Caveman8 15. März Hallo zusammen, ich hatte jahrelang keine BU, da Führungskraft, psychisch aus eigener Sicht stabil und daher immer die Einstellung gehabt: „Was soll mir passieren, damit ich meinen Job nicht mehr ausführen kann?“. Seit ein paar Jahren leide ich nun an chronischen Kopfschmerzen, welche sich nun stark verschlimmern. Letztes Jahr habe ich noch eine saubere BU abschließen können (da bisher keine einzige Krankschreibung). Nun werde ich voraussichtlich 5 Monate krank sein und dann ein neues Team übernehmen. Zu diesem Zeitpunkt greift eine Nachversicherungsoption, bei der ich die BU erhöhen kann und werde. Aktuell geht es mir wirklich schlecht und ich male mir aus, wie es weitergehen könnte. In den 5 Monaten werde ich die Kopfschmerztage sicher deutlich reduzieren können. Sicher deutlich unter 50%. Damit würde ich natürlich den neuen Job antreten wollen. Angenommen ich stelle dann nach 6 Monaten fest, dass sich mein Zustand wieder verschlechtert und würde einen BU Antrag stellen. Dann wird die Versicherung sicher die Erhöhung nachträglich stornieren, mit der Begründung, dass ich zu dem Zeitpunkt bereits BU war. Währe das nach 2 Jahren im neuen Job ebenfalls noch möglich? Wie gehe ich da nun am besten vor? Ich bin für jeden Tipp und Denkanstoß sehr dankbar! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LongtermInvestor 15. März Ich denke in erster Linie könntest Du versuchen gesundheitlich wieder auf die Beine zu kommen und Dich voll darauf zu konzentrieren. Soweit es möglich ist wirklich eine Auszeit nehmen, viel in der Natur sein, Sport etc. (wenn esmöglich ist, berufliche Stressfaktoren auf 0 reduzieren, nicht erreichbar sein!) strikte Reduktion von allen externen Stimuli. Stressfaktoren offen und ehrlich hinterfragen. Gute Besserung! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 15. März · bearbeitet 15. März von stagflation @Caveman8: ich glaube, dass Du Dir das zu einfach vorstellst. Wenn Du in 6 Monaten (oder in 2 Jahren) mit dem Versicherer Kontakt aufnimmst und erklärst, dass Du wegen Kopfschmerzen nicht mehr in Deinem Beruf arbeiten kannst, wird der Versicherer nicht sofort anfangen, Geld zu überweisen. Wahrscheinlich bekommst Du einen 20-seitigen Fragebogen, den Du wahrheitsgemäß ausfüllen musst. Du musst dem Versicherer nachweisen, dass der Leistungsfall eingetreten ist. Es geht nicht darum, ob Du noch in Deinem Beruf arbeiten kannst - sondern darum, ob Du berufsunfähig im Sinne des Vertrages bist, den Du mit dem Versicherer abgeschlossen hast. "Kopfschmerzen" steht vermutlich nicht als Grund für eine Berufsunfähigkeit im Vertrag. Und selbst wenn, wird es für Dich schwierig werden nachzuweisen, dass Du Kopfschmerzen hast und dass Du deshalb nicht mehr arbeiten kannst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 15. März Am 15.3.2025 um 13:57 von stagflation: Und selbst wenn, wird es für Dich schwierig werden nachzuweisen, dass Du Kopfschmerzen hast und dass Du deshalb nicht mehr arbeiten kannst. Ja stimmt. Aber da ist bei allen Diagnosen, die schwer überprüfbar sind, so. Wie der Psyche zb an sich. Das jemand Krebs hat, dass lässt sich gut nachweisen. Eine Diagnose von MS auch. Wenn man aber wegen ständiger Kopfschmerzen nicht arbeiten kann, wird der Versicherer medizinische Gutachten und Arztberichte fordern. Immerhin wird jeder Arzt bereits vorher über das Ausschlussprinzip versucht haben zu ergründen, warum man Kopfschmerzen hat. Untersuchungen wie EEG und vieles mehr, um alles auszuschließen. Von nem Hirnschlag, über Aneuyrisma bis zu nem Gehirntumor darf und sollte nichts vorliegen. Das heißt aber trotzdem nicht, dass man dann keine Kopfschmerzen haben kann oder diagnostiziert bekommt. Über die Anamnese kann man ermitteln, auch mit Fragen zur familiären Vergangenheit, ob vielleicht Migräne vorliegt. Das ist bei mir selbst der Fall. Dann wird der Versicherer auch vielleicht sowas wie ein Kopfschmerz-Tagebuch wünschen. Wie oft, wie stark, welche Medikamente mit welcher Dosierung, welche Probleme (Geräusche, Helligkeit, usw) steigern die Migräne. Auch wegen Migräne kann man BU werden, auch wenn man diese Krankheit „nicht sehen kann“. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 15. März · bearbeitet 15. März von Caveman8 Ich habe attestierte Migräne mit und ohne Aura. Zudem chronische Spannungskopfschmerzen und derzeit Kopfschmerzen aufgrund Medikamentenübergebrauch. Migräne ist in der Familie leider stark verbreitet (Onkel, Vater, Bruder). Kopfschmerztagebuch führe ich seit 2021 mit 15 bis 30 Kopfschmerztagen pro Monat. Ich habe bereits 3 erfolglose medikamentöse Therapien durch, EEG, MRT, Schlaflabor, Chiropraktik. Alles versucht. Wirklich neu ist, dass meine Medikamente aktuell nicht mehr wirken. Daher die Angst vor einer Berufsunfähigkeit. Danke @LongtermInvestor! Das ist aktuell ganz klar Plan A. Noch bin ich guter Dinge, dass ich nach einem „Entzug“ der Medikamente und einer längeren Arbeitsunfähigkeit und Stressreduktion wieder dem Beruf gewappnet bin aber man weiß ja nie. Meine Frage ist nur, ob ich durch die Krankschreibung (wie gesagt, ich hatte mich bisher nie „getraut“ mich krankschreiben zu lassen) Probleme mit der Erhöhungsoption bekommen kann, falls es wirklich zu einem BU Antrag kommen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 15. März Wie hast Du die BU-Versicherung bekommen? Da hast Du die Beschwerden doch angeben müssen? Gab es da keinen Ausschluss? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 15. März · bearbeitet 15. März von satgar Am 15.3.2025 um 15:07 von Caveman8: Meine Frage ist nur, ob ich durch die Krankschreibung (wie gesagt, ich hatte mich bisher nie „getraut“ mich krankschreiben zu lassen) Probleme mit der Erhöhungsoption bekommen kann, falls es wirklich zu einem BU Antrag kommen wird. Da fällt mir der Blog Artikel zu ein, Abschnitt 2 https://www.finanzberatung-bierl.de/blog/nachversicherung-in-der-bu-rueckblick-2024-der-bierls/ Am 15.3.2025 um 15:18 von stagflation: Wie hast Du die BU-Versicherung bekommen? Da hast Du die Beschwerden doch angeben müssen? Gab es da keinen Ausschluss? Da die Fragestellungen der Versicherer extrem unterschiedlich sind, kann mal solches und solches Ergebnis rauskommen. Ich hatte aus meiner Ausbildungszeit bei der Debeka mit Migräne ohne Aura nen Ausschluss. Danach Anbieterwechsel zur Aachen Münchener über eine Berufsschulfreundin (bei der DVAG) mit Risikozuschlag. Und seit 5 Jahren nun bei der Alte Leipziger mit normaler Annahme. Es kann also sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem, wie die vergangenen Jahre waren und welche genauen Fragen gestellt werden. Und selbst bei identisch gestellten Fragen und Angaben kommen manchmal Versicherer A und B zu unterschiedlichen Ergebnissen, ob und zu welchen Konditionen sie annehmen wollen. Klar wäre hier aber, wie bei jedem Fall innerhalb der 10 Jahre nach Vertragsabschluss: der Versicherer wird genau die vorvertragliche Anzeigepflicht prüfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fetz 15. März · bearbeitet 15. März von Fetz @Caveman8 Was ist das für eine merkwürdige Fragestellung von Dir? Der Punkt ist: Du hast eine BUV. Du sagst sie hat eine "Nachversicherungsoption". Schau also zunächst erstmal in Deinen Vertrag ob sie mit oder ohne erneute Gesundheitsprüfung vereinbart ist. Btw: BU bist Du dann wenn im Zweifelsfall eine Begutachtung zum Ergebnis kommt das die Vertragsbedingungen dafür erfüllt sind. Es dürfte wenig Sinn machen sich dazu in einem Wertpapierforum Meinungen einzuholen. Es sei denn die zwei oder drei Profis hier äußern sich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 15. März · bearbeitet 15. März von Caveman8 Am 15.3.2025 um 15:18 von stagflation: Wie hast Du die BU-Versicherung bekommen? Da hast Du die Beschwerden doch angeben müssen? Gab es da keinen Ausschluss? Über eine Sonderaktion der HDI. Das waren alle Fragen: @Fetz: Die Nachversicherungsoption ist ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ansonsten würde ich natürlich keine Erhöhung durchbekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fetz 15. März · bearbeitet 15. März von Fetz Am 15.3.2025 um 08:52 von Caveman8: Dann wird die Versicherung sicher die Erhöhung nachträglich stornieren Am 15.3.2025 um 15:36 von Caveman8: Die Nachversicherungsoption ist ohne erneute Gesundheitsprüfung Auf welcher Grundlage soll die Versicherung denn dann Zitat sicher stornieren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 15. März · bearbeitet 15. März von Caveman8 Am 15.3.2025 um 15:40 von Fetz: Auf welcher Grundlage? Aufgrund dieses Absatzes: „Die Nachversicherung ist nicht möglich…:“ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 15. März · bearbeitet 15. März von satgar Der Fall ist kompliziert, das wird wirklich nur ein Profi beantworten können. Am Beispiel der Alte Leipziger kann man deine Fragestellung auch nachvollziehen. Einmal im Kontext, wann man als BU gilt (dort wird auch rückwirkende Datierung genannt) und den Regeln, die für Nachversicherung gelten. Du könntest also sehr gut recht damit haben, dass der Versicherer die Nachversicherung storniert, wenn zum Zeitpunkt der Optionsausübung bereits der Leistungsfall eingetreten war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fetz 15. März · bearbeitet 15. März von Fetz Wenn ich Dich richtig verstehe ist zum Zeitpunkt der Erhöhung weder eine BU gegeben (Satz 1) noch hast Du die BU bis dahin irgendwann bezogen (Satz 2). Und Satz drei dürfte entfallen wenn Du nach der Erhöhung wie von Dir geplant wieder arbeitest. Aber: Frag einen Fachmann, ich bin keiner. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 15. März · bearbeitet 15. März von Caveman8 Genau die oftmals genutzte Formulierung mit den 6 Monaten macht mir etwas Sorgen. Ich werde dann zum Zeitpunkt der Erhöhung (welches auch der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeit ist) etwa 5 Monate krankgeschrieben worden sein. Vielleicht ist es daher klüger, bereits nach 4 Monaten wieder zurück zu kommen um weiter von der 6 Monatsgrenze entfernt zu sein und zum Zeitpunkt der Option nicht AU zu sein. *Meinen Vermittler werde ich in jedem Fall kontaktieren (ist aber derzeit im Vaterurlaub). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fetz 15. März Du bist nicht automatisch nach 6 Monaten BU, sondern KÖNNTEST bei 6-monatiger Krankschreibung BU-Leistungen von der Versicherung beantragen. Mwn kann man auch 1 Jahr oder länger erkrankt sein. Die BUV interessiert das erst wenn Du was von ihr willst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hermann 15. März · bearbeitet 15. März von Hermann Ob dein Arbeitgeber deine Krankheitstage an die Versicherung übermittelt, kann ich nicht abschätzen. Auch ist ein Auszug deiner Abrechnungsdaten bei deiner Krankenversicherung möglich. Wenn du die Doctores immer privat bezahlt und nie eingereicht hast, wird die Versicherung keine Kenntnis davon erlangen. Obs bei der Bewertung für die BU hilft oder nicht, weiß ich nicht aber mit diesem Krankheitsbild bekommst du einen GdB. Dazu am besten einem Neurologen der auch Gutachter ist konsultieren. Es gibt Formblätter für ein Migränetagebuch/Kalender von der deutschen Kopfschmerzgesellschaft Vermutlich wirst du sowas oder etwas Vergleichbares für eine Zeit führen müsen. Wenn die eine Behörde (Versorgungsamt) es dir in Form eines Grads der Behinderung attestiert werden sich andere Gutachter (hoffentlich) schwertun dir was ganz anderes zu attestieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fetz 15. März · bearbeitet 15. März von Fetz Si tacuisses. Was für ein Unsinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cando 15. März · bearbeitet 15. März von Cando Am 15.3.2025 um 16:05 von Caveman8: Vielleicht ist es daher klüger, bereits nach 4 Monaten wieder zurück zu kommen um weiter von der 6 Monatsgrenze entfernt zu sein und zum Zeitpunkt der Option nicht AU zu sein (…) Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber weiter oben hast Du geschrieben, dass Gesundwerden für Dich „ganz klar Plan A“ sei. Diese Aussage und auch Deine grundsätzliche Fragestellung passen für mich damit nicht zusammen. Überhaupt schon zu Beginn einer AU zu spekulieren, dass Du in 5 Monaten wieder anfangen und ein neues Team übernehmen möchtest, klingt für mich, als würdest Du gerade grundlegend die falschen Prioritäten setzen. Wieso konzentrierst Du Dich nicht erstmal auf Deine Gesundheit bevor Du über die Schritte 3 bis 47 nachdenkst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fetz 15. März · bearbeitet 15. März von Fetz Es gibt Therapien, die eine gewisse Zeit benötigen und eine sehr hohe Erfolgsaussicht haben. Ich denke darauf baut der TO, und das ist sein gutes Recht. (Das die ursprüngliche Fragestellung imho unsinnig gestellt ist, ist ein anderer Punkt) My50c Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 16. März · bearbeitet 16. März von Caveman8 Am 15.3.2025 um 21:54 von Cando: Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber weiter oben hast Du geschrieben, dass Gesundwerden für Dich „ganz klar Plan A“ sei. Diese Aussage und auch Deine grundsätzliche Fragestellung passen für mich damit nicht zusammen. Überhaupt schon zu Beginn einer AU zu spekulieren, dass Du in 5 Monaten wieder anfangen und ein neues Team übernehmen möchtest, klingt für mich, als würdest Du gerade grundlegend die falschen Prioritäten setzen. Wieso konzentrierst Du Dich nicht erstmal auf Deine Gesundheit bevor Du über die Schritte 3 bis 47 nachdenkst? Ich bin (leider) bei einem Arbeitgeber, bei dem ich mich normalerweise nicht einfach krank melden kann ohne auf Dauer meinen Job zu gefährden. Da gerade eine Jobrotation endet, habe ich derzeit eben genau diese 5 Monate Zeit ohne großartige Konsequenzen fürchten zu müssen. Die Zeit werde ich so schnell nicht wieder bekommen. Meine derzeit intensiven Kopfschmerzen folgen mutmaßlich von einer Corona Infektion aus 2021, denn davor hatte ich maximal 1x monatlich Migräne. Die Infektion war ein Arbeitsunfall aber leider hatte ich damals weder einen PCR Test gemacht (meine Frau und Sohn schon), noch habe ich mich krankschreiben lassen. Dadurch habe ich keine Leistungen der BG und auch aus der Unfallversicherung bekommen können. Alleine dabei geht es sicher um sechsstellige Summen. Diesen Fehler möchte ich nicht wiederholen. Ich habe nur diese 5 Monate zur Genesung und werde sie auch bestmöglich nutzen. Würde ich nun wissen, dass ich dadurch Probleme bei einem späteren BU Antrag bekommen könnte und das bei 4 Monate AU nicht der Fall wäre, würde ich wohl früher wieder einen Einstieg versuchen. Die Angst am Ende ohne Job dazustehen oder eben nur 2k statt 3k BU zu bekommen sind für die Genesung sicher nicht förderlich. Leider scheint auch viel psychisch ausgelöst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 16. März · bearbeitet 16. März von satgar Am 16.3.2025 um 07:00 von Caveman8: Die Angst am Ende ohne Job dazustehen oder eben nur 2k statt 3k BU zu bekommen sind für die Genesung sicher nicht förderlich. Leider scheint auch viel psychisch ausgelöst. Ich kann dich auch absolut verstehen und finde die Fragestellung keinesfalls unsinnig. Zu schauen, dass ein evtl absehbarer Leistungsfall, den es geben könnte, noch mit einer höchstmöglichen BU Versicherungssumme durch Nachversicherung zu steigern, ist genau das, was jeder rational denkende Mensch auch versuchen würde und probieren wird. Da hab ich absolutes Verständnis für. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LongtermInvestor 16. März Am 16.3.2025 um 07:00 von Caveman8: Meine derzeit intensiven Kopfschmerzen folgen mutmaßlich von einer Corona Infektion aus 2021, denn davor hatte ich maximal 1x monatlich Migräne. Die Infektion war ein Arbeitsunfall aber leider hatte ich damals weder einen PCR Test gemacht (meine Frau und Sohn schon), noch habe ich mich krankschreiben lassen. Dadurch habe ich keine Leistungen der BG und auch aus der Unfallversicherung bekommen können. Alleine dabei geht es sicher um sechsstellige Summen. Wie muss man sich diesen Arbeitsunfall vorstellen, was genau wurde dazu im Betrieb dokumentiert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 16. März · bearbeitet 16. März von Caveman8 Am 16.3.2025 um 07:56 von LongtermInvestor: Wie muss man sich diesen Arbeitsunfall vorstellen, was genau wurde dazu im Betrieb dokumentiert? Ich habe einen kompletten Tag mit 6 Personen in einem Raum gearbeitet, die später alle Corona positiv waren. Eine der Personen hatte am besagten Tag bereits Symptome. Ich habe den Arbeitsunfall unter Angaben von Zeugen bei der BG eingereicht (Kopie bei mir und Personalabteilung). Die hat den Fall aber „ruhend“ gelegt, da die Zeugen sich nicht äußerten und ich keinem PCR Ergebnis liefern konnte. Auf meinen Wunsch würde die BG den Antrag auch final ablehnen, damit ich rechtlich dagegen vorgehen kann. Ich sehe nur leider keine Chance. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LongtermInvestor 16. März Am 16.3.2025 um 07:59 von Caveman8: Auf meinen Wunsch würde die BG den Antrag auch final ablehnen, damit ich rechtlich dagegen wehren kann. Ich sehe nur leider keine Chance. Dann hast Du zumindest für einen worst case noch einen Angriffspunkt. Das ist aber keine Frage für hier, sondern muss dann mit einem Fachanwalt geklärt werden. Konzentrier dich auf deine Genesung. Wie würdest du denn dein Fitnesslevel und Ernährungsverhalten einschätzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cando 16. März · bearbeitet 16. März von Cando Am 16.3.2025 um 08:06 von LongtermInvestor: Dann hast Du zumindest für einen worst case noch einen Angriffspunkt. Das ist aber keine Frage für hier, sondern muss dann mit einem Fachanwalt geklärt werden. Konzentrier dich auf deine Genesung. Wie würdest du denn dein Fitnesslevel und Ernährungsverhalten einschätzen? Wenn es keinen Nachweis durch einen Test gibt und auch die Zeugen nichts beitragen können/wollen, sehe ich nicht, was ein Anwalt da noch tun könnte. Die Krux liegt in der Regel darin, dass man eine Infektion außerhalb der Arbeit nachweislich ausschließt. Als Nächstes wäre dann auch noch nachzuweisen, dass die Langzeitfolgen von eben dieser COVID-Infektion stammen und nicht aus einer anderen. @Caveman8: wie kommen denn die sechsstelligen Beträge zustande, von denen Du schreibst? Sprechen wir da über die 5 Monate AU, die prognostisch anstehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag