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hub01

Steuerinfos mit 0€ bei Depotübertrag

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hub01

Ich bin absoluter Laie bei Aktien.

 

Seit 2018 kaufe ich monatlich Aktien der Firma von meinem Arbeitgeber.

Gemäß Jahressteuerbescheinigungen wurden jedes Jahr Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ans Finanzamt gezahlt.

Selbiges für Dividenden.

Bei einem Teilverkauf der Aktien sind auch Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag, Provision und Gebühren angefallen.

 

Im Depot sind keine weiteren Aktien.

2023 habe ich das Depot zu einer anderen Bank übertragen.

Bei der Steuerinfo wurde von der alten Bank ein Gewinn/Verlust, die Bemessungsgrundlage und Saldo Verlusttopf mit jeweils 0€ angegeben.

Kann das passen?

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SlowHand7
vor 14 Minuten von hub01:

 

2023 habe ich das Depot zu einer anderen Bank übertragen.

Bei der Steuerinfo wurde von der alten Bank ein Gewinn/Verlust, die Bemessungsgrundlage und Saldo Verlusttopf mit jeweils 0€ angegeben.

Kann das passen?

Ein Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel ist kein Verkauf und daher steuerlich nicht relevant.

Da gibt es nichts abzurechnen.  :)

 

Wichtig ist nur dass die Anschaffungsdaten der Aktien bei der neuen Bank richtig eingebucht wurden.

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hub01

Mein Gedanke war, dass die bisher gezahlten Steuern für die Zukunft relevant wären?

 

Die neue Bank zeigt zwar einen „Einstandskurs“ an, aber Anschaffungsdaten sehe ich keine.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Gemäß Jahressteuerbescheinigungen wurden jedes Jahr Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag ans Finanzamt gezahlt.

Wofür? Hast du Aktien verkauft?

 

Zitat

Selbiges für Dividenden.

Für Dividenden ist das klar.

Aber was ist mit dem Sparer-Pauschbetrag, hast du den für einere Kapitalerträge genutzt? Davon, dass die Dividenden über 1.000 Euro betragen gehe ich mal nicht aus.

 

Zitat

Bei einem Teilverkauf der Aktien sind auch Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag, Provision und Gebühren angefallen.

Auch ganz normal.


 

Zitat

 

2023 habe ich das Depot zu einer anderen Bank übertragen.

Bei der Steuerinfo wurde von der alten Bank ein Gewinn/Verlust, die Bemessungsgrundlage und Saldo Verlusttopf mit jeweils 0€ angegeben.

Kann das passen?

 

Woher hast du die Info?

Oft kann man nämlich die Steuerdaten bei der Bank gar nicht einsehen, oder zumindest etwas umständlich. Das was z.B. im Depotauszug steht muss nicht korrekt sein.

 

Stefan

 

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hub01

Habe nur 1x Aktien verkauft. Steuern wurden aber jedes Jahr gezahlt.

Vielleicht war das für die Dividenden, habe da leider zu wenig Unterlagen.

 

Sparer-Pauschbetrag gebe ich keinen an. => jährliche Steuererklärung

Die Steuerinfo mit 0€ steht in der Übertragungsbestätigung der alten Bank.

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Sapine

Welche beide Banken waren beteiligt? Also von welcher Bank auf welche Bank hast Du übertragen? 

 

Warum hast Du keinen Sparer-Pauschbetrag eingerichtet? Damit ersparst Du Dir die Abzüge und möglicherweise auch die Steuererklärung. Jedenfalls bis zu 1000 Euro insgesamt. 

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hub01

-> von Equateplus (flatex degiro) zu Ing Diba.

-> Steuererklärung muss ich eh machen

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

-> von Equateplus (flatex degiro) zu Ing Diba.

Was bitte ist Equateplus? Ich konnte dazu fast gar nichts finden.

Ist das überhaupt eine deutsche Bank? (muss aber eigentlich wenn beim Verkauf Steuern abgeführt wurden)

 

Zitat

Mein Gedanke war, dass die bisher gezahlten Steuern für die Zukunft relevant wären?

Das sind sie übrigens nicht.

 

Stefan

 

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hub01
vor 7 Stunden von reckoner:

Was bitte ist Equateplus?

Name steht auf jedem Schreiben, anfangs stand "Computershare", dann "Equateplus".
Ein vom AG beauftragter Dienstleister, der die Verwaltung übernahm.

 

vor 7 Stunden von reckoner:
Zitat

Mein Gedanke war, dass die bisher gezahlten Steuern für die Zukunft relevant wären?

Das sind sie übrigens nicht.

Danke.

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Sapine
vor 9 Stunden von reckoner:

Was bitte ist Equateplus? Ich konnte dazu fast gar nichts finden.

Die betreuen Mitarbeiteraktien. Banken scheinen Flatex AG und Equatex AG zu sein. Hatte ich vorher auch noch nicht gehört. 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Name steht auf jedem Schreiben, anfangs stand "Computershare", dann "Equateplus".

"Computershare" ist schon mal ein Unternehmen aus Australien (???).

 

Zitat

Banken scheinen Flatex AG und Equatex AG zu sein. Hatte ich vorher auch noch nicht gehört. 

Eben, ich auch nicht. Flatex kennt man natürlich, aber nicht in diesem Zusammenhang. Und Equateplus hab' ich noch nie gehört.

Hört sich alles nicht besonders serlös an (nicht im Sinne von betrügerisch, sondern so wie auch bei manchen Vermögensverwaltern massiv unnötig Geld abgeschöpft wird - wenn ich schon Gebühren und sogar Provision höre, obwohl ein einfaches Wertpapierdepot heutzutage völlig gratis sein sollte).

Aber gut, hub01 hat ja offenbar etwas daran geändert.

 

Steuerlich ist jetzt nur wichtig, dass die Aktien mit dem richtigen Einstandskurs gebucht sind. Und das würde ich vielleicht bei der ING Diba überprüfen.

Falls die Daten komplett fehlen so wird die Bank beim Verkauf die Ersatzbemessungsgrundlage anwenden (30% Gewinn), und das muss dann zwingend via Einkommensteuererklärung korrigiert werden (also auch kein Problem, am Ende stimmt es auch so).

 

Stefan

 

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Sapine

Bei Mitarbeiteraktien hast Du nicht immer eine Wahl, wo Du sie hingebucht bekommst. Es scheint, dass beispielsweise Rheinmetall deren Dienste in Anspruch nimmt.

 

Bei Mitarbeiteraktien sollte man sich generell fragen, wie lange man sie halten will, denn Job und Aktien bilden zusammen ein mächtiges Klumpenrisiko im eigenen Vermögen. Natürlich muss man sich an den Haltezeiten ausrichten. 

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hub01
vor 2 Stunden von reckoner:

wenn ich schon Gebühren und sogar Provision höre

wurde alles vom AG übernommen, also für Mitarbeiter kostenlos, nur Verkauf zahlt MA selber.

 

vor 2 Stunden von reckoner:

Steuerlich ist jetzt nur wichtig, dass die Aktien mit dem richtigen Einstandskurs gebucht sind. Und das würde ich vielleicht bei der ING Diba überprüfen.

Einen Einstandskurs gibt es, aber wie weiß ich, ob der richtig ist, bzw. wie prüfe ich den?

 

vor 2 Stunden von reckoner:

Falls die Daten komplett fehlen so wird die Bank beim Verkauf die Ersatzbemessungsgrundlage anwenden (30% Gewinn), und das muss dann zwingend via Einkommensteuererklärung korrigiert werden

Wie macht man das? Stichpunkt genügt, informiere mich dann erst mal.

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Einen Einstandskurs gibt es, aber wie weiß ich, ob der richtig ist, bzw. wie prüfe ich den?

Das sollte der Kurs am Tag der Einbuchung sein. Eigentlich sollte der auch auf der Lohnabrechnung stehen, es gibt da aber bestimmte Freigrenzen - ist nicht mein Thema.

 

Zitat

Wie macht man das? Stichpunkt genügt, informiere mich dann erst mal.

Voraussetzung ist, dass die Bank wirklich entsprechend abgerechnet hat (=Eintrag für Zeile 11 in der Jahressteuerbescheinigung).

Und dann muss(!) man das korrigieren. Man belegt einfach den Kauf mit entsprechenden Dokumenten, bei dir wahrscheinlich wieder die Lohnabrechnung.

 

Zitat

Bei Mitarbeiteraktien hast Du nicht immer eine Wahl, wo Du sie hingebucht bekommst.

Leider wahr.

 

Zitat

Es scheint, dass beispielsweise Rheinmetall deren Dienste in Anspruch nimmt.

Rheinmetall hatte ich auch gefunden, als einziges. Vielleicht wissen wir jetzt wo der TS arbeitet. :rolleyes:

Aber Rheinmetall ist ja seit einiger Zeit auch nicht mehr anrüchig. Außerdem könnte es auch Automotiv sein.

 

Zitat

Bei Mitarbeiteraktien sollte man sich generell fragen, wie lange man sie halten will, denn Job und Aktien bilden zusammen ein mächtiges Klumpenrisiko im eigenen Vermögen.

Sehr guter Hinweis.

 

Stefan

 

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hub01

zum Einstandskurs habe ich folgendes gefunden:

„Er wird berechnet, indem die für diese Aktien gezahlten oder erhaltenen Nettobarmittel durch die Menge der gekauften oder verkauften Aktien geteilt werden.“

 

Danach würde der angezeigte Einstandskurs bei DiBa passen.

Also keine Aktion bei der Steuererklärung nötig, oder?

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mique
· bearbeitet von mique
vor 7 Stunden von reckoner:

"Computershare" ist schon mal ein Unternehmen aus Australien (???)

Hi @reckoner, zu Deiner Information:

Computershare ist ein absolut seriöses, professionelles Unternehmen mit einigen Standorten in Deutschland. Seit Jahren bekomme ich bei verschiedenen Namensaktien über diese Adresse die HV-Einladungen. Auch bei virtuellen Hauptversammlungen sind sie technisch-organisatorisch mit eingebunden und sind noch anderweitig aktiv. Ursprung Australien stimmt natürlich - Gruß, mique

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Also keine Aktion bei der Steuererklärung nötig, oder?

Ja, würde ich so sehen. Zur Sicherheit kannst du dir bei einem Verkauf ja die Abrechnung incl. der abgeführten Steuern auf den Gewinn nochmal genauer anschauen.

 

@mique: Da du erst 3 Beiträge hast wollte ich jetzt schon loslegen ala "von dir überzuegt mich das nicht". Es sah' nämlich so aus als ob du dich extra dafür hier angemeldet hast, und dann kommt eben der Verdacht, dass du nicht unabhängig bist. Aber dann hab' ich mir doch noch mal deine beiden anderen Posts angesehen - und möchte alles zurücknehmen. :prost:

 

Stefan

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

@reckoner: Das ist schon so. Offenbar gehst du nie zu Hauptversammlungen und stimmst auch nicht aus der Ferne ab, sonst wären dir Dienstleister wie Computershare ein Begriff. Andere Anbieter, die auch Aktienregister führen, sind Adeus und Link Market Services. Für die reine Organisation von Hauptversammlungen (ohne Führung von Aktienregistern) gibt es noch viel mehr Anbieter, wie C-HV oder AAA.

 

Ein Beispiel für ein sehr seriöses Unternehmen, das die Dienste von Computershare nutzt, wäre die Münchener Rück: https://www.munichre.com/de/unternehmen/investoren/aktionaersinformationen/aktionaersportal-und-aktionaersservice.html

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 13 Stunden von mique:

Computershare

Soweit ich das im Netz finde, ist Computershare kein Finanzinstitut, sondern nur ein IT-Dienstleister. Maßgeblich für die steuerlich relevanten Sachen ist das Finanzinstitut, das als auszahlende Stelle fungiert. Ich vermute, dass Computershare genau auf dessen Informationen zugreift und anzeigt. Und dass im Zusammenspiel mit der Personalabteilung der Firma, welche ja u.U. LSt einbehalten muss.

 

Aufgrund der Vielzahl an Varianten für Mitarbeiter-Beteiligungen bin ich vorsichtig, was hier nun richtig ist oder nicht. Der einfachste Fall ist noch, dass die Firma ihren MA verbilligt Aktien anbietet. Die Differenz zum Börsenkurs gilt dann als Sachbezug (lohnsteuerlich unter Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 39 EStG zu erfassen) und ein Kursgewinn bis zum Verkauf unterliegt der Abgeltungssteuer. 

Komplizierter wirds, wenn auf die LSt nach § 19a EStG zunächst verzichtet wird und erst bei Veräußerung nachgeholt werden muss.

Unübersichtlich sind schließlich indirekte Varianten, z.B. wenn eine Zweckgeschellschaft die Anteile für die MA erwirbt oder wenn zunächst nur Anrechte erworben werden, die sich später wandeln lassen. Unübersichtlich wird es, wenn diese Programme über eine ausl. Konzernmutter definiert werden und dann beispielsweise franz. Recht gilt.

 

Ich verweise hierzu auf das BMF-Schreiben vom 1.6.2024 Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024

 

 

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