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xspace

Hallo,

 

Ich besitze eine NV Bescheinigung und würde gerne meine Rheinmetall aktien verkaufen mit einem sehr grossem Gewinn, das Problem ist das da kein Steuerabzug vorgenommen wird weil eine NV Bescheinigung vorliegt, und ich würde die NV nur ungern Zurückgeben wegen einem einmaligen verkauf, macht das sinn wenn ich die Rheinmetall aktien auf ein anderes Depot übertrage bei dem Keine NV bescheinigung vorliegt, und die dann dort verkaufe abzüglich Kapitalertragssteuer und Soli ?

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 21 Minuten von xspace:

Ich besitze eine NV Bescheinigung und würde gerne meine Rheinmetall aktien verkaufen mit einem sehr grossem Gewinn, das Problem ist das da kein Steuerabzug vorgenommen wird weil eine NV Bescheinigung vorliegt

Musst du Aktienverluste ausgleichen oder was ist sonst der Grund dafür, dass du gerne Steuern zahlen möchtest? Wenn die Voraussetzungen für die NV-Bescheinigung nicht mehr gelten, musst du sie ohnehin zurückverlangen. Ansonsten ja, Übertrag geht.

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PrivateBanker

was ist das Problem?

Die NV hast du offensichtlich vom Finanzamt bekommen, da dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Durch den Verkauf liegst du drüber und musst darauf Steuern zahlen.

Entweder lässt du die NV löschen vor Verkauf oder du machst nächstes Jahr eine/deine Steuererklärung un erklärst all deine Einkünfte inkl. Anlage KAP

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xspace
vor 19 Minuten von hattifnatt:

Musst du Aktienverluste ausgleichen oder was ist sonst der Grund dafür, dass du gerne Steuern zahlen möchtest? Wenn die Voraussetzungen für die NV-Bescheinigung nicht mehr gelten, musst du sie ohnehin zurückverlangen. Ansonsten ja, Übertrag geht.

Der Grund ist einfach der riesen Gewinn, ich halte die Rheinmetall aktien schon seit 2012, irgendwie juckt es halt in den Fingern, ich weiss auch das Rüstung sehr zyklisch ist ähnlich wie automobil hersteller.

vor 21 Minuten von PrivateBanker:

was ist das Problem?

Die NV hast du offensichtlich vom Finanzamt bekommen, da dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Durch den Verkauf liegst du drüber und musst darauf Steuern zahlen.

Entweder lässt du die NV löschen vor Verkauf oder du machst nächstes Jahr eine/deine Steuererklärung un erklärst all deine Einkünfte inkl. Anlage KAP

Meine NV bescheinigung läuft nur noch bis ende 2025, ich werde dann wohl keine mehr beantragen für 2026,und meine Rheinmetall aktien in 2026 verkaufen und erst wieder für 2027 eine NV beantragen.

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Sapine

Möglicherweise macht es ohnehin Sinn, eine Steuererklärung für 2025 abzugeben mit der Anlage KAP für eine Günstigerprüfung. Das hängt ab davon wie hoch der Gewinn ist und wie hoch die übrigen Einkünfte sind. 

 

Ob Du die NV zurückziehen musst, bevor Du verkaufst, bin ich überfragt. Vielleicht reicht auch eine Meldung ans Finanzamt. Könnte mir aber gut vorstellen, dass es gegenüber dem Finanzamt egal ist, in welchem Depot Du den Gewinn realisierst. Alternativ könntest Du einen Teil des Gewinns dieses Jahr realisieren. Ich würde jedenfalls an Deiner Stelle nicht in den Geruch kommen wollen, dass Du die NV missbräuchlich verwendest. Vielleicht hilft Dir auch der Stückzinstrick, um den Restgewinn ins nächste Jahr zu verschieben.

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Allesverwerter

Oder Teilverkäufe jedes Jahr und Absicherungen mittels PUTs.

Das ist aber schon etwas Rechnerei und Nachverfolgung...

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vor 32 Minuten von Sapine:

Möglicherweise macht es ohnehin Sinn, eine Steuererklärung für 2025 abzugeben mit der Anlage KAP für eine Günstigerprüfung. Das hängt ab davon wie hoch der Gewinn ist und wie hoch die übrigen Einkünfte sind. 

 

Ob Du die NV zurückziehen musst, bevor Du verkaufst, bin ich überfragt. Vielleicht reicht auch eine Meldung ans Finanzamt. Könnte mir aber gut vorstellen, dass es gegenüber dem Finanzamt egal ist, in welchem Depot Du den Gewinn realisierst. Alternativ könntest Du einen Teil des Gewinns dieses Jahr realisieren. Ich würde jedenfalls an Deiner Stelle nicht in den Geruch kommen wollen, dass Du die NV missbräuchlich verwendest. Vielleicht hilft Dir auch der Stückzinstrick, um den Restgewinn ins nächste Jahr zu verschieben.

Ohne Aktienverkauf bleib ich gerade noch so unter dem Grundfreibetrag von 12.096,00€, ich darf ja noch die freiwillige Krankenversicherung abziehen, Werbungskosten und der Steuerfreibetrag auf kapitalerträge von 1000€ steht mir sowieso zu, also missbräuchlich habe ich die NV nicht verwendet, es geht nur um ein Einmal verkauf der Rheinmetall Aktien, da ist ja schon alles eingepreist bis zum anschlag oberkante ;) Mal sehen wie ich das mache. Wie sieht den eine Meldung an das Finanzamt aus ? Dennen einfach schriftlich mitteilen das ich die Aktien verkaufen werde ?

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat aus dem §44a Abs. 2 EStG: "Fordert das Finanzamt die Bescheinigung zurück oder erkennt der Gläubiger, dass die Voraussetzungen
für ihre Erteilung weggefallen sind, so hat er dem Finanzamt die Bescheinigung zurückzugeben."

Und dieses Erkennen ist hier eindeutig gegeben.

 

Zitat

macht das sinn wenn ich die Rheinmetall aktien auf ein anderes Depot übertrage bei dem Keine NV bescheinigung vorliegt, und die dann dort verkaufe abzüglich Kapitalertragssteuer und Soli ?

Sinn macht das vielleicht - es ist aber nicht zulässig.

Man darf doch nicht neben einem NV-Depot noch weitere normalversteuerte Depots haben (jedenfalls nicht sobald man damit insgesamt in die Steuerpflicht rutscht). Den Grundfreibetrag - darum geht es bei einer NV ja - bekommt man doch nicht zusätzlich zur Abgeltungssteuer, sondern nur entweder oder.

 

Wenn sowas mal aus versehen passiert (Konto vergessen etc.) dann reißt einem da sicher niemand den Kopf ab. Ein Depotübertrag nur zu dem genannten Zweck ist aber schon eine andere Hausnummer, das könnte durchaus in den Bereich der Steuerhinterziehung fallen.

 

Stefan

 

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vor 16 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

Zitat aus dem §44a Abs. 2 EStG: "Fordert das Finanzamt die Bescheinigung zurück oder erkennt der Gläubiger, dass die Voraussetzungen
für ihre Erteilung weggefallen sind, so hat er dem Finanzamt die Bescheinigung zurückzugeben."

Und dieses Erkennen ist hier eindeutig gegeben.

 

Sinn macht das vielleicht - es ist aber nicht zulässig.

Man darf doch nicht neben einem NV-Depot noch weitere normalversteuerte Depots haben (jedenfalls nicht sobald man damit insgesamt in die Steuerpflicht rutscht). Den Grundfreibetrag - darum geht es bei einer NV ja - bekommt man doch nicht zusätzlich zur Abgeltungssteuer, sondern nur entweder oder.

 

Wenn sowas mal aus versehen passiert (Konto vergessen etc.) dann reißt einem da sicher niemand den Kopf ab. Ein Depotübertrag nur zu dem genannten Zweck ist aber schon eine andere Hausnummer, das könnte durchaus in den Bereich der Steuerhinterziehung fallen.

 

Stefan

 

Danke für das Feedback, dann bleiben erstmal die Rheinmetall aktien im Depot bis 2025, und 2026 läuft die NV sowieso aus dann reicht wohl ein freistellungsauftrag zu stellen und die Aktien womöglich zu verkaufen, mal sehen was ich mache ich habe ja noch etwas zeit um zu überlegen noch sind die Gewinne nicht Realisiert.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Lange Rede kurzer Sinn:

Wenn die möglichen Gewinne aus dem Verkauf der Aktien so groß ist, dass du unterm Strich darauf Steuern zahlen musst, dann bist du verpflichtet, die NV-Beschenigung im Verkaufsfall zurück zu nehmen. Spätestens mit der entsprechenden Steuererklärung würde das FA dich dazu auffordern.

 

Alternative: Verteile die  Veräußerung auf mehrere Jahre, so dass du je Jahr die Kriterien für die NV-Bescheinigung wahrst. Eine ahnliche Logik gilt, wenn man den Sparer-Pauschbetrag mehrerer Jahre nutzen möchte. (Bei Teilverkäufen dann FiFo beachten.)

 

Und ... Falls die Aktien vor 2009 erworben wurden , dann sind die Veräußerungen solcher Anteile inzwischen steuerfrei. Das betrifft u.a. viele Mitarbeiter von Rheinmetall, die entsprechende Mitarbeiterbeteiligungsprogramme genutzt haben.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

du kannst natürlich auch jetzt schon verkaufen, man sollte seine Entscheidungen nicht von der Steuer abhängig machen (da hat fast jeder von uns schon mal ins Klo gegriffen*).

Nur musst du dann eben die NV von der Bank zurückfordern und dann dem Finanzamt zurückgeben.

 

*ich hab' beispielsweise mal eine Aktie kurz vor der Jahresfrist (die es damals noch gab) mit Verlust verkauft um wenigstens das Finanzamt zu beteiligen - 2 Wochen später kam ein Übernahmeangebot :angry:

 

Zitat

Alternative: Verteile die  Veräußerung auf mehrere Jahre, so dass du je Jahr die Kriterien für die NV-Bescheinigung wahrst

Grundsätzlich richtig. Aber der Fragesteller bewegt sich ja offenkundig bereits in der Nähe seines Grundfreibetrages (siehe # 7), da ist dann nicht mehr viel mit aufsplitten.

 

Stefan

 

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vor 23 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

du kannst natürlich auch jetzt schon verkaufen, man sollte seine Entscheidungen nicht von der Steuer abhängig machen (da hat fast jeder von uns schon mal ins Klo gegriffen*).

Nur musst du dann eben die NV von der Bank zurückfordern und dann dem Finanzamt zurückgeben.

 

*ich hab' beispielsweise mal eine Aktie kurz vor der Jahresfrist (die es damals noch gab) mit Verlust verkauft um wenigstens das Finanzamt zu beteiligen - 2 Wochen später kam ein Übernahmeangebot :angry:

 

Grundsätzlich richtig. Aber der Fragesteller bewegt sich ja offenkundig bereits in der Nähe seines Grundfreibetrages (siehe # 7), da ist dann nicht mehr viel mit aufsplitten.

 

Stefan

 

 

Das ist richtig das ich mich in der Nähe des Grundfreibetrags aufhalte, ich kann vielleicht ende des Jahres eine Rheinmetall aktie verkaufen ;)

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Sapine

Dennoch ist die Frage noch offen, um Gewinne in welcher Höhe es sich handelt. Möglicherweise macht die Realisierung dieses Jahr noch Sinn in Kombi mit einer Steuererklärung und Günstigerprüfung. Die zuerst abgezogenen 25 % + Soli könnten sich bei niedrigem Einkommen insgesamt durchaus noch deutlich reduzieren. 

 

Leg mal Zahlen auf den Tisch: Wie hoch sind die Gewinne beim Verkauf?

Mit welchen Einkünften außerhalb der Kapitaleinkünfte rechnest du nächstes Jahr?

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vor einer Stunde von Sapine:

Dennoch ist die Frage noch offen, um Gewinne in welcher Höhe es sich handelt. Möglicherweise macht die Realisierung dieses Jahr noch Sinn in Kombi mit einer Steuererklärung und Günstigerprüfung. Die zuerst abgezogenen 25 % + Soli könnten sich bei niedrigem Einkommen insgesamt durchaus noch deutlich reduzieren. 

 

Leg mal Zahlen auf den Tisch: Wie hoch sind die Gewinne beim Verkauf?

Mit welchen Einkünften außerhalb der Kapitaleinkünfte rechnest du nächstes Jahr?

ich habe "nur" 50 Rheinmetall Aktien Einstandskurs war 2012 42,77€ pro Stck. kann sich jetzt jeder selber ausrechnen das das recht viel Gewinn ist beim verkauf. Ich habe nur einkünfte aus Miete und verpachtung und aus Dividenden, arbeiten geh ich nicht mehr hab ich lange genung gemacht, deswegen schmerzt ein verlust der NV bescheinigung gerade bei Mieteinahmen die werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert also Steuerklasse I

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

deswegen schmerzt ein verlust der NV bescheinigung gerade bei Mieteinahmen die werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert also Steuerklasse I

Was meinst du mit Steuerklasse 1? Bei dir gibt es doch gar keine Steuerklassen. Der Steuersatz fängt auch bei dir am Grundfreibetrag mit 14% an. Und vermutlich* ist die Günstigerprüfung positiv, du würdest also auf die Aktiengewinne weniger als 25% zahlen (=besser als deine Idee mt dem Depot ohne NV).

 

*wenn du nicht gleich mehr als die Hälfte deiner Rheinmetall-Aktien verkaufst jedenfalls - 10 Stück sollten sicher gehen denke ich

 

Stefan

 

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vor 10 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

Was meinst du mit Steuerklasse 1? Bei dir gibt es doch gar keine Steuerklassen. Der Steuersatz fängt auch bei dir am Grundfreibetrag mit 14% an. Und vermutlich* ist die Günstigerprüfung positiv, du würdest also auf die Aktiengewinne weniger als 25% zahlen (=besser als deine Idee mt dem Depot ohne NV).

 

*wenn du nicht gleich mehr als die Hälfte deiner Rheinmetall-Aktien verkaufst jedenfalls - 10 Stück sollten sicher gehen denke ich

 

Stefan

 

Mit der Steuerklasse hast du natürlich recht, im Kopf bin ich halt noch immer sowas wie ein stinknormaler Arbeitnehmer ;) Ich werde mal über einen (Teil)verkauf erst in 2026 nachdenken, nachdem die NV ende 2025 ausgelaufen ist, ich muss die ja nicht neu Beantragen für die nächsten 3 Jahre.

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Sapine

Liest Du eigentlich was wir schreiben? Warum willst Du mehr Steuern zahlen als Du musst? 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

ja, ich verstehe die Gedankengänge auch nicht.

 

Irgendwie vermute ich, dass hier die NV überhaupt nicht richtig verstanden wurde. Damit spart man doch überhaupt nichts.

Der einzige Vorteil ist, dass man erst gar keine Abgeltungsteuer zahlen muss (also ein kleiner/mittlerer Zinsvorteil). Die Steuerlast ist am Ende aber identisch (in der Regel Null, denn nur dann ist das Ganze ja überhaupt zulässig). Die NV ist jedenfalls kein Steuersparmodell.

 

Und wenn ich dann von Mieteinkünften höre, die offenbar etwas anderes sein sollen (etwa nicht unter die NV fallend ? - doch, tun sie) ...

Befürchtest du vielleicht, dass durch die Kapitalerträge auch die Steuern auf die Mieten steigen könnten? Nein, das tun sie nicht, die Günstigerprüfung verhindert genau das (auf dem Papier steigt der Steuersatz zwar, aber das darf man so nicht betrachten, die zusätzlichen Steuern gehören ausschließlich zu den Kapitaleinkünften, und betragen insbesondere maximal 25% plus Soli und Kirche).

 

Grundsätzlich sollte man übrigens eher dafür sorgen, dass das Einkommen konstant bleibt, das bringt den besten Steuersatz. Konkret sollen aber für 2025 noch 0% Steuern generiert werden, und 2026 dann vielleicht 20% oder so. Sorry, aber das ist nicht klug, besser wäre in beiden Jahren 7%.

Ich würde - ohne den Einzelfall genau zu kennen - vielleicht ab jetzt jedes Jahr planmäßig 5 Rheinmetall-Aktien verkaufen; dazu muss natürlich die NV zurückgegeben werden, aber das schadet doch nicht. Am Ende fallen jedes Jahr nur geringe Steuern an, und nach 10 Jahren ist der gesamte Gewinn realisiert.

Noch dazu zu einem gleitenden Kurs, du wirst rückblickend bestimmt 2 oder 3 richtig gute Kurs dabei haben - so wie das zur Zeit abgeht bei Rheinmetall. Das sind die Kurse von denen man sonst immer jammert: "Warum um Gottes Willen man hab ich denn nicht verkauft, zumindest einen Teil ?" (Deutsche Telekom zu 100 Euro fällt mir da z.B. ein, oder Volkswagen zu deutlich mehr als heute).

 

Stefan

 

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vor 8 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

ja, ich verstehe die Gedankengänge auch nicht.

 

Irgendwie vermute ich, dass hier die NV überhaupt nicht richtig verstanden wurde. Damit spart man doch überhaupt nichts.

Der einzige Vorteil ist, dass man erst gar keine Abgeltungsteuer zahlen muss (also ein kleiner/mittlerer Zinsvorteil). Die Steuerlast ist am Ende aber identisch (in der Regel Null, denn nur dann ist das Ganze ja überhaupt zulässig). Die NV ist jedenfalls kein Steuersparmodell.

 

Und wenn ich dann von Mieteinkünften höre, die offenbar etwas anderes sein sollen (etwa nicht unter die NV fallend ? - doch, tun sie) ...

Befürchtest du vielleicht, dass durch die Kapitalerträge auch die Steuern auf die Mieten steigen könnten? Nein, das tun sie nicht, die Günstigerprüfung verhindert genau das (auf dem Papier steigt der Steuersatz zwar, aber das darf man so nicht betrachten, die zusätzlichen Steuern gehören ausschließlich zu den Kapitaleinkünften, und betragen insbesondere maximal 25% plus Soli und Kirche).

 

Grundsätzlich sollte man übrigens eher dafür sorgen, dass das Einkommen konstant bleibt, das bringt den besten Steuersatz. Konkret sollen aber für 2025 noch 0% Steuern generiert werden, und 2026 dann vielleicht 20% oder so. Sorry, aber das ist nicht klug, besser wäre in beiden Jahren 7%.

Ich würde - ohne den Einzelfall genau zu kennen - vielleicht ab jetzt jedes Jahr planmäßig 5 Rheinmetall-Aktien verkaufen; dazu muss natürlich die NV zurückgegeben werden, aber das schadet doch nicht. Am Ende fallen jedes Jahr nur geringe Steuern an, und nach 10 Jahren ist der gesamte Gewinn realisiert.

Noch dazu zu einem gleitenden Kurs, du wirst rückblickend bestimmt 2 oder 3 richtig gute Kurs dabei haben - so wie das zur Zeit abgeht bei Rheinmetall. Das sind die Kurse von denen man sonst immer jammert: "Warum um Gottes Willen man hab ich denn nicht verkauft, zumindest einen Teil ?" (Deutsche Telekom zu 100 Euro fällt mir da z.B. ein, oder Volkswagen zu deutlich mehr als heute).

 

Stefan

 

Ca 80% meiner einkünfte sind aus Dividenden der Rest Miete und Verpachtung, den Überschuss bekomme ich immer gegen ende des jahres wenn das Finanzamt diesen Feststellungsbescheid bearbeitet hat. Für mich ist die NV da um Steuer zu vermeiden, ich lebe ja schliesslich fast nur von dividenden. Aber gut der verkauf der Rheinmetall aktien in 2026 macht das mehr als wett. Mit den jährlichen Teilverkäufen hast du recht und den besten Kurs erwischt man sowieso nie.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Für mich ist die NV da um Steuer zu vermeiden,

Aber nochmal, die NV ändert absolut nichts an der endgültigen Höhe Steuer. Du könntest genauso gut auf die NV verzichten und dir die Steuer später via Einkommensteuererklärung zurückholen (nur damit man sich das spart und über das Geld sofort verfügen kann macht man das mit der NV überhaupt).

 

Wenn du auf die NV beharrst dann zwingst du dich dazu, unter dem Grundfreibetrag zu bleiben.

Schaffst du das dein Leben lang dann ist das völlig ok, nur wird dir das mit den 50 Rheinmetall-Aktien kaum gelingen. Sprich: In absehbarer Zeit wirst du Steuern zahlen müssen, willst du ja selber bereits 2026, aber es wäre wirtschaftlicher, damit bereits dieses Jahr anzufangen (ich meine, meine Beispielzahlen 0%/20% vs. 7%/7% könnten ganz passend gewesen sein).

 

Stefan

 

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hattifnatt

@xspace: Du merkst, mal 'nen Tausender in einen Steuerberater investieren wäre wohl gut angelegtes Geld ;) 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von hattifnatt:

Du merkst, mal 'nen Tausender in einen Steuerberater investieren wäre wohl gut angelegtes Geld

Ich glaub, da braucht man keinen StB, sondern einfach nur ein Grundverständnis über das ESt-Recht.

 

Kurz: Eine NV-Bescheinigung spart keine ESt-Steuern. Man kriegt sie nur, wenn man via Prognose/Vorjahreswerte dem FA per Antrag glaubhaft macht, dass die steuerpflichtigen Einkünfte so gering sind, dass keine Steuern anfallen und unterjährig abgeführte Kapitalertragssteuer oder Lohnsteuer dann per Steuererklärung/Steuerbescheid zu erstatten wäre.

Einzelheiten findet man u.a. auf der Webseite der Bundesverwaltung digital.

Man erspart sich dadurch die für manche unangenehme Arbeit, für die paar Einkünfte eine ESt-Erklärung abzugeben, um ein paar Euro erstattet zu bekommen, die sonst nie einbehalten worden wären.

 

Erkennt man selbst, dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, muss man sie zurück geben und selbstverständlich wie jeder andere auch eine ESt-Erklärung abgeben bzw. Abgeltungssteuer zahlen.

Die NV-Bescheinigung ist somit vor allem eine Vereinfachungsregelung. Aber sie hat den Nachteil, dass in Jahren mit Verlusten diese ebenfalls nicht steuerlich erfasst werden. Niemand informiert einen darüber und in der Logik der NV-Bescheinigung ist das auch folgerichtig. Wieso Verluste feststellen lassen, wenn später eh nur so wenig Einkünfte vorliegen, dass eine Verrechnung gar nicht zu einer Steuerersparnis führt, weil die schon bei null ist.

 

vor 7 Stunden von xspace:

ich habe "nur" 50 Rheinmetall Aktien Einstandskurs war 2012 42,77€ pro Stck

Naja, wenn du die alle auf einmal verkaufst, ist die NV-Bescheinigung Geschichte. Es freut mich, dass du da auf's richtige Pferd gesetzt hast. Um die darauf fällige Steuer wirst du aber nicht umhin kommen, wenn du vorher nicht auswanderst.B-)

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