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Empfohlene Beiträge

Sladdi

Hi,

in der Vorlage vom Finanzministerium steht, daß man die Besteuerungsart wählen können soll, sich also auch nach dem alten System besteuern lassen kann.

Das wäre für Dich als Student ein Vorteil, da Du dann noch der alte Steuerfreibetrag gilt.

Aber langfristig würde ich so vorgehen: bis zu dem Zeitpunkt, wo man noch als Altfall gilt, soviel Geld wie möglich sparen und sinnvoll so anlegen, daß man 40 Jahre nicht mehr dran geht. So hat man viel Geld durch die och geltende Spekulationsfrist in Sicherheit gebracht.

 

Gruß

Sladdi

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cebu

Dann haste eben in zehn Jahren einen Fehlbetrag, den Du nicht wieder anlegen kannst. Zinseszinsen sind für mich die Zinsen auf gezahlte und wieder investierte Nettozinsen.

 

Sladdi, da müssen sich wohl alle Gedanken drüber machen, wie dieses und nächstes Jahr paar größere langfristige Positionen nach geltendem Steuerrecht aufgebaut werden können, die in zich Jahren immer noch steuerfrei sind.

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parti
Aber langfristig würde ich so vorgehen: bis zu dem Zeitpunkt, wo man noch als Altfall gilt, soviel Geld wie möglich sparen und sinnvoll so anlegen, daß man 40 Jahre nicht mehr dran geht. So hat man viel Geld durch die och geltende Spekulationsfrist in Sicherheit gebracht.

Gruß

Sladdi

 

Langfristig in Verbindung mit 40 Jahren gibt es bei mir nicht :) Ich weiß ja nichteinmal ob ich in 40 Jahren leben werde, also mache ich mir darüber weniger Sorgen.

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cebu

10 -15 Jahre sind für mich langfristig. In 40 Jahren könnte ich dann allerdings vom Gewinn die ''Dritten'' durch die ''Vierten'' ersetzten! :lol:

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leinad

Hallo,

weiß jemand ob es mit Einführung der Abgeltungssteuer noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt geben wird ?

Bin dankbar für Antworten.

 

Gruss

leinad

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BarGain

die nichtveranlagungsbescheinigung ist keine erfindung der bankindustrie, sondern des finanzamts und tangiert nicht nur kapitalgewinne, sondern jedwede formvon einkommensteuerpflichtigem einkommen. ich denke daher nicht, daß die abgeltungsteuer etwas an der existenz der nv-bescheinigung ändern wird.

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leinad
die nichtveranlagungsbescheinigung ist keine erfindung der bankindustrie, sondern des finanzamts und tangiert nicht nur kapitalgewinne, sondern jedwede formvon einkommensteuerpflichtigem einkommen. ich denke daher nicht, daß die abgeltungsteuer etwas an der existenz der nv-bescheinigung ändern wird.

Ok,

ich komme der Lösung unserer Probleme immer näher.

Laut Bank bringt eine Abmeldung in Deutschland ja nix.

Dann bleiben wir angemeldet und schlagen den Weg der NV ein.

 

Gruss

leinad

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leinad

Hallo,

noch eine Frage zur NV:

Wird der Freistellungsbetrag auf Kapitaleinkünfte zu der NV bei 2 Personen dazuaddiert oder ist der bei der NV schon beinhaltet ?

Weiß das jemand ?

 

Dank und Gruss

leinad

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BarGain

mit ner nv-bescheinigung in der tasche (die du deiner bank rüberfaxst) spielt ein FSA überhaupt keine rolex mehr, lacoste es was es wolle.

 

der FSA macht erst dann wieder sinn, wenn du die schallschwelle für ne nv-bescheinigung überschreitest und somit wieder steuerpflichtig würdest.

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fennichfuxer

jau,

 

du vermeidest mit einer nv die vorauszahlung auf die ekst, weiter nix. dem staat geht eigentlich nur ein zinsloses darlehen flöten. ähnlich einem freibetrag auf der lohnsteuerkarte.

 

grüssle ff

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leinad

Danke Euch !

Aha, hier werde ich immer schlauer. :D

Klasse Forum !

 

Gruss

leinad

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Stichling

Heute auf manager-magazin.de: Totengräber des Vermögensaufbaus

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cebu

Ja die müssen die staatliche Förderung von Riester-Sparplänen wieder reinholen.

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BarGain
Ja die müssen die staatliche Förderung von Riester-Sparplänen wieder reinholen.

hab nur ich das dringende gefühl, der cebu hat da den sarkastischen smiley vergessen?

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Morbo

das ist wie im Mittelalter. Wegelagerei. Nur bequemer. Vom Buerokratensessel aus. Oder Frankreich anno 1789 - 5?

 

Oeffentliche Diskussionen ranken sich immer nur um eine bestimmte Steuer. Abgeltungssteuer? Schoen und gut.

 

Aber was ist mit Mehrwehrtsteuer, Versicherungssteuer, Pendlerpauschale, Kindergeld, Sparerfreibetrag, Arbeitszeitzuschlaege, Pflichtbeimischung von Biodiesel, ... und noch ein paar weniger bekannte. All diese Dinge wurden Anfang 2007 erhoeht, erfunden, umgestrickt (zu ungunsten der Zahler versteht sich). Von 2006 rede ich gar nicht. Selbst meine Gehaltsabrechnung fuer Januar sieht irgendwie anders aus, als die vom Dezember. Wurde die Lohnsteuer etwa auch "angepasst"? Mein Brutto hat sich jedenfalls nicht veraendert!

 

Das wirkliche Hauptproblem ist die Gesamtsteuerlast, die man so als Normalmensch mittlerweile zu tragen hat. Daher eruebrigt sich wohl jede Detaildiskussion ueber irgendeine bestimmte Steuer. Das verwirrt nur den Verstand aller Beteiligten - und ist wohl deshalb den Herrn und Damen in Berlin geradezu willkommen.

 

Der unverbluehmte Realsteuersatz fuer jene Bevoelkerungsschichten, die (noch!) nicht vom Staat leben und weder Ackermann noch Becker heissen, muss mittlerweile jenseits von 50% liegen (es ist interessant, das mal so ganz persoenlich auszurechnen - aber Papiertuete bereithalten!).

 

Die Abgeltungssteuer ist nur ein weiteres Ding, das fuer Normalanleger zum Steuermix dazu kommt. Vermoegensaufbau wird unmoeglich. Egal wie mans dreht, es gibt kein entrinnen. Ausser man hat jetzt viel Geld. Dann sollte man es zunaechst anlegen und, waehrend man auf die Zinsen wartet, ueber einen Umzug nachdenken.

 

Die Regierung will unser Geld? Ich bin nah dran vorzuschlagen es ihnen zu geben. Und zwar alles!

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Drella

habe mich noch nie mit steuern beschäftig... lol...

 

ist der ganze kram eigentlcih schon entschieden? hat einer n link mit ner zusammenfassung der infos??

 

danke und gute nacht!

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fuerstenberg

Zitat Faznet vom 24.03.2007: 'Realisierte Verluste aus Wertpapiergeschäften können Sie in vollem Umfang geltend machen, allerdings nur im Rahmen der neu zusammengefassten Einkünfte aus Kapitalanlagen.'

 

Dazu fällt mir spontan folgendes Szenario ein: es gibt ja immer mal Aktien im Porfolio, die momentan einen Verlust ausweisen, die man trotzdem langfristig halten möchte. Wenn ich diese nun mit Verlust verkaufe und am nächsten Tag wieder einkaufe, kann ich den 'Verlust' von den Einkünfte in meiner Steuererklärung geltend machen. Oder habe ich da etwas übersehen? B)

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BarGain
Wenn ich diese nun mit Verlust verkaufe und am nächsten Tag wieder einkaufe, kann ich den 'Verlust' von den Einkünfte in meiner Steuererklärung geltend machen. Oder habe ich da etwas übersehen?

ja, das übliche - auch finanzbeamte sind manchmal nicht völlig lobotomisiert; sprich, das lassen sie dir vllt. einmal durchgehen, aber spätestens bei einer auffälligen häufung solcher deals wirst du wohl ärger wegen steuerumgehung bekommen.

 

du solltest wenigstens eine "schamfrist" von einigen wochen zwischen verkauf und wiederkauf verstreichen lassen.

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sebi

Allzuoft kommt es wohl eh nicht vor, dass man Positionen die (weit) im negativen sind behalten möchte.

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cebu
hab nur ich das dringende gefühl, der cebu hat da den sarkastischen smiley vergessen?

 

Ja habe ich vergessen.

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Elvis77
Allzuoft kommt es wohl eh nicht vor, dass man Positionen die (weit) im negativen sind behalten möchte.

 

Ich würde genau das Gegenteil behaupten, das dies eines der Hauptprobleme von Kleinanlegern ist, das sie aus psycholgischen Gründen Verluste zu ängstlich realisieren, Geqwinne aber zu früh mitnehmen.

 

Meine ich auch nicht herablassend. Ich habe mich selber oft genug schwer damit getan Verluste zu realisieren und Gewinne laufen zu lassen.

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cebu
ja, das übliche - auch finanzbeamte sind manchmal nicht völlig lobotomisiert; sprich, das lassen sie dir vllt. einmal durchgehen, aber spätestens bei einer auffälligen häufung solcher deals wirst du wohl ärger wegen steuerumgehung bekommen.

 

du solltest wenigstens eine "schamfrist" von einigen wochen zwischen verkauf und wiederkauf verstreichen lassen.

 

Nur steht das irgendwo geschrieben, dass man das nicht darf? Ich habe das schon öfters gemacht. Relativ unauffällig ist das bei Anleihen, die noch recht lange laufen und die man bis zum Ende dann auch noch lange hält.Kursverlust einstecken dann wieder einkaufen und durchlaufen lassen bis zum steuerfreien Ende. Nur macht das keinen Sinn, wenn die Gebühren für so eine Aktion zu hoch sind. Macht eigentlich nur bei 'nem Online-Broker Sinn. Bei Anleihen. Bei Aktien dreht es sich ja prozentual um andere Zahlen.

 

Sollte es eine Richtlinie geben, kannst Du die ja gerne hier veröffentlichen. o.K. . Nur ich hatte da noch nie Probleme. Wozu 'ne ''Schamfrist'', die schämen sich auch für nichts.

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Grumel
Nur steht das irgendwo geschrieben, dass man das nicht darf?

 

Wo keine Ahnung. Warten wir auf Schlafmuetze der ist gut mit den Paragraphen. Aber irgendwo gibts da wohl so einen ekelhaften Paragraphen ( oder gar eine simple Durchführungsverordnung ? ) In der sowas ekelhaftes von Umgehenungstatbeständen steht.

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cebu

Würde mich mal interessieren.

 

Kommt vielleicht auch immer darauf an, wie dick der Steuer-Ordner ist und wann man abgibt. Bis vor zwei Jahren waren alle meine Abrechnungen abgestempelt''zurKenntnis genommen''. Habe jetzt immer pünktlich abgegeben, da war kein Stempel mehr drauf. Oder vertrauen die etwa den Listen den''Veräußerungsgeschäfte'' der Banken blind, wenn sie Stress haben?

 

Na mal sehen, was es da für eine Verordnung gibt.

 

P.S. solltet ihr was beim Finanzamt zu tun haben demnächst, jede Frau(Steuerbeamte) freut sich über einen schönen bunten Osterstrauß!! :)

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Sven82
Habe jetzt immer pünktlich abgegeben, da war kein Stempel mehr drauf. Oder vertrauen die etwa den Listen den''Veräußerungsgeschäfte'' der Banken blind, wenn sie Stress haben?
wenn 50.000 Seiten abgegeben werden wird auch nicht mehr jede Seite einzeln abgestempelt.

Die Steuerbescheinigungen sollen auch im Amt verbleiben, da sie allerdings die Akten (sofern eine vorhanden ist) unnötig aufblähen werden diese auch gerne wieder zurückgeschickt.

 

Nur steht das irgendwo geschrieben, dass man das nicht darf?
eine Vorschrift, in der dies ausdrücklich erwähnt wird gibt es nicht. Allerdings gibt es den § 42 AO

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__42.html

 

In diesem Zusammenhang habe ich gerade mal meine Datenbank bemüht und auch auch was gefunden.

 

Leitsatz: Verluste aus Verkäufen von Wertpapieren, die am selben Tag in gleicher Anzahl und zum gleichen Kurs zurückgekauft werden, sind steuerlich nicht zu berücksichtigen. Insoweit liegt ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vor.

 

Es ist jedoch Revision beim BFH eingelegt worden - Rev. Az.: IX R 33/04

 

Gruß

Sven

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