Trippeltrappel vor 19 Stunden vor 1 Minute von chirlu: Man könnte den Zuschuss zu geförderten Pflegezusatzversicherungen erhöhen. Der liegt seit Einführung unverändert bei 5 Euro im Monat. Ich habe mich vor vielen Jahren nach Lesen von diversen Testberichten für einen ungeförderten Vertrag entschieden. Warum, weiß ich heute aber nicht mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire vor 19 Stunden · bearbeitet vor 19 Stunden von CorMaguire vor 8 Minuten von chirlu: Man könnte den Zuschuss zu geförderten Pflegezusatzversicherungen erhöhen. Der liegt seit Einführung unverändert bei 5 Euro im Monat. Man könnte vieles tun .... wenn man möchte dass die Leute erstmal ihre eventuelle Pflegebedürftigkeit absichern bevor sie ihr verbleibendes Restvermögen auf Kreuzfahrten oder durch Geschenke verprassen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian vor 19 Stunden vor 5 Minuten von Synthomesc: Man sollte die Moralkeule nicht zu weit schwingen, zumal wir gar nix über die Menschen wissen! Wenn die das nicht mit Geld bezahlen, was mir mit staatlicher Gewalt genommen wird ohne meine Zustimmung, habe ich kein Problem. Ich habe auch nichts gegen Flüchtlinge unbegrenzt aufnehmen oder sogar weltweit hierher einfliegen, aber bin dafür, dass auch rein die Befürworter für diese haften mit ihrem Geld. Wenn ich nur OPM (other people's money) raus haue, bin ich auch gerne ein selbstloser Samariter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus vor 19 Stunden vor 2 Stunden von chirlu: Da muss der Staat doch eingreifen und ihnen die Reisen per Sozialhilfe bezahlen, damit sie nicht auch noch die 100000 Euro antasten müssen, oder etwa nicht? Oder bei dem Erben des Münchner Hauses, der das Haus aufgrund der Erbschaftssteuer nicht halten kann. Da muss Vater Staat eingreifen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 19 Stunden vor 6 Minuten von Trippeltrappel: Ich habe mich vor vielen Jahren nach Lesen von diversen Testberichten für einen ungeförderten Vertrag entschieden. Warum, weiß ich heute aber nicht mehr. Vermutung: Es wurde damals befürchtet, dass sich in den geförderten Tarifen („Pflege-Bahr“), durch den mit der Förderung verbundenen Kontrahierungszwang, schlechte Risiken sammeln und sie daher teurer werden als ungeförderte Tarife. Das hat sich bisher aber nicht bestätigt. Alternativ könnte es auch sein, dass dir z.B. die Staffelungen in deinem Tarif besser zugesagt haben als die (teilweise vorgegebenen) Staffelungen in geförderten Tarifen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine vor 18 Stunden vor 2 Stunden von Glory_Days: Für dich zum damaligen Zeitpunkt von der Prämie her schlichtweg nicht leistbar, oder einfach nur subjektiv zu teuer? Zwei haben komplett abgelehnt und einer hatte denke ich 200 % Aufschlag. Da habe ich lieber selbst angespart als über die Versicherung. vor einer Stunde von Nachdenklich: Da wir damals noch jung waren, fielen die Kosten nicht wirklich ins Gewicht. Jung und gesund, dann ist es absolut sinnvoll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days vor 17 Stunden vor einer Stunde von Sapine: Zwei haben komplett abgelehnt und einer hatte denke ich 200 % Aufschlag. Da habe ich lieber selbst angespart als über die Versicherung. Kann ich gut nachvollziehen. Du hast dich auf jeden Fall frühzeitig mit dem Thema auseinandergesetzt. Dafür gibt es von mir einen Daumen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady vor 6 Stunden · bearbeitet vor 6 Stunden von slowandsteady Disclaimer: Habe nur den ersten Post gelesen, hier meine 2 cents: vor 18 Stunden von Trippeltrappel: Müssen die Großeltern rückwirkend für 10 Jahre alle Geburtstagsgeschenke, Zuschüsse zum Führerschein oder sonst was belegen und kann das zurückgeholt werden? Gelegenheitsgeschenke sind immer ausgenommen, wenn sie "ueblich" sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG). Das bedeutet, 50 Euro zum Geburtstag sind sicher ok, der Umschlag mit 20.000 Euro oder der Porsche 911 definitiv nicht. Alles dazwischen ist dann Auslegungssache und wird notfalls vor Gericht entschieden. vor 18 Stunden von Trippeltrappel: Wie lassen sie den Kindern/Enkeln Geld im Sinne eines vorgezogenen Erbes zukommen, ohne Gefahr zu laufen, vom Sozialamt zur Rückforderung aufgefordert zu werden? Sie schenken es ihnen und leben dann noch 10 Jahre ohne Sozialamt. Dann ist die Schenkung durch. Aber: Geschenkt ist geschenkt. Wenn die Kinder/Enkel die 100.000 Euro geschenkten Ersparnisse dann in einer Woche dafuer verwenden, World of Warcraft-Sammelitems zu kaufen, koennen die Grosseltern nichts dagegen tun. Wenn die Grosseltern dann wirklich ins (das billigste) Pflegeheim muessen, haben sie auch keinen Anspruch, dass die Kinder sie jemals besuchen oder ihnen auch nur 5 Euro Taschengeld fuer zB den Kauf einer Tafel Schokolade abgeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian vor 6 Stunden vor 3 Minuten von slowandsteady: Wenn die Grosseltern dann wirklich ins (das billigste) Pflegeheim muessen, haben sie auch keinen Anspruch, dass die Kinder sie jemals besuchen oder ihnen auch nur 5 Euro Taschengeld fuer zB den Kauf einer Tafel Schokolade abgeben In Deutschland gibt es so eine Pflicht der Kinder nicht. In China sieht das anders aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire vor 6 Stunden vor 13 Minuten von slowandsteady: ...Aber: Geschenkt ist geschenkt. Wenn die Kinder/Enkel die 100.000 Euro geschenkten Ersparnisse dann in einer Woche dafuer verwenden, World of Warcraft-Sammelitems zu kaufen, koennen die Grosseltern nichts dagegen tun. .... Sie könnten von vornherein mit Auflagen schenken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady vor 6 Stunden · bearbeitet vor 5 Stunden von slowandsteady vor 10 Minuten von CorMaguire: Sie könnten von vornherein mit Auflagen schenken. Was soll die Auflage sein? - "Beschenkter muss den Schenker unterstützen, wenn finanzielle Probleme"? -> das Sozialamt kann das Geld zurückfordern - "Darf nicht für XY verwendet werden"? -> dann kann ich es immer für noch Z konsumieren - "muss in Immo/Depot investiert bleiben"? -> dann investiere ich halt das geschenkte Geld und verlebe mein eigenes, muss dann ja nicht mehr sparen... - "Besuchspflicht"? -> sittenwidrig (zumindest beim Testament: OLG zur Testierfreiheit: Besuchspflicht sittenwidrig, würde daher vermuten, dass dies auch bei einer Schenkung so sein dürfte.) Wasserdicht bekommt man das nicht. Man kann nicht sein Vermögen schützen, wenn man es verschenkt hat, denn dann ist es nun mal nicht mehr das eigene Vermögen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire vor 5 Stunden · bearbeitet vor 5 Stunden von CorMaguire vor 41 Minuten von slowandsteady: Was soll die Auflage sein? - "Beschenkter muss den Schenker unterstützen, wenn finanzielle Probleme"? -> das Sozialamt kann das Geld zurückfordern .... Die Schenkung zurückfordern darf der Schenker bei Verarmung sowieso --> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html Wie oben schon geschrieben ist das nur ein Service des Sozialamts. Sonst muss man sich halt schlau machen man will und was zulässig ist. Gibts Leute die verdienen Geld mit sowas. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko vor 3 Stunden vor 2 Stunden von slowandsteady: Gelegenheitsgeschenke sind immer ausgenommen, wenn sie "ueblich" sind (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG). Das bedeutet, 50 Euro zum Geburtstag sind sicher ok, der Umschlag mit 20.000 Euro oder der Porsche 911 definitiv nicht. Alles dazwischen ist dann Auslegungssache und wird notfalls vor Gericht entschieden. Letzten Endes ist das hier ähnlich. Allerdings geht es nicht um die Erbschaftsteuer, sondern um die Möglichkeit zur Rückforderung. Dafür wäre nicht das ErbStG, sondern § 534 BGB einschlägig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian vor 3 Stunden vor 56 Minuten von franko: Dafür wäre nicht das ErbStG, sondern § 534 BGB einschlägig. Genau und die Summen sind nicht in Stein gemeißelt, sondern hängen vom Vermögen des Schenkers ab. Denn so gleich ist man vor dem Gesetz in Deutschland nicht, wie manche glauben. Der 911er kann durchaus ein Anstandsgeschenk sein in den entsprechenden Kreisen, aber nicht in diesem Fall mit 100k Ersparnissen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire vor 2 Stunden · bearbeitet vor 2 Stunden von CorMaguire vor 28 Minuten von oktavian: Genau und die Summen sind nicht in Stein gemeißelt, sondern hängen vom Vermögen des Schenkers ab. Denn so gleich ist man vor dem Gesetz in Deutschland nicht, wie manche glauben. Der 911er kann durchaus ein Anstandsgeschenk sein in den entsprechenden Kreisen, aber nicht in diesem Fall mit 100k Ersparnissen. Doch genau weil die Summen nicht in Stein gemeißelt sind ist man gleich vor dem Gesetz ... so ähnlich wie auch Tagessätze vom Einkommen abhängen Sonst wären Geldstrafen ja nur ein Problem für Arme.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian vor 1 Stunde vor einer Stunde von CorMaguire: Sonst wären Geldstrafen ja nur ein Problem für Arme.... Ist doch auch so... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire vor 24 Minuten vor 39 Minuten von oktavian: Ist doch auch so... Ja sind leider noch nicht alle Geldstrafen einkommensabhängig ... andere Länder sind da weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu vor 10 Minuten Geldbußen sind, jedenfalls in Massensachen (zu schnell gefahren, falsch geparkt usw.), de facto unabhängig von Einkommen und Vermögen. Geldstrafen werden immer nach Tagessätzen bestimmt, aber manchmal wird einfachheitshalber eine typische Höhe angesetzt, statt die wirtschaftliche Lage des Straftäters näher zu ermitteln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
monstermania vor 10 Minuten Am 12.3.2025 um 14:35 von Trippeltrappel: Mann und Frau, verheiratet, beide 77, machen sich Gedanken, wie es sich verhält, wenn sie irgendwann eventuell ins Altersheim müssen. Ersparnisse (Geld und Aktienfonds) um die 100k Euro, kein Wohneigentum. Sie wollen natürlich nicht, dass möglicherweise das jahrelang Ersparte für das Pflegeheim draufgeht. Die beiden Renten werden mit Pflegestufe nicht für das Heim ausreichen. Aus gegebenen Anlass hier mal meine Sicht der Dinge. Aktuell arbeite ich daran meine Mutter (85) in einem Seniorenheim in meiner Nähe unterbringen zu können. Dazu habe ich mir natürlich diverse Seniorenheime angesehen. Und ich bin heilfroh, dass ich meine Mutter nicht in ein Heim abschieben muss, dass rein nach Sozialsatz abrechnet. Hier in HH bedeutet das z.B. Unterbringung in einem Doppelzimmer. Das wäre für meine Mutter schwer vorstellbar, da Sie geistig noch sehr fit ist. Natürlich findet es meine Mutter auch nicht schön, dass Ihre Ersparnisse und ggf. später auch das Haus für Ihre Unterbringung in einem Seniorenheim draufgeht und später nicht an Ihre Kinder vererbt wird. Immerhin sinkt der Eigenanteil mit steigender Aufenthaltsdauer im Seniorenheim, so dass nach aktuellem Stand zumindest keine Sorgen machen muss, das Ihr nach einigen Jahren im Heim das Geld ausgeht. Und Goodies wie regelmäßige Physiotherapie ist dann auch noch drin. Das Geld/Haus haben sich meine Eltern erarbeitet/erspart und das dürfen Sie auch gern für Ihr möglichst gutes Leben ausgeben. Evtl. solltest Du dem Ehepaar einmal empfehlen sich einige Heime in Ihrer Umgebung anzusehen, damit Sie mit eigenen Augen sehen was Sie erwartet, wenn man rein nach Sozialsatz abrechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag