Phynix 12. Februar Hallo ich habe eine Frage zu den steuern. Also ich bin verheiratet und mit meiner Frau steuerlich gemeinsam veranlagt. Wenn ich sagen wir 7000€ in eine Aktie X anlege und diese macht in einem Jahr so 2300€ gewinn muss ich ja wenn ich sagen wir Aktien im wert von 2000€ verkaufe keine Steuer zahlen. Was ist wenn ich dann diese 2000€ in die selbe Aktie reinvestiere oder in eine Andere Aktie investiere muss ich dann steuern zahlen auf die 2000€ ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium 12. Februar Warum müsst Ihr dann keine Steuern zahlen? Oder hast Du vergessen zu erwähnen, dass Du bei dem depotverwaltenden Institut einen Freistellungsauftrag hinterlegt hast oder Anlage KAP abgeben wirst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Phynix 12. Februar Ja wir haben einen Freistellungsauftrag gemacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 12. Februar · bearbeitet 12. Februar von stagflation Solange Du die Aktien hältst, machen sie keine Gewinne oder Verluste. Der Kurs kann steigen oder fallen. Dann gibt es Buchgewinne oder Buchverluste. Diese haben aber keine allzugroße Bedeutung. Insbesondere bedeuten sie keine wirklichen Gewinne oder Verluste für Dich. Und Steuern muss man als Privatanleger auf Buchgewinne von Aktien auch nicht zahlen. Abgerechnet wird erst, wenn Du verkaufst. Dann wird die Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlösen gebildet. Das ist der Gewinn - und der muss versteuert werden. Die ersten 2.000 € in jedem Jahr werden mit dem Sparer-Pauschbetrag verrechnet. Für alles, was darüber hinaus geht, werden 25% Abgeltungssteuer und Soli einbehalten. Den Verkaufserlös (abzüglich Steuern) kannst Du frei verwenden. Du kannst davon Essen gehen, in den Urlaub fahren oder auch wieder neue Wertpapiere kaufen. Manche Anleger verkaufen jedes Jahr einen Teil ihrer Wertpapiere, um den Sparer-Pauschbetrag auszuschöpfen. Das ausbezahlte Geld investieren sie dann sofort wieder in Wertpapiere. Wenn man den Sparer-Pauschbetrag nicht ausschöpft, verfällt der nicht genutzte Teil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 12. Februar vor 12 Minuten von Phynix: Wenn ich sagen wir 7000€ in eine Aktie X anlege und diese macht in einem Jahr so 2300€ gewinn muss ich ja wenn ich sagen wir Aktien im wert von 2000€ verkaufe keine Steuer zahlen. Was ist wenn ich dann diese 2000€ in die selbe Aktie reinvestiere oder in eine Andere Aktie investiere muss ich dann steuern zahlen auf die 2000€ ? Nicht der Wert der Aktien wird versteuert sondern der Gewinn. Wenn du für 6k verkaufst und dabei 2k Gewinn realisierst wird der mit dem FSA verrechnet und du zahlst keine Steuern darauf. Was du dann mit dem Gewinn machst spielt steuerlich keine Rolle. Eine Wiederanlage ist natürlich sinnvoll wenn man das Geld nicht braucht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Phynix 12. Februar Ok und wie hoch ist der? Ok also muss ich das ganze Paket verkaufen das wären dann sagen wir nach dem Beispiel oben 9300€. Somit muß ich auf 300 steuern zahlen da diese ja die 2000€ Gewinn überschreiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 12. Februar · bearbeitet 12. Februar von stagflation Du kannst auch einen Teil Deiner Aktien verkaufen, so dass der Gewinn gerade 2.000 € ist... Wenn man die Aktien in mehreren Tranchen gekauft hat, muss man allerdings aufpassen, weil das FIFO-Prinzip gilt. Beim einem Teilverkauf werden diejenigen Aktien zuerst verkauft, die man auch zuerst gekauft hat. Man kann also nicht mit dem Durchschnittsgewinn rechnen, sondern muss jede Tranche einzeln betrachten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 12. Februar vor 10 Minuten von Phynix: Ok und wie hoch ist der? Ok also muss ich das ganze Paket verkaufen das wären dann sagen wir nach dem Beispiel oben 9300€. Somit muß ich auf 300 steuern zahlen da diese ja die 2000€ Gewinn überschreiten. Du wirst doch wohl einen Taschenrechner oder besser Excel bedienen können? Wenn es mehrere Käufe gab bei jedem den Einstandswert ermitteln und vom aktuellen Wert abziehen, dazu die anteilgen Gebühren. Dann wird von alt nach neu (FIFO) summiert bis die 2k Gewinn erreicht sind. Dann musst du vielleicht Aktien für 8555€ verkaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Phynix 12. Februar Ok danke für die Info das hat mir echt geholfen. Cu Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mayard 13. Februar vor 23 Stunden von SlowHand7: Wenn es mehrere Käufe gab bei jedem den Einstandswert ermitteln und vom aktuellen Wert abziehen, dazu die anteilgen Gebühren. M.E. kann man bei der Kapitalertragssteuer keine Werbungskosten (Gebühren) geltend machen, oder wie meinst Du das mit den Gebühren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt 13. Februar Gerade eben von Mayard: M.E. kann man bei der Kapitalertragssteuer keine Werbungskosten (Gebühren) geltend machen, oder wie meinst Du das mit den Gebühren? Die Kaufgebühren erhöhen den Einstandspreis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mayard 13. Februar vor 1 Minute von hattifnatt: Die Kaufgebühren erhöhen den Einstandspreis. Ah ist das so, war mir nicht bewusst. Dachte es geht nur um den Einstandspreis ohne Kaufgebühren. Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 13. Februar vor 1 Minute von Mayard: M.E. kann man bei der Kapitalertragssteuer keine Werbungskosten (Gebühren) geltend machen, oder wie meinst Du das mit den Gebühren? Die direkt auf das Geschäft bezogenen Gebühren (Provisionen etc) sind natürlich anrechenbar. Baader macht das aber nicht. Sonstige Dinge wie Depotgebühren oder Schuldzinsen sind als Werbungskosten abgegolten und nicht anrechenbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 14. Februar vor 4 Stunden von hattifnatt: Die Kaufgebühren erhöhen den Einstandspreis. § 20 Absatz 4 EStG (Auszug): Gewinn (Anmerkung: bei einem Veräußerungsgeschäft) ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten ... Zum Verständnis: Verkaufserlös (Einnahmen) - Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veräußerung - Anschaffungskosten = Veräußerungsgewinn (der auch negativ sein kann und dann auch als Veräußerungsverlust bezeichnet wird) Es wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten in unmittelbaren Zusammenhang mit der Anschaffung, zu den Anschaffungskosten gehören. Letztlich landet man aber bei § 255 HGB, der Grundlage für den Anschaffungsbegriff auch im Steuerrecht ist, sofern im Gesetz keine spezielleren Regeln genannt werden. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben ... Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind abzusetzen. Kosten die weder der Anschaffung- noch der Veräußerungstransaktion zuzuordnen sind, unterliegen dem Werbungskostenabzugsverbot. Zum Beispiel Kreditzinsen für den Kredit, der zum Kauf eines Wertpapiers eingesetzt wird. Die Logik. Die Zinsen werden für die Haltedauer berechnet, nicht für die Anschaffung oder die Veräußerung selbst. Gleiches gilt für Depotgebühren .... die fallen während der Besitzzeit der Wertpapiere an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag