ramses2 Samstag um 10:00 Hallo, ich hatte in 2024 bei verschiedenen Banken Kapitaleinkünfte und hierfür meinen Sparerfreibetrag mit verschiedenen Freistellungsaufträgen auf diese Banken aufgeteilt. Meine Frage: Muss ich in der Anlage KAP alle Kapitaleinkünfte angeben, auch wenn der erteilte Freistellungsauftrag bei einigen Banken hoch genug war, um keine Kapitalertragssteuer zu zahlen? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Danke für Eure Hilfe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Samstag um 10:05 Sofern das alles inländische Kapitaleinkünfte waren, die - falls der Freibetrag nicht reichte - bereits versteuert wurden, musst du nichts angeben. Falls der Freibetrag in Summe nicht ausgeschöpft wurde und manche Banken Steuern abgeführt haben, wäre es aber sinnvoll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Samstag um 10:14 Am 15.3.2025 um 10:05 von Ramstein: Falls der Freibetrag in Summe nicht ausgeschöpft wurde und manche Banken Steuern abgeführt haben, wäre es aber sinnvoll. Auch dann braucht man aber nicht alle anzugeben, nur die relevanten. Einzig das genutzte Freistellungsvolumen muss angegeben werden (wie es auch in der Anlage KAP steht). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien Samstag um 11:30 Was willst Du denn mit der Abgabe der Anlage KAP bei der ESt-Erklärung bewirken? Eigentlich gibt es oft keine Notwendigkeit, eine Anlage KAP abzugeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PrivateBanker Samstag um 13:24 Am 15.3.2025 um 11:30 von Belgien: Was willst Du denn mit der Abgabe der Anlage KAP bei der ESt-Erklärung bewirken? Eigentlich gibt es oft keine Notwendigkeit, eine Anlage KAP abzugeben. Da gibt es schon einige Situationen: 1. Rückforderung zu viel gezahlter KEST: Bank A: FSA 2000 bei 1500 Erträge Bank B: FSA 0 bei 500 Erträge 2. Günstigerprüfung bei KEST-Einbehalt (mit Gestaltungsmöglichkeiten) pers. Steuersatz < 25% KEST 3. steuerpfl-Erträge, die nicht mit KEST belegt wurden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien Samstag um 15:44 Ich habe bewusst „oft keine Notwendigkeit“ und nicht „keine Notwendigkeit“ geschrieben. Dein Szenario 1 kann man bei sinnvollerer Aufteilung des FSAs selbst vermeiden. Bei Szenario 2 muss der Grenzsteuersatz unter 25% liegen, damit sich die Günstigerprüfung lohnt (was nur bei einem derart niedrigen Einkommen der Fall ist, dass diese Gruppe meist keine über dem FSA liegenden Kaperträge hat). Szenario 3 betrifft - jenseits der Nutzenden ausländischer Banken - nur spezielle Fälle (und Nutzende ausländischer Banken müssen ohnehin eine steuermasochistische Ader haben und gerne Steuerformulare ausfüllen, sonst würden sie bei ausländischen Banken keine Depots/Konten führen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anjin-san Samstag um 15:59 Am 15.3.2025 um 15:44 von Belgien: Bei Szenario 2 muss der Grenzsteuersatz unter 25% liegen, damit sich die Günstigerprüfung lohnt (was nur bei einem derart niedrigen Einkommen der Fall ist, dass diese Gruppe meist keine über dem FSA liegenden Kaperträge hat). Hallo Belgien, ist das so? Ich finde die Aufstellung von Privater Banker gut. Durch Frau und Kinder und mit den die Steuerlast mindernden Ausgaben, klappt das öfters. Den Soli gibt es jedenfalls komplett zurück. Aber ich habe nur geringe Einkommen. Ich mache immer den Haken bei Günstigerprüfung und sei es, damit kein Euro zuviel in den Taschen der Verschwender landet. Mit freundlichen Grüßen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lazaros Samstag um 16:10 · bearbeitet Samstag um 16:12 von Lazaros Am 15.3.2025 um 15:59 von Anjin-san: Aber ich habe nur geringe Einkommen. Ich mache immer den Haken bei Günstigerprüfung und sei es, damit kein Euro zuviel in den Taschen der Verschwender landet. Lustig, weil ich mache keine Günstigerprüfung, obwohl es sich bei mir rentieren würde. Sehe es als großzügige "Spende" an den Staat, aber ehrlich gesagt bin ich nur zu faul für so was (mich nervt schon die Steuerklärung, wenngleich es nach 30 Minuten erledigt ist). So verschieden sind die Menschen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hansolol Samstag um 16:48 Am 15.3.2025 um 11:30 von Belgien: Was willst Du denn mit der Abgabe der Anlage KAP bei der ESt-Erklärung bewirken? Eigentlich gibt es oft keine Notwendigkeit, eine Anlage KAP abzugeben. Eventuell ist der persönliche Steuersatz geringer als 25%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lazaros Samstag um 16:58 Am 15.3.2025 um 16:48 von Hansolol: Eventuell ist der persönliche Steuersatz geringer als 25%. Man beachte: Am 15.3.2025 um 15:44 von Belgien: ... Bei Szenario 2 muss der Grenzsteuersatz unter 25% liegen, damit sich die Günstigerprüfung lohnt (was nur bei einem derart niedrigen Einkommen der Fall ist, dass diese Gruppe meist keine über dem FSA liegenden Kaperträge hat). ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Samstag um 17:12 · bearbeitet Samstag um 17:43 von stagflation Am 15.3.2025 um 15:44 von Belgien: (was nur bei einem derart niedrigen Einkommen der Fall ist, dass diese Gruppe meist keine über dem FSA liegenden Kaperträge hat). Da täuscht Du Dich möglicherweise. Auch Folgendes ist möglich: Einkünfte aus Kapitalvermögen: 40.000 €, davon im Laufe des Jahres 10.000 € Abgeltungssteuer bezahlt. Einkommensteuererklärung: Einkünfte aus Kapitalvermögen: 40.000 € ab: PKV-Beiträge: 8.000 € ab: Einzahlungen in GRV oder Rürup Vertrag: 16.000 € ab: diverse andere Ausgaben: 4.000 € zu versteuerndes Einkommen: 12.000 € zu zahlende Einkommensteuer: 100 € Rückerstattung Abgeltungssteuer: 10.000 € Man kann die Günstigerprüfung also auch bei größeren Einkünften aus Kapitalvermögen nutzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lazaros Samstag um 19:23 Am 15.3.2025 um 17:12 von stagflation: Da täuscht Du Dich möglicherweise. Auch Folgendes ist möglich: Einkünfte aus Kapitalvermögen: 40.000 €, davon im Laufe des Jahres 10.000 € Abgeltungssteuer bezahlt. Einkommensteuererklärung: Einkünfte aus Kapitalvermögen: 40.000 € ab: PKV-Beiträge: 8.000 € ab: Einzahlungen in GRV oder Rürup Vertrag: 16.000 € ab: diverse andere Ausgaben: 4.000 € zu versteuerndes Einkommen: 12.000 € zu zahlende Einkommensteuer: 100 € Rückerstattung Abgeltungssteuer: 10.000 € Man kann die Günstigerprüfung also auch bei größeren Einkünften aus Kapitalvermögen nutzen. Wie wahrscheinlich ist dieser "Spezialfall" mit Millionenvermögen und nur Kapitaleinkünften? Ich sehe die Aussage von Belgien Am 15.3.2025 um 15:44 von Belgien: Bei Szenario 2 muss der Grenzsteuersatz unter 25% liegen, damit sich die Günstigerprüfung lohnt (was nur bei einem derart niedrigen Einkommen der Fall ist, dass diese Gruppe meist keine über dem FSA liegenden Kaperträge hat). so, dass er vom Regelfall ausgeht, wo ohne regelmäßiges hohes Arbeits- bzw. Renteneinkommen auch kein Vermögen erzielt werden kann, indem hohe Kapitalerträge erzeugt werden können. Das sollte auch in diesem Forum der Normalfall sein. Natürlich gibt es auch hier Leute, die ihren Job an den Nagel gehängt haben und bis zum Beginn der Rentenzahlung nur von ihrem Kapitalerträgen aus einem Millionenvermögen leben. Aber wie sagt der Bayer: "Normal is des ned." Und hoffentlich stellen es diese Privatiers dann geschickter an, damit nicht so viel Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge anfällt, also nix mit Dividenden und HY-Kupons in dieser Lebensphase. Also alles Auslegungssache Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Samstag um 19:57 · bearbeitet Samstag um 22:02 von stagflation Am 15.3.2025 um 19:23 von Lazaros: Und hoffentlich stellen es diese Privatiers dann geschickter an, damit nicht so viel Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge anfällt, also nix mit Dividenden und HY-Kupons in dieser Lebensphase. In meinem Beispiel kann man 40.000 € Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen ohne Steuern zu zahlen. Viel geschickter geht es nicht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Samstag um 20:05 Am 15.3.2025 um 15:44 von Belgien: Bei Szenario 2 muss der Grenzsteuersatz unter 25% liegen, damit sich die Günstigerprüfung lohnt (was nur bei einem derart niedrigen Einkommen der Fall ist, dass diese Gruppe meist keine über dem FSA liegenden Kaperträge hat). Natürlich klappt es bei einem Grenzsteuersatz unter 25 % aber bei nicht ganz kleinen Kapitaleinkünften klappt es auch durchaus noch darüber. Hatten wir schon mal, in einem Faden. Entscheidend ist, dass man weniger Steuern zahlt als man mit der Kapitalertragssteuer zahlen würde. Daneben fällt auch der Soli weg. Das betrifft vermutlich einen Teil der Rentner mit ordentlichem Kapitaleinkünften. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase Samstag um 21:41 · bearbeitet Samstag um 21:42 von MeinNameIstHase Unabhängig, was sich lohnt. Wer die Günstigerprüfung ankreuzt, muss alle Kapitalerträge in seiner ESt-Erklärung aufnehmen. Wer die Günstigerprüfung nicht ankreut, kann es sich aussuchen. Angeben muss er nur Kapitalerträge, die nicht der inl. KESt (Kapitalertragssteuer) unterlegen haben. Ansonsten kann er Einkünfte nach Gusto in der Anlage KAP aufnehmen oder auch nicht. Es ist redundant, wenn man Kapitalerträge in die Anlage KAP auflistet, an deren Besteuerung sich im Ergebnis nichts ändert ... fast schon unerwünscht, weil es auch dem FA nur zusätzlich Arbeit macht. Aber, für Laien ist das immer schwierig zu beurteilen. Manche Sachen machen aber Sinn, wenn man Steuern sparen will, z.B. weil der Sparer-Pauschbetrag noch nicht vollständig (in Summe) ausgeschöpft wurde oder anrechenbare QSt nicht komplett angerechnet wurden. Das gilt erst Recht, wenn man mit der Rechtsauslegung durch Banken nicht einverstanden ist und Korrekturen/Änderungen der Besteuerung erreichen möchte***Anmerkung Eine weitere Pflicht kann sich via Kirchensteuer ergeben, wenn Banken diese nicht schon abführen. Fausregel: Wenn man eine Jahressteuerbescheinigung einer Bank angibt, dann bitte komplett. Alles andere schreit nach Rückfragen durch das FA. Anlage KAP: Die Zeilen 16 (In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 15, 30 und 33 erklärten Kapitalerträge entfällt ... und 17 (In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt ...) gibt es extra, damit man nicht alle Banken eintragen muss, wenn man bankübergreifend den Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen möchte. *** Anmerkung Manche meinen: Okay, dann hab' ich hier einen höheren Verlusttopf, dort mehr Steuern ... nächstes Jahr gleicht sich das aus; mehr als ein Zinseffekt bleibt nicht über. Aber wenn jemand stirbt, wird dessen Verlusttopf ersatzlos gestrichen ... und macht das große Unterschiede. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lazaros Samstag um 21:51 · bearbeitet Samstag um 21:54 von Lazaros Am 15.3.2025 um 21:41 von MeinNameIstHase: *** Anmerkung Manche meinen: Okay, dann hab' ich hier einen höheren Verlusttopf, dort mehr Steuern ... nächstes Jahr gleicht sich das aus; mehr als ein Zinseffekt bleibt nicht über. Aber wenn jemand stirbt, wird dessen Verlusttopf ersatzlos gestrichen ... und macht das große Unterschiede. Echt ärgerlich, also nicht das Sterben, aber der ersatzlos gestrichene Verlusttopf. Sapperlot. Oder mit Deinen Worten: es "gibt es nur zwei Zustände: Noch vorhanden (werthaltig), oder "Sache existiert nicht mehr" (Ausbuchung wegen Wertlosigkeit)." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Sonntag um 06:55 Am 15.3.2025 um 17:12 von stagflation: Man kann die Günstigerprüfung also auch bei größeren Einkünften aus Kapitalvermögen nutzen. Genau genommen ist nicht der Grenzsteuersatz ausschlaggebend, sondern der Durchschnittssteuersatz über die zusätzlichen Kapitalerträge (nicht der für das gesamte Einkommen). Was man aber anhand des Grenzsteuersatzes sagen kann: Wenn der regulär schon über dem Abgeltungssteuersatz liegt, lohnt sich Günstigerprüfung mit Sicherheit nicht. Und der Fall ist sehr häufig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neverdo Sonntag um 15:41 Am 15.3.2025 um 17:12 von stagflation: Da täuscht Du Dich möglicherweise. Auch Folgendes ist möglich: Einkünfte aus Kapitalvermögen: 40.000 €, davon im Laufe des Jahres 10.000 € Abgeltungssteuer bezahlt. Einkommensteuererklärung: Einkünfte aus Kapitalvermögen: 40.000 € ab: PKV-Beiträge: 8.000 € ab: Einzahlungen in GRV oder Rürup Vertrag: 16.000 € ab: diverse andere Ausgaben: 4.000 € zu versteuerndes Einkommen: 12.000 € zu zahlende Einkommensteuer: 100 € Rückerstattung Abgeltungssteuer: 10.000 € Man kann die Günstigerprüfung also auch bei größeren Einkünften aus Kapitalvermögen nutzen. Macht dann ja auch erst richtig Sinn, kenne einige Leute, die immer gut verdient und mächtig Geld angehäuft haben, jetzt kommt die Rente und genau da sind sie dann diejenigen, die diesen Vorteil nutzen, relativ geringe oder auch " normale" Rente hohe Freibeträge, Abschreibungen am selbstgenutzen Eigentum und dann kann man über KAP in der Tat bei einem häufig anzutreffenden Steuersatz um 10 bis 12% jede Menge Geld zurückholen, wobei Sapine zu Recht den Soli anspricht, der wird dann komplett erstattet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Sonntag um 18:03 · bearbeitet Sonntag um 18:03 von stagflation Am 16.3.2025 um 15:41 von Neverdo: bei einem häufig anzutreffenden Steuersatz um 10 bis 12% jede Menge Geld zurückholen, wobei Sapine zu Recht den Soli anspricht, der wird dann komplett erstattet. Wenn der Durchschnittssteuersatz 10-12% beträgt, ist der Grenzsteuersatz schon gefährlich nahe an den 26% oder sogar darüber. Bei denen wird es eher nicht funktionieren. Quelle: Sozialpolitik aktuell Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Sonntag um 20:27 · bearbeitet Sonntag um 21:57 von reckoner Hallo, Zitat Wenn der Durchschnittssteuersatz 10-12% beträgt, ist der Grenzsteuersatz schon gefährlich nahe an den 26% oder sogar darüber. Bei denen wird es eher nicht funktionieren. Man muss Diagramme die man postet auch verstehen. Ich hab das jetzt extra mal in meinen Unterlagen nachgeschlagen: 2023 betrug mein persönlicher Grenzsteuersatz 13,77% (passt also zu der Behauptung). Und was meinst du, war die Günstigerprüfung erfolgreich? Ja war sie, und zwar sehr deutlich, ich bekomme immer ein paar Tausend Euro erstattet, und das obwohl sogar ein nennenswerter Anteil noch gar nicht versteuert ist (ausländisches Depot). Und ja, mir ist bewusst, dass dein Diagramm für 2025 gilt, aber das ändert kaum etwas. Ich könnte mein Einkommen jedenfalls noch mehr als verdoppeln, und trotzdem würde sich die Günstigerprüfung lohnen (insbesondere gibt es den Soli zurück, das ist immer direkt ein größerer Sprung). Fazit: Die Grenze für die Günstigerprüfung liegt mitunter bedeutend höher als viele denken. Für 2025 sind das zum Beispiel ziemlich genau 64.000 Euro. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien Sonntag um 20:38 · bearbeitet Sonntag um 20:39 von Belgien Du bringst da etwas durcheinander. Mit Grenzsteuersatz meint man den Steuersatz, der bei einer Erhöhung des zu versteuernden Einkommens auf das zusätzlich vereinnahmte Geld erhoben wird. Der Grenzsteuersatz liegt daher immer oberhalb von 14%, da dies bereits der Eingangssteuersatz ist. Daher können Deine Aussagen nicht stimmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Sonntag um 21:59 Hallo Belgien, oh ja, du hast natürlich recht. Ich hatte Grenzsteuersatz geschrieben, aber eigentlich Steuersatz gemeint (nur dann passt das "persönlich"). Hab' ich oben geändert. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Sonntag um 22:14 Am 16.3.2025 um 20:27 von reckoner: Fazit: Die Grenze für die Günstigerprüfung liegt mitunter bedeutend höher als viele denken. Für 2025 sind das zum Beispiel ziemlich genau 64.000 Euro. Wobei der Nutzen mit steigendem Einkommen immer kleiner wird. Aber ganz klar - bis jetzt hat es sich bei mir auch immer gelohnt. Ich fürchte viele Rentner mit Kapitalerträgen oberhalb des Pauschbetrags machen den Fehler, dass sie keine Einkommensteuererklärung abgeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Sonntag um 22:36 · bearbeitet Sonntag um 22:36 von reckoner Hallo, Zitat Wobei der Nutzen mit steigendem Einkommen immer kleiner wird. Richtig. Irgendwann geht es dann um 25% vs. 24,9%. ABER nicht vergessen: Der Soli (in diese Richtung ging auch mein "größerer Sprung"). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation gestern um 00:41 Uhr · bearbeitet gestern um 00:44 Uhr von stagflation Am 16.3.2025 um 20:27 von reckoner: Ich hab das jetzt extra mal in meinen Unterlagen nachgeschlagen: 2023 betrug mein persönlicher Grenzsteuersatz 13,77% (passt also zu der Behauptung). Und was meinst du, war die Günstigerprüfung erfolgreich? Ja war sie, und zwar sehr deutlich, ich bekomme immer ein paar Tausend Euro erstattet, und das obwohl sogar ein nennenswerter Anteil noch gar nicht versteuert ist (ausländisches Depot). Spannend. Ich habe es mit t@x nachgerechnet (zunächst ledig, religionslos): Ich setze 2.000 € Kapitalerträge an und habe das zu versteuernde Einkommen langsam erhöht. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 22.500 € wird die Günstigerprüfung empfohlen. Darüber nicht mehr. Bei 22.500 € zu versteuerndem Einkommen ergibt sich: Das ist genau das, was ich geschrieben habe und was das obige Diagramm zeigt: Durchschnittlicher Steuersatz 11,1%, Grenzsteuersatz 26,3%. Das ist das Maximum für einen ledigen Mann. Wenn man drüber liegt, bringt die Günstigerprüfung nichts. Schauen wir uns noch die Daten für ein verheiratetes Ehepaar an (religionslos): Hier setze ich 3.000 € Kapitalerträge an. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 € wird die Günstigerprüfung empfohlen. Darüber nicht mehr. Hier liegt das Maximum bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 10,8% und einem Grenzsteuersatz von 26,1%. Wie schafft man es zu einem Durchschnittssteuersatz von 13,77% und trotzdem noch genügend Luft, um weitere Kapitalerträge nach Einkommensteuer versteuern zu lassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag