Zum Inhalt springen
sway63

Fondssparplan thesaurierend oder ausschüttend

Empfohlene Beiträge

sway63

Hallo Leute

 

Ich lese hier immerwieder das thesaurierende Fonds für einen langen sparplan nicht so gut geeignet sind :-" :-"

Ehrlich gesagt habe ich mir nie gedanken darüber gemacht ob ein Fonds thesaurierend oder ausschüttend ist nun wollte ich mal fragen ob dieser aspekt wirklich so wichtig ist :unsure:

Ich wollte nämlich einen sparplan auf den :

M&G Global Leaders Fund A, Thesaurierend, GB0030934490

 

eröffnen aber der fonds ist Thesaurierend und dazu noch ein ausländischer fonds.

 

Soll ich den sparplan auf diesen fonds abschliessen (langjährig) oder lieber einen anderen fonds nehmen.

 

(sind Thesaurierende fonds immer schlecht für langjährige sparpläne :blink: 9

 

danke für eure hilfe

sway

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ich lerne dazu

ZITAT

Finanzpartner schreibt dazu:

 

Probleme bei ausländischen thesaurierenden Fonds

Bei der steuerlichen Behandlung von ausländischen thesaurierenden Investmentfonds kommt es zu folgenden Problemen. Im konkreten Einzelfall empfiehlt es sich dringend, vorab die persönliche steuerliche Situation mit einem Steuerberater abzuklären.

Verkauf nach Übertrag aus Ausland

Beim Übertrag thesaurierender ausländischer Fonds vom Ausland auf eine deutsche Lagerstelle ergibt sich ein gravierendes steuerliches Problem. Da die angefallenen ausschüttungsgleichen Gewinne je Anteil nicht mit übermittelt werden, kann die deutsche Lagerstelle diese auch nicht anrechnen. Dies führt dazu, daß bei Verkauf der übertragenen Anteile, der komplette akkumulierte ausschüttungsgleiche Gewinn seit Bestehen des Fonds an das Finanzamt abgeführt wird.

Auch wenn die Anteile nicht so lange gehalten wurden!

 

Sie erhalten die zuviel abgeführten Gewinne natürlich im Rahmen Ihrer Steuererklärung wieder zurück. Dazu müssen Sie aber den Kauf und den Übertrag der Anteile detailliert beim Finanzamt nachweisen.

 

Um diese Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, solche Fondsanteile nicht zu übertragen, sondern zu verkaufen und in Deutschland neu zu erwerben.

...

 

Kauf in Deutschland (ohne Übertrag)

Beim Kauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds bei einer deutschen Depotbank ergibt sich eine ähnliche Problematik, wie bei Überträgen. Die ausschüttungsgleichen Gewinne werden durch die Plattformen im besten Fall lediglich ausgewiesen, aber nicht an das Finanzamt abgeführt. Erst bei Verkauf der Anteile, wird der angesammelte Teil auf einmal abgezogen und dem Fiskus zugeführt.

Im Unterschied zu der Problematik beim Übertrag, wird hier nicht der gesamte Gewinn seit Bestehen des Fonds (auch vor Kauf der Anteile durch den Kunden) abgezogen, sondern nur die Teile, die seit der realen Haltedauer der Anteile angefallen sind. Bei manchen Rentenfonds kann der ausschüttungsgleiche Gewinn allerdings erhebliche Größen annehmen!

 

Bei Fonds die über eine thesaurierende und ausschüttende Anteilsklasse verfügen, sollten Sie überlegen, ob aus steuerlicher Sicht die ausschüttende Klasse vielleicht die bessere Wahl ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Onassis
... Kauf in Deutschland (ohne Übertrag)

Beim Kauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds bei einer deutschen Depotbank ergibt sich eine ähnliche Problematik, wie bei Überträgen. Die ausschüttungsgleichen Gewinne werden durch die Plattformen im besten Fall lediglich ausgewiesen, aber nicht an das Finanzamt abgeführt. Erst bei Verkauf der Anteile, wird der angesammelte Teil auf einmal abgezogen und dem Fiskus zugeführt.

Im Unterschied zu der Problematik beim Übertrag, wird hier nicht der gesamte Gewinn seit Bestehen des Fonds (auch vor Kauf der Anteile durch den Kunden) abgezogen, sondern nur die Teile, die seit der realen Haltedauer der Anteile angefallen sind. Bei manchen Rentenfonds kann der ausschüttungsgleiche Gewinn allerdings erhebliche Größen annehmen!

 

Bei Fonds die über eine thesaurierende und ausschüttende Anteilsklasse verfügen, sollten Sie überlegen, ob aus steuerlicher Sicht die ausschüttende Klasse vielleicht die bessere Wahl ist.

 

Besteuerung bei thesaurierenden, ausländischen Fonds, welche in GER verwaltet werden:

Wenn Du die Fonds z.B. bei eBase verwalten lässt und nach 20 Jahren die Anteile verkaufst,

werden die Gewinne, welche auf die Anteile angefallen sind versteuert.

eBase führt dann wohl pauschal die 25% oder 30% je nachdem, was bald Gesetz wird, auf einen Schlag an das Finanzamt ab.

 

Beispiel:

monatliche Sparrate: 50 EUR.

Laufzeit: 20 Jahren.

insgesamt eingezahlter Betrag: 12.000 EUR

Gewinn aus den Anteilen nach 20 Jahren: 6.000 EUR.

 

Steuer von 30% auf die 6.000 EUR = 1.800 EUR.

 

Diese 1.800 EUR werden beim Verkauf der Anteile an das Finanzamt abgeführt.

 

 

Besteuerung bei ausschüttenden, ausländischen Fonds, welche in GER verwaltet werden:

 

Bei ausschüttenden Fonds, must du jedes Jahr die Steuer auf den ausgeschütteten Gewinn ans Finanzamt abführen.

 

Beispiel:

monatliche Sparrate: 50 EUR.

Laufzeit: 20 Jahren.

insgesamt eingezahlter Betrag nach 1 Jahr: 600 EUR

Gewinn aus den Anteilen nach 1 Jahren: 50 EUR.

 

Steuer von 30% auf die 50 EUR = 15 EUR.

 

Diese 15 EUR werden beim Verkauf der Anteile an das Finanzamt abgeführt.

 

Und das Ganze wiederholt sich Jahr für Jahr,

wobei die Gewinne und die entsprechende Steuer immer größer werden.

 

Summa summarum kommt das Ganze wohl dann aufs selbe raus.

 

Also ich meine, das es fiskalisch egal ist, ob ich jedes Jahr meine Steuer bezahle,

oder ob ich am Ende die Summe komplett bezahlen muss.

Es wird ja sowieso aus den Gewinnen des Fonds beglichen.

 

Onassis

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sway63

Beispiel:

monatliche Sparrate: 50 EUR.

Laufzeit: 20 Jahren.

insgesamt eingezahlter Betrag nach 1 Jahr: 600 EUR

Gewinn aus den Anteilen nach 1 Jahren: 50 EUR.

 

Steuer von 30% auf die 50 EUR = 15 EUR.

 

Diese 15 EUR werden beim Verkauf der Anteile an das Finanzamt abgeführ

 

muss ich diese 15 im beispiel auch zahlen wenn der freisttellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist, oder hat das damit garnichts zutun.

sorry (für die blöde frage) aber ich kenne mich mit dem thema leider garnicht aus :'(

 

Danke für deine erklärung onassis

sway

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Onassis
· bearbeitet von Onassis
http://www.finanztip.de/recht/bank/investm...besteuerung.htm

hier wird alles recht anschaulich erklärt

Das ist ein sehr guter Link, das kannst Du in Ruhe durcharbeiten.

 

Im Prinzip gibt es drei Arten von Einkünften.

1. Zinserträge

2. Erträge aus Dividenden

3. Erträge aufgrund einer Kurssteigerung.

 

Der Freistellungauftrag greift nur bei den Zinserträgen, die müssen dann nicht versteuert werden.

Der Rest (Dividenden und Kursgewinne) müssen wohl ab 2007 komplett mit 25% oder 30% besteuert werden,

da kannst du mit dem Freistellungsauftrag nichts mehr machen.

 

(Bin sehr hungrig, den ganzen Tag nichts gegessen,

hoffe das die Antwort jetzt korrekt war!) :huh:

 

Onassis

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
sonic23
· bearbeitet von sonic23
http://www.finanztip.de/recht/bank/investm...besteuerung.htm

 

hier wird alles recht anschaulich erklärt

Dort steht aber auch:

 

"Ausschüttungsgleiche Erträge (AGE)

Bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds werden die Zwischengewinne am Ende eines Geschäftsjahres in ausschüttungsgleiche Erträge (AGE) umgewandelt. Diese müssen vom Anleger jährlich in seiner Einkommensteuererklärung angegeben und versteuert werden."

 

Wird jetzt doch jährlich Steuer bei thesaurierenden ausländischen Fonds fällig oder erst bei verkauf?

 

Bin jetzt total verwirrt... :wacko:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
norisk
Dort steht aber auch:

 

"Ausschüttungsgleiche Erträge (AGE)

Bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds werden die Zwischengewinne am Ende eines Geschäftsjahres in ausschüttungsgleiche Erträge (AGE) umgewandelt. Diese müssen vom Anleger jährlich in seiner Einkommensteuererklärung angegeben und versteuert werden."

 

Wird jetzt doch jährlich Steuer bei thesaurierenden ausländischen Fonds fällig oder erst bei verkauf?

 

Bin jetzt total verwirrt... :wacko:

 

Bei Verkauf muss die Bank die Erträge der Besitzzeit in einer Summe beim Freistellungsauftrag berücksichtigen, da bei thesaurierenden ausländischen Fonds während der Laufzeit keine Verrechnungen mit dem Freistellungsauftrag erfolgen.

 

Wenn man dann ggü. dem Finanzamt darstellen kann, dass man die ausschüttungsgleichen Erträge in den Vorjahren während der Besitzzeit immer schön in den Steuererklärungen angegeben hat und sie damit steuerlich bereits berücksichtigt wurden, dann bekommt man den pauschal gezahlten Zinsabschlag zurück.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kristian

Guten Morgen zusammen !

 

Da muss ich jetzt auch mal grad konkret was nachfragen, ich werde aus den ganzen Texten etc. nicht so richtig schlau (bin halt kein Steuerberater).

 

Welchen steuerlichen Nachteil (wenn überhaupt) habe ich, wenn ich mein Depot von der Postbank zu ebase übertrage, und in diesem Depot liegt zum Beispiel der Fidelity European Fund (WKN: A0H0V4) , ein in Luxemburg aufgelegter, thesaurierender Aktienfonds. Nun fallen bei Aktienfonds ja kaum Kapitalerträge an, aber es geht dabei um einen sehr hohen Betrag. Achso, gekauft wurden die Anteile im April 2006, falls das ne rolle spielt.

Ist es besser, die Anteile zu verkaufen (dann ggf. erst im April, wegen 1 Jahr Haltedauer), oder kann man die ruhig ohne Nachteile übertragen ?

 

Schöne Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...