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GuyInborito

Frage Mietrecht Energieausweis

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GuyInborito

Kurze Frage für eine erste grobe rechtliche Einschätzung.

 

Ein guter Freund von mir hat mir erzählt sein Energieanbieter will mehrere k Nachzahlung für seine Mietwohnung. Die Wohnung ist recht alt und riesig. Ich schätze so 120-140qm. Mein Freund lebt da allein und kam jetzt zu mir und sagt er mußte aussziehen er könne sich die Nebenkosten nicht leisten. Auf meine Frage ob es sich nicht vorher den Energieausweis angeschaut hat er gesagt der Vermieter meinte: hammwer nich. 

 

Ein kurze Googelung bringt mich zum Ergebnis dass das aber seit 2013 Pflicht ist (ich kenn mich nicht aus, habe noch nie zur Miete gewohnt). Hat man da irgendwelche rechtliche Ansprüche im Sinne von "Da du keinen Energiepass vorgelegt hast bin ich jetzt überrascht von den hohen Nebenkosten und will dass du sie übernimmst da du mich/ihn nicht korrekt aufgeklärt hast wie es das Recht eigentlich vorschreibt". Oder ist er eher eine Situation "selber Schuld" weil er das "hammwer nich" achselzuckend akzeptiert hat?

 

Mir ist klar dass alle Aussagen hier rechtlich unrelevant sind aber eine Tendenz in Richtung "würde sich evtl lohnen das rechtlich prüfen zu lassen" oder eben "kann man nichts machen" kann aus diesem Forum sicherlich erfolgen.

 

 

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satgar

"Seit 2009 müssen Vermieter und Verkäufer einen Energieausweis bzw. Energiepass vorlegen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung neu vermieten oder verkaufen möchten. Grund für die Energieausweispflicht: Aus dem Energieausweis geht hervor, wie viel Energie das Gebäude verbraucht. Somit erhält der Mieter bzw. Käufer einen ersten Eindruck über den Bedarf an Energie und kann z. B. abschätzen, ob mit hohen Heizkosten zu rechnen ist. Außerdem kann die Energieeffizienz der Immobilie in die Entscheidung für Kauf oder Vermietung mit einfließen." https://hellohousing.de/energieausweis-pflicht/

 

Also ich kann mir schon vorstellen, dass da Chancen bestehen. Ich würde also schon "Hebel" in Bewegung setzen, und dort was machen. Mieterverein, Rechtschutzversicherung mit Wohnungsrechtschutz-Baustein konsultieren. Sowas in der Richtung. 

 

Ich kann mir durchweg Richter vorstellen, die das so nicht durchgehen ließen vom Vermieter und dem Mieter Schadenersatz zubilligen.

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MarkyMark787

Wenn der Vermieter keinen Energieausweis vorgelegt hat, stellt das erstmal "nur" eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einem ordentlichen Bußgeld geahndet werden. Davon hat aber natürlich der gute Freund nichts. Zudem sollte man erstmal überprüfen, ob eine Ausnahmesituation vorliegt. Denkmalgeschützte Gebäude z.B. sind von der Pflicht ausgenommen.

 

Abgesehen davon halte ich es für schwierig, hier einen Schaden ersetzt zu bekommen. Letztlich hat man die Wohnung ohne Energieausweis ja so gemietet. Chancen hätte man m. E. nur, wenn der VM falsche Angaben zum Energieverbrauch gemacht hätte. Hat er aber nach der Schilderung nicht.

 

Natürlich kann man sich mal beim örtlichen Mieterverein oder Verbraucherzentrale beraten lassen. Ich persönlich schätze die Chancen aber als sehr gering ein.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Es ist auch eine Frage des Beweises: Hat der Vermieter gesagt "Gibt es nicht." und du "Kein Problem."?

Oder hat er gesagt "Wird nachgereicht." und es dann nicht gemacht?

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oktavian
  Am 24.2.2025 um 14:55 von GuyInborito:

Ein guter Freund von mir hat mir erzählt sein Energieanbieter will mehrere k Nachzahlung für seine Mietwohnung.

wurde ihm Zugang zum Zähler verweigert, so dass er den Verbrauch gar nicht bemerkte? Wenn er eigenen Zähler hat, kam das nicht überraschend. Man kann jederzeit den Stand ablesen.

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Nostradamus
· bearbeitet von Nostradamus
  Am 24.2.2025 um 14:55 von GuyInborito:

Da du keinen Energiepass vorgelegt hast bin ich jetzt überrascht von den hohen Nebenkosten und will dass du sie übernimmst da du mich/ihn nicht korrekt aufgeklärt hast wie es das Recht eigentlich vorschreibt

Waren die Nebenkosten vor Einzug vollkommen unklar? Bei Angeboten bei Immoscout wird ja häufig (aber nicht immer) die Warmmiete angegeben. Ansonsten würde ich ich den Vermieter prinzipiell vor Einzug danach fragen...

Er sollte sich rechtlich beraten lassen, aber viele Chancen sehe ich da eher nicht. Er hat die Wohnung ja gemietet, obwohl er wusste, dass es keinen Energieausweis gibt.

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GuyInborito

Ich muß nochmal genauer Fragen was abgelaufen ist. 

 

Mein lieber Freund ist sowas wie ein Lebenskünstler, der hin und wieder die Dinge nicht ganz zu Ende plant und dann von Ihnen überrascht wird. Mir war es eig von Beginn an klar dass die Wohnung viel zu groß für Ihn ist und durch ihr alte wohl auch aufwendig zu beheizen ist. Da ich mich aber wie gesagt noch nie auf weder Mieter noch auf Vermieterseite befunden habe habe ich um ehrlich zu sein nicht weiter darüber nachgedacht.

 

Denkmal geschützt kann ich wohl ausschließen, es ist ein ganz normales Mehrfamilienhaus in einem winzigen Dorf aufm Land. Nicht so alt dass es durch Fachwerk oder sonstwas historisch wertvoll sein könnte.

 

Ich bin da immer hin und her gerissen, einerseits möchte ich Schaden von ihm abhalten weil ich genau weiß dass er sich für mich in eine anfliegende Kugel werfen würde, andererseits ist er eben ein Schlendrian und ich will auch nicht immer unken und ihm in sein Leben reinreden.

 

  Am 24.2.2025 um 16:20 von oktavian:

wurde ihm Zugang zum Zähler verweigert, so dass er den Verbrauch gar nicht bemerkte? Wenn er eigenen Zähler hat, kam das nicht überraschend. Man kann jederzeit den Stand ablesen.

Er sagt er hätte meistens mit dem Holzofen geheizt und es kann gar nicht sein dass die Nachtspeicher so viel gelaufen wären. Ich vermute mal: er hat nicht geschaut. 

 

Ich gebe mal den Hinweis mit dem Mieterverein weiter und ab da soll er selber schauen falls er möchte. 

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slowandsteady

Bei mehreren 1000 Euro Nachzahlung wuerde ich immer pruefen, ob es nicht einen Zahlendreher bei der Ablesung gegeben hat. Aber ist schon realistisch mit Nachtspeicherofen, wenn man bei Abschluss einen "normalen" Stromverbrauch von vllt. 1500kWh/a angegeben hat, dann aber 1 Jahr lang ordentlich mit Nachtspeicheroefen geheizt hat.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
  Am 24.2.2025 um 15:04 von satgar:

Ich kann mir durchweg Richter vorstellen, die das so nicht durchgehen ließen vom Vermieter und dem Mieter Schadenersatz zubilligen.

Mir ist kein entsprechendes Urteil bekannt. Was nichts heißt.

 

Aussagekraft des Verbrauchsausweises ist ohnehin begrenzt. "Sie heizen mehr als ihr Vorgänger."->"Pech für Kuh Elsa."

  Am 24.2.2025 um 14:55 von GuyInborito:

Ein guter Freund von mir hat mir erzählt sein Energieanbieter will mehrere k Nachzahlung für seine Mietwohnung.

 

Um was für eine Heizungsart geht es denn? Zentralheizung mit was? Oder doch Etagenheizung?

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LongtermInvestor

für was genau wurde der mutmaßliche "Mehrverbrauch" den generiert und wie war es in den Vorjahren?

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satgar
  Am 25.2.2025 um 08:05 von Rubberduck:

Was nichts heißt.

Ja, muss nichts heißen.

 

Der TO schildert "Holzofen oft benutzt, ansonsten steht in der Wohnung wohl Nachtspeicher"

 

Die brauchen natürlich ordentlich Strom. Wenn die Nachzahlung aus den Jahren 2022 und 2023 ist, würde das ja wegen der damaligen Strompreise nicht so sehr verwundern. Man müsste also auseinander dividieren:

 

- was ist der Unkenntnis des Bewohners geschuldet, dass er nicht erahnen konnte, was die Wohnung im NORMALFALL verbraucht und mit normalen Strompreisen kostet (Energieausweis Argument)

- und was ist den damals ohnehin deutlich erhöhten Stromkosten geschuldet?

 

Zwei Fragen, die erstmal gar nichts miteinander zu tun haben.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
  Am 25.2.2025 um 08:45 von satgar:

Ja, muss nichts heißen.

 

Fundstück: Energieausweis-Pflicht – Was müssen Mieter wissen?

 

  Zitat

Was passiert, wenn der Energieausweis nicht vorgelegt wird?

Der Energieausweis ist zwar eine Pflicht für den Vermieter, er wird aber nicht zum Bestandteil des Mietvertrags. Daher ergeben sich für den Mieter aus der Nichtvorlage keine besonderen Rechte. Mietminderung, Schadenersatz und Nachbesserung fallen als Anspruch gegen den Vermieter aus. 

 

Man kann dem Vermieter also ein Bussgeld reinknallen. Schadensersatz hat man aber nicht. Im schlimmsten Fall hat der Vermieter den Energieausweis doch gemacht und den einfach nicht weitergereicht. 

 

  Am 24.2.2025 um 14:55 von GuyInborito:

Die Wohnung ist recht alt und riesig. Ich schätze so 120-140qm. Mein Freund lebt da allein und kam jetzt zu mir und sagt er mußte ausziehen er könne sich die Nebenkosten nicht leisten.

 

Ist einem dann nicht klar, dass das teuer wird?

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satgar
  Am 25.2.2025 um 11:59 von Rubberduck:

Man kann dem Vermieter also ein Bussgeld reinknallen. Schadensersatz hat man aber nicht. Im schlimmsten Fall hat der Vermieter den Energieausweis doch gemacht und den einfach nicht weitergereicht. 

Ah ok. Sofern das stimmt und eine gute Quelle ist, liegen die Chancen damit also wohl schlecht.

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LongtermInvestor

Am besten den Vermieter verklagen, weil

der nicht vom hochdrehen der Heizung gewarnt hat. Vorsicht Ironie…was ist den nun der konkrete Mehrverbrauch?

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