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Allesverwerter

Bankgeheimnis -Konsequenzen ?

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Allesverwerter

Es gibt ja in Deutschland das "Bankgeheimnis". Welche Konsequenzen hat es für die Bank, wenn sie dagegen verstößt?

 

Nach einer google-Recherche komme ich zu dem Schluss, dass es eigentlich keinen Wert für den Kunden hat...

 

Hat jemand andere Infos? Danke.

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Ramstein

Hast du "Bankgeheimnis Verstoss" gegoogelt? Dann solltest du Bescheid wissen.

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Allesverwerter

Danke, ich hatte nicht substantiviert...

 

Strafrechtliche Folgen 

Die unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten kann nach § 43 BDSG mit Strafe bedroht sein

 

Eine Bank ist aber eine juristische Person, gegen wen richtet sich dann die Strafe?

 

 

Zivilrechtliche Folgen 

Haftung auf Schadenersatz nach § 280 Absatz 1 BGB, wenn Verschulden vorliegt

 

Wie bemisst sich ein Schaden? Denn der ist ja eher immateriell.

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gurkentruppe

Wenn die Bank gegen eine Vertraulichkeitspflicht verstößt, muss sie ggf. Schadensersatz leisten, sofern daraus ein Schaden entstanden ist, vgl. den Fall Kirch gegen Deutsche Bank.

Ergänzung: Immaterielle Schäden werden im deutschen Recht sowieso nicht (oder nur in Ausnahmefällen , z.B. Schmerzensgeld) ersetzt.

 

Und zum Strafrecht: Strafbar ist dann eben der jeweilige Bankmitarbeiter, sofern er eine Straftat begangen hat.

Und Aufsichtsrecht: Man kann das ja auch der BaFin melden.

Und nochmal Ergänzung: Wenn auch Datenschutz-Verstoß vorliegt, kommt auch Schadensersatz aufgrund Europarecht ( DSGVO) in Betracht, der umfasst auch den immateriellen Schaden.

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Allesverwerter
vor 5 Minuten von gurkentruppe:

Ergänzung: Immaterielle Schäden werden im deutschen Recht sowieso nicht (oder nur in Ausnahmefällen , z.B. Schmerzensgeld) ersetzt.

....

Und zum Strafrecht: Strafbar ist dann eben der jeweilige Bankmitarbeiter, sofern er eine Straftat begangen hat.

Und Aufsichtsrecht: Man kann das ja auch der BaFin melden.

Das bestätigt ja eher meine Eingangsthese... - es hat für den Kunden keinen echten "Wert".

 

Es ist kein individueller Verstoß, sondern die Banksysteme haben versagt/falsch programmiert. Betrifft auch mehrere Kunden.

 

BaFin: zahnloser Tiger, die Meldung die zu 80% versandet macht ja nur noch mehr Aufwand für den Kunden.

 

 

 

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Allesverwerter
vor 17 Minuten von gurkentruppe:

Und nochmal Ergänzung: Wenn auch Datenschutz-Verstoß vorliegt, kommt auch Schadensersatz aufgrund Europarecht ( DSGVO) in Betracht, der umfasst auch den immateriellen Schaden.

Danke für den Hinweis Verletzung Bankgeheimnis sind ja immer "Daten" - das ist ein Ansatz mit dem ich mich nochmal an die Bank wende, die sich bislang noch gar nicht geäußert hat.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 1 Stunde von Allesverwerter:

komme ich zu dem Schluss, dass es eigentlich keinen Wert für den Kunden hat...

 

Natürlich hat es einen Wert. Weil es im Normalfall funktioniert. Gehe mal zu Deiner Bank, und versuche ohne Vollmacht oder gerichtlichen Beschluss etwas über die finanziellen Verhältnisse Deiner Familienmitglieder oder Deines Nachbarn herauszufinden. Da wirst Du auf Granit stoßen.

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Ramstein
vor 51 Minuten von Allesverwerter:

Das bestätigt ja eher meine Eingangsthese... - es hat für den Kunden keinen echten "Wert".

Für dich ist also Strafverfolgung eines Sünders wertvoll, Schadensersatzzahlungen an dich habe aber keinen Wert

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter

 

vor 5 Minuten von Ramstein:

Für dich ist also Strafverfolgung eines Sünders wertvoll, Schadensersatzzahlungen an dich habe aber keinen Wert

Als ich das geschrieben hatte, stand der Beitrag "Schadensersatz aufgrund Europarecht ( DSGVO) kommt in Betracht" noch nicht da und

"Immaterielle Schäden werden im deutschen Recht sowieso nicht (oder nur in Ausnahmefällen , z.B. Schmerzensgeld) ersetzt" im Raum.

Und die DSGVO-Regelungen sind auch eher neu.

 

Wenn ich Schadensersatzzahlungen aufgrund der Immaterialität nicht erziele - wo ist da der Wert?

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 1 Stunde von Allesverwerter:

Das bestätigt ja eher meine Eingangsthese... - es hat für den Kunden keinen echten "Wert".

Kein Strafgesetz hat für das Opfer einen echten Wert.

Oder meinst Du, das Mordopfer freut sich, wenn der Täter bestraft wird?

 

Strafgesetze haben einen Wert für Leute, die noch nicht Opfer geworden sind, eben weil es Strafgesetze gibt.

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Allesverwerter
vor 4 Minuten von Schwachzocker:

Strafgesetze haben einen Wert für Leute, die noch nicht Opfer geworden sind, eben weil es Strafgesetze gibt.

Verstöße gegen das Bankgeheimnis werden strafrechtlich nicht sanktioniert.

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 8 Minuten von Allesverwerter:

Verstöße gegen das Bankgeheimnis werden strafrechtlich nicht sanktioniert.

Dann eben Bußgeld.

vor 52 Minuten von Allesverwerter:

Wenn ich Schadensersatzzahlungen aufgrund der Immaterialität nicht erziele - wo ist da der Wert?

Es dient der Allgemeinheit. Die angedrohten Sanktionen sollen abschreckend wirken, so dass die Tat möglichst gar nicht erst begangen wird. Und genau da ist der Wert, auch für Dich.

Wo ist denn Dein Problem, wenn Dir kein Schaden entstanden ist?

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Allesverwerter
vor 52 Minuten von Schwachzocker:

Wo ist denn Dein Problem, wenn Dir kein Schaden entstanden ist?

Es ist schon ein "Schaden" entstanden, nur der ist halt immateriell bzw. der zeitliche Aufwand, das Problem erstmal festzustellen und dann der Bank darzulegen auch nicht nachweisbar.

Am meisten nervt mich aktuell, dass die Bank sich nicht gemeldet hat.

 

Aber der Hinweis von von gurkentruppe zur DSGVO war schon sinnvoll.

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Schwachzocker
vor 8 Minuten von Allesverwerter:

Es ist schon ein "Schaden" entstanden, nur der ist halt immateriell bzw. der zeitliche Aufwand, das Problem erstmal festzustellen und dann der Bank darzulegen auch nicht nachweisbar.

Zeitlicher Aufwand ist aber ein materieller Schaden.

 

vor 9 Minuten von Allesverwerter:

...das Problem erstmal festzustellen und dann der Bank darzulegen auch nicht nachweisbar.

Ich verstehe überhaupt nicht, was Du da machst. Du erwartest doch nicht ernsthaft, dass die sich für Deine Darlegungen interessieren, geschweige denn Dir irgendetwas zahlen?

Erstatte Anzeige oder lasse es. Oder schreibe noch weitere zwei Jahre Briefe.

 

Was willst Du von denen?

 

 

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oktavian
vor 32 Minuten von Allesverwerter:

Es ist schon ein "Schaden" entstanden, nur der ist halt immateriell bzw. der zeitliche Aufwand, das Problem erstmal festzustellen und dann der Bank darzulegen auch nicht nachweisbar.

Am meisten nervt mich aktuell, dass die Bank sich nicht gemeldet hat.

wie liegt denn dein Fall so im Vergleich zu scalable? Da könntest du mal schauen, wie viel man da so bekam.

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LongtermInvestor

Was soll man auf so eine unspezifische Frage den nun antworten? Ein paar mehr Infos sollen es dann schon sein...

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Allesverwerter
· bearbeitet von Allesverwerter
vor 32 Minuten von LongtermInvestor:

Was soll man auf so eine unspezifische Frage den nun antworten? Ein paar mehr Infos sollen es dann schon sein...

Das kann ich verstehen, ich will die Bank nicht in einem öffentlichen Forum bloßstellen... - vielleicht schließen sie ja gerade schon den Bug.

vor 1 Stunde von Schwachzocker:

Zeitlicher Aufwand ist aber ein materieller Schaden.

 

Ich verstehe überhaupt nicht, was Du da machst. Du erwartest doch nicht ernsthaft, dass die sich für Deine Darlegungen interessieren, geschweige denn Dir irgendetwas zahlen?

Erstatte Anzeige oder lasse es. Oder schreibe noch weitere zwei Jahre Briefe.

 

Was willst Du von denen?

Danke für den Input, ich sollte das für mich erstmal klären ;-)

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LongtermInvestor
· bearbeitet von LongtermInvestor
vor 52 Minuten von Allesverwerter:

vielleicht schließen sie ja gerade schon den Bug.

Es geht nicht um das veröffentlichen eines bestimmten Namens, sondern um eine Schilderung des schematischen, eventuell haftungsbegründenden Sachverhalts.

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gurkentruppe
vor 3 Stunden von Schwachzocker:

Zeitlicher Aufwand ist aber ein materieller Schaden.

Nein, ein materieller Schaden ist wenn man weniger Geld hat als vor dem Ereignis. Zeitverschwendung ist kein materieller (Vermögens-) schaden. 

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