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JohnnyCa$h

Unfallversicherung "Element" insolvent - Lastschrift rückbuchen?

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JohnnyCa$h
· bearbeitet von JohnnyCa$h

Hallo,

 

folgender Sachverhalt:

Wir haben Unfallversicherung beim Anbieter Element laufen, vor einigen Wochen wurden wir vom freien Versicherungsvermittler darüber informiert, dass bei Element eine Insolvenz droht und wir Post vom vorläufigen(?) Insolvenzverwalter bekommen würden. Sollte ab Anfang März passieren, ist aber noch nichts eingetrudelt.

Am 11.03. hat der Versicherungsvermittler die 370 Euro für die UV abgebucht. 

Ich meine, dass bei uns das neue Versicherungsjahr immer zum 1.4. anfängt, weiß es aber grad nicht genau.

 

Heute kam Post, dass am 1.3.2025 das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Dadurch würde laut Vermittler gemäß geltendem Recht unser Vertrag zur UV zum 1.4.2025 enden.

 

So, wir haben also 370 Euro abgebucht bekommen vom VERSICHERUNGSVERMITTLER, für einen Monat UV (bzw. gar nichts) und können uns jetzt den ganzen Papierkram antun, dem man offensichtlich auch erstmal hinterher rennen muss. Und dann hoffen, dass noch was zurück kommt.

 

Der Versicherungsvermittler bzw. die Firma ist übrigens auch eine Brotzeitbude, die ihresgleichen sucht.

 

Hatte jemand schon derartige Späße und kann was zu den Möglichkeiten sagen?
Lastschrift zurückbuchen? Verbraucherschutzzentrale? Oder nix machen?

Danke!

 

Werde mal weiter googlen, aber bisher war viel oberflächliches BlaBla dabei.

 

https://www.element-insolvenz.de/creditor-area/info

 

Edit: Namen der Versicherung ergänzt

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satgar
· bearbeitet von satgar

Du redest sicherlich von der Manufaktur Augsburg und der Element Insurance dahinter. Wäre immer sinnvoll, das auch so zu sagen, sonst muss hier jeder raten.

 

Wenn deine Jahresfälligkeit immer der 11.03.-11.03 eines jeden Jahres ist, steht laut Gesetz dem Anbieter vom 11.03.-01.04.2025 noch der Beitrag zu.

 

ABER: ich persönlich würde es zurück buchen lassen. Soll sich der insolvenzverwalter melden, um das Geld dazu einzutreiben. Dann würde ich es natürlich auch bezahlen, diesen Anteil.

 

Wenn du das Geld aber beim Anbieter belässt, muss dir der Teil 01.04.2025-11.03.2026 erstattet werden. Aber ob das klappt, und wie lange das dauert, und wie viel Ärger das macht….neeee! Lieber nicht. 
 

Du hast den viel größeren Hebel, wenn du dir deine Kohle zurück geholt hast.

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JohnnyCa$h
· bearbeitet von JohnnyCa$h

Aus dem Link oben:
"Am Ende des Insolvenzverfahrens erfolgt die Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger. Im Rahmen dieser Schlussverteilung erfolgen Quotenzahlungen an die Gläubiger, deren Forderungen zur Insolvenztabelle festgestellt wurden. Zu der Höhe der Quotenzahlungen und der mutmaßlichen Verfahrensdauer kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden. Es ist aber auf jeden Fall mit einer mehrjährigen Verfahrensdauer zu rechnen. Ob bzw. wann und in welcher Höhe Abschlagszahlungen möglich sind, kann heute ebenfalls noch nicht gesagt werden."

 

"Wie hoch eine mögliche Quote sein wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Dies hängt zum einen von der Gesamthöhe der angemeldeten sowie festgestellten Forderungen und zum anderen von der tatsächlichen Höhe des Sicherungsvermögens sowie der freien Masse ab. Eine Prognose ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich."

 

Von StiWa:

"Rück­zahlung von Versicherungs­beiträgen dauert einige Monate

Oft haben Versicherte ihren Versicherungs­beitrag im Voraus gezahlt, für das ganze Jahr oder für sechs oder drei Monate. Der Beitrag, der über das Vertrags­ende am 1. April 2025 hinaus zu viel gezahlt wurde, soll zurück­erstattet werden – das sieht die Insolvenz­ordnung vor. Aber Achtung: Das passiert nicht auto­matisch. Kundinnen und Kunden müssen ihre Forderungen direkt beim Insolvenzverwalter anmelden. Hierfür wurde eine Frist bis zum 27. Mai 2025 gesetzt.

Die Abwick­lung der Rück­zahlung von Beiträgen wird einige Monate dauern. In welcher Höhe die Beiträge erstattet werden, ergibt sich im Verlauf des Insolvenz­verfahrens."

 

Versicherungsbeginn ist der 11.03.

Ich glaube, das mit dem Zurückbuchen ist eine tolle Idee :w00t:, dann ggf. 1/12 der Summe überweisen und "LMAA" denken.

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
  Am 26.3.2025 um 19:20 von JohnnyCa$h:

Ich glaube, das mit dem Zurückbuchen ist eine tolle Idee :w00t:, dann ggf. 1/12 der Summe überweisen und "LMAA" denken.

 

So würde ich es auch machen. Ich würde aber gleich etwas mehr als das Geld für die 20 Tage überweisen, also z.B. 35 €. Dann kommt man nicht in Verzug - und etwaige Rücklastschrifts- und Verzugsgebühren können die auch gleich verrechnen.

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JohnnyCa$h

Es wären 21 Euro ungrad gewesen, ich habe auf 30 Euro erhöht und überwiesen.

Der Insolvenzverwalter hat wohl immer noch nen kaputten Drucker ;)

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