toomuchmoon 19. März Gibt es eine Nachschusspflicht bei Leerverkäufen bei Interactive Brokers? Einmal rechtlich (bei CFDs ist es ja verboten) und einmal die Vereinbarung bei Interactive Brokers. Und welches Recht gilt dabei überhaupt? Deutsches Recht oder irisches Recht bei Wohnsitz in Deutschland und Niederlassung Interactive Brokers Irland? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica 19. März vor 5 Minuten von toomuchmoon: Gibt es eine Nachschusspflicht bei Leerverkäufen bei Interactive Brokers? Einmal rechtlich (bei CFDs ist es ja verboten) und einmal die Vereinbarung bei Interactive Brokers. Und welches Recht gilt dabei überhaupt? Deutsches Recht oder irisches Recht bei Wohnsitz in Deutschland und Niederlassung Interactive Brokers Irland? Es ist, denke ich, völlig egal welches Recht gilt. Im Normalfall wirst Du bei IB nie etwas nachschießen müssen, weil Du vorher liquidiert wirst. Keine lustige Sache, das will man lieber nicht erleben . SG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 19. März Man kann sich einen Alarm setzen, wenn irgendwelche Margin schwellen erreicht werden. Wenn man shortet, sollte man aber eh einen Blick drauf haben. Das ist leider nicht set and forget. Ich würde die Positionen klein halten oder mit Optionen das Risiko begrenzen. IB verkauft einfach deine Positionen, wenn es knapp wird. Man kann vorab angeben, was zuerst verkauft werden soll. Macht dann aber manchmal Sinn einfach selbst paar Sachen zu verkaufen. Ich hatte das bei Gamestop, was extrem anstieg. Meine longs stiegen aber nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 19. März · bearbeitet 19. März von stagflation vor 4 Stunden von toomuchmoon: Gibt es eine Nachschusspflicht bei Leerverkäufen bei Interactive Brokers? Was steht denn in den AGBs bzw. in den Vertragsunterlagen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag