mmusterm 25. März Ehemann M und Ehefrau F werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Ehefrau F besitze einen Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 EStG (Veräußerung von Aktien). Ehemann M erziele in 2024 Gewinne aus Aktienveräußerungen (Zeile 8 Anlage KAP) Zunächst ermittelt das Finanzmt die Einkünfte nach § 32d Abs 1 EStG (Abgeltungssteuer) getrennt nach Ehemann und Ehefrau. Wird "am Schluss" der Aktiengewinn von M mit dem Verlustvortrag von F verrechnet, so dass für M und F gemeinsam keine Abgeltungssteuer auf die Aktiengewinne von M anfällt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mmusterm 26. März @reckoner @MeinNameIstHase Könnt Ihr noch eine Lösung beisteuern? Vielen Dank. Gruß Max. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Haperi 26. März Ja, das wird nach meiner Erfahrung verrechnet. Ich hatte den Fall selbst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 26. März Hallo, ich hab' da keine Erfahrung. Aber falls es nicht verrechnet wird sollten für die Zukunft kurz vor dem Verkauf die Aktien an den Ehepartner veschenkt werden (Depotübertrag Schenkung). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 26. März Am 25.3.2025 um 08:59 von mmusterm: Ehemann M und Ehefrau F werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Ehefrau F besitze einen Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 EStG (Veräußerung von Aktien). Ehemann M erziele in 2024 Gewinne aus Aktienveräußerungen (Zeile 8 Anlage KAP) [...] Wird "am Schluss" der Aktiengewinn von M mit dem Verlustvortrag von F verrechnet, so dass für M und F gemeinsam keine Abgeltungssteuer auf die Aktiengewinne von M anfällt? In der Veranlagung erfolgt vor der Verlustfeststellung ein gemeinsamer Verlustausgleich (§ 20 Abs. 6 Satz 3 EStG). Die Regelung wurde erst mit dem Jahressteuergesetz 2022 eingefügt, weil der BFH zuvor keine Rechtsgrundlage dafür gesehen hatte (BFH, 23.11.2021 - VIII R 22/18). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mmusterm 26. März @franko: Vielen Dank für Deine Information. Der Satz aus § 20 Abs. 6 Satz 3 EStG scheint mir bzgl. meiner Frage eindeutig zu sein: "§ 10d Absatz 4 ist sinngemäß anzuwenden; im Fall von zusammenveranlagten Ehegatten erfolgt ein gemeinsamer Verlustausgleich vor der Verlustfeststellung." Der Vollständigkeit halber §10d Abs. 4 EStG in Ausschnitten: "Der am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibende Verlustvortrag ist gesondert festzustellen. Verbleibender Verlustvortrag sind die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte, vermindert um die nach Absatz 1 abgezogenen und die nach Absatz 2 abziehbaren Beträge und vermehrt um den auf den Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums festgestellten verbleibenden Verlustvortrag" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 26. März Praxistipp: gibt die Daten doch mal in ELSTER oder in ein Steuerprogramm ein - und schau, was es berechnet. Es gibt zwar keine Garantie, dass das Finanzamt genauso rechnen wird - aber die Steuerprogramme sind mittlerweile recht gut... Programme wie Tax geben normalerweise auch die entsprechenden Paragrafen an - und manchmal auch Tipps, wie man es besser machen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mmusterm Mittwoch um 22:16 @stagflation: Ich habe nur ELSTER zur Verfügung, und dort muss man einen Verlustvortrag nirgendwo angeben. Der Verlustvortrag ist "irgendwo" beim Finanzamt für den Steuerpflichtigen gespeichert und wird zum Ausgleich "automatisch" herangezogen und "automatisch" fortgeschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mittwoch um 22:39 vor 20 Minuten von mmusterm: Ich habe nur ELSTER zur Verfügung, und dort muss man einen Verlustvortrag nirgendwo angeben. Man muss nicht, aber du willst ja, um die Berechnung zu sehen. Dafür gibt es die Pseudo-Anlage „Zusatzangaben für die Steuerberechnung“, in der du eben solche Werte eintragen kannst, die das Finanzamt in der Realität anderswoher bekommt. Die eingetragenen Werte werden bei Abgabe der Steuererklärung auch nicht übermittelt, sondern nur für die Vorab-Steuerberechnung genutzt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mmusterm Donnerstag um 07:48 @chirlu: Whoww. Ich bin begeistert ;-). Tatsächlich gibt es diese Pseudo-Anlage und dort genau die Felder, die ich brauche: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag