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Max Value

Planung Erbfall Reihenendhaus mit Komplikationen

Empfohlene Beiträge

Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 13 Minuten von hilflos:

25% von 200-400t€, ist für mich soviel Geld, dass ich auf den Familienfrieden verzichte....

Für Dich ist das so, ja.

Aber was spielt das für eine Rolle? Die Vorgaben und die Ziele hat der TO gemacht. Und der will Frieden.

Und beides, Geld und Frieden, ist halt oft nicht zu machen.

 

Im übrigen wird das Gebäude ja als eine Ruine beschrieben, die man nicht einmal abreißen darf.

Ich könnte darauf verzichten.

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Gasheizung
vor 17 Stunden von Max Value:

Wert 200K-400K (600 €/qm * 250qm=150K Grundstückswert laut BORIS

150k minus Abrisskosten von 50k macht einen aktuellen Wert von 100k. Lohnt sich für 25k der eventuelle Streit, zumal du dich mit dem Thema eigentlich gar nicht beschäftigen möchtest?

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Schwachzocker
vor 2 Minuten von Gasheizung:

150k minus Abrisskosten ...

Der Sinn von Denkmalschutz besteht eigentlich gerade darin, dass die Gebäude nicht abgerissen werden. Aber ich verstehe davon nichts.

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Jennerwein

 

vor 17 Stunden von Max Value:

Opa schon länger tot, Berliner Testament soweit ich weiss.

jetzt stellt sich mm die Frage, haben Oma und Opa per Berliner Testament nur gegenseitig als Alleinerben eingesetzt, oder auch schon die weitere Erbfolge im Berliner Testament festgelegt? 

vor 17 Stunden von Max Value:

Erbfolge:
Oma+Opa(✝)
    Sohn
        (4 Enkel)
    Tochter(schon lange ✝)
        Ich
        Schwester

Damit würden mir und meiner Schwester ja jeweils 1/4 zustehen, dem Sohn 1/2.

Ist dieser Part teil vom Berliner Testament oder einfach nur die Gesetzliche Erbfolge, wenn Oma verstirbt? 

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Gasheizung
· bearbeitet von Gasheizung
vor 3 Minuten von Schwachzocker:

Denkmalschutz

Das hatte ich überlesen. Dann ist der aktuelle Wert vielleicht sogar nicht einmal sechsstellig. Oder können Teile des Grundstücks noch irgendwie anders genutzt werden?

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

 

vor 3 Stunden von Schwachzocker:

Tipp: Schlage das Erbe aus. 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Amtsgericht.

Wenn du das dir leisten kannst/willst, dann halte ich für das beste, du bist fein raus und kannst dich nicht mit der Familie zerstreiten. Dann aber auch ggf. deine Kinder nicht vergessen, nicht dass es dann die anstatt dir erben.

vor 7 Minuten von Gasheizung:

Abrisskosten von 50k

Das wird teuerer, wenn das Denkmalamt dann den Wiederaufbau fordert ;)  EDIT: war zu langsam...

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Schwachzocker
· bearbeitet von Schwachzocker
vor 5 Minuten von slowandsteady:

Das wird teuerer, wenn das Denkmalamt dann den Wiederaufbau fordert ;) 

Ganz im Gegenteil:

Von den Erben braucht sich dann niemand mehr Sorgen um seine Unterkunft zu machen. -bis zu 2 Jahre kann man dann auf Staatskosten untergebracht werden.

 

 

 

vor 5 Minuten von slowandsteady:
vor 3 Stunden von Schwachzocker:

Tipp: Schlage das Erbe aus. 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Amtsgericht.

Wenn du das dir leisten kannst/willst, dann halte ich für das beste, du bist fein raus...

Das kann er sich leisten! Ob er es sich leisten kann, das Erbe anzutreten, weiß er hingegen nicht.

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slowandsteady
vor 22 Minuten von Gasheizung:

Teile des Grundstücks noch irgendwie anders genutzt werden

250m2 mit Reihenendhaus darauf. Da ist nicht viel mehr übrig außer der "Handtuchgarten".

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kopfsalat23
vor 29 Minuten von Schwachzocker:

Der Sinn von Denkmalschutz besteht eigentlich gerade darin, dass die Gebäude nicht abgerissen werden. Aber ich verstehe davon nichts.

Könnte aber in einem eventuellen Gutachten (zB im Erbstreitfall) eine Rolle spielen. Ich hab schon Gutachten gesehen in denen in etwa gerechnet wird: Grundstückswert - fiktive Abrisskosten + aktueller Gebäudewert = Gesamtwert (da war aber kein Denkmalschutz involviert), egal was mit der Bude anschließend passieren soll.

 

vor 26 Minuten von Gasheizung:

Das hatte ich überlesen. Dann ist der aktuelle Wert vielleicht sogar nicht einmal sechsstellig. Oder können Teile des Grundstücks noch irgendwie anders genutzt werden?

hm, bei 250 qm Grundstücksgröße....

vor 17 Stunden von Max Value:

(600 €/qm * 250qm=150K Grundstückswert laut BORIS)

... fällt mir nix wirklich ein.

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Schwachzocker
vor 48 Minuten von Gasheizung:

...Oder können Teile des Grundstücks noch irgendwie anders genutzt werden?

Fahrradabstellbügel?

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sedativ
vor 8 Stunden von hilflos:

sehe das eher so dass es viel Ärger macht.  Ist kpl. unflexibel um auf eine neue Situation zu reagieren.

Die gesetzliche Erbfolge hätte das gleiche Ergebnis gebracht, halt mit Zwischenschritt der 50% Vererbung von Opa´s Anteil

 

Ich meinte damit, dass der TO mit Verweis auf das Berliner Testament bis zum Erbfall den unangenehmen Diskussionen um für ihn und seine Schwester unvorteilhafte Regelungen zugunsten des Onkels bequem aus dem Weg  gehen kann.

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oktavian
vor 4 Stunden von Schwachzocker:
vor 4 Stunden von Gasheizung:

150k minus Abrisskosten ...

Der Sinn von Denkmalschutz besteht eigentlich gerade darin, dass die Gebäude nicht abgerissen werden. Aber ich verstehe davon nichts.

ja, bei so was macht man den Gewinn mit illegal nichts tun. Am Ende abreißen wegen Baufälligkeit. Sehe ich in unserer Gegend häufiger: Denkmalschutz greift nicht hart durch und enteignet nicht schnell genug - da sind die Gebäude schon verfallen. Ist aber nicht meine Baustelle. Also ich verklage da niemanden. Der Gewinn liegt dann im Land, was man mal billig bekommen hat.

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Max Value

Danke euch. Ich sehe ein, dass im Ursprungspost einige Dinge unklar sind. Manche der Formulierung wegen (Erbfolge, ...), manche meines Unwissens wegen (Hauswert, Testament, ... wäre schön exakt zu wissen).
Aber jetzt habe ich zumindest einige Richtungen/Perpektiven in die ich Überlegen kann. Ich werde morgen noch mal genauer auf Einzelnes eingehen.

Kann leider nicht editieren, sonst würde ich oben ggf ergänzen (PMs an Mod gehen auch noch nicht).
 

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Sapine

Drück auf den Melden Button und schreib rein, was sie ergänzen sollen. 

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Max Value

Präzisierungen:
* Es geht um den Erbfall, dass die Oma stirbt
* Die Tante (also die Frau vom Sohn, aka Onkel) hat kaum Einkommen, wohnt mit dort. Sie ist, genau wie der Onkel. kurz vor der Rente. Aber Rente wird nochmal ein Einkommensknick bei denen, denke ich.

* Soweit ich weiss (Buschfunk), will Oma das Haus nicht verschenken, weil dann 10 Jahre irgendwelche Forderungen von uns kommen könnten.
 

Ich habe folgende Dinge mitgenommen, die wir in Erfahrung brigen sollten:
* Herausfinden, was genau in dem Testament steht und ob das alles fixiert ist oder ob da Handlungsspielräume bestehen. Dann könnte man ggf am Testament was ändern. Man weiss auch: Kann Oma trotz Testament verkaufen? Was steht im Grundbuch?
    Haben Oma und Opa per Berliner Testament nur gegenseitig als Alleinerben eingesetzt, oder auch schon die weitere Erbfolge im Berliner Testament festgelegt?
* Wenn Änderbar könnte man sich über die Gestaltungsmöglichkeiten informieren, besprechen und dann mit Notar/Anwalt konsultieren.
* Herausfinden, wie viel das Haus wirklich wert ist. Damit könnten sich Optionen von selbst auftun oder verunmöglichen. 130K vs 400K!
* Erbverzicht gegen Zahlung von x rechtlich möglich?

Danke an alle! Ich hatte angefangen zu quoten, aber das wurde einfach zu viel, ich habe mir sicher 20 verschiedene Dinge mitgenommen über die ich mit Schwester und Onkel reden kann daher hier nur einige wenige:
 

On 3/5/2025 at 10:22 PM, LuiKW said:

§ 2057a BGB bedenken! Ohne jetzt mit der Oma zu sprechen, wird im Erbfall eine Auseinandersetzung fällig. Da kann in einem Erbauseinandersetzungsvertrag auch eine Auszahlung über Jahre oder Jahrzehnte geregelt werden. Dies kann im Grundbuch als Belastung auf das Haus eingetragen werden und im Gegenzug das Eigentum aufgegeben werden. Dann ist man wenigstens die Last des Hauses und die eigenen Verpflichtungen los. Wenn sich die Miterben nichtmal eine kleine monatliche Auszahlung leisten können, wird es wohl entweder unschön, oder man verzichtet auf seine Ansprüche...

Aha, also gibt es möglicherweise sogar rechtliche Ansprüche des Onkels für einen Ausgleich? Selbst wenn es die nicht gibt, könnte man in einem Erbauseinandersetzungsvertrag Dinge festlegen. Nur dass das dann schwer planbar ist, weil halt nicht jetzt fix, sondern erst in paar Jahren.

 

On 3/6/2025 at 6:59 AM, LaRoth said:

Bei der Liste ... bleibt am Ende vielleicht nur der Grundstückswert +/-Krümel übrig. Hieße für Dich dann 37.500€ und es bleibt die Frage: Kann dein Onkel 75K zum Auszahlen überhaupt aufbringen?

Ja, das ist ein wichtiger Punkt. Ich war immer "optimistisch" davon ausgegangen, das das schon was wert sein wird. Aber wenn ich mine eigene Aufstellung so lese...

 

On 3/5/2025 at 10:11 PM, satgar said:

Darauf wollte ich auch hinaus, wenn’s um die Oma geht. Das Berliner Testament, die vielen von früüüüher, haben meist keine Anpassungsregeln, dass der überlebende Ehegatte überhaupt noch was dran ändern kann. Dann ist der Erbfall ohnehin unveränderlich fixiert.

Also mir war nie klar, dass es da unterschiedliche Ausgestaltungen geben könnte. Gut zu wissen.

 

On 3/6/2025 at 10:04 AM, kopfsalat23 said:

Das ist eventuell ein Punkt, den man bei den ganzen Gesprächen/Verhandlungen mit einbringen könnte:

Wenn der Sohn (dein Onkel) trotz dieser Zuzahlung jetzt schon nix auf die Seite legen kann, wie ist es dann nach dem Tod der Oma? Dann fällt die Zuzahlung nämlich weg.

Das ist auch ein guter Punkt. Auf der einen Seite könnte der Onkel natürlich ein 50% Kredit bekommen. Auf der Anderen Seite: Wenn es jetzt schon knapp ist, was soll dann werden!

 

On 3/6/2025 at 11:05 AM, oktavian said:

Als Sohn würde ich mir möglichst ein Wohnrecht einräumen lassen von meiner Mutter als Gegenleistung für die Pflege. Dann wäre das Erbe ziemlich entwertet für die Nichten und falls diese Erben werden müssten sie gemeinschaftlich haften ohne Erträge zu bekommen. Das wäre als Sohn meine Idee hier.

Hmm, das könnte er vielleicht machen, je nachdem ob das rechtlich geht. Damit könnte er sich selbst absichern. Und für uns würde das Scherereien bedeuteten.

On 3/6/2025 at 11:20 AM, Schwachzocker said:

Tipp: Schlage das Erbe aus. 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Amtsgericht.

Das wichtigste extrahiert, die Lösung auf den Punkt gebracht und den Finger in die Wunde gelegt. Klassischer Schwachzocker. ;)

 

On 3/6/2025 at 9:58 AM, Hotzenplotz2 said:

Dann kann man natürlich Nebenabreden treffen. So rein mathematisch scheint mir z.B. folgende Idee interessant für Instandsetzungen:
Man schätzt den Wert des Hauses Heute (A) und den Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls (B).
Dann wird (B) noch um die Preissteigerung der Immobilien korrigiert und man erhält C.
Aus C-A ergibt sich jetzt quasi die Wertsteigerung des Hauses durch Instandsetzungsarbeiten Nennen wir es D. Von D abzuziehen wäre das Geld, was die Oma für Instandsetzungen bereitgestellt hat. Vom Rest könntet ihr dann im Erbfall die Hälfte an den "Sohn" zurückzahlen.
Das ist sinnvoller als die Hälfte der Instandsetzungskosten, denn du erhältst ja auch nur mehr Erbe, wenn die Instandsetzungen den Wert steigern.
 

In der Realität wird das natürlich schwierig. Wer schätzt A und B und wer schätzt die Preissteigerung bei Immobilien?

 

Gleichzeitig sollte man auch über einen Wert der "Pflege" sprechen. Bei uns gibt es alte Familienfehden, weil eben eine Person damals die Tante Erna gepflegt hat und dafür nie Geld bekommen hat und die Schwestern wurden beim Hausbau unterstützt.
Darum lieber jetzt mal drüber reden.

Was ist ein angemessener Preis dafür, den du und deine Schwester euch quasi "spart" da der Sohn das alleine übernimmt. Da geht es nicht um den exakten Gegenwert in € sondern die Frage, welchen Lebensstandard würdet ihr eurer Oma noch ermöglichen wollen und was würde das kosten und was kostet es jetzt, wenn der Sohn Dinge übernimmt. Wenn der Sohn der Oma jeden Morgen das Frühstück ans Bett bringt und ihr das jetzt nicht als nötig erachtet muss man das nicht in die Rechnung aufnehmen.

Möglicher Ansatz bei dem Hauswert, aber natürlich nicht ganz einfach.

Auch die "Berechnung" der Pflegeleistung könnte man so machen.

 

On 3/6/2025 at 9:01 AM, oktavian said:

Vielleicht kommt die Oma auch in ein Pflegeheim und das Haus muss ohnehin verkauft werden, um die Pflege zu bezahlen. 

Das könnte natürlich auch passieren. Glaube ich aber nicht. Otoh, je nach dem in welche Richtung sich das Alter und die Zipperlein entwickeln, kann das natürlich immer möglich sein.

 

---

 

Ich werde morgen nochmal mit meiner Schwester reden, und dabei einige Punkte ansprechen. Aber ohne über einige Dinge genauere Vorstellungen zu haben, ist das ganze natürlich ein Stochern im Nebel.

Aber erstmal konkret rauszufinden, was denn die einzelnen Leute wollen, wäre schon ein Fortschritt.  Aber oft beeinflussen ja gesetzliche Rahmenbedingungen solche Wünsche, daher ist das irgendwie schwer.

 

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chirlu
vor 14 Minuten von Max Value:

Erbverzicht gegen Zahlung von x rechtlich möglich?

 

Ja, ist möglich. Der Vertrag (Erbverzichtsvertrag) muss vor dem Notar geschlossen werden, um wirksam zu sein.

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