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W.Heisenberg

Elterngeld - was zählt zum versteuerbaren Einkommen?

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W.Heisenberg

Hallo zusammen,

Einkommensgrenze bei Elterngeld wird auf 175k gesenkt.

Gelten Kapitalerträge zum versteuernden Einkommen was bei 175k berücksichtig werden soll oder nicht?

Auf den meisten Seiten sieht es für mich nicht so aus bzw. es ist nicht ganz klar:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/neuregelungen-beim-elterngeld-fuer-geburten-ab-1-april-2024-228588

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/welches-einkommen-wird-fuer-mein-elterngeld-beruecksichtigt-wenn-ich-vor-der-geburt-meines-kindes-selbstaendig-war--124602

https://www.finanztip.de/elterngeld/ -> "Auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen sind für das Elterngeld nicht von Bedeutung."

 

Jetzt gab es aber in München einen Urteil wo Kapitalerträge angerechnet wurden:

https://dav-sozialrecht.de/de/aktuelles/details/elterngeld-klare-regeln-fuer-die-anrechnung-von-kapitaleinkuenften

 

Ist es ein Einzelfall oder ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Kapitaleinkünfte auch bei anderen dazu gezählt werden?

Beim Onlineantrag sehe ich auch keine Unterlagen wo man Kapitaleinkünfte mitteilen soll - für Einkommensteuerbescheid ist ja nicht erforderlich Kapitaleinkünfte einzutragen, da die schon versteuert wurden.

 

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 27 Minuten von W.Heisenberg:

Gelten Kapitalerträge zum versteuernden Einkommen was bei 175k berücksichtig werden soll oder nicht?

 

Der Begriff ist „zu versteuerndes Einkommen“ (zvE); es heißt weder „versteuerbares Einkommen“ noch „versteuerndes Einkommen“. Das zvE ist das, was am Ende nach Abzug aller Werbungskosten, Sonderausgaben usw. übrig bleibt.

 

Die Antwort auf die Frage findest du in § 2 EStG, insbesondere Absatz 5a.

 

vor 27 Minuten von W.Heisenberg:

https://www.finanztip.de/elterngeld/ -> "Auch Kapitalerträge oder Mieteinnahmen sind für das Elterngeld nicht von Bedeutung."

 

Das bezieht sich auf die Höhe.

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satgar

Je nachdem, ob man das gut getimet bekommt, kann es interessant sein, sein zvE durch eine provisionsfreie Netto-Rüruprentenversicherung und dortige Einzahlungen zu mindern. Oder in die GRV, sofern gewünscht und möglich.


Da hat man einen vergleichsweise großen Hebel.

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Gasheizung
vor einer Stunde von W.Heisenberg:

für Einkommensteuerbescheid ist ja nicht erforderlich Kapitaleinkünfte einzutragen, da die schon versteuert wurden.

Das ist genau der Punkt. Diese Einkünfte tauchen üblicherweise nicht auf in den Unterlagen, da es keine Pflicht gibt, sie in der Steuererklärung anzugeben. Das ist eine Regelungslücke, aber das ist das Problem des Gesetzgebers.

 

Der andere Punkt ist, dass man üblicherweise die Wahl zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs hat. Bei Ausschüttern hat man ein höheres Einkommen, obwohl sich die Vermögenslage gar nicht ändert. Es wäre unangemessen, Besitzer von Ausschüttern zu benachteiligen.

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W.Heisenberg
vor 5 Minuten von Gasheizung:

Das ist genau der Punkt. Diese Einkünfte tauchen üblicherweise nicht auf in den Unterlagen, da es keine Pflicht gibt, sie in der Steuererklärung anzugeben. Das ist eine Regelungslücke, aber das ist das Problem des Gesetzgebers.

Eben.

Mache gerade bei Familienportal den Elternrechner, bei Infobutton für "Hatten Sie im Kalenderjahr vor der Geburt ein Gesamteinkommen von mehr als 200.000 Euro?":

Zitat

Wenn Sie besonders viel Einkommen haben, können Sie kein Elterngeld bekommen. Elterngeld ist ausgeschlossen ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 200.000 Euro bei Alleinerziehenden, Paaren und getrennt Erziehenden. Diese Angabe finden Sie beispielsweise auf Ihrem Steuerbescheid. Wenn Sie Ihr Kind alleine erziehen, geben Sie nur Ihr eigenes Einkommen an. Als Paar oder getrennt erziehende Eltern rechnen Sie das Einkommen beider Elternteile zusammen.

 

vor 7 Minuten von Gasheizung:

Der andere Punkt ist, dass man üblicherweise die Wahl zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs hat.

Ich habe viele Einzelaktien, zu verkaufen und in thesaurierenden ETFs oder Aktien welche weniger ausschütten umzuschichten macht wenig Sinn und würde evtl. nicht mehr klappen.

 

vor 15 Minuten von satgar:

Oder in die GRV, sofern gewünscht und möglich.

Ab bestimmten Betrag ist ja noch mehr einzuzahlen nicht mehr möglich und der ist mit meinem Einkommen schon überschritten.

 

vor 17 Minuten von satgar:

provisionsfreie Netto-Rüruprentenversicherung

Müsste ich mal informieren, ob es Sinn macht. Danke

 

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chirlu
vor 10 Minuten von Gasheizung:

Diese Einkünfte tauchen üblicherweise nicht auf in den Unterlagen, da es keine Pflicht gibt, sie in der Steuererklärung anzugeben. Das ist eine Regelungslücke

 

Eigentlich nicht – man muss sie eben beim Elterngeldantrag angeben. (Genau wie bei der Krankenkasse, bei freiwillig Versicherten unter der Beitragsbemessungsgrenze.) Falls sich jemand nicht mehr daran erinnern kann, bei welchen Banken er überall ein Konto hat, kann man ihm mittels Kontenabruf weiterhelfen.

 

vor 16 Minuten von Gasheizung:

Es wäre unangemessen, Besitzer von Ausschüttern zu benachteiligen.

 

Na, bloß gut, dass es die Vorabpauschale gibt.

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W.Heisenberg
vor einer Stunde von chirlu:

Eigentlich nicht – man muss sie eben beim Elterngeldantrag angeben

Ich sehe nicht, dass man es angeben muss, wenn ich benötigte und optionale Unterlagen genauer angucke.

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ttrax12

Da das Thema für uns auch relevant werden könnte fände ich es auch interessant, wenn man irgendwo eine verbindliche Auskunft bekommen könnte.

Welche Stelle wäre denn dafür zuständig, die Klarheit schaffen könnte. Das Familienministerium? Die Landesbank bei der man den Antrag stellt? oder irgendjemand anderes?

 

Zumindest die Richtlinien zum BEEG sagen nämlich in §1.8:

Zitat

Ein Anspruch auf Elterngeld entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen nach § 2 Abs. 5 EStG [...] bei einer berechtigten Person 175.000 Euro im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes übersteigt.

Entsprechend dem gesetzgeberischen Willen sind aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität bei der Ermittlung des Einkommens nur Kapitaleinkünfte zu berücksichtigen, die im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt sind (Nicht zu berücksichtigen sind dementsprechend z. B. solche Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer gem. § 32d EStG unterliegen und aus dem Einkommensteuerbescheid nicht hervorgehen).

Das im ersten Beitrag zitierte Gerichtsurteil kommt allerdings zum gegenteiligen Ergebnis. Da wäre eine klare Linie schon wünschenswert, gerade wenns es um knapp 25000€ haben oder nicht haben geht.

 

vor 9 Stunden von W.Heisenberg:

Ab bestimmten Betrag ist ja noch mehr einzuzahlen nicht mehr möglich und der ist mit meinem Einkommen schon überschritten.

Was ggf. noch eine Option ist (damit planen wir aktuell): Vorauszahlung der Krankenkassenbeiträge für bis zu 3 Jahre. Geht sowohl bei Privat- als auch bei freiwillig gesetzlich Versicherten.

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franko
vor 12 Stunden von chirlu:

Eigentlich nicht – man muss sie eben beim Elterngeldantrag angeben.

Nach dem Gesetz müsste man das eigentlich, aber die Verwaltung verzichtet "aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität" darauf.

 

vor 3 Stunden von ttrax12:

Das im ersten Beitrag zitierte Gerichtsurteil kommt allerdings zum gegenteiligen Ergebnis.

Dort ging es allerdings um einen Fall, in dem Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben und deshalb auch im Steuerbescheid berücksichtigt wurden. Die – im Steuerbescheid ausgewiesenen – Kapitaleinkünfte hat die Elterngeldstelle dann zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Das fanden die Kläger ungerecht gegenüber anderen Antragstellern, deren abgeltungsbesteuerte Kapitalerträge nicht im Steuerbescheid auftauchen. Das Gericht wies die Klage ab, weil die Kläger keine Gleichbehandlung mit einer Verwaltungspraxis verlangen können, die eigentlich rechtswidrig ist ("keine Gleichheit im Unrecht").

 

Solange die Richtlinien des BMFSFJ so sind wie sie sind, dürfte praktisch aber weiterhin nur der Steuerbescheid relevant sein. Und den Antragstellern kann man keinen Strick daraus drehen, wenn sie auf weitere Kapitalerträge nicht von sich aus hinweisen.

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