Sapine vor 7 Stunden Die Frage ist, wie sich das Einkommen verteilt. In Deinen Beispielen hast Du nur relativ niedrige Kapitalerträge. Für Arbeitnehmer in Vollzeit wird da in der Regel nichts zu holen sein. Aber jetzt rechne mal für einen Rentner mit meinetwegen 2000 Euro Rente (zu 80 % besteuert) und 10.000 Euro Kapitalerträgen oberhalb des Pauschbetrags, wie man sie bei einem Altersdepot von 350.000 Euro haben kann. Ähnliches kann passieren, wenn Du Deine Arbeitszeit mit 55+ reduzierst. Möglicherweise können dich besondere Abschreibungen auch bei höherem Einkommen noch unter die Grenze drücken (Beispiel Nachzahlung in die GRV, Zahlungen bei der PKV, etc.). Entscheidend ist, ob der Durchschnittssatz für die Kapitalerträge oberhalb von 25 % liegen würde vermute ich. Wenn es nur 24,99 % wären sparst du bereits den Soli. Desto höher Dein normaler Einkommensanteil ist, desto weniger Spielraum gibt es für die Kapitalerträge. So habe ich es vom Grundsatz her verstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schlumich vor 6 Stunden Mal eine kurze Zwischenfrage: Wenn ich ohnehin schon immer alle Kapitalerträge angegeben habe, schadet es dann etwas generell immer "Günstigerprüfung" anzukreuzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chrischni vor 5 Stunden Ich glaube, das Finanzamt macht das automatisch, d.h. es sucht die für den Steuerzahler die günstigste Variante, oder bin ich einen Irrtum aufgesessen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation vor 5 Stunden · bearbeitet vor 5 Stunden von stagflation @Schlumich: Wenn man alle Kapitalerträge vollständig und korrekt angibt, schadet es nichts, die Günstigerprüfung anzukreuzen. Wie @Chrischi schreibt, wählt das Finanzamt die günstigere Variante. Das Steuerprogramm Tax empfiehlt beispielsweise, Kapitalerträge vollständig einzugeben. Das Programm rechnet dann selbständig, ob sich die Günstigerprüfung lohnt und setzt den Haken entsprechend. In bestimmten Situationen ist es nicht einfach zu entscheiden, ob sich die Günstigerprüfung lohnt. Den Grund hat @chirlu in #17 geschrieben: Am 16.3.2025 um 07:55 von chirlu: Genau genommen ist nicht der Grenzsteuersatz ausschlaggebend, sondern der Durchschnittssteuersatz über die zusätzlichen Kapitalerträge (nicht der für das gesamte Einkommen). @Sapine: ich sehe das genauso wie Du. Bei einem Arbeitnehmer, der voll im Berufsleben steht ist nicht viel zu holen. Das ist auch das, was @chirlu in #17 geschrieben hat: Am 16.3.2025 um 07:55 von chirlu: Was man aber anhand des Grenzsteuersatzes sagen kann: Wenn der regulär schon über dem Abgeltungssteuersatz liegt, lohnt sich Günstigerprüfung mit Sicherheit nicht. Und der Fall ist sehr häufig. Es gibt aber auch viele Fälle, in denen der Grenzsteuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegen kann (wie auch schon von Dir genannt). Rentner, Vorruhestand, Arbeitslosigkeit, unbezahltes Sabbatical, Privatier, unbezahlte Elternzeit, Ausbildungszeiten, Verlustjahre bei Selbständigen, usw. usw. usw. Und in diesen Jahren kann es sinnvoll sein, seine Kapitalerträge so zu steuern, dass man einen besseren Steuersatz als Abgeltungssteuer bekommt. Dazu muss man aber genau wissen, wie die Günstigerprüfung funktioniert. Man muss rechnen und für sich das Optimum suchen. Generiert man zu wenig Kapitalerträge, verschenkt man Steuerersparnisse. Generiert man zu hohe Kapitalerträge, fällt die Günstigerprüfung negativ aus. Mit meinem Beispiel in #11 wollte ich zeigen, dass es hierbei nicht um Peanuts, sondern um viele Tausend Euro gehen kann. Es lohnt sich also. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner vor 4 Stunden Hallo, Zitat Das ist genau das, was ich geschrieben habe und was das obige Diagramm zeigt: Durchschnittlicher Steuersatz 11,1%, Grenzsteuersatz 26,3%. Das ist das Maximum für einen ledigen Mann. OK. Wenn man bei der Betrachtung der Steuersätze erstmal die Kapitalerträge weglässt dann stimmt das so durchaus. Das hatte ich in # 19 aber nicht so interpretiert, vielleicht mein Fehler. Grundsatz: Liegt der Grenzsteuersatz ohne die Kapitalerträge über 25%, dann kann die Günstigerprüfung nichts bringen. Aber schon der Umkehrschluss "Grenzsteuersatz unter 25%, also lohnt sich die Günstigerprüfung" ist nicht richtig. Ebenso sind Höchstgrenzen die man immer mal wieder liest oft falsch (=zu niedrig - erst meine 64.000 sind aktuell die Obergrenze, und da ist der Soli noch nicht berücksichtigt, ich weiß spontan nicht wo da die Grenze liegt). Zitat Wie schafft man es zu einem Durchschnittssteuersatz von 13,77% und trotzdem noch genügend Luft, um weitere Kapitalerträge nach Einkommensteuer versteuern zu lassen? Wie vorhin schon angedeutet, vielleicht ein Missveständnis. Ich meine mit "persönlicher Steuersatz" das was ich am Ende laut Steuerbescheid zahlen muss. Also nach Günstigerprüfung, und natürlich mit Kapitalertragssteuer. Mein weiteres Einkommen (Lohn, Rente etc.) beträgt übrigens seit fast 20 Jahren genau Null Euro, ergo also erstmal auch 0% (Grenz)Steuersatz. Zitat Für Arbeitnehmer in Vollzeit wird da in der Regel nichts zu holen sein. Richtig. Wer sich aber - so wie ich - von der völlig unrentablen gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet hat, für den kommt genau das zum tragen was ich bei dem Thema immer sage: Die Günstigerprüfung sollte man mindestens mal durchrechnen. Neben Rentnern betrifft das auch Studenten und Kinder. Zitat Mal eine kurze Zwischenfrage: Wenn ich ohnehin schon immer alle Kapitalerträge angegeben habe, schadet es dann etwas generell immer "Günstigerprüfung" anzukreuzen? In der Regel schadet es nichts. Es gibt aber ganz besondere Fälle, etwa außersteuerliche Gründe. Soweit ich mich erinnere war auch die Solifreigrenze mal ein kritischer Punkt (mit den Kapitaleinkünften konnte man da drüber kommen, und dann kam der Soli auf das gesamte Einkommen). Hat sich aber mittlerweile erledigt, der Soli ist diesbezüglich abgeschafft. Zitat Ich glaube, das Finanzamt macht das automatisch, d.h. es sucht die für den Steuerzahler die günstigste Variante, oder bin ich einen Irrtum aufgesessen? Korrekt. Die Günstigerprüfung ist eine Prüfung, kein endgültiger Antrag. Zitat Mit meinem Beispiel in #11 wollte ich zeigen, dass es hierbei nicht um Peanuts, sondern um viele Tausend Euro geht. Es lohnt sich also. Volle Zustimmung. Seit 2009 hatte ich jedes Jahr über 2.000 Euro Erstattung, manchmal sogar über 4.000 Euro. Und wie gesagt ist da noch ein ausländisches Depot dabei, die Steuern dort muss ich indirekt immer erst noch nachzahlen. Nur mal zur Einordnung: Die Kapitaleinkünfte lagen in Summe so ungefähr im Bereich von 20.000 bis 35.000 Euro (es gibt halt gute und schlechte Jahre, ich gestalte das aber schon so, dass es einigermaßen gleichmäßig ist). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag