hub01 Samstag um 14:14 Ich bin absoluter Laie bei Aktien. Seit 2018 kaufe ich monatlich Aktien der Firma von meinem Arbeitgeber. Gemäß Jahressteuerbescheinigungen wurden jedes Jahr Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ans Finanzamt gezahlt. Selbiges für Dividenden. Bei einem Teilverkauf der Aktien sind auch Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag, Provision und Gebühren angefallen. Im Depot sind keine weiteren Aktien. 2023 habe ich das Depot zu einer anderen Bank übertragen. Bei der Steuerinfo wurde von der alten Bank ein Gewinn/Verlust, die Bemessungsgrundlage und Saldo Verlusttopf mit jeweils 0€ angegeben. Kann das passen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 Samstag um 14:34 vor 14 Minuten von hub01: 2023 habe ich das Depot zu einer anderen Bank übertragen. Bei der Steuerinfo wurde von der alten Bank ein Gewinn/Verlust, die Bemessungsgrundlage und Saldo Verlusttopf mit jeweils 0€ angegeben. Kann das passen? Ein Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel ist kein Verkauf und daher steuerlich nicht relevant. Da gibt es nichts abzurechnen. Wichtig ist nur dass die Anschaffungsdaten der Aktien bei der neuen Bank richtig eingebucht wurden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hub01 Samstag um 15:02 Mein Gedanke war, dass die bisher gezahlten Steuern für die Zukunft relevant wären? Die neue Bank zeigt zwar einen „Einstandskurs“ an, aber Anschaffungsdaten sehe ich keine. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Samstag um 15:04 · bearbeitet Samstag um 15:04 von reckoner Hallo, Zitat Gemäß Jahressteuerbescheinigungen wurden jedes Jahr Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ans Finanzamt gezahlt. Wofür? Hast du Aktien verkauft? Zitat Selbiges für Dividenden. Für Dividenden ist das klar. Aber was ist mit dem Sparer-Pauschbetrag, hast du den für einere Kapitalerträge genutzt? Davon, dass die Dividenden über 1.000 Euro betragen gehe ich mal nicht aus. Zitat Bei einem Teilverkauf der Aktien sind auch Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag, Provision und Gebühren angefallen. Auch ganz normal. Zitat 2023 habe ich das Depot zu einer anderen Bank übertragen. Bei der Steuerinfo wurde von der alten Bank ein Gewinn/Verlust, die Bemessungsgrundlage und Saldo Verlusttopf mit jeweils 0€ angegeben. Kann das passen? Woher hast du die Info? Oft kann man nämlich die Steuerdaten bei der Bank gar nicht einsehen, oder zumindest etwas umständlich. Das was z.B. im Depotauszug steht muss nicht korrekt sein. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hub01 Samstag um 15:37 Habe nur 1x Aktien verkauft. Steuern wurden aber jedes Jahr gezahlt. Vielleicht war das für die Dividenden, habe da leider zu wenig Unterlagen. Sparer-Pauschbetrag gebe ich keinen an. => jährliche Steuererklärung Die Steuerinfo mit 0€ steht in der Übertragungsbestätigung der alten Bank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Samstag um 17:40 Welche beide Banken waren beteiligt? Also von welcher Bank auf welche Bank hast Du übertragen? Warum hast Du keinen Sparer-Pauschbetrag eingerichtet? Damit ersparst Du Dir die Abzüge und möglicherweise auch die Steuererklärung. Jedenfalls bis zu 1000 Euro insgesamt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hub01 Samstag um 18:20 -> von Equateplus (flatex degiro) zu Ing Diba. -> Steuererklärung muss ich eh machen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Samstag um 22:49 Hallo, Zitat -> von Equateplus (flatex degiro) zu Ing Diba. Was bitte ist Equateplus? Ich konnte dazu fast gar nichts finden. Ist das überhaupt eine deutsche Bank? (muss aber eigentlich wenn beim Verkauf Steuern abgeführt wurden) Zitat Mein Gedanke war, dass die bisher gezahlten Steuern für die Zukunft relevant wären? Das sind sie übrigens nicht. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hub01 Sonntag um 06:00 vor 7 Stunden von reckoner: Was bitte ist Equateplus? Name steht auf jedem Schreiben, anfangs stand "Computershare", dann "Equateplus". Ein vom AG beauftragter Dienstleister, der die Verwaltung übernahm. vor 7 Stunden von reckoner: Zitat Mein Gedanke war, dass die bisher gezahlten Steuern für die Zukunft relevant wären? Das sind sie übrigens nicht. Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Sonntag um 08:39 vor 9 Stunden von reckoner: Was bitte ist Equateplus? Ich konnte dazu fast gar nichts finden. Die betreuen Mitarbeiteraktien. Banken scheinen Flatex AG und Equatex AG zu sein. Hatte ich vorher auch noch nicht gehört. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Sonntag um 09:53 Hallo, Zitat Name steht auf jedem Schreiben, anfangs stand "Computershare", dann "Equateplus". "Computershare" ist schon mal ein Unternehmen aus Australien (???). Zitat Banken scheinen Flatex AG und Equatex AG zu sein. Hatte ich vorher auch noch nicht gehört. Eben, ich auch nicht. Flatex kennt man natürlich, aber nicht in diesem Zusammenhang. Und Equateplus hab' ich noch nie gehört. Hört sich alles nicht besonders serlös an (nicht im Sinne von betrügerisch, sondern so wie auch bei manchen Vermögensverwaltern massiv unnötig Geld abgeschöpft wird - wenn ich schon Gebühren und sogar Provision höre, obwohl ein einfaches Wertpapierdepot heutzutage völlig gratis sein sollte). Aber gut, hub01 hat ja offenbar etwas daran geändert. Steuerlich ist jetzt nur wichtig, dass die Aktien mit dem richtigen Einstandskurs gebucht sind. Und das würde ich vielleicht bei der ING Diba überprüfen. Falls die Daten komplett fehlen so wird die Bank beim Verkauf die Ersatzbemessungsgrundlage anwenden (30% Gewinn), und das muss dann zwingend via Einkommensteuererklärung korrigiert werden (also auch kein Problem, am Ende stimmt es auch so). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Sonntag um 10:09 Bei Mitarbeiteraktien hast Du nicht immer eine Wahl, wo Du sie hingebucht bekommst. Es scheint, dass beispielsweise Rheinmetall deren Dienste in Anspruch nimmt. Bei Mitarbeiteraktien sollte man sich generell fragen, wie lange man sie halten will, denn Job und Aktien bilden zusammen ein mächtiges Klumpenrisiko im eigenen Vermögen. Natürlich muss man sich an den Haltezeiten ausrichten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hub01 Sonntag um 12:38 vor 2 Stunden von reckoner: wenn ich schon Gebühren und sogar Provision höre wurde alles vom AG übernommen, also für Mitarbeiter kostenlos, nur Verkauf zahlt MA selber. vor 2 Stunden von reckoner: Steuerlich ist jetzt nur wichtig, dass die Aktien mit dem richtigen Einstandskurs gebucht sind. Und das würde ich vielleicht bei der ING Diba überprüfen. Einen Einstandskurs gibt es, aber wie weiß ich, ob der richtig ist, bzw. wie prüfe ich den? vor 2 Stunden von reckoner: Falls die Daten komplett fehlen so wird die Bank beim Verkauf die Ersatzbemessungsgrundlage anwenden (30% Gewinn), und das muss dann zwingend via Einkommensteuererklärung korrigiert werden Wie macht man das? Stichpunkt genügt, informiere mich dann erst mal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Sonntag um 13:24 Hallo, Zitat Einen Einstandskurs gibt es, aber wie weiß ich, ob der richtig ist, bzw. wie prüfe ich den? Das sollte der Kurs am Tag der Einbuchung sein. Eigentlich sollte der auch auf der Lohnabrechnung stehen, es gibt da aber bestimmte Freigrenzen - ist nicht mein Thema. Zitat Wie macht man das? Stichpunkt genügt, informiere mich dann erst mal. Voraussetzung ist, dass die Bank wirklich entsprechend abgerechnet hat (=Eintrag für Zeile 11 in der Jahressteuerbescheinigung). Und dann muss(!) man das korrigieren. Man belegt einfach den Kauf mit entsprechenden Dokumenten, bei dir wahrscheinlich wieder die Lohnabrechnung. Zitat Bei Mitarbeiteraktien hast Du nicht immer eine Wahl, wo Du sie hingebucht bekommst. Leider wahr. Zitat Es scheint, dass beispielsweise Rheinmetall deren Dienste in Anspruch nimmt. Rheinmetall hatte ich auch gefunden, als einziges. Vielleicht wissen wir jetzt wo der TS arbeitet. Aber Rheinmetall ist ja seit einiger Zeit auch nicht mehr anrüchig. Außerdem könnte es auch Automotiv sein. Zitat Bei Mitarbeiteraktien sollte man sich generell fragen, wie lange man sie halten will, denn Job und Aktien bilden zusammen ein mächtiges Klumpenrisiko im eigenen Vermögen. Sehr guter Hinweis. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hub01 Sonntag um 16:56 zum Einstandskurs habe ich folgendes gefunden: „Er wird berechnet, indem die für diese Aktien gezahlten oder erhaltenen Nettobarmittel durch die Menge der gekauften oder verkauften Aktien geteilt werden.“ Danach würde der angezeigte Einstandskurs bei DiBa passen. Also keine Aktion bei der Steuererklärung nötig, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mique Sonntag um 17:38 · bearbeitet Sonntag um 17:48 von mique vor 7 Stunden von reckoner: "Computershare" ist schon mal ein Unternehmen aus Australien (???) Hi @reckoner, zu Deiner Information: Computershare ist ein absolut seriöses, professionelles Unternehmen mit einigen Standorten in Deutschland. Seit Jahren bekomme ich bei verschiedenen Namensaktien über diese Adresse die HV-Einladungen. Auch bei virtuellen Hauptversammlungen sind sie technisch-organisatorisch mit eingebunden und sind noch anderweitig aktiv. Ursprung Australien stimmt natürlich - Gruß, mique Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Sonntag um 19:20 Hallo, Zitat Also keine Aktion bei der Steuererklärung nötig, oder? Ja, würde ich so sehen. Zur Sicherheit kannst du dir bei einem Verkauf ja die Abrechnung incl. der abgeführten Steuern auf den Gewinn nochmal genauer anschauen. @mique: Da du erst 3 Beiträge hast wollte ich jetzt schon loslegen ala "von dir überzuegt mich das nicht". Es sah' nämlich so aus als ob du dich extra dafür hier angemeldet hast, und dann kommt eben der Verdacht, dass du nicht unabhängig bist. Aber dann hab' ich mir doch noch mal deine beiden anderen Posts angesehen - und möchte alles zurücknehmen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Sonntag um 19:37 · bearbeitet Sonntag um 19:39 von chirlu @reckoner: Das ist schon so. Offenbar gehst du nie zu Hauptversammlungen und stimmst auch nicht aus der Ferne ab, sonst wären dir Dienstleister wie Computershare ein Begriff. Andere Anbieter, die auch Aktienregister führen, sind Adeus und Link Market Services. Für die reine Organisation von Hauptversammlungen (ohne Führung von Aktienregistern) gibt es noch viel mehr Anbieter, wie C-HV oder AAA. Ein Beispiel für ein sehr seriöses Unternehmen, das die Dienste von Computershare nutzt, wäre die Münchener Rück: https://www.munichre.com/de/unternehmen/investoren/aktionaersinformationen/aktionaersportal-und-aktionaersservice.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Montag um 06:45 · bearbeitet Montag um 06:52 von MeinNameIstHase vor 13 Stunden von mique: Computershare Soweit ich das im Netz finde, ist Computershare kein Finanzinstitut, sondern nur ein IT-Dienstleister. Maßgeblich für die steuerlich relevanten Sachen ist das Finanzinstitut, das als auszahlende Stelle fungiert. Ich vermute, dass Computershare genau auf dessen Informationen zugreift und anzeigt. Und dass im Zusammenspiel mit der Personalabteilung der Firma, welche ja u.U. LSt einbehalten muss. Aufgrund der Vielzahl an Varianten für Mitarbeiter-Beteiligungen bin ich vorsichtig, was hier nun richtig ist oder nicht. Der einfachste Fall ist noch, dass die Firma ihren MA verbilligt Aktien anbietet. Die Differenz zum Börsenkurs gilt dann als Sachbezug (lohnsteuerlich unter Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 39 EStG zu erfassen) und ein Kursgewinn bis zum Verkauf unterliegt der Abgeltungssteuer. Komplizierter wirds, wenn auf die LSt nach § 19a EStG zunächst verzichtet wird und erst bei Veräußerung nachgeholt werden muss. Unübersichtlich sind schließlich indirekte Varianten, z.B. wenn eine Zweckgeschellschaft die Anteile für die MA erwirbt oder wenn zunächst nur Anrechte erworben werden, die sich später wandeln lassen. Unübersichtlich wird es, wenn diese Programme über eine ausl. Konzernmutter definiert werden und dann beispielsweise franz. Recht gilt. Ich verweise hierzu auf das BMF-Schreiben vom 1.6.2024 Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hub01 vor 10 Stunden Noch eine Frage zum Einstandskurs. Beim Depotübertrag zeigt mir DIBA genau einen Einstandskurs an. Bei anderen Aktien wird jeder einzelne Kauf mit Daten angezeigt. Werden diese Werte bei der übertragenen Aktie auch benötigt? Oder genügt dieser eine Einstandskurs? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 vor 9 Stunden vor 46 Minuten von hub01: Werden diese Werte bei der übertragenen Aktie auch benötigt? Natürlich werden sie benötigt und die ING spart es sich aber, bei Wertpapieren die übertragen wurden, diese einzeln anzuzeigen. Diesen Service gibt es nur für "Bei der ING gekauft" Sie sind aber mWn im System hinterlegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner vor 9 Stunden Hallo, Zitat Werden diese Werte bei der übertragenen Aktie auch benötigt? Ja, werden sie. Du kannst ja nur einen Teil der Aktien verkaufen, und beim Verkauf gilt fifo (first-in-first-out). Aber wenn es nur kummulierte Daten gibt ist es auch nicht schlimm, am Ende läuft es auf das Gleiche hinaus. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hub01 vor 9 Stunden · bearbeitet vor 8 Stunden von hub01 mal angenommen, die einzelnen Werte sind bei ING hinterlegt, braucht man dann überhaupt einen Einstandskurs? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 vor 8 Stunden vor 55 Minuten von hub01: braucht man dann überhaupt einen Einstandskurs? ja, Du möchtest doch höchstwahrscheinlich auch direkt auf einen Blick sehen, wie sich deine Wertpapiere entwickeln. Vielleicht reicht dem einen oder anderen auch schätzen aus, die meisten wollen aber nicht rechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase vor 8 Stunden vor 1 Stunde von hub01: Noch eine Frage zum Einstandskurs. § 43a Absatz 2 Satz 3 EStG: Überträgt der Steuerpflichtige die Wirtschaftsgüter auf ein anderes Depot, hat die abgebende inländische auszahlende Stelle der übernehmenden inländischen auszahlenden Stelle die Anschaffungsdaten mitzuteilen. ... Satz 5 (relevant wenn das abgebende Institut nicht inländisch ist ... Handelt es sich bei der abgebenden auszahlenden Stelle um ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierinstitut mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens vom 3. Januar 1994 (ABl. EG Nr. L 1 S. 3) in der jeweils geltenden Fassung oder in einem anderen Vertragsstaat nach Artikel 17 Absatz 2 Ziffer i der Richtlinie 2003/48/EG (Anm. betrifft u.a. Schweiz, Lichtenstein, Monace, San Marino, Andorra, diverse Kanalinseln) vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. EU Nr. L 157 S. 38), kann der Steuerpflichtige den Nachweis nur durch eine Bescheinigung des ausländischen Instituts führen. Satz 6 (für Übertragungen aus sog. Drittstaaten, z.B. USA, Türkei ...) In allen anderen Fällen ist ein Nachweis der Anschaffungsdaten nicht zulässig. Anschaffungsdaten = Daten zu jeder Anschaffung, denn die werden für die Ermittlung möglicher Veräußerungsgewinne benötigt (wegen Fifo und AK-Korrekturen und Steuerfreiheit für Aktien, die vor 2009 angeschafft wurden). Die Daten können auch bei diversen Kapitalmaßnahmen (Abspaltung, Fusion, Kapitalherabsetzung usw.) relevant sein. Zusammengefasst: Inländische Institute müssen, EU, EWR und Teilnehmer der Zinsrichtlinie können, alle anderen (z.B. USA) dürfen nicht. Und noch etwas: Führt der Stpfl. den Nachweis durch Bescheinigung des ausl. Insitituts, muss das inländische Institut diese "einpflegen". Leider halten sich in der Praxis nicht alle daran. Die Folge fehlender Anschaffungsdaten ist regelmäßig, dass im Falle einer Veräußerung die sog. Ersatzbemessungsgrundlage (30% des Veräußerungspreises) der Abgeltungssteuer unterliegen. Oft ist man dann gezwungen eine Steuererklärung mit Korrekturwerten (und eigenen Belegen zur Anschaffung) abzugeben. Entweder, weil man so Steuern spart oder weil die Ersatzbemessung zu niedrig ist (->Steuerpflicht). Was ein Institut online in einer Vermögensübersicht anzeigt, sind regelmäßig nur Durschnittswerte. Hier steht die schnelle Orientierung im Vordergrund. Am 29.3.2025 um 16:02 von hub01: Die neue Bank zeigt zwar einen „Einstandskurs“ an, aber Anschaffungsdaten sehe ich keine. siehe oben. Vermutlich findest du diese nur versteckt im Übertragungsreport (Beleg über Depoteingänge). Ansonsten hoffe ich, dass du lückenlos alle Kaufbelege der alten Bank aufbewahrt hast bzw. lokale Kopien davon rechtzeitig abgerufen hast. Wie ich oben aber schon mal erwähnt hatte, sind Mitarbeiter-Aktienprogramme sehr "speziell", weil es unterschiedliche Handhabungen im Lohnsteuerbereich gibt. Das Einzige, was man dazu als Außenstehender sagen kann: Wenn du in der Lage bist, die Aktien per Depotübertrag auf eine andere Bank zu übertragen, dann bist du schon mal im Besitz der Aktien (und nicht nur Anwärter via Bezugscheine etc.). Unter Umständen verstecken sich in den Lohnabrechnungen die Anschaffungsdaten, wenn die Differenz zum jeweiligen Börsenkurs dort als Sachbezug erwähnt wurde. Die Anschaffungskosten wären dann die dort referenzierten Börsenkurse inkl. Abrechnungdatum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag