Megatron Samstag um 17:46 · bearbeitet Samstag um 17:48 von Megatron Am 10.5.2025 um 10:11 von stagflation: Ich verstehe, was Du meinst - und bin ich völlig bei Dir: man möchte, dass der Verkaufserlös sofort nach dem Verkauf als "Buying Power" zur Verfügung steht. Nur so kann man umschichten, ohne mögliche zwischenzeitliche Kursverluste in Kauf nehmen zu müssen. Rein sprachlich sollte man aber trotzdem unterscheiden zwischen: Handel und Settlement (T+2) Buchungsdatum und Wertstellungsdatum Kontostand und Buying Power Bei vielen Brokern ist die Unterscheidung zwischen Buying Power und Kontostand in der GUI nicht klar. Wir haben hier immer wieder Posts, in denen Anleger "Buying Power" und "Kontostand" verwechseln. Sie überweisen am Tag des Verkaufs (oder einen Tag danach) Geld auf ein anderes Konto - und wundern sich, dass sie Sollzinsen zahlen müssen. Die Verzögerung des Geldflusses um zwei Bankarbeitstage sollte man deshalb immer im Kopf haben - völlig unabhängig davon, was der eigene Broker einem in der GUI anzeigt. Das Ganze ist inzwischen etwas komplexer als T+2, da z.B die USA inzwischen mit T+1 abrechnen. Auch mit inländischen und ausländischen Börsenfeiertagen kann man sich mit "Buying Power" beliebige Valutaverletuzngen einfangen ganz ohne das Geld auf andere Konten zu überweisen, die Bankarbeitstage beziehen sich ja immer auf den Börsenplatz und nicht auf die depotführende Bank. Fällt nur meistens nicht auf da die meisten nur in Deutschland handeln. Interssant ist aber dass viele Neobroker inzwischen doch zwischen Kontostand und Buying Power unterscheiden und eine Überweisung von Beträgen mit Valuta in der Zukunft gar nicht erst zulassen. Bei den Vollbanken sieht das oft anders aus. Vermutung: man hat auch kein Interesse daran dass "narrensicher" darzustellen, ist schließlich einfach verdientes Geld für die Bank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag