Whistag Montag um 01:28 Guten Morgen allerseits, die Auszahlungsphase meiner Riester- Rente hat am 1.1.2025 begonnen. Nach reiflicher Überlegung wollte ich jetzt von der Möglichkeit Gebrauch machen, mir 30% des angesparten Vermögens auszahlen zu lassen, aber mein Anbieter teilt lapidar mit, das "sei jetzt nicht mehr möglich". Stimmt das? Ist das irgendwo in den Riester- Regularien geregelt? Der Aufwand würde doch nur darin liegen, eine Neuberechnung der lfd. Rente vorzunehmen.... Vielen Dank im Voraus!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Montag um 01:50 · bearbeitet Montag um 02:09 von chirlu vor 39 Minuten von Whistag: Ist das irgendwo in den Riester- Regularien geregelt? Du musst doch wohl die Bedingungen deines Riester-Vertrags haben. Uns hast du ja nicht einmal den Anbieter genannt. Als Beispiel hier die Regelung im Tarif FR50 der Alten Leipziger: Zitat Wenn Sie eine Auszahlung wünschen, müssen Sie uns dies spätestens einen Monat vor dem Rentenbeginn mitteilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Whistag Montag um 02:25 Ich hatte ja gefragt, ob die Riester- Regularien, die ja anbieter- unabhängig sein sollten, generell vorsehen, dass ich mich für eine Auszahlungsvariante zu einem bestimmten Zeitpunkt entscheiden --muss--..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Montag um 02:58 vor 30 Minuten von Whistag: Ich hatte ja gefragt, ob die Riester- Regularien, die ja anbieter- unabhängig sein sollten, generell vorsehen, dass ich mich für eine Auszahlungsvariante zu einem bestimmten Zeitpunkt entscheiden --muss--..... Offenbar nicht, was bedeutet, dass jeder Anbieter es selbst entscheiden kann. Und was nützt dir jetzt diese Auskunft? Für dich gelten nicht irgendwelche abstrakten „Riester-Regularien“, sondern die konkreten Bedingungen des Vertrags, den du abgeschlossen hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Montag um 07:25 Ich hab noch nie gehört, dass man sich nach offiziellem Rentenbeginn aus der riesterrente noch für die 30% Auszahlung entscheiden kann. Das muss man immer vorher anleiern. Aber nach Rentenbeginn, geht das nicht mehr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
whister Montag um 12:21 vor 4 Stunden von satgar: Ich hab noch nie gehört, dass man sich nach offiziellem Rentenbeginn aus der riesterrente noch für die 30% Auszahlung entscheiden kann. Das muss man immer vorher anleiern. Aber nach Rentenbeginn, geht das nicht mehr. Alles andere wäre auch komisch. Mit dem Beginn der Rente beginnt auch die Rentenversicherung und damit gibt es kein "Guthaben" mehr, sondern nur noch eine Versicherungsleistung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
incts Montag um 12:25 vor 2 Minuten von whister: Alles andere wäre auch komisch. Mit dem Beginn der Rente beginnt auch die Rentenversicherung und damit gibt es kein "Guthaben" mehr, sondern nur noch eine Versicherungsleistung. Nicht unbedingt. Es gibt Fondspolicen, die nur einen Teil in die Leibrente (für Zahlungen ab 85) stecken und den Rest in den Fonds lassen und daraus die Rentenzahlungen bis 85 bestreiten. Daraus könnte theoretisch eine Einmalzahlung geleistet werden. (Wird aber wohl keiner so anbieten.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Montag um 12:28 §1 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a AltZertG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Montag um 12:40 · bearbeitet Montag um 12:41 von satgar vor 15 Minuten von incts: Nicht unbedingt. Es gibt Fondspolicen, die nur einen Teil in die Leibrente (für Zahlungen ab 85) stecken und den Rest in den Fonds lassen und daraus die Rentenzahlungen bis 85 bestreiten. Daraus könnte theoretisch eine Einmalzahlung geleistet werden. (Wird aber wohl keiner so anbieten.) Das was du beschreibst, sind keine Fondspolicen! Es sind Fonds-Sparpläne von DWS, DEKA oder Union Investment, die so vorgehen wie von dir geschildert. Aber alle Versicherungslösungen, die also von vornherein Versicherungen waren und sind (egal ob verzinst oder fondsbasiert), gehen sofort mit dem Rentenbeginn in die lebenslange Verrentungsphase über. Dort gibt es das von dir beschriebene Szenario so nicht, auch nicht in fondsgebundenen Riesterrentenversicherungen. Riester Fondssparpläne sind in der Funktionsweise da klar von fondsgebundenen Riesterrentenversicherungen zu trennen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Montag um 12:40 · bearbeitet Montag um 12:42 von chirlu vor 13 Minuten von stagflation: §1 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a AltZertG Genau. Keine Regelung, wie ich gesagt habe. vor 9 Stunden von chirlu: was bedeutet, dass jeder Anbieter es selbst entscheiden kann. Und was nützt dir jetzt diese Auskunft? Für dich gelten nicht irgendwelche abstrakten „Riester-Regularien“, sondern die konkreten Bedingungen des Vertrags, den du abgeschlossen hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Montag um 12:49 · bearbeitet Montag um 12:51 von stagflation Es gibt noch einen (mathematischen) Grund. Am Ende der Ansparphase (und zu Beginn der Rentenphase) steht ein fester Geldbetrag zur Verfügung. Es ist leicht, davon 30% abzuziehen und auszuzahlen. Zu Beginn der Rentenphase legen die Versicherer das Geld an, um zusätzliche Zinserträge zu generieren. Teilweise in lange laufenden Anleihen. Wenn danach jemand 30% des am Ende der Ansparphase gebildeten Kapitals ausgezahlt haben möchte, tut das weh. Das wäre nur möglich, wenn zusätzliche Puffer eingebaut werden. Das würde aber das Zinsergebnis deutlich reduzieren. Auf gut deutsch: eine Versicherung, die so etwas anbietet, würde weniger Rente an alle Versicherten auszahlen. Das wäre ungerecht für diejenigen, die tatsächlich eine Rente haben wollen und es wäre auch blöd für den Versicherer, weil sich herumsprechen würde, dass der nur wenig Rente auszahlt. Es gibt also gute Gründe, die 30% Auszahlung nur zu Beginn der Rentenphase zu erlauben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Montag um 13:01 · bearbeitet Montag um 13:01 von chirlu Es gibt noch einen versicherungstechnischen Grund: Wenn es möglich wäre, sich nachträglich für die Auszahlung zu entscheiden, würden das insbesondere Leute nutzen, die gerade eine ungünstige Prognose für ihre Restlebenserwartung bekommen haben (z.B. Diagnose von aggressivem Krebs im fortgeschrittenen Stadium). Sie hätten also nicht mehr auf viel Rente Anspruch. Die Auszahlung wäre nur auf Kosten der anderen Versicherten möglich. Wenn Auszahlungen aus einer laufenden Rentenversicherung möglich sind, dann nur, wenn die Rentenversicherung eine Todesfallleistung vorsieht (z.B. Rentengarantiezeit), und auch höchstens im Barwert dieser Todesfallleistung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag