinholen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain März 30, 2007 Ja die müssen die staatliche Förderung von Riester-Sparplänen wieder reinholen. hab nur ich das dringende gefühl, der cebu hat da den sarkastischen smiley vergessen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Morbo März 30, 2007 das ist wie im Mittelalter. Wegelagerei. Nur bequemer. Vom Buerokratensessel aus. Oder Frankreich anno 1789 - 5? Oeffentliche Diskussionen ranken sich immer nur um eine bestimmte Steuer. Abgeltungssteuer? Schoen und gut. Aber was ist mit Mehrwehrtsteuer, Versicherungssteuer, Pendlerpauschale, Kindergeld, Sparerfreibetrag, Arbeitszeitzuschlaege, Pflichtbeimischung von Biodiesel, ... und noch ein paar weniger bekannte. All diese Dinge wurden Anfang 2007 erhoeht, erfunden, umgestrickt (zu ungunsten der Zahler versteht sich). Von 2006 rede ich gar nicht. Selbst meine Gehaltsabrechnung fuer Januar sieht irgendwie anders aus, als die vom Dezember. Wurde die Lohnsteuer etwa auch "angepasst"? Mein Brutto hat sich jedenfalls nicht veraendert! Das wirkliche Hauptproblem ist die Gesamtsteuerlast, die man so als Normalmensch mittlerweile zu tragen hat. Daher eruebrigt sich wohl jede Detaildiskussion ueber irgendeine bestimmte Steuer. Das verwirrt nur den Verstand aller Beteiligten - und ist wohl deshalb den Herrn und Damen in Berlin geradezu willkommen. Der unverbluehmte Realsteuersatz fuer jene Bevoelkerungsschichten, die (noch!) nicht vom Staat leben und weder Ackermann noch Becker heissen, muss mittlerweile jenseits von 50% liegen (es ist interessant, das mal so ganz persoenlich auszurechnen - aber Papiertuete bereithalten!). Die Abgeltungssteuer ist nur ein weiteres Ding, das fuer Normalanleger zum Steuermix dazu kommt. Vermoegensaufbau wird unmoeglich. Egal wie mans dreht, es gibt kein entrinnen. Ausser man hat jetzt viel Geld. Dann sollte man es zunaechst anlegen und, waehrend man auf die Zinsen wartet, ueber einen Umzug nachdenken. Die Regierung will unser Geld? Ich bin nah dran vorzuschlagen es ihnen zu geben. Und zwar alles! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Drella März 30, 2007 habe mich noch nie mit steuern beschäftig... lol... ist der ganze kram eigentlcih schon entschieden? hat einer n link mit ner zusammenfassung der infos?? danke und gute nacht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fuerstenberg April 2, 2007 Zitat Faznet vom 24.03.2007: 'Realisierte Verluste aus Wertpapiergeschäften können Sie in vollem Umfang geltend machen, allerdings nur im Rahmen der neu zusammengefassten Einkünfte aus Kapitalanlagen.' Dazu fällt mir spontan folgendes Szenario ein: es gibt ja immer mal Aktien im Porfolio, die momentan einen Verlust ausweisen, die man trotzdem langfristig halten möchte. Wenn ich diese nun mit Verlust verkaufe und am nächsten Tag wieder einkaufe, kann ich den 'Verlust' von den Einkünfte in meiner Steuererklärung geltend machen. Oder habe ich da etwas übersehen? B) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BarGain April 2, 2007 Wenn ich diese nun mit Verlust verkaufe und am nächsten Tag wieder einkaufe, kann ich den 'Verlust' von den Einkünfte in meiner Steuererklärung geltend machen. Oder habe ich da etwas übersehen? ja, das übliche - auch finanzbeamte sind manchmal nicht völlig lobotomisiert; sprich, das lassen sie dir vllt. einmal durchgehen, aber spätestens bei einer auffälligen häufung solcher deals wirst du wohl ärger wegen steuerumgehung bekommen. du solltest wenigstens eine "schamfrist" von einigen wochen zwischen verkauf und wiederkauf verstreichen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sebi April 2, 2007 Allzuoft kommt es wohl eh nicht vor, dass man Positionen die (weit) im negativen sind behalten möchte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cebu April 4, 2007 hab nur ich das dringende gefühl, der cebu hat da den sarkastischen smiley vergessen? Ja habe ich vergessen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 April 4, 2007 Allzuoft kommt es wohl eh nicht vor, dass man Positionen die (weit) im negativen sind behalten möchte. Ich würde genau das Gegenteil behaupten, das dies eines der Hauptprobleme von Kleinanlegern ist, das sie aus psycholgischen Gründen Verluste zu ängstlich realisieren, Geqwinne aber zu früh mitnehmen. Meine ich auch nicht herablassend. Ich habe mich selber oft genug schwer damit getan Verluste zu realisieren und Gewinne laufen zu lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cebu April 4, 2007 ja, das übliche - auch finanzbeamte sind manchmal nicht völlig lobotomisiert; sprich, das lassen sie dir vllt. einmal durchgehen, aber spätestens bei einer auffälligen häufung solcher deals wirst du wohl ärger wegen steuerumgehung bekommen. du solltest wenigstens eine "schamfrist" von einigen wochen zwischen verkauf und wiederkauf verstreichen lassen. Nur steht das irgendwo geschrieben, dass man das nicht darf? Ich habe das schon öfters gemacht. Relativ unauffällig ist das bei Anleihen, die noch recht lange laufen und die man bis zum Ende dann auch noch lange hält.Kursverlust einstecken dann wieder einkaufen und durchlaufen lassen bis zum steuerfreien Ende. Nur macht das keinen Sinn, wenn die Gebühren für so eine Aktion zu hoch sind. Macht eigentlich nur bei 'nem Online-Broker Sinn. Bei Anleihen. Bei Aktien dreht es sich ja prozentual um andere Zahlen. Sollte es eine Richtlinie geben, kannst Du die ja gerne hier veröffentlichen. o.K. . Nur ich hatte da noch nie Probleme. Wozu 'ne ''Schamfrist'', die schämen sich auch für nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grumel April 4, 2007 Nur steht das irgendwo geschrieben, dass man das nicht darf? Wo keine Ahnung. Warten wir auf Schlafmuetze der ist gut mit den Paragraphen. Aber irgendwo gibts da wohl so einen ekelhaften Paragraphen ( oder gar eine simple Durchführungsverordnung ? ) In der sowas ekelhaftes von Umgehenungstatbeständen steht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cebu April 4, 2007 Würde mich mal interessieren. Kommt vielleicht auch immer darauf an, wie dick der Steuer-Ordner ist und wann man abgibt. Bis vor zwei Jahren waren alle meine Abrechnungen abgestempelt''zurKenntnis genommen''. Habe jetzt immer pünktlich abgegeben, da war kein Stempel mehr drauf. Oder vertrauen die etwa den Listen den''Veräußerungsgeschäfte'' der Banken blind, wenn sie Stress haben? Na mal sehen, was es da für eine Verordnung gibt. P.S. solltet ihr was beim Finanzamt zu tun haben demnächst, jede Frau(Steuerbeamte) freut sich über einen schönen bunten Osterstrauß!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 April 5, 2007 Habe jetzt immer pünktlich abgegeben, da war kein Stempel mehr drauf. Oder vertrauen die etwa den Listen den''Veräußerungsgeschäfte'' der Banken blind, wenn sie Stress haben? wenn 50.000 Seiten abgegeben werden wird auch nicht mehr jede Seite einzeln abgestempelt.Die Steuerbescheinigungen sollen auch im Amt verbleiben, da sie allerdings die Akten (sofern eine vorhanden ist) unnötig aufblähen werden diese auch gerne wieder zurückgeschickt. Nur steht das irgendwo geschrieben, dass man das nicht darf? eine Vorschrift, in der dies ausdrücklich erwähnt wird gibt es nicht. Allerdings gibt es den § 42 AOhttp://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__42.html In diesem Zusammenhang habe ich gerade mal meine Datenbank bemüht und auch auch was gefunden. Leitsatz: Verluste aus Verkäufen von Wertpapieren, die am selben Tag in gleicher Anzahl und zum gleichen Kurs zurückgekauft werden, sind steuerlich nicht zu berücksichtigen. Insoweit liegt ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vor. Es ist jedoch Revision beim BFH eingelegt worden - Rev. Az.: IX R 33/04 Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag