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CitarNosis

Wann genau muss man eine Anlage KAP abgeben?
Wenn man die FSA richtig aufgeteilt hat und die Bank die Abgeltungssteuer direkt abführt muss man keine Anlage KAP abgeben, richtig?

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Sapine

Da gibt es sicher eine Reihe von Gründen:

- Kapitalerträge ohne Steuerabzug (z.B. Auslandskonten, Privatdarlehen) 

- Zu hoch genutzte Freistellungsaufträge

- Hohe Kapitaleinkünfte bei NV Bescheinigung 

- bei Beteiligungen

- zu korrigierende Ersatzbemessungsgrundlage

 

 

Daneben gibt es Gründe wann man es tun sollte

- Korrektur von zu hohen Steuerabzügen wie beispielsweise beim Verkauf von alten ausländischen Investmentfondsanteilen für die bereits Steuern für ausschüttungsgleiche Erträge gezahlt wurden

- Anrechnung von Verlustvorträgen 

- Anrechnung von Freibeträgen beim Verkauf von alten Fondsanteilen 

- Günstigerprüfung 

 

Beide Listen könnte man sicherlich noch deutlich verlängern. 

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chirlu

 

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MeinNameIstHase
vor einer Stunde von CitarNosis:

Wann genau muss man eine Anlage KAP abgeben?

Müssen tut man es, wenn man Kapitalerträge hat, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Dies betrifft regelmäßig Konten im Ausland und andere Spezialfälle (die gar nicht so selten sind). 

 

Wer eine NV-Bescheinigung hat und dann merkt, dass er über die Einkommensgrenzen kommt, die steuerfrei sind (Existensminimum usw.), der sollte sie widerrufen bzw. muss natürlich ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Unter NV-Bescheinigung wird schließlich kein inländischer Steuerabzug vorgenommen (siehe erster Satz).


Dem inländischen Steuerabzug unterlagen Kapitalerträge auch, wenn sie mit dem FSA verrechnet wurden, also selbst wenn sie aufgrund des Sparer-Pauschbetrags zu keiner Steuerzahlung führten ... 

... sofern bei den Banken die persönliche Grenze des Sparer-Pauschbetrags nicht überschritten wurde (was nur passiert, wenn man bei mehreren Banken Freistellungsaufträge stellt, die in Summe über 1000 Euro (bzw. 2000 bei Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung) liegen und die tatsächlich ausgenutzt werden. 

Dazu folgender Hinweis: Wer wissentlich bei mehreren Banken in Summe einen zu hohen FSA einreicht, befindet sich im Versuch zur Steuerhinterziehung. Andersherum, er muss die FSA unverzüglich korrigieren, wenn er es merkt und sie noch nicht ausgeschöpft wurden. Sind sie bereits ausgeschöpft, wird's schwierig und ihm bleibt noch der Weg der unverzüglichen Berichtigung in der Steuererklärung (Selbstanzeige) ... im Ergebnis der Gang zum StB, der ihn dann berät. Ohne StB sind die Betroffenen regelmäßig überfordert, es "gerade zu biegen".

 

Dann gibt es noch Sonderfälle. Wenn zum Beispiel die Ersatzbemessungsgrundlage bei Veräußerungsgewinnen ins Spiel kommt, weil Banken entweder keine Anschaffungskosten haben oder in ausgewählten Konstellationen (z.B. Leerverkauf) die Anschaffungskosten noch gar nicht kennen. Hier entsteht die Pflicht aber nur, wenn in Kenntnis der richtigen Anschaffungskosten der Gewinn höher ist als die 30% des Verkaufserlösen bei der Berechnung der Ersatzbemessungsgrundlage (z.B. gekauft mit 50, verkauft mit 100 -> Gewinn 50 und damit größer als 30% von 100= 30)

Wer die Günstigerprüfung in Anspruch nehmen möchte, muss ebenfalls eine Anlage KAP ausfüllen und dann alle Kapitaleinkünfte auflisten, also auch die, die bankseitig bereits dem Steuerabzug unterlegen haben. Nur wenn das FA hier alle Einkünfte kennt, kann sie beurteilen, ob man durch tarifliche (sprich dem Progressionssatz nach Einkommen definierte) Besteuerung vielleicht günstiger liegt.

Der letzte Punkt geht über die Fragestellung hinaus. Vermutlich lautet die nächste Frage nämlich: Was muss in der Anlage KAP alles angegeben werden?

 

Ein anderes Thema ist, ob es Sinn macht eine Anlage KAP (in der Steuererklärung) auszufüllen. Grundregel hier: Immer, wenn man damit Steuern sparen kann.

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CitarNosis

Danke, dann muss ich keine abgeben. Das finde ich gut!
Ich habe "nur" die VAP, Zinserträge von inländischen Banken und die nette Amundi Fondverschmelzung.

 

Günstigerprüfung benötige ich auch keine da Grenzsteuersatz >30%

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CitarNosis
vor 8 Stunden von MeinNameIstHase:

nd sie bereits ausgeschöpft, wird's schwierig und ihm bleibt noch der Weg der unverzüglichen Berichtigung in der Steuererklärung

Man kann die FSA doch das ganze Jahre korrigieren oder nicht? Wenn man den FSA heruntersetzt, wird dann keine neue Berechnung von der Bank gemacht?

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SlowHand7
vor 8 Minuten von CitarNosis:

Man kann die FSA doch das ganze Jahre korrigieren oder nicht? Wenn man den FSA heruntersetzt, wird dann keine neue Berechnung von der Bank gemacht?

Nicht unter den Betrag der bereits genutzt wurde.

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CitarNosis
· bearbeitet von CitarNosis
vor 2 Minuten von SlowHand7:

Nicht unter den Betrag der bereits genutzt wurde.

Danke. Dann muss ich nochmal kontrollieren.
Der andere Weg funktioniert, den FSA zu erhöhen unter dem Jahr oder geht das auch nicht?

Ich würde gern vermeiden die Anlage KAP auszufüllen und es mit der "richtigen" Aufteilung des FSA hinzubekommen.

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SlowHand7
vor 13 Minuten von CitarNosis:

Danke. Dann muss ich nochmal kontrollieren.
Der andere Weg funktioniert, den FSA zu erhöhen unter dem Jahr oder geht das auch nicht?

Ich würde gern vermeiden die Anlage KAP auszufüllen und es mit der "richtigen" Aufteilung des FSA hinzubekommen.

Eine unterjährige Erhöhung geht natürlich.

Man sollte halt darauf achten daß die genutzt Summe nicht über den Freibetrag steigen kann.

 

Einen FSA über 1000€ von dem 100€ genutzt sind kann kan ruhig stehen lassen wenn man bei dieser Bank keine Erträge mehr erwartet.

Es werden nur die tatsächlich frei gestellten Beträge gemeldet.

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CitarNosis
vor 2 Stunden von SlowHand7:

Eine unterjährige Erhöhung geht natürlich.

Man sollte halt darauf achten daß die genutzt Summe nicht über den Freibetrag steigen kann.

Dann wäre es doch klüger die FSA erstmal niedriger zu setzen und dann erhöhen, wenn man FSA übrig hat. Wenn dann nachgerechnet wird müsste alles soweit passen.

 

vor 2 Stunden von SlowHand7:

Einen FSA über 1000€ von dem 100€ genutzt sind kann kan ruhig stehen lassen wenn man bei dieser Bank keine Erträge mehr erwartet.

Es werden nur die tatsächlich frei gestellten Beträge gemeldet.

Das ist mir bewusst soweit. 

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Sapine
Gerade eben von CitarNosis:

Dann wäre es doch klüger die FSA erstmal niedriger zu setzen und dann erhöhen, wenn man FSA übrig hat. Wenn dann nachgerechnet wird müsste alles soweit passen.

Mal abgesehen davon, dass Du Dir mal Deinen Stundenlohn ausrechnen solltest für jede weitere Optimierung in Deiner Situation. Diese Art von Diskussion hat sich meist nach wenigen Jahren erübrigt. Denn wer einmal in die Nähe des ausgeschöpften FSA gekommen ist, hat ihn in den Folgejahren sehr oft dauerhaft überschritten. Von dem Moment an lebt es sich deutlich entspannter. Sofern vorhanden den FSA im Hauptdepot hinterlegen und alles andere passiert von alleine. 

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CitarNosis
vor 57 Minuten von Sapine:

Mal abgesehen davon, dass Du Dir mal Deinen Stundenlohn ausrechnen solltest für jede weitere Optimierung in Deiner Situation.

Welche Optimierung? Bisher hat es genau 5 Minuten gedauert und wenn man es mal kapiert hat ist es ja kein Hexenwerk. 

Ich habe halt keine Lust die Anlage KAP auszufüllen, wenn es vorab schon einfach vermeiden kann.
 

vor 59 Minuten von Sapine:

Sofern vorhanden den FSA im Hauptdepot hinterlegen und alles andere passiert von alleine. 

Ist halt aktuell nicht so wegen Sondersituation VAP und Fondverschmelzung. Muss halt einmal angepasst werden. Halte ich trotzdem für einfacher als das nächstes Jahr nochmal alles rauszusuchen, aber vielleicht irre ich mich auch.

Die (inländischen) Banken könnten das ja auch einfach als vorausgefüllte für die Steuererklärung abrufbar machen, wie bei dem Rest teilweise ja schon geht, Gehalt, KK, Riester, etc.

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chirlu
vor 5 Minuten von CitarNosis:

Die (inländischen) Banken könnten das ja auch einfach als vorausgefüllte für die Steuererklärung abrufbar machen, wie bei dem Rest teilweise ja schon geht, Gehalt, KK, Riester, etc.

 

Das ist nicht die Entscheidung der Banken, sondern des Gesetzgebers. (Ich vermute auch, dass einige wenig begeistert wären, wenn alle Kapitalerträge ans Finanzamt gemeldet würden. Es wird vermutlich nur kommen, falls irgendwann wieder die Tarifbesteuerung für Kapitalerträge eingeführt würde, mit Halbeinkünfteverfahren o.ä. für Dividenden.)

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Sapine
vor 7 Minuten von CitarNosis:

Welche Optimierung? Bisher hat es genau 5 Minuten gedauert und wenn man es mal kapiert hat ist es ja kein Hexenwerk. 

Klar 6 Beiträge schreiben, rechnen alles zusammen 5 Minuten. Dann noch traumhafte Ideen, wie die Banken das alles besser und für Dich schöner machen könnten. Geh und such dir einen Steuerberater, der macht das dann vielleicht so wie Du es möchtest.

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radler2

Wie ist das mit dem Thema Soli? Es ist ja nicht unwahrscheinlich, daß das Verfassungsgericht den kippt. Wäre es da vielleicht ein Vorteil immer schön die Anlage gemacht zu haben?

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Es ist ja nicht unwahrscheinlich, daß das Verfassungsgericht den kippt.

Erstmal ist das schon unwahrscheinlich.

Aber noch viel viel unwahrscheinlicher ist es, dass das rückwirkend erfolgt.

 

Zitat

Wäre es da vielleicht ein Vorteil immer schön die Anlage gemacht zu haben?

Und wie willst du die Bescheide in diesem Punkt vorläufig halten?

 

Stefan

 

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Fondsanleger1966
vor 1 Stunde von CitarNosis:

Die (inländischen) Banken könnten das ja auch einfach als vorausgefüllte für die Steuererklärung abrufbar machen, wie bei dem Rest teilweise ja schon geht, Gehalt, KK, Riester, etc.

Abrufbar ist es schon längst. Erst informieren, dann posten.

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chirlu
vor 12 Minuten von Fondsanleger1966:

Abrufbar ist es schon längst.

 

Nur die Ausnutzung des Freibetrags, nicht die anderen Informationen aus der Steuerbescheinigung (Höhe der Erträge, abgeführte Steuern, anrechenbare Quellensteuer usw.).

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CitarNosis
vor 3 Stunden von chirlu:

Ich vermute auch, dass einige wenig begeistert wären, wenn alle Kapitalerträge ans Finanzamt gemeldet würden

Was wäre der Nachteil? 

 

vor 3 Stunden von Sapine:

Klar 6 Beiträge schreiben, rechnen alles zusammen 5 Minuten

Wie ist denn dein Stundenlohn so bei 18.000 Beiträge. Bitte mal ausrechnen!

 

vor 3 Stunden von Sapine:

Dann noch traumhafte Ideen, wie die Banken das alles besser und für Dich schöner machen könnten

Und weiter? Was ist daran schlimm?

 

vor 3 Stunden von Sapine:

Geh und such dir einen Steuerberater, der macht das dann vielleicht so wie Du es möchtest.

Was genau ist dein Problem? Schlecht geschlafen?

 

vor 1 Stunde von Fondsanleger1966:

Abrufbar ist es schon längst. Erst informieren, dann posten.

Quelle? 
 

vor 1 Stunde von chirlu:

Nur die Ausnutzung des Freibetrags, nicht die anderen Informationen aus der Steuerbescheinigung (Höhe der Erträge, abgeführte Steuern, anrechenbare Quellensteuer usw.).

Eben:
https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/belegabruf_(privatpersonen)

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Fondsanleger1966
vor 55 Minuten von CitarNosis:

Was wäre der Nachteil?

Weitgehende Aufhebung des Bankgeheimnis

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Sapine
vor 1 Stunde von CitarNosis:

Wie ist denn dein Stundenlohn so bei 18.000 Beiträge. Bitte mal ausrechnen!

Für mich ist das Hobby und Informationsbeschaffung. Auch bei meinen weiteren Aktivitäten im Ehrenamtlichen Bereich berechne ich nicht nach Stundenlohn. 

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CitarNosis
vor 3 Stunden von Fondsanleger1966:

Weitgehende Aufhebung des Bankgeheimnis

Erst sagst du (in einer sehr netten Art) ich soll mich informieren, bevor ich poste, aber hattest nicht mal recht. 
Die inländischen Steuer werden doch auch so gemeldet und abgeführt, aber egal ist nur Wunschdenken und nicht der ist Zustand.

 

vor 3 Stunden von Sapine:

Informationsbeschaffung

Und das Recht hast du explizit alleine oder was denkst du was ich hier mache? Ich verstehe nicht wie man so ein Thread mit so einem unqualifizierten und provokanten Antwort unnötig aufbläht. Du könntest dir auch einen Honorarberater suchen, der macht das dann vielleicht so wie Du es möchtest.

An den Rest danke für die Antworten, hat mir auf jeden Fall geholfen.

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Sapine
vor 32 Minuten von CitarNosis:

Und das Recht hast du explizit alleine oder was denkst du was ich hier mache? Ich verstehe nicht wie man so ein Thread mit so einem unqualifizierten und provokanten Antwort unnötig aufbläht.

Du hattest mich gefragt - war für mich ein ausreichender Grund. Wieder was gelernt. 

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Fondsanleger1966
· bearbeitet von Fondsanleger1966
vor 2 Stunden von CitarNosis:

Die inländischen Steuer werden doch auch so gemeldet

... nein, abgeführte KapESt wird nicht individuell an das Finanzamt gemeldet, sondern nur an den Anleger. Der meldet sie bei Bedarf an das Finanzamt.

 

Siehe z.B.:

Zitat

Die Banken führen die Kapitalertragsteuer pauschal und anonym an das Finanzamt ab. 

https://www.suedwestbank.de/service/abgeltungssteuer/

 

Wie schon geschrieben:

vor 9 Stunden von Fondsanleger1966:

Erst informieren, dann posten.

 

 

vor 2 Stunden von CitarNosis:

Erst sagst du (in einer sehr netten Art) ich soll mich informieren, bevor ich poste, aber hattest nicht mal recht. 

Alle inländischen Finanzdienstleister melden die ausgenutzten KapESt-Freibeträge, um die es Dir hier im Thread ging, an ein Bundesamt, über das diese in den Elster-Belegabruf eingespielt werden, so wie es

vor 11 Stunden von CitarNosis:

bei dem Rest teilweise ja schon geht, Gehalt, KK, Riester, etc.

Darauf hatte ich Dich hingewiesen. Das kann auch jeder, der Elster und den Belegabruf nutzt, bestätigen. Was soll daran nicht stimmen?

 

vor 11 Stunden von CitarNosis:

Die (inländischen) Banken könnten das ja auch einfach als vorausgefüllte für die Steuererklärung abrufbar machen

Nein, natürlich nicht, weil sie gar keinen Zugriff auf die entsprechenden Funktionen bei Elster haben. Den hat nur die Finanzverwaltung. Die weiß aber nicht, was für den einzelnen Steuerbürger abgeführt wurde, sondern nur, was freigestellt wurde.

 

Daher:

vor 9 Stunden von Fondsanleger1966:

Erst informieren, dann posten.

 

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MeinNameIstHase
Am 14.2.2025 um 09:58 von SlowHand7:

Einen FSA über 1000€ von dem 100€ genutzt sind kann kan ruhig stehen lassen wenn man bei dieser Bank keine Erträge mehr erwartet.

Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Korrektur nach § 153 AO:
 

Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist,

1. dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und dass es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist oder

2. ...
so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen.


Da hier die Bank zuständig für den Steuereinbehalt ist, sollte es reichen, wenn dort per Änderungsformular der FSA korrigiert wird. Das zumindest meine Auslegung.

 

Wenn man andere Vorschriften im EStG zur Abgeltungssteuer liest, sollte es im Ergebnis sogar folgenlos bleiben, wenn man eine übermäßgie Inanspruchnahme erst per Steuererklärung korrigiert. Vergleichbar halte ich das z.B. mit dem Fall, dass die Bank die Steuern auf die Vorabpauschale mangels Kontodeckung nicht abbuchen kann. Da reicht ja auch die Korrektur per Steuererklärung (sowie Festsetzung und Zahlung per Steuerbescheid).

 

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