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Walter White

LV beitragsfrei und steuerliche Auswirkungen

Empfohlene Beiträge

Walter White
· bearbeitet von Walter White

Auf Finanztip.de hatte ich gelesen das Renten/Lebensversicherungen unter Umständen ihre Steuerfreiheit verlieren, wenn man sie beitragsfrei stellt, da der Vertrag ja nicht angepasst sondern erneuert wird. Ist dem so und hat hier jemand Erfahrungen damit? Und kann mir da verbindlich nur der Versicherer etwas zu sagen, oder gar wer anders? Ich hatte hier im Forum nichts gefunden dazu.

 

Hintergrund ist das ich überlege die ein oder andere LV beitragsfrei zu stellen, alle vor 2000 bei Signal Iduna und DEVK abgeschlossen. Wenn ich allerdings die Steuerfreiheit verlieren sollte, ist das keine gute Idee.

 

Dann lieber doch Augen zu und durch? Wer hat den entscheidenden Tipp? B-)

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Even Worse

Der Copilot meint zur Steuerfreiheit von Altverträgen:

 

Die Steuerfreiheit einer Lebensversicherung hängt von mehreren Bedingungen ab, insbesondere bei Altverträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:

-> Mindestlaufzeit: Der Vertrag muss mindestens 12 Jahre laufen.

-> Regelmäßige Beitragszahlungen: Es müssen mindestens 5 Jahre lang Beiträge eingezahlt werden, ohne Unterbrechung durch eine Beitragsfreistellung.

-> Einmalige Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt in einer Summe und nicht als regelmäßige Rente.

-> Vertragsabschluss vor dem Stichtag: Der Vertrag wurde vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, und die erste Prämie wurde spätestens bis zum 31. März 2005 gezahlt.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, bleibt die Auszahlung in der Regel steuerfrei.

 

Kommt wohl darauf an, ob du mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt hast oder nicht.

 

Bei mir war das der Fall und es war steuerfrei.

 

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odensee
vor 5 Stunden von Even Worse:

Der Copilot meint zur Steuerfreiheit von Altverträgen:

Und was meint der Copilot zum Thema "Novation"? Das ist das entscheidende Stichwort.

 

@Walter White wenn hier im Forum keiner der Steuer- oder Versicherungsexperten antwortet: Steuerberater fragen.

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Turmalin

Vielleicht hilft dir das BFH-Urteil vom 27. September 2016, VIII R 66/13 weiter (Bundesfinanzhof.de).

Leitsatz: Wird ein Lebensversicherungsvertrag vor Ablauf der Versicherungslaufzeit durch Änderung von Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer geändert, ohne dass eine solche Vertragsänderung von vornherein vertraglich vereinbart war oder einem Vertragspartner bereits im ursprünglichen Vertrag eine Option auf eine Änderung der Vertragsbestandteile eingeräumt worden ist, liegt hinsichtlich der Änderungen in ertragsteuerlicher Hinsicht ein neuer Vertrag vor (Anschluss an BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 VIII R 71/04, BFHE 210, 326, BStBl II 2006, 53, m.w.N.)., Details und weitere Fundstellen in Tz.29. 
War die Möglichkeit zur Aussetzung von Beiträge im ursprünglichen Vertrag angelegt oder ist das gesetzlich vorgeschrieben? Darauf dürfte es m E. ankommen.

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 2 Stunden von Turmalin:

Vielleicht hilft dir das BFH-Urteil vom 27. September 2016, VIII R 66/13 weiter (Bundesfinanzhof.de).

Leitsatz: Wird ein Lebensversicherungsvertrag vor Ablauf der Versicherungslaufzeit durch Änderung von Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie und Prämienzahlungsdauer geändert, ohne dass eine solche Vertragsänderung von vornherein vertraglich vereinbart war oder einem Vertragspartner bereits im ursprünglichen Vertrag eine Option auf eine Änderung der Vertragsbestandteile eingeräumt worden ist, liegt hinsichtlich der Änderungen in ertragsteuerlicher Hinsicht ein neuer Vertrag vor (Anschluss an BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 VIII R 71/04, BFHE 210, 326, BStBl II 2006, 53, m.w.N.)., Details und weitere Fundstellen in Tz.29. 
War die Möglichkeit zur Aussetzung von Beiträge im ursprünglichen Vertrag angelegt oder ist das gesetzlich vorgeschrieben? Darauf dürfte es m E. ankommen.

 

Da man Leute nicht dazu verdonnern kann, selbst in extremen Notlagen oder gar Privatinsolvenz, Beiträge bis zum Endtermin weiter zu zahlen, hat jede mir bekannte Police versicherungsvertraglich das Recht zur Freistellung von der Beitragszahlung (sogenannte Beitragsfreistellung).

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oktavian

Auskunft vom Finanzamt wäre auch möglich. Verbindliche Auskunft kann etwas kosten - je nach Wert. Man kann auch unverbindlich anrufen und dann immer noch verbindlich anfragen, wenn man sich nicht sicher ist.

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Walter White

Ich danke für die Antworten und denke das ich zuerst mal bei der Versicherung nach horchen sollte zur Sicherheit. Ich hatte auch nur mal drüber nachgedacht und da ist auch noch nichts in trockenen Tüchern. Vielleicht lasse ich sie auch einfach noch die paar Jährchen laufen, möchte die Steuerfreiheit nicht wirklich unnötig gefährden. 

 

Mein Gedanke dahinter war das ich das Geld ja auch besser anlegen könnte. Aus der Perspektive Steuerfreiheit und 4% Garantiezins könnte das aber auch schnell zu einer Milchmädchenrechnung führen m.E. Aber wie oben angemerkt wäre es ratsam , wenn man sich die Beiträge nicht mehr leisten kann, sich genau zu informieren, bevor man irgendwas beitragsfrei stellt, besonders bei den "Altverträgen".    

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Turmalin

Vor einer Entscheidung darüber nachzudenken, welche Folgen außer der naheliegendsten diese noch haben wird, ist immer gut. 

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satgar
vor einer Stunde von Walter White:

Aus der Perspektive Steuerfreiheit und 4% Garantiezins könnte das aber auch schnell zu einer Milchmädchenrechnung führen m.E

Je nachdem, wie die reale Verzinsung nach kostenabzug ist (wahrscheinlich so 3 bis maximal 3,5% p.a.; netto steuerfrei), kann das einfach eine gute Lösung für den risikoarmen Portfolioanteil sein. Die Police ist jederzeit kündbar und damit sehr flexibel. Gleichzeitig hat sie kein zinsänderungsrisiko. Das müsste eine alternative Anlage netto in RK1 erstmal schaffen. Dass das mit Aktien schlagbar ist, ist sowieso klar. Wäre aber deine benannte Milchmädchenrechnung.

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