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poppey

Erbengemeinschaft

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PrivateBanker
· bearbeitet von PrivateBanker
Am 1.3.2025 um 13:56 von poppey:

Hallo an alle, Danke für die schnelle antworten.

@PrivateBanker es ist der 3. Erbe mit 1/6 Anteil und der möchte nur 300 Aktien.

1. Erbe = 1/2 möchte keine Aktien = Erbanteil Aktien = 509

2. Erbe = 1/6 möchte keine Aktien = Erbanteil Aktien = 170

3. Erbe = 1/6 möchte 300 Aktien = Erbanteil Aktien = 170

4. Erbe = 1/6 nimmt den Rest 719 Aktien = Erbanteil Aktien = 170

Frage lautet mit welchem Wert bezahlen Erben 3. und 4. die Erben 1. und 2. aus die keine Aktien wollen?

 

Vorab: Depotüberträghe werden steuerlich genauso behandelt wie Verkäufe, nach FIFO

Vorschlag:

1. Altbestand i.H. des Erbanteils an jeden übertragen

2. dann den jeweiligen Anteil des 2. Kaufs übertragen

3. dann den jeweiligen Anteil des 3. Kaufs übertragen

 

Schade, dass einmal 36 und dann nur 35 Stück gekauft wurden:P

Dann kann jeder machen was er will und seine rechtl. Ansprüche sind auch steuerl. befriedigt.

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