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Firobaz

Wie Gewinntopf auf andere Bank übertragen?

Empfohlene Beiträge

Firobaz
· bearbeitet von Firobaz

Hallo zusammen,

 

weiß hier vielleicht jemand, ob es einen einfachen Weg gibt, einen Gewinntopf von einer Bank zur anderen zu übertragen? Beim Verlusttopf ginge das wohl über eine Depotübertragung, zumindest wurde ich beim letzten Mal von der Targobank zum S-Broker gefragt, ob ich den Verlusttopf mit übertragen will. Für den Gewinntopf gab es diese Option aber nicht und es ist lt. S-Broker-Support durch Depotübertrag auch nicht möglich. Geht das irgendwie?

 

Die Situation ist folgende:
Depot bis vor 3 Jahren bei Targobank, dort anständige Gewinne realisiert (während Corona gemacht) --> Depot übertragen zum S-Broker, Gewinntopf blieb bei der Targobank --> Jetzt Verluste beim S-Broker.

 

Kann ich irgendwie den alten Gewinntopf von der Targobank zum S-Broker übertragen, um mit den jetzt entstandenen Verlusten zu verrechnen (also direkt digital, nicht über die Steuererklärung)?

 

Viele Grüße,

Firobaz

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chirlu
  Am 11.3.2025 um 12:10 von Firobaz:

Depot bis vor 3 Jahren bei Targobank, dort anständige Gewinne realisiert (während Corona gemacht) --> Depot übertragen zum S-Broker, Gewinntopf blieb bei der Targobank --> Jetzt Verluste beim S-Broker.

 

Wenn du vor drei Jahren (also 2022) Gewinne bei der Targobank realisiert hast, dann sind die doch längst versteuert worden.

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Firobaz
  Am 11.3.2025 um 12:12 von chirlu:

Wenn du vor drei Jahren (also 2022) Gewinne bei der Targobank realisiert hast, dann sind die doch längst versteuert worden.

Genau, und dafür habe ich dann dort diese Gewinne im Gewinntopf. Wäre ich immer noch bei der Targo, könnte ich die jetzt neu entstandenen Verluste mit den Gewinnen verrechnen und damit eine Steuergutschrift erhalten. Das geht aber nicht, da der Gewinntopf bei der Targobank ist und die Verluste jetzt beim S-Broker angefallen sind.

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chirlu
  Am 11.3.2025 um 12:14 von Firobaz:

Wäre ich immer noch bei der Targo, könnte ich die jetzt neu entstandenen Verluste mit den Gewinnen verrechnen und damit eine Steuergutschrift erhalten.

 

Nein, könntest du nicht. Das Steuerjahr 2022 ist abgeschlossen. Ein Verlustrücktrag in frühere Jahre ist nicht möglich.

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Firobaz
· bearbeitet von Firobaz
  Am 11.3.2025 um 12:15 von chirlu:

Nein, könntest du nicht. Das Steuerjahr 2022 ist abgeschlossen. Ein Verlustrücktrag in frühere Jahre ist nicht möglich.

Also bei mir ging das schonmal, hat mir zumindest der S-Broker schon einmal gemacht. Verluste von vor 3 Jahren (Ende Coronazeit) habe ich im Sommer letzten Jahres mit Gewinnen von 2024 verrechnet und dafür eine Steuergutschrift erhalten, die dann gleich wieder angelegt werden konnte. Das Problem ist, dass die ganz alten Gewinne bei der Targobank realisiert und gutgeschrieben wurden und deshalb nicht verrechnet werden können.

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chirlu
  Am 11.3.2025 um 12:19 von Firobaz:

Also bei mir ging das schonmal

 

Ganz sicher nicht.

 

  Am 11.3.2025 um 12:19 von Firobaz:

Verluste von vor 3 Jahren (Ende Coronazeit) habe ich im Sommer letzten Jahres mit Gewinnen von 2024 verrechnet

 

Das ist das genau das Gegenteil von dem, was du jetzt willst. Du hast auch nichts zurückbekommen, was du 2022 bezahlt hattest.

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Firobaz

So verstehe ich das zumindest...

 

"Sie brauchen dann auch auf Ihre Gewinne keine Steuer zahlen – zumindest so lange nicht, bis sie Ihre Verluste wieder übersteigen. Erst, wenn Sie wieder in Summe im Plus sind, wird die Steuer fällig. Es werden also die Verluste von den Gewinnen abgezogen, um die Steuerschuld zu ermitteln. Die Verrechnung ist dabei zeitlich unbegrenzt. Wenn Sie als Anlegerin oder Anleger dieses Jahr ein Minus erzielt haben, können Sie es auch noch in vielen Jahren steuerlich geltend machen.

Ergibt sich zum Jahresende ein Verlust, wird dieser von der Bank auf das nächste Jahr vorgetragen und mit künftigen positiven Einkünften verrechnet."

 

https://www.sparkasse.de/aktuelles/aktienverluste-steuerlich-verrechnen.html

 

Das funktioniert meiner Erinnerung nach auch für Gewinne, solange man sich keine Gewinnbescheinigung ausstellen lässt wird der Gewinntopf ewig vorgetragen und kann mit späteren Verlusten verrechnet werden.

  Am 11.3.2025 um 12:25 von chirlu:

Das ist das genau das Gegenteil von dem, was du jetzt willst. Du hast auch nichts zurückbekommen, was du 2022 bezahlt hattest.

Also wenn ich in Jahr X 1.000 € Gewinn realisiere und versteuere und dann im Jahr (X + 1) 1.000 € Verlust realisiere, kann ich das nicht miteinander verrechnen? 

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odensee
  Am 11.3.2025 um 12:25 von Firobaz:

Ergibt sich zum Jahresende ein Verlust, wird dieser von der Bank auf das nächste Jahr vorgetragen und mit künftigen positiven Einkünften verrechnet."

Da steht ganz deutlich NICHT "ein Gewinn oder ein Verlust", da steht nur "ein Verlust".

 

  Am 11.3.2025 um 12:25 von Firobaz:

Wenn Sie als Anlegerin oder Anleger dieses Jahr ein Minus erzielt haben, können Sie es auch noch in vielen Jahren steuerlich geltend machen.

"ein Minus" und kein "ein Plus"

 

  Am 11.3.2025 um 12:25 von Firobaz:

Also wenn ich in Jahr X 1.000 € Gewinn realisiere und versteuere und dann im Jahr (X + 1) 1.000 € Verlust realisiere, kann ich das nicht miteinander verrechnen? 

So ist es.

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chirlu
  Am 11.3.2025 um 12:25 von Firobaz:

Also wenn ich in Jahr X 1.000 € Gewinn realisiere und versteuere und dann im Jahr (X + 1) 1.000 € Verlust realisiere, kann ich das nicht miteinander verrechnen? 

 

Genau.

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Firobaz
  Am 11.3.2025 um 12:31 von odensee:

So ist es.

 

  Am 11.3.2025 um 12:31 von chirlu:

Genau.

Oh... 

 

Also man kann nie in vergangenen Jahren gezahlte Steuer zurückkriegen, wenn man in späteren Jahren Verluste macht? Auch nicht über die Steuererklärung?

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chirlu
  Am 11.3.2025 um 12:34 von Firobaz:

Also man kann nie in vergangenen Jahren gezahlte Steuer zurückkriegen, wenn man in späteren Jahren Verluste macht? Auch nicht über die Steuererklärung?

 

Richtig.

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Malvolio

Es gibt im Einkommensteuergesetz schon so etwas wie einen "Verlustrücktrag" (§ 10d EStG) ... bei Kapitalerträgen bzw. -verlusten funktioniert das aber leider nicht. Kapitalverluste können auch nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Sie werden ... wenn sie nicht im laufenden Jahr verrechnet werden können ....  vorgetragen, ein Rücktrag ins Vorjahr ist ausgeschlossen.

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SlowHand7
  Am 11.3.2025 um 12:10 von Firobaz:

Hallo zusammen,

 

weiß hier vielleicht jemand, ob es einen einfachen Weg gibt, einen Gewinntopf von einer Bank zur anderen zu übertragen? Beim Verlusttopf ginge das wohl über eine Depotübertragung, zumindest wurde ich beim letzten Mal von der Targobank zum S-Broker gefragt, ob ich den Verlusttopf mit übertragen will. Für den Gewinntopf gab es diese Option aber nicht und es ist lt. S-Broker-Support durch Depotübertrag auch nicht möglich. Geht das irgendwie?

 

 

Es gibt keinen Gewinntopf.

Wie kommst du auf solchen Quatsch?

Ein Verlustrücktrag ist bei Kapitalerträgen nicht möglich.

Was du an Steuern auf realisierte Gewinne gezahlt hast ist weg.  :)

 

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Firobaz
· bearbeitet von Firobaz

@odensee. @chirlu, @Malvolio, @SlowHand7

 

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

 

Dann funktioniert das, was ich mir vorgestellt habe leider nicht, und wenn ich richtig verstehe, wird jetzt aber mein Verlust unbegrenzt vorgetragen und sobald ich irgendwann wieder Gewinne mache (auch in zukünftigen Jahren) verrechnet. Einen Verlustrücktrag gibt es nicht, auch nicht über den Steuerberater.

 

Aus Interesse bzw. für die Zukunft: Es wären ja schon Fälle denkbar, wo verrechenbare Gewinne und Verluste innerhalb eines Jahres bei unterschiedlichen Kreditinstituten anfallen. Beispiel:
*Teilverkauf einer Aktienpositiion mit Gewinn bei Broker A im Januar 

*Depotübertrag zu Broker B

*Verkauf der Restpotiion mit Verlust bei Broker B im Juni desselben Jahres

 

Eine Verrechnung wäre möglich, findet aber nicht statt, da es verschiedene Broker sind. Gibt es eine Möglichkeit hier eine Verrechnung herbeizuführen bzw. den "Gewinntopf" (so nenne ich es einfach mal) von Broker A auf Broker B zu übertragen?

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west263
  vor 20 Stunden von Firobaz:

Gibt es eine Möglichkeit hier eine Verrechnung herbeizuführen

Du musst bis 15. Dez. eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen, wo der Verlust entstanden ist. Bei der anderen Bank werden deine Gewinne in der Steuerbescheinigung aufgeführt.

Dann kannst Du diese zwei Vorgänge in der Steuererklärung verrechnen. 

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odensee
  vor 20 Stunden von Firobaz:

Gibt es eine Möglichkeit hier eine Verrechnung herbeizuführen bzw. den "Gewinntopf" (so nenne ich es einfach mal) von Broker A auf Broker B zu übertragen?

Du kannst einen Verlusttopf übertragen lassen, dazu musst du aber das komplette(!) Depot übertragen, nicht nur einzelne Wertpapiere. Das Depot muss aber nicht aufgelöst werden 

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Firobaz
  vor 20 Stunden von west263:

Du musst bis 15. Dez. eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen, wo der Verlust entstanden ist. Bei der anderen Bank werden deine Gewinne in der Steuerbescheinigung aufgeführt.

Dann kannst Du diese zwei Vorgänge in der Steuererklärung verrechnen. 

Richtig, das war mir bekannt, dass das geht. Ich habe mir nur überlegt, ob man das auch ohne diesen Umweg machen kann und einfach den "Gewinntopf" (nenne ich mal so) von Broker A auf Broker B übertragen und dort direkt und sofort verrechnen lassen kann, ohne den Umweg über die Steuererklärung. Im Übertragsformular vom S-Broker gibt es nur eine Option für Übertragung des Verlusttopfs, nicht aber für die realisierten Gewinne.

 

  vor 19 Stunden von odensee:

Du kannst einen Verlusttopf übertragen lassen, dazu musst du aber das komplette(!) Depot übertragen, nicht nur einzelne Wertpapiere. Das Depot muss aber nicht aufgelöst werden 

Genau, diese Möglichkeit hat der S-Broker auch, da kann man ein Häkchen anklicken, ob man die Verluste der alten Depotbank übertragen will. 

 

Das Einzige, was mir eingefallen ist, ist, dass man von Broker B nach realisierung der Verluste das gesamte Depot wieder auf Broker A übertragen und den Verlusttopf mitnehmen könnte. Ich würde vermuten, dass dann bei Broker A (wenn im selben Jahr!) eine direkte Verrechnung der Verluste mit den im Januar entstandenen Gewinnen stattfinden würde und man eine sofortige Steuergutschrift erhalten würde. Wäre das der Fall?

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Sapine

Es hat auch Vorteile, dass es keine Verrechnung über Banken hinweg gibt (Vorsicht unterschiedliche Broker bei der gleichen Bank verrechnen in der Regel). 

 

Wenn Du einen großen Verlusttopf hast, geht der Sparerpauschbetrag des Jahres oft unter, weil zuerst mit den Verlusten verrechnet wird. Da kann es Sinn machen, den Pauschbetrag in einem anderen Depot zu hinterlegen, wo nicht mit Verlusten verrechnet wird. 

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SlowHand7
  vor 20 Stunden von Firobaz:

 

Eine Verrechnung wäre möglich, findet aber nicht statt, da es verschiedene Broker sind. Gibt es eine Möglichkeit hier eine Verrechnung herbeizuführen bzw. den "Gewinntopf" (so nenne ich es einfach mal) von Broker A auf Broker B zu übertragen?

Man kann eine Position die mit Gewinn verkauft werden soll zu der Bank übertragen wo Verluste existieren und dort verkaufen.

Dann wird das direkt verrechnet.

Bei vernünftigen Banken ist das in ein paar Tagen erledigt.

Wer hingegen bei TR oder Baader ist sollte das besser unterlassen.

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Firobaz
· bearbeitet von Firobaz
  vor 15 Stunden von SlowHand7:

Man kann eine Position die mit Gewinn verkauft werden soll zu der Bank übertragen wo Verluste existieren und dort verkaufen. Dann wird das direkt verrechnet.

Ja, das war mir bekannt. Wie kann man aber vorgehen, wenn sowohl Gewinne als auch Verluste bei verschiedenen Banken schon realisiert wurden? Kann man sich dann bei der Bank mit realisierten Verlusten eine x-beliebige Aktie kaufen und das gesamte Depot (1 Aktie) auf die Bank mit realisierten Gewinnen übertragen und kriegt dann dort sofort eine Steuergutschrift?

 

  vor 19 Stunden von Sapine:

Wenn Du einen großen Verlusttopf hast, geht der Sparerpauschbetrag des Jahres oft unter, weil zuerst mit den Verlusten verrechnet wird. Da kann es Sinn machen, den Pauschbetrag in einem anderen Depot zu hinterlegen, wo nicht mit Verlusten verrechnet wird. 

Du meinst, weil dann eventuell keine Nettogewinne mehr da sind, auf die der Sparerpauschbetrag angerechnet werden könnte? Guter Punkt!

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SlowHand7
  vor 15 Stunden von Firobaz:

Ja, das war mir bekannt. Wie kann man aber vorgehen, wenn sowohl Gewinne als auch Verluste bei verschiedenen Banken schon realisiert wurden? Kann man sich dann bei der Bank mit realisierten Verlusten eine x-beliebige Aktie kaufen und das gesamte Depot (1 Aktie) auf die Bank mit realisierten Gewinnen übertragen und kriegt dann dort sofort eine Steuergutschrift?

 

Du meinst, weil dann eventuell keine Nettogewinne mehr da sind, auf die der Sparerpauschbetrag angerechnet werden könnte? Guter Punkt!

Das kannst du so machen. Wobei der Übertrag der Verlusttöpfe bei manchen Brokern wie gesagt nicht so einfach ist.

Ich übertrage bei Bedarf nur einzelne Positionen dort hin wo ich verkaufen möchte.

 

Du musst eben aufpassen daß bei der Realisierung von Verlusten dein Freibetrag nicht wieder auflebt und dann ggf. ungenutzt verfällt.

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Belgien
  vor 19 Stunden von Firobaz:


… und einfach den "Gewinntopf" (nenne ich mal so) von Broker A auf Broker B übertragen und dort direkt und sofort verrechnen lassen kann, ohne den Umweg über die Steuererklärung. Im Übertragsformular vom S-Broker gibt es nur eine Option für Übertragung des Verlusttopfs, nicht aber für die realisierten Gewinne.

 

Egal, wie oft Du es wiederholst: Es gibt keinen „Gewinntopf“. Banken führen drei verschiedene Verlustverrechnungstöpfe (Aktien, Allgemein, ausländische Quellensteuern), von denen zwei unbegrenzt auf die Zukunft übertragen werden (sofern Du keine Verlustbescheinigung beantragst), nur der Verlustverrechnungstopf „ausländische Quellensteuer“ wird, sofern nicht aufgebraucht, am Jahresende gelöscht. Keine Bank führt einen „Gewinntopf“, da Gewinne nicht vorgetragen, sondern sofort besteuert werden (sofern kein Verlustverrechnungstopf vorhanden und der FSA verbraucht/nicht vorhanden ist). Du kannst keine realisierten Gewinne zwischen verschiedenen Banken hin- und herschieben, akzeptiere einfach, dass dies nicht geht. 

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Firobaz
  vor 15 Stunden von Belgien:

Egal, wie oft Du es wiederholst: Es gibt keinen „Gewinntopf“. ... Keine Bank führt einen „Gewinntopf“, da Gewinne nicht vorgetragen, sondern sofort besteuert werden (sofern kein Verlustverrechnungstopf vorhanden und der FSA verbraucht/nicht vorhanden ist). Du kannst keine realisierten Gewinne zwischen verschiedenen Banken hin- und herschieben, akzeptiere einfach, dass dies nicht geht. 

Danke für den Hinweis, das habe ich hier gelernt und das ist mir jetzt klar. Ich habe "realisierte Gewinne" hier nur analog zum Verlusttopf als "Gewinntopf" bezeichnet. Mir ist jetzt klar, dass Banken diesen nicht über das Jahr hinaus vortragen und Gewinne nach Ablauf des Kalenderjahres nicht mehr automatisch (ohne Steuererklärung) verrechnet werden können. Verschoben und dann automatisch (mit Gewinnen im gleichen Jahr) verrechnet werden, können nur Verluste. Vielen Dank nochmals an alle, die das hier erläutert haben.

 

  vor 15 Stunden von SlowHand7:

Das kannst du so machen. Wobei der Übertrag der Verlusttöpfe bei manchen Brokern wie gesagt nicht so einfach ist.

Ich übertrage bei Bedarf nur einzelne Positionen dort hin wo ich verkaufen möchte.

 

Du musst eben aufpassen daß bei der Realisierung von Verlusten dein Freibetrag nicht wieder auflebt und dann ggf. ungenutzt verfällt.

Ok, also wenn der oben geschilderte Fall mal vorkommen sollte (was bei mir persönlich nicht sehr wahrscheinlich ist), müsste ich das gesamte Depot von der Bank wo Verluste realisiert wurden zur Bank wo Gewinne realisiert wurden übertragen und könnte so eine Steuergutschrift erhalten. Gewinne lassen sich - wie hier mehrfach von Usern ausgeführt - grundsätzlich nicht verschieben. 

 

Vielen Dank an alle, die sich beteiligt haben. Eure Antworten waren sehr hilfreich!

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Sapine

Beim Übertrag müsste das früh genug im Jahr passieren, damit der Übertrag komplett vor Jahresende abgeschlossen ist. 

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