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toomuchmoon

Jahressteuerbescheinigung auch bei NV Bescheinigung?

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toomuchmoon
· bearbeitet von toomuchmoon

Bekommt man eine Jahressteuerbescheinigung auch wenn man bei der Bank eine NV Bescheinigung eingereicht hat?

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Ramstein

Hast du Google gefragt?

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toomuchmoon

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Ramstein

Und nicht das gelernt, was ich aus der Antwort erkannt habe?

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toomuchmoon

@RamsteinNein ich habe keine Antwort bekommen.

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Ramstein

Ich habe erkannt: manche Banken schicken, andere nicht. Und da du ganz allgemein gefragt hast ….

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mmusterm

Aus eigener Erfahrung: DIBA und Maxblue schicken bei NV-Bescheinigung eine Jahressteuerbescheinigung.

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xspace

Die Consorsbank/Comdirect schickt mir auch immer eine Jahressteuerbescheinigung bei hinterleger NV Bescheinigung

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MeinNameIstHase

Die Jahressteuerbescheinigung hat im Wesentlichen zwei Komponenten: Zum einen "bescheinigt" sie abgeltend besteuerte Kapitalerträge, zum anderen weist sie die Höhe der Kapitalerträge aus und zwar getrennt in "abgeltend besteuerte" Kapitalerträge und solche, die nicht abgeltend besteuert wurden oder bestimmten Sonderregeln unterlagen (z.B. Ersatzbemessungsgrundlage usw.).

Die Jahressteuerbescheinigung bei NV-Bescheinigung belegt im Ergebnis nur die Höhe der Kapitalerträge, wie es jeder normale Jahresreport oder Deine eigene Auswertung auch täte. Einbehaltene Steuern werden per Definition deshalb nicht bescheinigt, weil die bei Vorlage einer NV-Bescheinigung ja gleich null sind. Man könnte dazu auch sagen: Es werden null einbehaltene Steuern "bescheinigt".

 

Das einzig Praktische an einer solchen Jahressteuerbescheinigung ist, dass die Bank Dir (und dem FA) die Arbeit abnimmt, die Höhe der ausgewiesenen Kapitalerträge nach dt. Steuerrecht zu ermitteln, denn sie benutzten die gleiche Software wie für "normale" Kunden, für die die Jahressteuerbescheinigung den abgeltenden Steuereinbehalt bescheinigt.

 

Inhaltlich gibt es dann doch noch einen Unterschied: Mit NV-Bescheinigung führt die Bank keine Verlustverechnungstöpfe für Dich, sondern weist entsprechende Beträge als nicht verrechenbar Verluste zum Jahresende aus. Hier bist du dann im Einzelfall gut beraten, diese in einer Steuererklärung trotz NV-Bescheinigung geltend zu machen, um sie in zukünftigen Jahren nutzen zu können.

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