HansDampf1 14. April Hallo Gemeinde Ich möchte eine Kapitallebensversicherung vorzeitig verflüssigen. Das gewonnene Kapital möchte ich meinem Sohn schenken. Für den Kauf einer Eigentumswohnung. Anstelle die Versicherung zu kündigen, an spezialisierte Anbieter zu verkaufen, o.ä. frage ich mich, ob ich die Versicherung stattdessen an meine Tochter verkaufen kann? Warum meine Tochter? Sie ist im Moment versicherte Person. Die Versicherung ist vor dem 01.01.2005 abgeschlossen. Der Wert liegt unterhalb 100.000 Euro. Ich bezahle die Versicherung länger als 5 Jahre. Ich bin Versicherungsnehmer und Begünstigter. Meine Tochter ist eben versicherte Person. Wir sind alle volljährig, haben guten Kontakt und können uns in der Sache einigen. Vermeiden möchten wir Steuern, wie Schenkungs-, Abgeltungs- oder Einkommens-Steuern. Klappt das mit dem Verkauf in der Familie? Oder welche anderen Vorschläge habt ihr? Danke im Voraus! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 14. April Am 14.4.2025 um 07:07 von HansDampf1: Hallo Gemeinde Ich möchte eine Kapitallebensversicherung vorzeitig verflüssigen. Das gewonnene Kapital möchte ich meinem Sohn schenken. Für den Kauf einer Eigentumswohnung. Anstelle die Versicherung zu kündigen, an spezialisierte Anbieter zu verkaufen, o.ä. frage ich mich, ob ich die Versicherung stattdessen an meine Tochter verkaufen kann? Warum meine Tochter? Sie ist im Moment versicherte Person. Die Versicherung ist vor dem 01.01.2005 abgeschlossen. Der Wert liegt unterhalb 100.000 Euro. Ich bezahle die Versicherung länger als 5 Jahre. Ich bin Versicherungsnehmer und Begünstigter. Meine Tochter ist eben versicherte Person. Wir sind alle volljährig, haben guten Kontakt und können uns in der Sache einigen. Vermeiden möchten wir Steuern, wie Schenkungs-, Abgeltungs- oder Einkommens-Steuern. Klappt das mit dem Verkauf in der Familie? Oder welche anderen Vorschläge habt ihr? Danke im Voraus! Puh, ich kann es dir nicht beantworten. Hast du beim Versicherer schon Mal nachgefragt, ob dieser das ermöglichen würde, erlauben würde oder gar unterstützen würde/könnte? Das wäre mein erster Schritt. Ansonsten wird sicherlich auch mit einer Art "Musterkaufvertrag" gearbeitet werden müssen, bei solch einer Sache. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hilflos 14. April deine Tochter soll sie dir zum Rückkaufwert abkaufen, damit du das Geld deinem Sohn schenken kannst. Die Bedingungen (4% Mindestverzinsung und steuerfrei) soll beibehalten werden. Wer zahlt die Beiträge weiter? offizieller Weg geht über die Versicherungsgesellschaft. inoffizieller Weg ist eine Schenkung von der Tochter an dich und ihren Bruder ( 20 t€ Freibetrag ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 14. April Üblicherweise ist das Procedere auch ganz einfach. Ich lese raus, dass der Papa VN und die Tochter VP ist. Die VN-Eigenschaft kann der VN jederzeit auf die VP übertragen, sofern die VP über 18 ist. Da ist gar kein großes Brimborium mit Kaufen/Verkaufen oder so, nötig. Daher würde ich einfach den Versicherer fragen. Die Übertragung der VN Eigenschaft könnte als Schenkung gelten. Da Ihr aber innerhalb der Freibeträge liegen solltet...wäre das kein Problem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 14. April Das Problem ist, dass das Geld am Ende an den Bruder gehen soll. Insofern hätte Verkauf schon seine Vorteile. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 14. April Am 14.4.2025 um 13:11 von Sapine: Das Problem ist, dass das Geld am Ende an den Bruder gehen soll. Insofern hätte Verkauf schon seine Vorteile. Ah, du hast natürlich absolut Recht. Das war mir wieder aus meinen Gedanken entglitten ^^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hermann 14. April Also ein Geld-Transfer von Tochter zu Sohn, über den Umweg Vater? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HansDampf1 14. April Am 14.4.2025 um 11:40 von hilflos: Die Bedingungen (4% Mindestverzinsung und steuerfrei) soll beibehalten werden. Wer zahlt die Beiträge weiter? offizieller Weg geht über die Versicherungsgesellschaft. Welche Bedingungen genau meinst du? Die Tochter, wenn sie mag. Wegen? Bevorzuge ausdrücklich den offuziellen Weg! Am 14.4.2025 um 19:02 von Hermann: Also ein Geld-Transfer von Tochter zu Sohn, über den Umweg Vater? Wenn du so willst, ja. Ich sehe es als Geschenk vom Vater an den Sohn Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hotzenplotz2 15. April Am 14.4.2025 um 19:10 von HansDampf1: Wenn du so willst, ja. Ich sehe es als Geschenk vom Vater an den Sohn Die spannende Frage ist ja, wie das Finanzamt es sieht und die sehen darin unterschiedliche Vorgänge: Übertragung der Versicherung an deine Tochter --> könnte Geschenk sein von Vater an Tochter (sollte kein Problem sein da 400k€ Freibetrag) Dafür eine Gegenleistung in Geld an dich, Problem Tochter an Vater hat nur 20k Freibetrag Schenkung von dir an deinen Sohn --> wieder kein Problem, da 400k€ Freibetrag Um die Freibeträge auszuschöpfen könnte die Schwester auch nochmal 20k€ direkt an den Bruder schenken somit würde man 40k€ als Gegenwert für den Vertrag an den Sohn bekommen. Wie viel Gegenwert soll die Versicherung denn haben? Weiß nicht ob es ggf. für den Verkauf noch Freibeträge gibt. Dann könnte man auch darüber bis zur Freigrenze etwas schieben. ChatGPT sagt priviligierte Policen könnte man steuerfrei verkaufen (vor 01.01.2005 und mehr als X Jahre gehalten) aber CGPT ist schon auch sehr dumm. Damit wäre es zumindest kein Problem dann kannst du an die Tochter steuerfrei verkaufen und dann steuerfrei an den Sohn schenken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker 15. April · bearbeitet 15. April von moonraker Am 15.4.2025 um 04:53 von Hotzenplotz2: ChatGPT sagt priviligierte Policen könnte man steuerfrei verkaufen (vor 01.01.2005 und mehr als X Jahre gehalten) aber CGPT ist schon auch sehr dumm. etwas OT: Du solltest wissen, dass Chat GPT von Hause aus überhaupt Nichts weiß! Dahinter steht "nur" ein Sprachmodell, dass Wörter aufgrund von Wahrscheinlichkeiten aneinanderreiht. (Ja, die neuesten Versionen von Chat GPT & Co. können auch googeln oder Webseiten besuchen, wenn sie explizit Anweisungen dazu erhalten.) Es besitzt keinerlei Wissen, erst recht nicht bei solchen speziellen Sachverhalten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 15. April Am 15.4.2025 um 07:02 von moonraker: Du solltest wissen, dass Chat GPT von Hause aus überhaupt Nichts weiß! Dahinter steht "nur" ein Sprachmodell, dass Wörter aufgrund von Wahrscheinlichkeiten aneinanderreiht. … Es besitzt keinerlei Wissen Du widersprichst dir innerhalb von zwei Sätzen selbst, was darauf hindeutet, dass du die Grundlagen der Sprachmodelle nicht verstehst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker 15. April Am 15.4.2025 um 07:10 von chirlu: Du widersprichst dir innerhalb von zwei Sätzen selbst, was darauf hindeutet, dass du die Grundlagen der Sprachmodelle nicht verstehst. Aha, ich sehe keinen Widerspruch... Denke schon, die Grundlagen grob zu verstehen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Wörter nach Wahrscheinlichkeiten ananeinderzureihen ist kein "Wissen" über den eigentlichen Inhalt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 15. April Am 15.4.2025 um 04:53 von Hotzenplotz2: Übertragung der Versicherung an deine Tochter --> könnte Geschenk sein von Vater an Tochter (sollte kein Problem sein da 400k€ Freibetrag) Dafür eine Gegenleistung in Geld an dich, Problem Tochter an Vater hat nur 20k Freibetrag Wieso ist das ein Problem? Eine Gegenleistung für den aktuellen Wert der Versicherung (und nicht mehr) ist ja keine Schenkung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 15. April · bearbeitet 15. April von Fondsanleger1966 Am 14.4.2025 um 19:10 von HansDampf1: Ich sehe es als Geschenk vom Vater an den Sohn ... auf Kosten der Tochter, die dieses Geschenk bezahlen soll? Die wird bestimmt Purzelbäume vor Freude darüber schlagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hotzenplotz2 15. April Am 15.4.2025 um 09:04 von franko: Wieso ist das ein Problem? Eine Gegenleistung für den aktuellen Wert der Versicherung (und nicht mehr) ist ja keine Schenkung. Naja entweder es ist eine Schenkung, dann schenkt der Vater an die Tochter. Damit hat der Vater aber kein Geld, was er an den Sohn weitergeben kann. Entweder schenkt dann die Tochter das Geld an den Sohn (ihren Bruder) oder sie schenkt das Geld an den Vater und der wieder an den Sohn. In beiden Fällen ist der geringe Schenkungsfreibetrag ein Problem. Oder der Vater verkauft die Police an die Tochter, dann sind Schenkungsfreibeträge kein Problem. Dafür ist halt die Frage, ob das Geld, was aus dem Verkauf erhalten wird versteuert werden muss oder nicht. Da ich das nicht weiß habe ich mal eine Einschätzung zum Sachverhalt von CGPT geholt. Man kann jetzt viel über den Sinn und Unsinn solcher Modelle streiten aber oft bringen Sie einen ja auf die richtige Spur. Man könnte jetzt also die obrige Behauptung von CGPT z.B. bzgl. des Stichwortes "priveligierte Policen" prüfen und schauen ob man einschlägige Nachweise dafür findet, dass dem so ist. OT: Wer KI nicht als Tool versteht und zu nutzen weiß, wird über kurz oder lang abgehängt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 15. April Am 15.4.2025 um 11:25 von Hotzenplotz2: Naja entweder es ist eine Schenkung, dann schenkt der Vater an die Tochter. Damit hat der Vater aber kein Geld, was er an den Sohn weitergeben kann. Entweder schenkt dann die Tochter das Geld an den Sohn (ihren Bruder) oder sie schenkt das Geld an den Vater und der wieder an den Sohn. In beiden Fällen ist der geringe Schenkungsfreibetrag ein Problem. Wenn die Tochter das Geld als (im Wert angemessene) Gegenleistung für die Übertragung der Versicherung zahlt, ist es keine Schenkung. Am 15.4.2025 um 04:53 von Hotzenplotz2: ChatGPT sagt priviligierte Policen könnte man steuerfrei verkaufen (vor 01.01.2005 und mehr als X Jahre gehalten) aber CGPT ist schon auch sehr dumm. Bei der Privilegierung von Lebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, geht es allerdings nicht um die Schenkungsteuer, sondern um die Einkommensteuer auf Kapitalerträge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HansDampf1 15. April Ich versuche das nochmal in meinen Worten zusammenzufassen. Stimmt das so? Ich kann meiner Tochter das Ding verkaufen. In ihre Richtung ist das wohl auch kein Problem. Selbst wenn wir den Preis versehentlich nicht richtig setzen, er also höher liegt, als der Wert, ist dieser Unterschied eine Schenkung. Die wäre vom Freibetrag abgedeckt. Andere Steuern, außer Schenkungssteuer, spielen keine Rolle. Die Kaufpreiszahlung an mich könnte dagegen Einkommens-steuerpflichtig sein...? Wie kriegen wir das raus? Die Schenkung an meinen Sohn ist unkompliziert und vom Freibetrag abgedeckt. Andere Steuern, außer Schenkungssteuer, spielen keine Rolle. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hotzenplotz2 16. April Am 15.4.2025 um 16:14 von franko: Wenn die Tochter das Geld als (im Wert angemessene) Gegenleistung für die Übertragung der Versicherung zahlt, ist es keine Schenkung. Für den Fall, dass es überlesen wurde: Am 15.4.2025 um 11:25 von Hotzenplotz2: Oder der Vater verkauft die Police an die Tochter, dann sind Schenkungsfreibeträge kein Problem. Dafür ist halt die Frage, ob das Geld, was aus dem Verkauf erhalten wird versteuert werden muss oder nicht. Ich würde vermuten, dass es da eben auf den Gewinn ankommt. Also wenn 50.000€ eingezahlt wurden, die Police steht bei 60.000€ und die Police wird jetzt für 80.000€ verkauft, dann sind das 30.000€ Gewinn. Wobei dann die Frage ist, ob nicht die 10.000€ aus der Police wegfallen, da die eben nicht besteuert werden. Wenn man die Police zum Wert der eingezahlten Beiträge verkauft dann würde aus meiner SIcht kein Gewinn entstehen und es gibt auch kein Problem mit Steuerfragen. ich würde übrigens nicht Kauf und Schenkung vermischen a la "Das was der Kaufpreis zu hoch ist gilt dann als Schenkung". Trennt das sauber. Einmal das Abkaufen der Police für Betrag X und einmal die Schenkung über Betrag Y. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 16. April Am 15.4.2025 um 18:23 von HansDampf1: Ich kann meiner Tochter das Ding verkaufen. In ihre Richtung ist das wohl auch kein Problem. [...] Andere Steuern, außer Schenkungssteuer, spielen keine Rolle. Leg das doch bitte einmal dar, am besten mit Quellenangabe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag