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poppey

Erbengemeinschaft

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poppey

Hallo an alle,

wir haben eine Erbengemeinschaft von 4 Personen und ein Depot geerbt. Zwei Erben möchten keine Aktien zwei nehmen die Aktien. Zwischen Todestag und Info an den Broker des Erblassers zur Aufteilung der Aktien sind 5 Monate vergangen. Aktienübertragung an die neuen Broker liegen bei einem Erben 6 Monate und 9 Monate. Es gibt eine Aktie aber mit Kaufdatum vor 2009 und nach 2009. Die zwei wo die Aktien nehmen müssen die wo auf die Aktien verzichten ausbezahlen aber mit welchem Wert und muss der wo erst nach neun Monaten ein Aktiendepot hatte den anderen für die wartezeit Zinsen bezahlen? Welcher Stichtag zur Aktienbewertung wird angenommen?

1. Erbe = 1/2 keine Aktien

2. Erbe = 1/6 keine Aktien

3. Erbe = 1/6 300 Aktien

4. Erbe = 1/6 719 Aktien

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bobby13

Einigt euch untereinander oder fragt einen Anwalt.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Bis zur Auseinandersetzung gehört allen alles, zum entsprechenden Bruchteil. Also haben alle Anteil an den Wertsteigerungen (und ggf. Wertverlusten).

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Norica
· bearbeitet von Norica
vor 2 Stunden von poppey:

Welcher Stichtag zur Aktienbewertung wird angenommen?

Sehe es wie chirlu. Alles gehört allen gemeinsam, bis es geteilt ist. Mit allen Chancen und Risiken.

Sollte keine einfache, schnelle Einigung zustande kommen, würde ich, auch als einer der die Aktien möchte, dann doch auf einem Verkauf bestehen. Dann gibt es hinterher keine Unklarheiten.

 

 

 

SG

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PrivateBanker

wie kann der 3. Erbe 600 Aktien bekommen und der 4. Erbe 716 St., bei gleichem Erbanteil?

Sprechen wir von einer Summe Aktien von einem Unternehmen?

 

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satgar
· bearbeitet von satgar

Umgeht man mit dem Thema des Verkaufens nicht auch das FIFO Problem?

 

Nähmen wir an, es gäbe nur 3 Erben, nur ein Aktienunternehmen mit 1000 Stücken. 2 Erben wollen behalten, einer nicht.

 

Dann würde ein Erbe 500 bekommen, der andere 500 und der dritte wird ausgezahlt. Aber die ersten 500 Stücke haben eine ganz andere Steuerbelastung in sich (Kapitalertragsteuer auf den entstandenen Gewinn), als die hinteren 500 Stück, wenn die 1000 Stück zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft wurden.

 

Will sagen: am Ende haben zwar beide Brutto die gleiche Depotgrösse und auch die gleiche Anzahl von Stücken. Das sieht optisch fair aus. Verkaufen danach aber beide Erben ihr ganzes Depot, kriegt Erbe A viel weniger Netto raus, als Erbe B. Hab ich recht?

 

Wenn dem so ist/wäre, fände ich das ziemlich unfair. Durch Verkauf des Gesamtbestandes als Erbauseinandersetzung, löst man dieses Problem auf.

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Anjin-san

Hallo satgar,

ist es im Erbfall nicht so, dass der Kurs des Übertrages der neue Startkurs darstellt?

Für die übertragene Summe fällt Erbschaftsteuer an und die Gewinne sind abgegolten.

Anders sieht es mit der EKSt Erklärung des Verstorbenen aus, dort sind im Todesjahr die angefallenen Gewinne zu versteuern.

Einfacher für die Erben ist es alles aufzulösen und vom Konto des Erblassers nur Summen zu verteilen, dann gibt es keine Irrungen des Finanzamtes, was Werte angeht.

Die erneute Anlage macht dann jeder wie er es wünscht.

Mit freundlichen Grüßen

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Belgien
vor 38 Minuten von Anjin-san:

 

ist es im Erbfall nicht so, dass der Kurs des Übertrages der neue Startkurs darstellt?

 

Nein.

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chirlu
vor einer Stunde von Anjin-san:

ist es im Erbfall nicht so, dass der Kurs des Übertrages der neue Startkurs darstellt?

Für die übertragene Summe fällt Erbschaftsteuer an und die Gewinne sind abgegolten.

Anders sieht es mit der EKSt Erklärung des Verstorbenen aus, dort sind im Todesjahr die angefallenen Gewinne zu versteuern.

 

Leider alles falsch mit Ausnahme des Teilsatzes, den ich kursiv markiert habe.

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poppey

Hallo an alle, Danke für die schnelle antworten.

@PrivateBanker es ist der 3. Erbe mit 1/6 Anteil und der möchte nur 300 Aktien.

1. Erbe = 1/2 möchte keine Aktien = Erbanteil Aktien = 509

2. Erbe = 1/6 möchte keine Aktien = Erbanteil Aktien = 170

3. Erbe = 1/6 möchte 300 Aktien = Erbanteil Aktien = 170

4. Erbe = 1/6 nimmt den Rest 719 Aktien = Erbanteil Aktien = 170

Frage lautet mit welchem Wert bezahlen Erben 3. und 4. die Erben 1. und 2. aus die keine Aktien wollen?

 

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gurkentruppe

Ich würde aus meiner Erfahrung dazu raten, alle Aktien zu verkaufen und den Erlös entsprechend der Erbteile (hier anscheinend Ehegatte 1/2 und drei Kinder zu je 1/6, wenn ich das richtig verstehe) zu verteilen. Ja, da fällt dann ggf. KapSt an, aber dafür gibt's keinen Streit über die Berechnungen und jeder kann dann mit dem Geld machen, wie es beliebt, gemäß der eigenen Anlagestrategie, zB wieder diese Aktien kaufen. Cash verteilen ist aber in Erbfällen immer am einfachsten.

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chirlu

Scheint mir ein blöder Ratschlag – Geld vernichten, um Streit zu vermeiden. Im ungünstigen Fall gibt es dann erst recht Streit, wenn einer der Beteiligten erst im nachhinein versteht, dass es sich um Geldvernichtung gehandelt hat.

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gurkentruppe
· bearbeitet von gurkentruppe

Wenn sich alle einig sind, klar, dann braucht man das nicht, sondern kann "irgendwie" verteilen. Ich versteh die Frage aber so, dass man sich über die jeweiligen "Werte" in Anbetracht der Steuerlage eben nicht einig ist. Dabei beachten, dass jeder Erbe sowieso die Auseinandersetzung der Gemeinschaft durch Liquidierung des gesamten Depots verlangen kann.

 

Steuern zahlen ist hier ja auch nicht unbedingt "Geldvernichtung", sondern nur eine vorgezogene Steuerzahlung. OK, dadurch verringert sich der Compounding-Effekt bei denen, die das Geld erhalten und dafür die von ihnen so geliebten Aktien wiederkaufen. Andererseits: Wenn alles veräußert und das Geld verteilt wird, sind alle Erben in derselben Situation, nämlich einen Betrag X (abhängig von ihm Erteil) zu haben und mit dem dann machen zu können, was sie wollen, zB Anschaffungen, Sparbuch oder eben wieder diese Super-Aktie zu erwerben. Das hat schon einen gewissen Gehalt an Fairness, finde ich.

 

Wenn man dem Staat partout kein Geld gönnen möchte, dann würde ich ersatzweise vorschlagen, dass diejenigen, die die Aktien übernehmen, die anderen genau nach dem heutigen Wert der Aktien auszahlen. Erbe 1 und 2 werden dem zustimmen, weil das für sie ja besser ist als Gesamtliquidierung. Erbe 3 und 4 haben dann zwar später die Steuerlast, aber auch sie stehen immer noch besser da als im Falle der Liquidierung, weil sie ja die Steuern erst zu einem ungewissen späteren Zeitpunkt zahlen müssen. 

 

Berechnung: Wenn es 1019 Aktien gibt die heute jeweils den Wert x haben, dann zahlt Erbe 3 an Erbe 1 den Betrag von 130x. Erbe 4 zahlt an Erbe 1 den Betrag von 379x und außerdem noch an Erbe 2 den Betrag von 170x.

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chirlu
vor 9 Minuten von gurkentruppe:

weil sie ja die Steuern erst zu einem ungewissen späteren Zeitpunkt zahlen müssen.

 

Mir scheint, du hast einen wesentlichen Punkt (dass es um Altbestand geht) nicht zur Kenntnis genommen.

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stagflation

Um wie viel Euro geht es (ungefähr)?

 

Wollen diejenigen, die die Aktien übernehmen, diese behalten? Oder wollen sie sie verkaufen und das Geld anders anlegen? Müssen sie vielleicht sogar Aktien verkaufen, um die anderen Erben auszuzahlen?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 50 Minuten von chirlu:

dass es um Altbestand geht)

Geht es laut TO im Ausgangspost nicht um beides? Einmal Altbestand, einmal neu nach 2009? Vielleicht kannst du ja zu meiner Nachricht oben nochmal was sagen. Und macht ein Bestand in Stücken, nach altem und nach neuem Recht, nicht umso komplizierter, nur rein auf die Stücke zu schielen? Das führt doch total in die Irre, wenn die alten Stücke nach FIFO eine ganz andere steuerliche Grundlage haben als die neueren Stücke. Stücke alleine zu betrachten, reicht hier doch dann gar nicht aus. Oder irre ich da?
 

Es wurden auch schon viele gute Fragen gestellt, auf die der TO bisher gar nicht eingegangen ist. Zb PrivateBanker in Nachricht #5.

 

So kann man natürlich nicht gut helfen, wenn zu wenig Input reinkommt.

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poppey

Hallo an alle, Danke für die bisherigen Info´s. Alles ein Aktienwert/Unternehmen.

vor 2009 = 948 Aktien

       2016 =  35 Aktien

       2017 = 36 Aktien

Aktienwert zum Todestag = >22.000,00EUR

Aktienwert zum Übertragungstag 2  = >32.000,00EUR

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 8 Minuten von poppey:

Hallo an alle, Danke für die bisherigen Info´s. Alles ein Aktienwert/Unternehmen.

vor 2009 = 948 Aktien

       2016 =  35 Aktien

       2017 = 36 Aktien

Aktienwert zum Todestag = >22.000,00EUR

Aktienwert zum Übertragungstag 2  = >32.000,00EUR

Kannst du noch Stagflations weitere Fragen beantworten? Insbesondere die, ob die Miterben ausgezahlt werden können, ohne das Aktien von hier verkauft werden müssen (also aus bereits bestehendem Geld von Erbe 3+4). Oder müssen erbe 3+4 etwas von den Aktien auch verkaufen, um auszahlen zu können?

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SlowHand7
vor 8 Minuten von poppey:

Hallo an alle, Danke für die bisherigen Info´s. Alles ein Aktienwert/Unternehmen.

vor 2009 = 948 Aktien

       2016 =  35 Aktien

       2017 = 36 Aktien

Aktienwert zum Todestag = >22.000,00EUR

Aktienwert zum Übertragungstag 2  = >32.000,00EUR

Die Tatsache daß es nur eine Aktie ist und es sich fast nur um Altbestand handelt macht die Sache doch eigentlich recht einfach.  :)

Bei der Auszahlung würde ich netto mit dem aktuellen Kurs rechnen. Dagegen kann niemand etwas sagen. Dann muss man sich auch keine Gedanken um FIFO machen.

Einfach die Aktien auf die beiden Empfänger übertragen.

Der Altbestand wird mit dem aktuellen Kurs bezahlt.

Die steuerpflichtigen Stücke abzüglich Steuer auf den Buchgewinn.

vor 7 Minuten von satgar:

Kannst du noch Stagflations weitere Fragen beantworten? Insbesondere die, ob die Miterben ausgezahlt werden können, ohne das Aktien von hier verkauft werden müssen (also aus bereits bestehendem Geld von Erbe 3+4). Oder müssen erbe 3+4 etwas von den Aktien auch verkaufen, um auszahlen zu können?

Wenn diese beiden Erben kein Geld hätten dann würden sie doch wohl kaum die Aktien wählen.  :)

 

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oktavian
vor 42 Minuten von SlowHand7:

Einfach die Aktien auf die beiden Empfänger übertragen.

Der Altbestand wird mit dem aktuellen Kurs bezahlt.

Die steuerpflichtigen Stücke abzüglich Steuer auf den Buchgewinn.

so werden auch die ordergebühren gespart (eines Verkaufes). Gegebenenfalls könnten die Aktienempfänger auch etwas über Kurswert zahlen für den Altbestand (z.B. den ask Kurs oder etwas zwischen VWAP und Tageshoch). Regeln und Datum vorher festlegen und dann ausrechnen. Im Zweifel kann man auch nur den Altbestand verteilen und den Rest verkaufen, wenn man sich sonst nicht einigen kann. Je nach Aktie würde ich als Erbe über Kurswert zahlen für den Altbestand. Kann man auch mal schauen, ob einer der Erben mehr bietet.

 

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SlowHand7
vor einer Stunde von oktavian:

so werden auch die ordergebühren gespart (eines Verkaufes). Gegebenenfalls könnten die Aktienempfänger auch etwas über Kurswert zahlen für den Altbestand (z.B. den ask Kurs oder etwas zwischen VWAP und Tageshoch). Regeln und Datum vorher festlegen und dann ausrechnen. Im Zweifel kann man auch nur den Altbestand verteilen und den Rest verkaufen, wenn man sich sonst nicht einigen kann. Je nach Aktie würde ich als Erbe über Kurswert zahlen für den Altbestand. Kann man auch mal schauen, ob einer der Erben mehr bietet.

 

Ja, wenn ich die Aktie haben wollte wäre mir der Altbestand auch etwas mehr wert.

Erst recht wenn es Shell Aktien sind.  :)

Der Steuerabzug für die 35+36 Aktien sollte wohl verständlich sein.

Falls sich da noch jemand wegen ein paar Euro streiten will dann werden die eben verkauft.

 

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poppey

hallo,

die Aktien müssen nicht verkauft werden um die zwei Erben die keine wollen auszubezahlen. 

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bobby13
· bearbeitet von bobby13

30 Mio geerbt, dazu mind. 15 Mio in bar rumliegen und dann nach gratis Rat im Internet fragen.

Reiche Leute sind lustig :D

 

EDIT: Da habe ich mich verlesen

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hattifnatt
vor 6 Minuten von bobby13:

30 Mio geerbt, dazu mind. 15 Mio in bar rumliegen und dann nach gratis Rat im Internet fragen.

Reiche Leute sind lustig :D

Lies die Zahlen nochmal aufmerksam. :-*

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bobby13
Gerade eben von hattifnatt:

Lies die Zahlen nochmal aufmerksam. :-*

Huch, da habe ich wohl mehr Nullen gesehen, als wirklich da waren

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