satgar Sonntag um 16:43 Das ist natürlich schon frech, und auch allein aus Datenschutzgründen fragwürdig. Was du gemacht hast, ist nichts anderes als eine Betriebsrente, wahrscheinlich in Form einer Direktversicherung, nach dem Jahr 2005 in Form von einer Neuzusage nach §3.63 EStG, wo die Einzahlung dann eben steuerfrei und sozialabgabenfrei ist (bis zu gewissen Grenzen pro Jahr), und die Auszahlung dann eben voll zu versteuern ist und mit sozialabgaben belegt ist. Was die KV und PV angeht, hab ich dazu oben mehr geschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Montag um 04:01 vor 17 Stunden von satgar: Als Mittelding zwischen beidem wird bei den Versicherern der „fondsgebundene Rentenbezug“ immer beliebter, der neben dem hauptsächlich eingesetzten sicherungsvermögen noch etwas Fondsanlage bietet und damit mehr lebenslange Rente verspricht. Ich sehe den Nutzen dieser Option nicht so richtig. Sie bringt meist zu viel Komplexität und Intransparenz hinein. Eher würde ich Teilrenten nehmen; also Teile meines FRV-Vermögens regulär verrenten (z.B. erst einmal nur 30%, nach ein paar Jahren dann einen weiteren Teil; …), während der Rest unverändert in Fonds liegen bleibt. Damit habe ich maximale Kontrolle über die Anlage. Ich kann auch, wenn der Bedarf entstehen sollte, jederzeit Beträge aus dem noch nicht verrenteten Teil entnehmen. Oder wenn ich sterbe, bevor ich alles verrentet habe, dann wäre das Rest-Fondsvermögen vererblich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag