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Trippeltrappel

Vermögen und Pflegeheim

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Trippeltrappel
vor 1 Minute von chirlu:

 

Man könnte den Zuschuss zu geförderten Pflegezusatzversicherungen erhöhen. Der liegt seit Einführung unverändert bei 5 Euro im Monat.

Ich habe mich vor vielen Jahren nach Lesen von diversen Testberichten für einen ungeförderten Vertrag entschieden. Warum, weiß ich heute aber nicht mehr.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 8 Minuten von chirlu:

Man könnte den Zuschuss zu geförderten Pflegezusatzversicherungen erhöhen. Der liegt seit Einführung unverändert bei 5 Euro im Monat.

Man könnte vieles tun .... wenn man möchte dass die Leute erstmal ihre eventuelle Pflegebedürftigkeit absichern bevor sie ihr verbleibendes Restvermögen auf Kreuzfahrten oder durch Geschenke verprassen :)

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oktavian
vor 5 Minuten von Synthomesc:

Man sollte die Moralkeule nicht zu weit schwingen, zumal wir gar nix über die Menschen wissen!

Wenn die das nicht mit Geld bezahlen, was mir mit staatlicher Gewalt genommen wird ohne meine Zustimmung, habe ich kein Problem. Ich habe auch nichts gegen Flüchtlinge unbegrenzt aufnehmen oder sogar weltweit hierher einfliegen, aber bin dafür, dass auch rein die Befürworter für diese haften mit ihrem Geld. Wenn ich nur OPM (other people's money) raus haue, bin ich auch gerne ein selbstloser Samariter.

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Nostradamus
vor 2 Stunden von chirlu:

Da muss der Staat doch eingreifen und ihnen die Reisen per Sozialhilfe bezahlen, damit sie nicht auch noch die 100000 Euro antasten müssen, oder etwa nicht?

Oder bei dem Erben des Münchner Hauses, der das Haus aufgrund der Erbschaftssteuer nicht halten kann. Da muss Vater Staat eingreifen.

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chirlu
vor 6 Minuten von Trippeltrappel:

Ich habe mich vor vielen Jahren nach Lesen von diversen Testberichten für einen ungeförderten Vertrag entschieden. Warum, weiß ich heute aber nicht mehr.

 

Vermutung: Es wurde damals befürchtet, dass sich in den geförderten Tarifen („Pflege-Bahr“), durch den mit der Förderung verbundenen Kontrahierungszwang, schlechte Risiken sammeln und sie daher teurer werden als ungeförderte Tarife. Das hat sich bisher aber nicht bestätigt. Alternativ könnte es auch sein, dass dir z.B. die Staffelungen in deinem Tarif besser zugesagt haben als die (teilweise vorgegebenen) Staffelungen in geförderten Tarifen.

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Sapine
vor 2 Stunden von Glory_Days:

Für dich zum damaligen Zeitpunkt von der Prämie her schlichtweg nicht leistbar, oder einfach nur subjektiv zu teuer?

Zwei haben komplett abgelehnt und einer hatte denke ich 200 % Aufschlag. Da habe ich lieber selbst angespart als über die Versicherung. 

vor einer Stunde von Nachdenklich:

Da wir damals noch jung waren, fielen die Kosten nicht wirklich ins Gewicht.

Jung und gesund, dann ist es absolut sinnvoll. 

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Glory_Days
vor einer Stunde von Sapine:

Zwei haben komplett abgelehnt und einer hatte denke ich 200 % Aufschlag. Da habe ich lieber selbst angespart als über die Versicherung.

Kann ich gut nachvollziehen. Du hast dich auf jeden Fall frühzeitig mit dem Thema auseinandergesetzt. Dafür gibt es von mir einen Daumen :thumbsup:

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

Disclaimer: Habe nur den ersten Post gelesen, hier meine 2 cents:

vor 18 Stunden von Trippeltrappel:

Müssen die Großeltern rückwirkend für 10 Jahre alle Geburtstagsgeschenke, Zuschüsse zum Führerschein oder sonst was belegen und kann das zurückgeholt werden?

Gelegenheitsgeschenke sind immer ausgenommen, wenn sie "ueblich" sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG). Das bedeutet, 50 Euro zum Geburtstag sind sicher ok, der Umschlag mit 20.000 Euro oder der Porsche 911 definitiv nicht. Alles dazwischen ist dann Auslegungssache und wird notfalls vor Gericht entschieden.

vor 18 Stunden von Trippeltrappel:

Wie lassen sie den Kindern/Enkeln Geld im Sinne eines vorgezogenen Erbes zukommen, ohne Gefahr zu laufen, vom Sozialamt zur Rückforderung aufgefordert zu werden?

Sie schenken es ihnen und leben dann noch 10 Jahre ohne Sozialamt. Dann ist die Schenkung durch.

 

Aber: Geschenkt ist geschenkt. Wenn die Kinder/Enkel die 100.000 Euro geschenkten Ersparnisse dann in einer Woche dafuer verwenden, World of Warcraft-Sammelitems zu kaufen, koennen die Grosseltern nichts dagegen tun. Wenn die Grosseltern dann wirklich ins (das billigste) Pflegeheim muessen, haben sie auch keinen Anspruch, dass die Kinder sie jemals besuchen oder ihnen auch nur 5 Euro Taschengeld fuer zB den Kauf einer Tafel Schokolade abgeben.

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oktavian
vor 3 Minuten von slowandsteady:

Wenn die Grosseltern dann wirklich ins (das billigste) Pflegeheim muessen, haben sie auch keinen Anspruch, dass die Kinder sie jemals besuchen oder ihnen auch nur 5 Euro Taschengeld fuer zB den Kauf einer Tafel Schokolade abgeben

In Deutschland gibt es so eine Pflicht der Kinder nicht. In China sieht das anders aus.

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CorMaguire
vor 13 Minuten von slowandsteady:

...Aber: Geschenkt ist geschenkt. Wenn die Kinder/Enkel die 100.000 Euro geschenkten Ersparnisse dann in einer Woche dafuer verwenden, World of Warcraft-Sammelitems zu kaufen, koennen die Grosseltern nichts dagegen tun. ....

Sie könnten von vornherein mit Auflagen schenken.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 10 Minuten von CorMaguire:

Sie könnten von vornherein mit Auflagen schenken.

Was soll die Auflage sein?

- "Beschenkter muss den Schenker unterstützen, wenn finanzielle Probleme"? -> das Sozialamt kann das Geld zurückfordern

- "Darf nicht für XY verwendet werden"? -> dann kann ich es immer für noch Z konsumieren

- "muss in Immo/Depot investiert bleiben"? -> dann investiere ich halt das geschenkte Geld und verlebe mein eigenes, muss dann ja nicht mehr sparen...

- "Besuchspflicht"? -> sittenwidrig (zumindest beim Testament: OLG zur Testierfreiheit: Besuchspflicht sittenwidrig, würde daher vermuten, dass dies auch bei einer Schenkung so sein dürfte.)

Wasserdicht bekommt man das nicht. Man kann nicht sein Vermögen schützen, wenn man es verschenkt hat, denn dann ist es nun mal nicht mehr das eigene Vermögen.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 41 Minuten von slowandsteady:

Was soll die Auflage sein?

- "Beschenkter muss den Schenker unterstützen, wenn finanzielle Probleme"? -> das Sozialamt kann das Geld zurückfordern

....

Die Schenkung zurückfordern darf der Schenker bei Verarmung sowieso --> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html Wie oben schon geschrieben ist das nur ein Service des Sozialamts.

Sonst muss man sich halt schlau machen man will und was zulässig ist. Gibts Leute die verdienen Geld mit sowas. :)

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franko
vor 2 Stunden von slowandsteady:

Gelegenheitsgeschenke sind immer ausgenommen, wenn sie "ueblich" sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG). Das bedeutet, 50 Euro zum Geburtstag sind sicher ok, der Umschlag mit 20.000 Euro oder der Porsche 911 definitiv nicht. Alles dazwischen ist dann Auslegungssache und wird notfalls vor Gericht entschieden.

Letzten Endes ist das hier ähnlich. Allerdings geht es nicht um die Erbschaftsteuer, sondern um die Möglichkeit zur Rückforderung. Dafür wäre nicht das ErbStG, sondern § 534 BGB einschlägig.

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oktavian
vor 56 Minuten von franko:

Dafür wäre nicht das ErbStG, sondern § 534 BGB einschlägig.

Genau und die Summen sind nicht in Stein gemeißelt, sondern hängen vom Vermögen des Schenkers ab. Denn so gleich ist man vor dem Gesetz in Deutschland nicht, wie manche glauben. Der 911er kann durchaus ein Anstandsgeschenk sein in den entsprechenden Kreisen, aber nicht in diesem Fall mit 100k Ersparnissen.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 28 Minuten von oktavian:

Genau und die Summen sind nicht in Stein gemeißelt, sondern hängen vom Vermögen des Schenkers ab. Denn so gleich ist man vor dem Gesetz in Deutschland nicht, wie manche glauben. Der 911er kann durchaus ein Anstandsgeschenk sein in den entsprechenden Kreisen, aber nicht in diesem Fall mit 100k Ersparnissen.

Doch genau weil die Summen nicht in Stein gemeißelt sind ist man gleich vor dem Gesetz ...  so ähnlich wie auch Tagessätze vom Einkommen abhängen :)

Sonst wären Geldstrafen ja nur ein Problem für Arme....

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oktavian
vor einer Stunde von CorMaguire:

Sonst wären Geldstrafen ja nur ein Problem für Arme....

Ist doch auch so...

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CorMaguire
vor 39 Minuten von oktavian:

Ist doch auch so...

Ja sind leider noch nicht alle Geldstrafen einkommensabhängig ... andere Länder sind da weiter. :)

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