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Tom650

Frage zu Leibrente

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Tom650

guten morgen,

Vieleicht hat ja der eine oder andere von euch auch ein Haus wo er auf Leibrente drinne wohnt..

So,um diese Rente geht es eigendlich nicht..sondern das der Besitzer (eine Firma) nichts tut, es liegt z.B. eine neue Heizanlage an,aber die sind offensichtlich

noch nicht mal interessiert etwas beizulegen,geschweige denn ganz bezahlen..obschon das in den Klauseln vermerkt ist,genauso wie Sanitär und Elektrik.

Neue Fenster sowie Türen hatten wird schon selber bezahlt..

Finde sowas nicht in Ordnung..und dann die mickrige Laibrente...tss  

Was meint ihr dazu?

schöne Grüsse, Tom

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Chrischni

Hast du dein Haus verkauft mit lebenslangem Wohnrecht und Leibrente?

Was steht im (Kauf)Vertrag? In der Regel ist es so, wie beim Mietverhältnis.

Wenn die Heizung nicht mehr funktionstüchtig ist, müssen die Kosten für den Austausch vom Eigentümer übernommen werden.

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Cai Shen
vor 2 Stunden von Tom650:

Vieleicht hat ja der eine oder andere von euch auch ein Haus wo er auf Leibrente drinne wohnt..

Nein, aber ich durfte mich mit dem Thema bereits auseinander setzen, da meine Eltern mit dem Gedanken gespielt haben.

Genau wegen dieser ungünstigen Gemengelage zwischen Altbesitzer und "Investor" haben wir es sein lassen.

 

Wer wofür zuständig ist, muss im Vertrag stehen. Manche Anbieter kaufen (soweit ich las) extra nur bis 49% des Wertes und drücken sämtliche Instandhaltungskosten vertraglich dem Verkäufer auf.

Es gibt oft auch die Regel, dass Kleinreparaturen bis x € eine Partei alleine zahlt und alles weitere wird dann anstrengend bezüglich Kostenübernahme.

 

Anders gefragt: warum sollte der Vertragspartner die Kosten einer neuen Heizung übernehmen, solange die alte Funktionstüchtig gehalten werden kann und du weiterhin (Teil-) Anteilhaber bist.

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Chrischni

Wir hatten das gerade in der Familie. Meine Tochter und ihr Mann besitzen ein Hinterliegergrundstück und haben jetzt auch das Vorderliegergrundstück dazu gekauft. Ohne Leibrente, wollte der Verkäufer nicht, aber mit unentgeltlichem lebenslangem Wohnrecht. Im Vertrag steht „…Kleinreparaturen übernimmt der Wohnrechtberechtigte“.

 

In dem Fall verstehe ich es so, wenn die Heizung zu reparieren geht, wird der Verkäufer die Kosten tragen müssen, wenn nicht und neue Heizung eingebaut werden muss, ist die Tochter dran.

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Tom650
· bearbeitet von Tom650

Lebenslanges Wohnrecht haben wir ja,also ich und meine Frau.

Im Vertrag ist vermerkt das..nach 10 Jahren,also von da an wo der Vertrag in Kraft tritt der Käufer aufkommt für diverse Instandsetzungen, wie ich schon schrieb..Sanitär/Heizung..Elektrik u.s.w. 

  Was kleine Reparaturen/Instandsetzungen anbelangt die müssen wir selber bezahlen,das stimmt.

Da die Heizanlage nicht mehr konform ist,nicht mehr ordnungsgemäss funktioniert wollte ich eine neue Anlage haben..Kosten,um die 17000 Euro insgesamt. Das ist für mich schon ziemlich viel Geld..

Wenn ich nun wenigstens einen Teil bekäme wäre ich schon zufrieden,aber ich bin ja auch nur n'Otto Normalverdiener, mit denen machen se ja was se wollen :huh:

 

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chirlu
vor 20 Minuten von Chrischni:

Im Vertrag steht „…Kleinreparaturen übernimmt der Wohnrechtberechtigte“.

 

In dem Fall verstehe ich es so, wenn die Heizung zu reparieren geht, wird der Verkäufer die Kosten tragen müssen, wenn nicht und neue Heizung eingebaut werden muss, ist die Tochter dran.

 

Das wäre vielleicht so, wenn da „Reparaturen“ stünde. Nach deiner Beschreibung steht da aber „Kleinreparaturen“. Das heißt, für Großreparaturen ist deine Tochter zuständig. Hoffentlich ist klar definiert, wann eine Reparatur klein ist.

 

vor 10 Minuten von Tom650:

ich bin ja auch nur n'Otto Normalverdiener, mit denen machen se ja was se wollen :huh:

 

Das Gericht wird nicht nach deinem Einkommen entscheiden, sondern nach dem Vertrag, den du vor dem Abschluss hoffentlich sorgfältig verhandelt und geprüft hast.

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Chrischni
vor 2 Stunden von chirlu:

Das wäre vielleicht so, wenn da „Reparaturen“ stünde. Nach deiner Beschreibung steht da aber „Kleinreparaturen“. Das heißt, für Großreparaturen ist deine Tochter zuständig. Hoffentlich ist klar definiert, wann eine Reparatur klein ist.

Nein, es nicht definiert, was Kleinreparaturen sind. Es gibt aber Hinweise, dass dies bezüglich keine Probleme geben wird.

Der Verkäufer wartet sehensüchtig auf das Geld - die Auflassungsvormerkung ist noch nicht im Grundbuch eingetragen - um mit der Strohdachreparatur loszulegen. 

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Tom650

Vielen Dank für eure Kommentare,

naja..ich lasse mal nicht locker, mal sehn was passiert.

wünsche euch ein recht schönes Wochenende 

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satgar
· bearbeitet von satgar

Das Problem ist ähnlich eines Mehrfamilienhauses nach WEG, in dem es Eigentümer in ETWs gibt, die selbst drin wohnen…und wieder andere, die die ETWs vermieten. Die Eigenutzer möchten es möglichst schön und alles in Ordnung halten, da darf es auch mal etwas kosten. Die Vermieter und Kapitalanleger wollen möglichst wenig ausgeben und viel Rendite aus ihrer ETW ziehen. Ein Interessenskonflikt in einer Eigentümerversammlung entsteht. 
 

Das ist bei euch genauso. Der Käufer des Objekts möchte möglichst viel Rendite machen. Eine neue Heizung einzubauen, gefällt ihm gar nicht. Er wird wahrscheinlich alles tun, um das zu vermeiden und darauf dringen, dass erstmal repariert wird. Erst bei einer irreparablen Heizungshavarie, würde er wohl zahlen. Der Bewohner jedoch, der möchte es natürlich toll haben in seinem Haus, das er bewohnt, dass er vielleicht sogar mal gebaut hatte und wegen Geldmangel ganz oder teilweise an den Investor verkauft hat. Ein Interessenskonflikt ist vorprogrammiert, den man nur mit einem wasserdichten Vertrag vorzeitig klären und ausräumen kann. Und selbst ein spitzen Vertrag hat hier und da wahrscheinlich Auslegungsspielräume. So genau, kann man gar nicht alles regeln.

 

Ich hoffe Ihr habt eine Rechtschutzversicherung mit Wohn-Baustein. Dann könnt ihr euch anwaltlich beraten lassen. Ob hier ein Mieterverein helfen kann, weil ihr ja keine Mieter seid (nehm ich mal an), weiß ich nicht. Sonst wäre das auch eine Option. Oder der Verein Haus-Und-Grund.

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Tom650

so wird es sein satgar..

ach..dann soll er die ziemlich mickrige Rente meinetwegen auch noch behalten..:angry:

Screenshot_1.jpg

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 7 Minuten von Tom650:

so wird es sein satgar..

ach..dann soll er die ziemlich mickrige Rente meinetwegen auch noch behalten..:angry:

Screenshot_1.jpg

Auch wenn es schwer fällt, aber versuche dich immer (wie vor Gericht), in beide Seiten rein zu versetzen.

 

Würdest du etwas bezahlen, wozu du vertraglich nicht verpflichtet bist, nur weil jemand anders etwas möchte, und das dich dann richtig Geld und Rendite kostet? Wahrscheinlich nicht. Ich würde mich auch (als Investor) mit Händen und Füßen wehren, wenn ich wüsste, das da ein Austausch zwar möglich wäre, es eine Reparatur aber auch täte, so dass die Heizung erstmal wieder rund läuft. Für mich würde ausschließlich die Wirtschaftlichkeit zählen. Wäre man übrigens selbst noch der Hauseigentümer, wäre und ist es ja oftmals ganz genauso. 17.000€ für eine Neubeschaffung oder 1000€ für eine Reparatur …mal ein Betrag in den Raum geworfen; da wird wohl jeder Eigentümer erstmal reparieren lassen. Oft auch mit dem Argument (wenn man älter ist): Lohnt sich das überhaupt noch für mich (Neuanschaffung)? Wie lange lebe ich denn noch? Das hat man beim sogenannten „Heizungsgesetz“ und der „bösen Wärmepumpe“ als Argument immer wieder mal gehört ^^
 

Die Anbieter sind keine Wohlfahrtsgesellschaften, die wollen damit Geld verdienen. Bezahlt wird nur, wozu man verpflichtet ist. Nicht mehr, und nicht weniger.

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Tom650
· bearbeitet von Tom650

eine Reparatur an einer 30 jährigen Heizanlage...nee also..:unsure:

dann muss halt mein gesamtes erspartes dran glauben sozusagen..traurig. Wenn ich vordran wäre hätten wir das niemals

gemacht mit der Laibrente.

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chirlu
vor 7 Stunden von Tom650:

Wenn ich vordran wäre

 

Was bedeutet das denn?

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Tom650

wenn ich das vorher gewusst hätte meinte ich chirlu 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 14 Stunden von Tom650:

dann muss halt mein gesamtes erspartes dran glauben sozusagen..

 

Das verstehe ich nicht. Wenn das Haus Dir nicht (mehr) gehört, dann darfst Du die Heizung doch vermutlich gar nicht austauschen? Das ist das alleinige Recht des (neuen) Eigentümers.

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Tom650

ja..glaubst du wir würden kalt hier sitzen bleiben..

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