t.klebi Mittwoch um 10:07 · bearbeitet Mittwoch um 10:15 von t.klebi vor 45 Minuten von oktavian: Quatsch. Nach erfolgreicher staatsanwaltschaftlicher Ermuttlung wird man zivilrechtlich auch leichter Ansprüche durchsetzen können. Dir ist aber schon klar, dass vielen (den meisten??) zivilrechtlichen Verfahren keine Straftat zu Grunde liegt, oder? vor einer Stunde von Sapine: Wegen einem Schaden von 1000 Euro würde ich selbst mit Versicherung nichts machen zur Schonung der eigenen Nerven. Deshalb überlässt man das auch den Anwälten. Das schont die eigenen Nerven. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Mittwoch um 11:13 vor 50 Minuten von t.klebi: Dir ist aber schon klar, dass vielen (den meisten??) zivilrechtlichen Verfahren keine Straftat zu Grunde liegt, oder? zwischen "meistens" und "rein gar nichts" gibt es einen Unterschied. Ich kann nur sagen, dass ich dafür keine Rechtsschutz bräuchte bei 100k Gehalt. Wenn ein Arzt nicht mit Absicht etwa falsch macht, wird es eh extrem schwer Schadensersatz zu bekommen. Meine Empfehlung ist keinem einzigen Arzt 100% zu vertrauen, Zweitmeinung vorab einholen und sich selbst Einlesen und langfristig KI nutzen. Also mehr Prävention als Vollkaskoversicherung. vor 59 Minuten von t.klebi: Deshalb überlässt man das auch den Anwälten. Das schont die eigenen Nerven. du musst evtl trotzdem vor Gericht aussagen. Lohnt das bei 1k? Ich sehe unwirtschaftliche Anzeigen/Klagen eher als Dienst für die Allgemeinheit, aber viele sehen es als Denunziation. Die Wahrscheinlichkeit selbst auf gleiche Weise wiederholt geschädigt zu werden ist ja meist gering. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Mittwoch um 11:24 vor 12 Stunden von Eddie324: ension (lt. Rechner von https://versorgungsrechner.bund.de/ mit Berücksichtigung der gesetzlichen Rente) 3.086,21€ mit 41 Beamter geworden / Pension mit 67 = 26 Jahre Die Höhe der Pension berechnet sich nach der Formel: Ruhegehaltsfähige Dienstzeit x 1,79375% = Ruhegehaltssatz 26 * 1,79375% = 46,6375 % 46,6375 % * 100k = 46.637,5 | :12 = 3.886,46 dazu kommt die GRV. Vielleicht gibt es noch Abschläge wg hohem Gehalt usw.?, aber vermutlich kommt da mehr raus als die 3086 inkl GRV und zwar insbesondere wenn die Gehaltsstufen weiter steigen. Da gibt es doch verschiedene Einstufungen. Selbst ohne Beförderung gibt es als Beamter mit mehr Deinstjahren i.d.R. eine Hochstufung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Mittwoch um 11:53 · bearbeitet Mittwoch um 11:58 von satgar vor 45 Minuten von oktavian: Wenn ein Arzt nicht mit Absicht etwa falsch macht, wird es eh extrem schwer Schadensersatz zu bekommen. Wovon redest du denn da überhaupt? Hast du auch nur ansatzweise fachliche Expertise in dem Bereich? Hab selten so viel Unsinn gelesen. Grob fahrlässiges Verhalten passiert alle Nase lang, jedem Angestellten mal. Auch Ärzten. Oh man, wenn ich sowas wieder lesen muss. Was stimmt ist folgendes: Nur rund 1/4 aller Vorwürfe einer Falschbehandlung ist tatsächlich auch eine. 3/4 sind Komplikationen und dergleichen, die niemand hätte verhindern können. Zum Glück von den Zahlen her (Ärztekammer, MDK oder auch Gerichtsurteile), sind es also im Ergebnis nur 25% Fehler, die bei den Geschädigten passieren. Aber wenn so ein Fall passiert, ist es schlimm. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi Mittwoch um 11:56 vor 34 Minuten von oktavian: zwischen "meistens" und "rein gar nichts" gibt es einen Unterschied. Korrekt. Das ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass "meist" in einer Zivilrechtsangelegenheit nicht auf eine Beurteilung durch eine Staatsanwaltschaft zurückgegriffen werden kann. Insofern war deine Aussage falsch. vor 37 Minuten von oktavian: Ich kann nur sagen, dass ich dafür keine Rechtsschutz bräuchte bei 100k Gehalt. Ein einziges gerichtliches Gutachten kann schnell erhebliche Teile deines jährlichen Gehaltes kosten bzw. diese im Extremfall sogar überschreiten. vor 39 Minuten von oktavian: Meine Empfehlung ist keinem einzigen Arzt 100% zu vertrauen,... und sich selbst Einlesen .... Genau. Ein bisschen Googlen und ChaGPT ist doch viel mehr wert, als die Meinung eines promovierten Arztes. btw: Welcher Profession gehst du nach? Glaubst du bei deinem Job auch daran, dass man deine Expertise bzw. deine Erfahrung auf die Schnelle mit einer Internetrecherche ersetzen kann? Falls nein, warum glaubst du bei einer ärztlichen Diagnose sei das ohne Weiteres möglich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Mittwoch um 12:10 · bearbeitet Mittwoch um 12:10 von stagflation vor 14 Minuten von t.klebi: Ein einziges gerichtliches Gutachten kann schnell erhebliche Teile deines jährlichen Gehaltes kosten bzw. diese im Extremfall sogar überschreiten. Dann musst Du nur noch erklären, wie die Versicherung das bezahlt.... Also, die Versicherten zahlen vielleicht 300 € Beiträge im Jahr... Wo soll das Geld herkommen, um so teure Gutachten zu bezahlen? Immer daran denken: bei Versicherungen bekommt man im Schnitt weniger raus, als man einzahlt. Bei der Rechtsschutzversicherung hat man zusätzlich noch das Problem, dass man Streithansel mitfinanziert. Wir hatten hier kürzlich jemanden, der sich lauthals beschwert hat, weil ihm die Versicherung nach dem 5. Rechtsstreit in kurzer Zeit gekündigt hat... Als normaler Mensch, der sich nicht dauernd streitet, legt man bei einer Rechtsschutzversicherung ordentlich drauf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Mittwoch um 12:14 · bearbeitet Mittwoch um 12:15 von satgar vor 5 Minuten von stagflation: Dann musst Du nur noch erklären, wie die Versicherung das bezahlt.... Also, die Versicherten zahlen vielleicht 300 € Beiträge im Jahr... Wo soll das Geld herkommen, um so teure Gutachten zu bezahlen? Da gibt es keine Besonderheit im Vergleich zu einer Gebäudeversicherung mit 300 EUR Beitrag und 300.000 EUR Wiederaufbau-Wert. Der Ausgleich im Kollektiv greift auch 1zu1 dort. Jeder, der sich nicht dauernd streitet, legt da drauf. Gar keine Frage, so ist das System in jeder Versicherung, jeder. Und jeder, der mal einen Fall mit hohem Streitwert hat, kriegt halt deutlich mehr raus, als er jemals eingezahlt haben wird. Also letztlich, doch gar nichts besonderes?! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Eddie324 Mittwoch um 12:21 Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen! Zu Rückfragen: Ich bin Beamter auf Lebenszeit Wechsel in die PKV war mir nie besonders wichtig, an meinem Gesundheitszustand würde es nicht scheitern. Aber es kam bei Voranfragen mal raus, dass Versicherer bei unseren Kindern teilweise Sachen ausschließen wollten (wegen Kleinigkeiten aus meiner Sicht), dann haben wir das nicht weiter verfolgt ob Kindererziehungs-/-berücksichtigungszeiten bereits eingetragen sind, kläre ich. Danke für den Tipp @chirlu Ich habe gelernt, dass ich keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente mehr bekommen würde, das macht schon einen Unterschied... Und der Hinweis, dass meine Frau im "worst case" alleine keine hohen Rentenansprüche mehr aufbauen könnte, war auch sehr hilfreich, Danke. Wir haben für sie mal Riester abgeschlossen mit "5€-Trick" für die Zulagen. Vielleicht kann man sowas nochmal aufstocken. Ich schaue mir Pflegetagegeld für Kinder an. Könnte tatsächlich vom Preis-Leistungs-Verhältnis interessant sein. Danke @slowandsteady Unseren Lebensstil empfinde ich tatsächlich als relativ bescheiden. @Bolanger Du hast aber trotzdem recht, dass hier ordentlich Geld jeden Monat durchfließt: GKV (fast 1000€), Unterhalt für zwei Autos die auch bewegt werden, Lebensmittel und Bekleidung natürlich, usw. usw. Für Versicherungen (außer GKV) sind es nur 110€ im Monat, also mMn nicht überversichert. Aber 2.000€ im Monat kategorisiere ich unter "Luxus", da könnte man deutlich sparen im Notfall. Danke für Deine Perspektive. Lustigerweise fasst Du mit "Was kann Euch denn noch passieren, dass Ihr finanziell nicht ordentlich durchs Leben kommt?" genau die Frage zusammen, die ich hier abklären wollte @Sapine Ja, mehr Risiko wäre sicherlich vorstellbar. Ich habe immer im Kopf, was die nächsten +-5 Jahre passieren könnte: z.B. Umzug, neues Auto, Kind ins Ausland, dann möchte ich nicht gerade auf dem falschen Fuß erwischt werden. Mit steigendem Vermögen kann man dann im Prinzip immer risikofreudiger werden, ja. Wir haben jetzt "relativ wenig" gespart, weil erst viel in Immobilie und den Aufbau unseres Lebens insgesamt geflossen ist. Haben alles mit eigener Hände Arbeit geschafft und nicht geerbt o.ä. Vielleicht können wir noch ein paare Jahre in Ruhe weiter sparen, dann sieht es nochmal erfreulicher aus Es wurde vorgeschlagen, Risikolebensversicherung aufzustocken, verstehe ich auch. Gleichzeitig denke ich, dass der "schlechteste" Fall nicht der ist, dass jemand aus der Familie früh verstirbt, sondern, dass jemand durch Unfall oder Krankheit bleibende Schäden erleidet. Das könnte laufende Kosten verursachen und andere plötzlich mehr ans Haus binden. Dabei erscheint mir etwas paradox, dass es wohl am schlimmsten wäre, wenn es meine Frau treffen würde -- weil ich unterstelle, dass ich dann meinem Job nicht mehr so nachgehen könnte und sie umgekehrt am wenigsten Ansprüche (Erwerbsminderungsrente , BU) hat. Ich werde mir den Fall nochmal genauer versuchen anzuschauen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Mittwoch um 12:28 · bearbeitet Mittwoch um 12:34 von satgar vor 12 Minuten von Eddie324: Wir haben für sie mal Riester abgeschlossen mit "5€-Trick" für die Zulagen. Vielleicht kann man sowas nochmal aufstocken. Achtung: wenn Ihr einen üblichen 08/15 Provisionstarif bei einem normalen Vertreter, Makler oder Bankverkäufer abgeschlossen habt, wurde die damalige Provision nur nach 5 EUR Beitrag berechnet. Das ist ok. Steigert Ihr das aber, bekommt der Vertreter erneut eine Provision. Und die kann gut und gerne auch 1000-2000 EUR ausmachen. Da also bitte obacht, wenn man solche Verträge erhöht, dynamisiert oder mit Sonderzahlungen befüllt. vor 12 Minuten von Eddie324: Es wurde vorgeschlagen, Risikolebensversicherung aufzustocken, verstehe ich auch. Gleichzeitig denke ich, dass der "schlechteste" Fall nicht der ist, dass jemand aus der Familie früh verstirbt, sondern, dass jemand durch Unfall oder Krankheit bleibende Schäden erleidet. Das könnte laufende Kosten verursachen und andere plötzlich mehr ans Haus binden. Dabei erscheint mir etwas paradox, dass es wohl am schlimmsten wäre, wenn es meine Frau treffen würde -- weil ich unterstelle, dass ich dann meinem Job nicht mehr so nachgehen könnte und sie umgekehrt am wenigsten Ansprüche (Erwerbsminderungsrente , BU) hat. Ich werde mir den Fall nochmal genauer versuchen anzuschauen. Du sprichst hier sehr reflektiert wirklich wichtige und richtige Sachen an. Was mir dabei total hilft: ein Haushaltsbuch mit meinem Mann, das konkret auflistet, was jeder an Gemeinschaftsausgaben mitträgt. Man kann damit gut simulieren: - was wäre, wenn die andere Person tot wäre. Was läuft an Kosten weiter, wie verändern sich Ausgaben, was fällt evtl. auch weg? Wie wirkt es sich aufs Arbeitseinkommen und Arbeitspensum des Überlebenden aus? Wer übernimmt den Haushalt, die Kindererziehung? Braucht es Personal? - was passiert, wenn eine Person zwar nicht gestorben ist, aber kein Arbeitseinkommen mehr erzielt. Welche Kosten produziert diese Person evtl. zusätzlich? Was für Ansprüche hat diese Person ggü. Versorgungsträgern und Versicherungen XY, was ist dort an Einnahme zu erwarten und auch hier: Wie wirkt es sich aufs Arbeitseinkommen und Arbeitspensum des anderen aus? Arbeitet die Person weniger, um mehr Care Arbeit im Haushalt und mit den Kindern zu übernehmen? Oder pflegt die Person vielleicht den Partner oder Kind, zumindest zum Teil, mit? Fragen über Fragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Eddie324 Mittwoch um 12:32 vor einer Stunde von oktavian: mit 41 Beamter geworden / Pension mit 67 = 26 Jahre Die Höhe der Pension berechnet sich nach der Formel: Ruhegehaltsfähige Dienstzeit x 1,79375% = Ruhegehaltssatz 26 * 1,79375% = 46,6375 % 46,6375 % * 100k = 46.637,5 | :12 = 3.886,46 dazu kommt die GRV. Vielleicht gibt es noch Abschläge wg hohem Gehalt usw.?, aber vermutlich kommt da mehr raus als die 3086 inkl GRV und zwar insbesondere wenn die Gehaltsstufen weiter steigen. Da gibt es doch verschiedene Einstufungen. Selbst ohne Beförderung gibt es als Beamter mit mehr Deinstjahren i.d.R. eine Hochstufung. Danke Dir, ich bin an der Stelle leider auch noch relativ ahnungslos. Große Hochstufungen habe ich zwar nicht mehr zu erwarten, aber vielleicht habe ich den Rechner trotzdem falsch benutzt. Wenn wir die nächsten gut 20 Jahre alle schön gesund bleiben und auch sonst nichts zu Schlimmes passiert, sehe ich dem Ruhestand ehrlich gesagt ziemlich gelassen entgegen. Ich sollte vergleichsweise gut versorgt sein und wir hätten wohl auch eigene Reserven. Also nichts, was ich in diesem Moment zum Problem machen wollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Mittwoch um 12:34 vor 35 Minuten von t.klebi: vor einer Stunde von oktavian: Meine Empfehlung ist keinem einzigen Arzt 100% zu vertrauen,... und sich selbst Einlesen .... Genau. Ein bisschen Googlen und ChaGPT ist doch viel mehr wert, als die Meinung eines promovierten Arztes. was ist besser als Entscheidungsgrundlage: ein Arzt empfiehlt a) oder zwei Ärzte empfehlen a) oder aktuelle Doppelblindstudie mit 10.000 Patienten empfiehlt Behandlung a) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Mittwoch um 12:41 vor 2 Minuten von oktavian: oder aktuelle Doppelblindstudie mit 10.000 Patienten empfiehlt Behandlung a) Vor der Behandlungsempfehlung muss erst mal eine Diagnose stehen. Und da passt deine Argumentation schon nicht mehr. Und es gib keinesfalls für jede Diagnose eine Behandlung, die in einer Doppelblindstudie mit 10.000 Patienten untersucht wurde. Das ganze hier zeigt, dass du wieder mal weitab der Realität argumentierst. Wie in anderen Themen auch. @satgar und @t.klebi es ist Zeitverschwendung.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi Mittwoch um 12:45 vor 31 Minuten von stagflation: Dann musst Du nur noch erklären, wie die Versicherung das bezahlt.... Also, die Versicherten zahlen vielleicht 300 € Beiträge im Jahr... Wo soll das Geld herkommen, um so teure Gutachten zu bezahlen? "Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip oder Äquivalenzprinzip) bezeichnet, bei dem viele einen Geldbetrag (= Versicherungsprämie) in die Kapitalsammelstelle Versicherer einzahlen, um beim Eintreten eines entsprechenden Schadens, dem Versicherungsfall, aus dieser Kapitalsammelstelle einen Schadenausgleich zu erhalten." https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_(Kollektiv)#:~:text=Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird,Eintreten eines entsprechenden Schadens%2C dem Deine Gebäudeversicherung kostet sagen wir mal 700 € im Jahr und trotzdem kann dir ein Feuerschaden mit Schadensumme 700.000 € ersetzt werden. Fällt dir was auf? vor 11 Minuten von oktavian: was ist besser als Entscheidungsgrundlage: ein Arzt empfiehlt a) oder zwei Ärzte empfehlen a) oder aktuelle Doppelblindstudie mit 10.000 Patienten empfiehlt Behandlung a) Kennst du Gründe und Gegengründe für eine bestimmte Behandlungsempfehlung? Falls ja, kannst du Gründe und Gegengründe für eine bestimmte Behandlungsempfehlung fachgerecht beurteilen? Ich wiederhole übrigens nochmal meine Fragen: Welcher Profession gehst du nach? Glaubst du bei deinem Job auch daran, dass man deine Expertise bzw. deine Erfahrung auf die Schnelle mit einer Internetrecherche ersetzen kann? Falls nein, warum glaubst du bei einer ärztlichen Diagnose sei das ohne Weiteres möglich? vor 39 Minuten von stagflation: Immer daran denken: bei Versicherungen bekommt man im Schnitt weniger raus, als man einzahlt. Falsch. Richtig wäre, bei Versicherungen bekommt das Kollektiv der Versicherten weniger raus, als es einzahlt. Das ist elementar und eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren einer Versicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Mittwoch um 12:54 vor 2 Minuten von odensee: Vor der Behandlungsempfehlung muss erst mal eine Diagnose stehen. Und da passt deine Argumentation schon nicht mehr. Und es gib keinesfalls für jede Diagnose eine Behandlung, die in einer Doppelblindstudie mit 10.000 Patienten untersucht wurde. es wurde doch gesagt ex-ante kommt nichts an einen einzigen promovierten Arzt ran. Statistisch sind 2 schon mal besser als einer. Auch Tests können genauer sein, wenn man die 2x durchführt. Nicht umsonst wird es in der Krebsdiagnose so gemacht. Kenne keine Profession, wo mehrere unabhängige Meinungen schaden würden. Generell gibt es Situationen, wo die Behandlung relativ einfach bestimmbar ist und Situationen, wo man es ex-ante nicht wissen kann. Auch können Präferenzen des Patienten dann entscheidend sein. Es gibt Untersuchungen dazu ob/wie evidenzbasiert im Gesundheitssystem gearbeitet wird. Meines Wissens ist Deutschland kein Vorreiter bei Evidenzbasierter Medizin (EbM). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Mittwoch um 13:04 vor 19 Minuten von t.klebi: Deine Gebäudeversicherung kostet sagen wir mal 700 € im Jahr und trotzdem kann dir ein Feuerschaden mit Schadensumme 700.000 € ersetzt werden. Fällt dir was auf? Ich glaube, dass hier alle wissen, wie eine Versicherung funktioniert.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Mittwoch um 13:12 · bearbeitet Mittwoch um 13:14 von satgar vor 33 Minuten von odensee: Und es gib keinesfalls für jede Diagnose eine Behandlung, die in einer Doppelblindstudie mit 10.000 Patienten untersucht wurde. Oft ist es sogar noch krasser. Das ist mir zuletzt bei der Thematik "S3-Leitlinie Therapie der Tonsillo-Pharyngitis" (Mandelentzündungen) aufgefallen. Da sollte man doch denken: "hey, ein Thema was es schon unfassbar lange gibt, dass sollte doch passend erforscht sein". Aber Pustekuchen. Zitat: "Die ausführliche Literaturrecherche der vorliegenden Leitlinie, die durch das IQWiG unterstützt wurde, ebenso wie die Literaturrecherche zur vorausgegangenen Leitlinienversion AWMF 017/024 aus dem Jahr 2015 zeigt auf, dass viele Studiendaten, die für klinische Entscheidungsprozesse in Bezug auf die Tonsillo-Pharyngitis relevant sind, sehr alt sind oder ganz fehlen. Insbesondere hinsichtlich der veröffentlichten Ergebnisse zur konservativen Therapie bei GAS-Tonsillo-Pharyngitis ist der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn in den letzten Jahrzehnten weltweit äußerst spärlich." Aber das ist jetzt wirklich sehr Off-topic, ich bitte um Entschuldigung. vor 9 Minuten von stagflation: Ich glaube, dass hier alle wissen, wie eine Versicherung funktioniert.... Dann solltest du deine Frage, die du gestellt hattest, präzisieren. Denn wie eine Versicherung viele viele tausende EUR für einen Einzelnen ausgeben kann, wenn sie von einem Einzelnen nur mittlere, dreistellige EUR Beträge erhält, ist dir ja bekannt. Und daran habe ich auch nicht gezweifelt. Trotzdem erschließt sich mir die Frage dann nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Mittwoch um 14:12 vor einer Stunde von Eddie324: Große Hochstufungen habe ich zwar nicht mehr zu erwarten, aber vielleicht habe ich den Rechner trotzdem falsch benutzt. ich glaube mit 100k bist Du schon am oberen Rand für Beamte. Evtl noch 1-2 Stufen, was ein paar Hundert € im Monat sind. Generell liest sich das für mich nach genug Versicherung. Absicherung von Frau und Kindern ist schlechter als die Eigene derzeit. Da kannst du überlegen, ob es sich lohnt mehr abzusichern. Ich meine Prävention sollte man auch nicht vergessen. Außerdem kann man nicht jeden Fall absichern. Wenn das älteste Kind erst 12 sei und (vermutlich) für die Ausbildung gespart wird, finde ich den Aktienanteil von 20% der Sparrate gering. Wenn für das Alter gespart werden soll mit >20 Jahre Zeitraum empfinde ich die Aktienquote als noch geringer. Also ihr habt einen cash Puffer aufgebaut und dann würde ich nun mehr Risiko gehen per Sparplan. Die 200.000 beim eigenen Tod, sind evtl zu gering beim aktuellen Vermögen. Wie ist das eigentlich steuerlich mit den Versicherungen? Normalerweise haben Beamte durch private Krankenversicherung die Vorsorge schon voll. Geht da noch mehr beim Absetzen, weil ihr gesetzlich versichert seid? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi Mittwoch um 14:15 vor einer Stunde von stagflation: Ich glaube, dass hier alle wissen, wie eine Versicherung funktioniert.... Hätte ich auch erwartet, aber dann kamst du mit: "Dann musst Du nur noch erklären, wie die Versicherung das bezahlt.... Also, die Versicherten zahlen vielleicht 300 € Beiträge im Jahr... Wo soll das Geld herkommen, um so teure Gutachten zu bezahlen?" Danach war ich mir dann gar nicht mehr so sicher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Mittwoch um 14:34 Es geht um Wahrscheinlichkeiten... Im Versicherungsverkauf werden gerne Katastrophen an die Wand gemalt, um den Kunden Angst einzujagen und sie zum Abschluss zu überreden. Aber es wird nicht über die Wahrscheinlichkeiten gesprochen. Man kann die Wahrscheinlichkeiten aber über die Prämie abschätzen.Probieren wir es... Nehmen wir die Wohngebäudeversicherung mit einer Prämie von 700 €. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit für einen Schaden von 700.000 € ? Dann betrachten wir die Rechtsschutzversicherung mit einer Prämie von 300 € im Jahr. Wie groß ist hier die Wahrscheinlichkeit für einen Gerichtsprozess mit Kosten von 100.000 € ? Was sind die Unterscheide zwischen den beiden Fällen? Und was kann man daraus über Sinn und Unsinn einer solchen Versicherung schließen - speziell vor dem Hintergrund, dass es um ein gut verdienendes Ehepaar geht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Mittwoch um 14:39 vor 2 Stunden von Eddie324: vielleicht habe ich den Rechner trotzdem falsch benutzt. Der Knackpunkt bei der Höhe des Ruhegehalts dürfte deine vorherige (angestellte) Tätigkeit sein. Da gibt es eigentlich zwei Möglichkeiten (kann auch teils/teils sein): Sie wird als ruhegehaltsfähig anerkannt, weil sie im öffentlichen Dienst war oder weil du darin wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten für deine jetzige (Beamten-)Tätigkeit erworben hast. Dann bekommst du eine entsprechend höhere Pension, auf die aber die Rente voll angerechnet wird. Sie wird nicht als ruhegehaltsfähig anerkannt. Dann bekommst du Pension nur für die relativ wenigen Dienstjahre als Beamter, aber zusätzlich noch die Rente ohne Anrechnung auf die Pension. Bei den jetzt genannten Beträgen sieht es so aus, als ob die Angestelltenzeit nicht in der Pension berücksichtigt wäre, trotzdem aber die Rente angerechnet würde. Das passt dann nicht zusammen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Mittwoch um 14:44 vor 9 Minuten von stagflation: Wie groß ist hier die Wahrscheinlichkeit für einen Gerichtsprozess mit Kosten von 100.000 € ? Gering, genauso wie bei der Privathaftpflicht für 60 EUR im Jahr und 70 Millionen Deckungssumme. Wahrscheinlich dort sehr sehr sehr sehr sehr gering. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pfennigfuchser Mittwoch um 15:09 vor 2 Stunden von Eddie324: Große Hochstufungen habe ich zwar nicht mehr zu erwarten, aber vielleicht habe ich den Rechner trotzdem falsch benutzt. Ich denke die Differenz kommt daher, dass die 100K als Brutto genommen wurden, die inkl. Zuschlägen für drei Kinder sein dürften. Die fallen jedoch in der Rente weg. Nicht jeder Gehaltbestandteil der 100K ist ruhegehaltsfähig! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas_384 Freitag um 05:50 Wegen Pflegeversicherung: Ist es für Beamten nicht so, dass im Falle der Pflege (vollstationär) der Staat einspringt in gewissem Maaße? (Zumindest für dich selber?) Dachte ich hätte da mal was gelesen, sicher bin ich mir aber nicht. Also ist wirklich eine Frage ob das stimmt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Freitag um 06:52 vor einer Stunde von Thomas_384: Also ist wirklich eine Frage ob das stimmt. Einige Beihilferegelungen (es gibt ja mindestens 17 davon) sehen tatsächlich sehr großzügige Leistungen im Pflegefall vor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady Freitag um 12:39 · bearbeitet Freitag um 12:42 von slowandsteady vor 5 Stunden von chirlu: Einige Beihilferegelungen (es gibt ja mindestens 17 davon) sehen tatsächlich sehr großzügige Leistungen im Pflegefall vor. Aber auch für die Kinder eines Beamten? Ich hatte in meinem ersten Post vorgeschlagen, über Pflegeversicherungen für die Kinder nachzudenken. Unsere Überlegung (2x Angestellt) war, dass dann jemand langfristig Teilzeit pflegen müsste und dann würde die Pflegeversicherung den Einkommensverlust etwas abmildern. Für sich selbst braucht er eher eine "Dienstunfähigkeit" anstatt einer Pflegeversicherung, wobei Beamte ja diesbezüglich auch ohne zusätzliche Versicherung vergleichsweise gut abgesichert sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag