Krstan Oktober 11, 2006 Hallo! Könnte mir vielleicht jemand erklären was ein "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge" ist? :'( lg, Krstan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hornet Oktober 11, 2006 Hallo Krstan, http://de.wikipedia.org/wiki/Freistellungsauftrag Kleiner Tip: www.google.de hat auf solche Fragen immer die Antwort Gruß hornet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Krstan Oktober 11, 2006 Ja, das habe ich vorher schon gelesen. Bin grade dabei ein Depokonto bei der DAB Bank zu eröffnen und habe das dazu bekommen. Ich steige aber nicht so ganz durch... Wozu dient dieser "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge" ? lg, Krstan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bua06 Oktober 11, 2006 Hier ein kleiner Crashkurs: 1. der Staat will bei allen Einkommen mitverdienen (z.B. auch bei Zinseinnahmen) 2. der Staat will auch das die Leute sparen, deshalb gibt es Freibeträge, wo Nr. 1 nicht greifen soll 3. es gibt nur einen Freibetrag für Kapitalerträge, aber mehrere Quellen aus denen man Kapitalerträge gewinnt 4. deine Bank führt, wenn Du keinen Freistellungsauftrag erteilst, für Dich einen Teil der Zinseinnahmen ab, die Du dann erst in einer Einkommensteuererklärung wieder zurückbekommst (unter dem Freibetrag) 5. da Deine Bank nicht weiss, wo Du überall Kapitalerträge erwirtschaftest, benötigt Sie einen Freistellungsauftrag. Du solltest Deinen Freibetrag auf die verschiedene Institute splitten oder als ganzes angeben, falls es nur die eine Bank ist. 6. beim Splitten immer schön ehrlich bleiben, dass in der Summe die Zahl stimmt (die Summe steht ganz sicher auf dem Formular). 7. Antworten auf Fragen gibt es in Google nur, wenn Sie irgend EIN MENSCH mal beantwortet hat! Andreas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hornet Oktober 11, 2006 · bearbeitet Oktober 11, 2006 von hornet 7. Antworten auf Fragen gibt es in Google nur, wenn Sie irgend EIN MENSCH mal beantwortet hat! Andreas Um es anders zu formulieren: google hat Informationen. Unabhängig davon ob da jemand bereits danach gefragt hat Diese zum Beispiel: http://verbraucherschutz.wtal.de/besteuerung-info.htm http://www.steuerlexikon-online.de/Freistellungsauftrag.html Gruß Hornet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Krstan Oktober 11, 2006 Noch eine kleine Frage... Ich bin noch Schüler und möchte mein erspartes verwenden und zur Zeit verdiene ich nichts nebenbei. Also kann ich mir diesen "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge" sparen, oder? lg, Krstan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hornet Oktober 11, 2006 · bearbeitet Oktober 11, 2006 von hornet Also kann ich mir diesen "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge" sparen, oder? lg, Krstan Du solltest den Antrag trotzdem bei Deiner Bank einreichen. Wenn Du es nicht tust, wird Deine Bank (unabhängig von Deinem Einkommen) automatisch Steuern abführen. Damit gibst Du dem Staat erst einmal Geld (als zinslosen Kredit sozusagen), welches Du eigentlich nicht bezahlen mußt. Um die zuviel bezahlten Steuern wiederzubekommen, mußt du dann extra eine Steuerklärung abgeben. Dies mußt Du sonst nicht tun wenn Du kein Einkommen hast. Gruß Hornet Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Krstan Oktober 11, 2006 Ok. Ein Dank an Euch beiden für eure Mühe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
leme März 15, 2007 wie wäre es mit einem Sticky zum thema "freistellungsaufträge" ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer März 19, 2007 hi, oder gleich die volle packung: sticky zum thema steuern auf kapitalerträge? grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner März 19, 2007 Noch eine kleine Frage...Ich bin noch Schüler und möchte mein erspartes verwenden und zur Zeit verdiene ich nichts nebenbei. Also kann ich mir diesen "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge" sparen, oder? In dem Fall google mal nach "Nichtveranlagungsbescheinigung". http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtveranlagungsbescheinigung Zitat: "Durch die Vorlage der NV-Bescheinigung beim Geldinstitut erübrigt sich ein Freistellungsauftrag" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fennichfuxer März 20, 2007 hi, den freistellungsauftrag erteilst du einmal. der gilt dann bis du ihn änderst. eine nv-bescheinigung hat ein verfallsdatum. die musst du immer mal wieder beantragen und der bank zukommen lassen. grüssle ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag