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opm

Hallo Fachleute, folgendes Problem:

2006 habe ich (dummer Fehler) Aktien einer Seifenblase gekauft. Diese schlummerten sehr lang in zwei verschiedenen Depots (RAIBA und IngDiBa).

2011 habe ich dann die beiden Depots in einem zusammengeführt (IngDiBa).

2025 habe ich das Depot der IngDiBa - hier lagen nur die Blasen-Aktien, ohne echten Restwert - komplett auf mein Depot bei der CortalConsors

übertragen. Verlustverrechnungstopf mit angekreuzt, wobei ja noch keine Verluste realisiert waren.

In meinem Depot sind die Aktien jetzt auch angekommen - allerdings steht kein "damaliger" Kaufpreis dabei. Wenn ich diese jetzt verkaufe bzw.

löschen lasse, wie komme ich zu der (nicht unerheblichen) Anrechnung meines Verlusts?

 

Ich hoffe, ich habe alle notwendigen Daten mit eingetragen und mir kann jemand helfen. Vielen Dank schon mal!

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Sapine

Bei Erwerb 2006 wirst Du keine Verluste geltend machen können. Jedenfalls nicht wenn Du steuerlich in Deutschland ansässig bist. 

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SlowHand7
vor 4 Minuten von opm:

Hallo Fachleute, folgendes Problem:

2006 habe ich (dummer Fehler) Aktien einer Seifenblase gekauft. 

 

In meinem Depot sind die Aktien jetzt auch angekommen - allerdings steht kein "damaliger" Kaufpreis dabei. Wenn ich diese jetzt verkaufe bzw.

löschen lasse, wie komme ich zu der (nicht unerheblichen) Anrechnung meines Verlusts?

 

Das kannst du gleich mal vergessen.

Käufe vor 2009 sind Altbestand und daher steuerlich nicht relevant.

Deshalb gibt es auch keine Anschaffungsdaten.   :)

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opm
vor 7 Minuten von SlowHand7:

Das kannst du gleich mal vergessen.

Käufe vor 2009 sind Altbestand und daher steuerlich nicht relevant.

Deshalb gibt es auch keine Anschaffungsdaten.   :)

Danke für die Antwort - das ist schade, ich hatte gehofft, zumindest noch einen kleinen Teil zurück zu erhalten. Aber meine Dummheit damals bleibt halt eine Dummheit. ;-)

vor 14 Minuten von SlowHand7:

Das kannst du gleich mal vergessen.

Käufe vor 2009 sind Altbestand und daher steuerlich nicht relevant.

Deshalb gibt es auch keine Anschaffungsdaten.   :)

Jetzt habe ich noch das hier gefunden:

 

"Seit 2014 gilt: Verluste nach § 23 EStG aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien aus der Zeit vor 2009, die bis 2013 nicht mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden konnten, dürfen nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG verrechnet werden.

Darunter fallen z.B. Gewinne aus dem Verkauf einer Mietimmobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung oder aus dem Verkauf anderer Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres. Auch bei der Veräußerung von Rechten an Grundstücken, also Nießbrauchsrechten, Erbbaurechten oder Wegerechten, kann ein Spekulationsgewinn anfallen, den Sie mit alten Spekulationsverlusten verrechnen können." - Quelle: www.steuertipps.de

 

Wenn das so stimmt, müsste doch der Kaufpreis im Depot dauerhaft hinterlegt sein, oder? Oder hat die Quelle unrecht?

vor 18 Minuten von Sapine:

Bei Erwerb 2006 wirst Du keine Verluste geltend machen können. Jedenfalls nicht wenn Du steuerlich in Deutschland ansässig bist. 

Danke für die Antwort - ich habe folgendes gelesen:

 

"Seit 2014 gilt: Verluste nach § 23 EStG aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien aus der Zeit vor 2009, die bis 2013 nicht mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden konnten, dürfen nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG verrechnet werden.

Darunter fallen z.B. Gewinne aus dem Verkauf einer Mietimmobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung oder aus dem Verkauf anderer Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres. Auch bei der Veräußerung von Rechten an Grundstücken, also Nießbrauchsrechten, Erbbaurechten oder Wegerechten, kann ein Spekulationsgewinn anfallen, den Sie mit alten Spekulationsverlusten verrechnen können." - Quelle: www.steuertipps.de

 

Wenn das so stimmt, müsste doch der Kaufpreis im Depot dauerhaft hinterlegt sein, oder? Oder hat die Quelle unrecht?

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Sapine

Bis 2009 gab es verrechenbare Verluste, wenn Du beispielsweise vor Ablauf eines Jahres mit Verlust verkauft hattest. Nach einem Jahr Haltedauer galt die Verjährung ähnlich wie es das heute noch bei Immobilien gibt (da allerdings zehn Jahre). Wenn Du also vor 2009 gekauft hattest und nach mehr als einem Jahr Haltedauer verkaufst, gibt es keine steuerlich relevanten Verluste. Hättest Du beispielsweise im Dezember 2008 gekauft und im September 2009 mit Verlust verkauft, hättest Du diese Verluste noch eine Zeit lang geltend machen können. Ob Dein Zitat noch stimmt bin ich nicht sicher, weil sich kürzlich da was geändert hat bezüglich der Einschränkungen bei der Berechnung. Dein Problem hier ist aber, dass Kursgewinne und -verluste nach Ablauf eines Jahres nicht mehr realisiert werden können. 

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PrivateBanker

Verluste mit Aktien waren damals realisierte Verluste während einer Haltefrist/Spekulationsfrist von 1 Jahr !!

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west263
vor 24 Minuten von opm:

Wenn das so stimmt, müsste doch der Kaufpreis im Depot dauerhaft hinterlegt sein, oder?

Der Kaufpreis spielt bei dir keine Rolle mehr.

Sämtliche Gewinne und Verluste gehören dir.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von opm:

Seit 2014 gilt: Verluste nach § 23 EStG aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien aus der Zeit vor 2009, die bis 2013 nicht mit positiven Kapitaleinkünften verrechnet werden konnten, dürfen nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG verrechnet werden.

Für Dich nicht relevant.

 

Für Dich gilt: Gewinn oder Verlust aus solchen Altbeständen sind Privatsache, weil die Spekulationsfrist schon seit 2007 (ein Jahr nach Anschaffung) für Dich abgelaufen war. 

 

Unterm Strich eine Mischung aus § 23 und § 20 EStG mit besonderen Übergangsregelungen, die du in § 52 Absatz 20 EStG findest.

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opm

Ich danke für all die Antworten - die mich nicht freuen, aber mir Klarheit geben. ;-)

 

Kann geschlossen werden, vielen Dank!

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Urmel65
Am 13.2.2025 um 17:19 von SlowHand7:

Das kannst du gleich mal vergessen.

Käufe vor 2009 sind Altbestand und daher steuerlich nicht relevant.

Deshalb gibt es auch keine Anschaffungsdaten.   :)

Bin sicher kein Steuerexperte.

Aber für meines Wissens haben zumindest die Besitzer von Alt Fondsanteilen noch Bestandsschutz und können Ihren Freibetrag bis 100.000 EUR ausnutzen.

Daher müssen/sollten die Banken durchaus die Einstandkurse kennen, um den Gesamt-Gewinn beim Verkauf ausweisen zu können

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SlowHand7
vor 6 Minuten von Urmel65:

Bin sicher kein Steuerexperte.

Aber für meines Wissens haben zumindest die Besitzer von Alt Fondsanteilen noch Bestandsschutz und können Ihren Freibetrag bis 100.000 EUR ausnutzen.

Daher müssen/sollten die Banken durchaus die Einstandkurse kennen, um den Gesamt-Gewinn beim Verkauf ausweisen zu können

Da vermischt du einiges.

Dieser Freibetrag betrifft die Gewinne von 2009 bis 2017. Da gab es schon gespeicherte Einstandskurse.

Was davor war ist irrelevant.

 

Hier ging es auch um Aktien und um Verluste.

Da gibt es das natürlich nicht.

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Urmel65
vor 3 Minuten von SlowHand7:

Dieser Freibetrag betrifft die Gewinne von 2009 bis 2017. Da gab es schon gespeicherte Einstandskurse.

Was davor war ist irrelevant.

Bist Du Dir sicher?

Wie in dem o.g. Beispiel

Kauf am 30.11.2008    1000.-

Fiktiver Verkauf 31.12.2017   1800.-

Tatsächlicher Verkauf 2023   2000.-

 

=> Steuerfrei 800.- (2009-2017)

=> 200.- über LStE gegen den Freibetrag zu rechnen

 

Damit benötige ich doch von der Bank den Gewinn gegenüber meinem Einstandskurs abzgl. dem steuerfreien Anteil

 

 

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MeinNameIstHase
vor 8 Minuten von Urmel65:

Bist Du Dir sicher?

Wie in dem o.g. Beispiel

Es geht um Aktien, nicht um Investmentfondsanteile.

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Urmel65
· bearbeitet von Urmel65
vor 3 Minuten von MeinNameIstHase:

Es geht um Aktien, nicht um Investmentfondsanteile.

ja, das stimmt.

Wollte das auch nicht vermischen.

Meine Antwort bezog sich auf die o.g. Aussage von @SlowHand7, welche ich als grundsätzlich eben auch für Altfonds verstanden habe.

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MeinNameIstHase

@Urmel65 

Dann mach doch für Dein Problem einfach ein neues Thema auf. Falls der Themenstarter hier das Thema abonniert hat, flattern ihm jetzt ein halbes Dutzend Nachrichten über Antworten rein, die absolut nichts mit seinem Problem zu tun haben.

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Urmel65
vor 13 Minuten von MeinNameIstHase:

@Urmel65 

Dann mach doch für Dein Problem einfach ein neues Thema auf. Falls der Themenstarter hier das Thema abonniert hat, flattern ihm jetzt ein halbes Dutzend Nachrichten über Antworten rein, die absolut nichts mit seinem Problem zu tun haben.

Sorry, mein Fehler. 

 

Mach ich, danke

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