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kimimaro

Habe ich einen Denkfehler? Bzw ist das steuerlich legal, wenn man beispielsweise auswandert um Legal steuern zu sparen? Kapitalerträge

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MeinNameIstHase

Lesenswert, weil aktuell:

Urteil FG München vom 26.03.2021 - 8 K 883/17

 

u.a. zur Feststellung, inwieweit Dividenden, Zinsen inländisch sind und ... generell zur Anwendung von § 2 AStG bzgl. der Besteuerung in England auf "remittance basis"*** als Tatbestand nach § 2 Absatz 2 Nr. 2 AStG (= Vorzugsbesteuerung ausgewählter Personengruppen im Wegzugsstaat, so dass der Test auf Niedrigbesteuerung im Wegzugsgebiet gar nicht mehr relevant ist.)

 

Zitat Urteil:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, deren Schuldner seinen Wohnsitz, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Inland hat, in Höhe von 30.979 € (davon Zinsen in Höhe von 20.535 € und Dividenden in Höhe von 10.444 €) ...

 

... Einkünften aus Kapitalvermögen, die der erweitert beschränkten Steuerpflicht nach § 2 des Außensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (AStG) unterliegen, in Höhe von 30.979 € ...

 

Bestatigt durch BFH- Urteil vom 14. Januar 2025, IX R 37/21

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26.03.2021 - 8 K 883/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

 

Leider auch nur ein Fall, der lfd. Einkünfte aus Zinsen und Dividenden zum Thema hat und nicht Veräußerungsgewinne. Im Streitjahr 2006 wurden Veräußerungsgewinne nach alter Regel (vor Einführung der Abgeltungssteuer) als private Veräußerungsgeschäfte (= sonst. Einkünfte) erfasst.

Aus dem Urteil geht nicht hervor, ob es § 23-Geschäfte gab. Es führt nur "inländische sonstige Einkünfte" auf, vermutlich irgendwelche Rentenbezüge.

 

PS: Hier sieht man, wie langsam die Mühlen der Justiz manchmal sind. Es dauerte 18 Jahre von der Steuererklärung bis zum Urteil. Ich wünsche keiner Privatperson so lange in Unsicherheit leben zu müssen und um Steuerbeträge streiten zu müssen, die unter Umständen ein Jahresgehalt überschreiten.

 

****

 

***"remittance Basis" in GB bedeutet: Kapitaleinkünfte werden nur dann in GB versteuert, wenn man die Einkünfte "nach GB main island" holt. In den Genuss kommen Leute auf den Kanalinseln usw, die zwar Briten sind, aber nicht auf main island GB wohnen (sondern nur auf diesen Inseln). Solange das Geld also nicht auf ein Konto in London überwiesen wird, muss es nur nach jeweiligen Inselrecht (Jersey, Isle of Man usw.) versteuert werden, d.h. gar nicht ... aufgrund historischer britisch königlicher Privilegien dieser Inseln. So mein laienhaftes Verständnis dazu.

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bufa
Am 25.3.2025 um 15:04 von Ipsc:

Ob das funktioniert, hängt wie besprochen an zwei Dingen:

  1. Hast du in deinem Depot deutsche Aktien?
  2. Besteuert die Türkei ein fiktives Einkommen von 77k mit weniger als 18,55%?

Das mit den deutschen Aktien ist klar, hier bleibt das Recht zur Besteuerung eigentlich immer bei Deutschland.

 

Aber warum ist die fiktive Besteuerung in der Türkei hier relevant?

Selbst wenn die Türkei nach abstrakter Betrachtung ein Niedrigsteuerland wäre, dann wäre doch für die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zusätzlich noch erforderlich, dass entweder:

1. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 AStG das inländische Vermögen mehr als 30% ausmacht, oder über 154.000€ liegt
oder

2. Nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 AStG das inländische Einkommen mehr als 30% ausmacht, oder über 62.000€ liegt.

 

Selbst wenn das erfüllt wäre (kann man durch Gestaltung evtl. vermeiden), dann müsste man als nächstes doch erst einmal prüfen, wem das relevante DBA hier das Besteuerungsrecht an den Dividenden oder Veräußerungsgewinnen zuspricht? Oder denke ich gerade falsch?

 

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bufa
Am 6.4.2025 um 12:43 von MeinNameIstHase:

Zitat Urteil:
Einkünfte aus Kapitalvermögen, deren Schuldner seinen Wohnsitz, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Inland hat, in Höhe von 30.979 € (davon Zinsen in Höhe von 20.535 € und Dividenden in Höhe von 10.444 €) ...

Das hätte man wahrscheinlich leicht vermeiden können, dann das Problem waren wohl Kapitalerträge von einer im Inland geschäftsansässigen Bank.
Also in diesem Fall am besten alle Kapitalerträge VOR der Auswanderung ins Ausland verlagern, z.B. Depot bei Interactive Brokers, oder so.

 

Hier in dem speziellen Fall kam es wohl auch deswegen zum Problem, weil es in England eine Steuererleichterung nur für Ausländer kam. Wenn ich in ein Land ziehe, welches die remittance Besteuerung für jeden Ansässigen durchführt (ich denke gerade z.B. an Thailand), dann wäre dieses Problem wohl auch nicht aufgetreten.

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