toomuchmoon 9. April Wenn ich eine NV-Bescheinigung bei meinem Depot hinterlegt habe und Verlust realisiert habe kann ich diese dann widerrufen damit ich den realisierten Verlust nachträglich im Verlustverrechnungstopf hineingebucht bekomme? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mique 9. April Ja sicher - ’würde mich vorher bei Deinem Broker/Bank erkundigen, ob sie das gleich nach Widerruf der NVB durchführen und nicht erst zum Quartals- oder gar Jahresende. Da gibt es Unterschiede, je nach Institut. Bei wem hast Du Dein Depot? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
toomuchmoon 9. April Am 9.4.2025 um 11:34 von mique: Bei wem hast Du Dein Depot? ING Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mmusterm 9. April Unterjährig wird die ING keine Verluste in die Verlusttöpfe einstellen, wenn Du Deine NV-Bescheinigung widerrufst. Das gilt nur für Verluste, die NACH Widerruf anfallen. Du bekommst aber am Jahresende die übliche Jahressteuerbescheinigung und kannst dann in die freiwillige Einkommenssteuerveranlagung gehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mique 11. April · bearbeitet 11. April von mique Am 9.4.2025 um 16:32 von mmusterm: Unterjährig wird die ING keine Verluste in die Verlusttöpfe einstellen, wenn Du Deine NV-Bescheinigung widerrufst. Das gilt nur für Verluste, die NACH Widerruf anfallen. Merkwürdig…… bei einer anderen Onlinebank wurde ein realisierter, größerer Verlust genau in der Weise gehandhabt, wie @toomuchmoon hier angefragt hat Da der Fragesteller seine Frage zusätzlich im Thread nebenan gestellt- und @mmusterm dort auch schon geantwortet hat, schau ich ebenfalls ’rüber… Thema dort: "Werden Verlusttöpfe bei Nichtveranlagungsbescheinigung am Jahresende gelöscht?" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag