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Pfennigfuchser

Beihilfe in der GKV

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Pfennigfuchser

Wir hatten kürzlich im Freundeskreis die Diskussion und ich meine, hier schon etwas dazu gelesen zu haben, finde es aber nicht:

 

Kind ist über ein Elternteil beihilfeberechtigt. Jedoch über das andere Elternteil freiwillig in der GKV versichert.

Kann für ärztliche Leistungen, die von der GKV nicht übernommen werden, Beihilfe gewährt werden (sofern die entsprechende Leistung überhaupt grundsätzlich beihilfefähig ist, so viele fallen mir da gar nicht ein)?

 

Rätselnde Grüße, Pfennigfuchser

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chirlu
vor 6 Stunden von Pfennigfuchser:

Wir hatten kürzlich im Freundeskreis die Diskussion und ich meine, hier schon etwas dazu gelesen zu haben, finde es aber nicht

 

 

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Pfennigfuchser

Danke! Wie peinlich. Die Diskussion hatte ich innerlich in einer ganz anderen Ecke abgespeichert (aufpassen, wann Kind wieviel verdient), aber irgendwie Deinen erhellenden Nachsatz noch in Erinnerung. Die Kollegin, mit der ich das diskutiert habe, hat inzwischen sogar (superschnell) eine Rückmeldung von der Beihilfe diesbezüglich bekommen: Wie Du schreibst, kann sie die Rechnungen, die die GKV nicht zahlt, bei der Beihilfe einreichen. Letztere hat allerdings auch schon drauf hingewiesen, dass sie sämtliche Schnörkel ebenfalls nicht zahlen, aber eben die Grundbehandlung. Da uns das eventuell auch noch ins Haus steht, verfolge ich das Ganze gespannt.

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yuser
· bearbeitet von yuser
vor 19 Stunden von Pfennigfuchser:

Kind ist über ein Elternteil beihilfeberechtigt. Jedoch über das andere Elternteil freiwillig in der GKV versichert.

Warum will man hier ernsthaft die GKV nutzen?
 

Alleine die Zusatzversicherungen kosten mehr wenn ich das bei mir über die GKV machen würde anstatt die 20% im Quotentarif der PKV zu versichern und es „bei meiner Frau“ klassisch mit 80% Beihilfe abzuwickeln… die rund 35€ pro Monat sind für mich persönlich sehr gut angelegt… Und falls wieder ein Kinderarzt seine Kassenzulassung zurück gibt dann bin ich davon auch nicht betroffen…

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser
Tippfehler

Ich weiß nicht, warum es die Kollegin macht.

 

Aber wir haben die gleiche Konstellation. Ich mache es weil ich die Kombi PKV/Beihilfe maximal nervig finde (keine Lust auf die ganzen Abrechnungen) und die Absicherung der Kinder in der GKV wirklich ziemlich gut ist. Warum soll ich dann der PKV noch monatlich 35 pro Nase in den Rachen werfen? Die stecke ich lieber in den Aktiensparplan der Kinder. Die Kinder haben jetzt gemeinsam schon 20 Jahre GKV hinter sich, und ich habe 1x um die 40€ zuzahlen müssen (wie ich heute weiß, hätte ich die sogar von der Beihilfe zurückbekommen können), ansonsten immer nur das Kärtchen über den Tresen gereicht, auch bei Medikamenten, etc. Bisher aber schon 20x12x35=8400 Beiträge gespart (ok, stimmt nicht ganz, die kann man zum Großteil von der Steuer absetzen), und jede Menge Verwaltungsaufwand (letzteres wiegt für mich mehr).

 

Zusatzversicherungen haben wir auch keine. Wofür? Ich habe tatsächlich vor einiger Zeit mal über Zahnzusatz nachgedacht, da uns wie der Kollegin eine weitere Zahnspange blühen könnte. Habe aber aus der Diskussion hier gelernt, dass sich selbst das nicht lohnt, da man dann über die Beihilfe einen Großteil zurückbekäme und der Rest dann auch nicht mehr ist, als jahrelang in die Versicherung zu zahlen. Ein Kind hat bereits eine Zahnspange, da haben wir bisher nichts dazugezahlt.

 

Wenn es hart auf hart käme (irgendeine schlimme Erkrankung) nähmen wir das betroffene Kind in die PKV, dafür zahlen wir mtl. unter zwei € Anwartschaftsversicherung.

 

Ich empfinde die Situation als luxuriös.

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yuser
· bearbeitet von yuser
vor 3 Stunden von Pfennigfuchser:

nähmen wir das betroffene Kind in die PKV, dafür zahlen wir mtl. unter zwei €

Vollkasko im Hintergrund, quasi ein Airbag für alle Fälle… würde ich mir auch offen halten.

 

vor 3 Stunden von Pfennigfuchser:

Wofür?

Wenn es mal richtig zur Sache geht und Du einen Arzt deiner Wahl konsultieren möchtest und nicht den Diensthabenden etc. pp… und wenn es dann nicht mehr um 50€ hier oder da mehr geht sondern um Großschäden…

 

Neuster Trend, der vielen im Alltag weh tut: Kinderarzt gibt Kassenzulassung zurück! 20-25 andere im Umkreis von 80km oder so lehnen dankend alle ab… kürzlich erlebt bei Kollegen… Man nähme keine neuen Patienten, alle überlastet… Und die wollen oder können nicht, obwohl sie GKV versichert sind, in die (jetzt) Privatpraxis und alles aus der eigenen Tasche zahlen…

 

PKV/Beihilfe: who cares, Rechnung einreichen und fertig. 

vor 3 Stunden von Pfennigfuchser:

Ich empfinde die Situation als luxuriös.

Ja, in deinem Fall schon - wenn’s knallt dann reichst halt doch die Rechnungen ein, nachdem Du PKV/Beihilfe „aktiviert“ hast. 
 

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Pfennigfuchser
vor 2 Stunden von yuser:

Ja, in deinem Fall schon - wenn’s knallt dann reichst halt doch die Rechnungen ein, nachdem Du PKV/Beihilfe „aktiviert“ hast. 

Ja, genau. Aber ehrlich gesagt, habe ich mich in der GKV bisher immer sehr gut aufgehoben gefühlt. Wir haben in der Familie einen Fall, Kind in der GKV, in dem es geknallt hat, auch der hat mehrfach schnellstmöglich wirklich hervorragende Leistungen am hiesigen Uniklinikum bekommen. Da hat sich dann die Koryphäe persönlich gekümmert. Meine Erfahrung ist, dass sich der Unterschied eher bei mitteldringenden Fällen zeigt. Da bekommt man als Privatpatient eben schneller einen Termin, auch mal eine Untersuchung mehr oder nen Händedruck vom Chefarzt.

 

Wir haben hier örtlich eine gute Kinder- und Facharztversorgung, da ist es kein großes Problem, unterzukommen. Ich kenne auch andere Landstriche, da spielt der Privatstatus dann sicher eher eine Rolle. Wobei auch da alle untergekommen sind und akute Fälle immer schnell und gut behandelt wurden.

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August+
· bearbeitet von August+

Also, es kommt auf das Beihilferecht an (Dienstherr). In Hessen bekommt man die Kinder gar nicht in die Beihilfe, wenn sie GKV-familienversichert werden können. Beim Bund und den anderen Ländern ginge dies; aber wenn das Kind z.B. in Bayern dennoch GKV-mitversichert ist, muss man die GKV-Sachleistung "vorrangig" nutzen, d.h. 80% Beihilfe gibt es nur auf Wahlleistungen minus happige SB, auf 60% des Materials beim Zahnersatz (= effektiv 48%), auf Privatarztrechnungen (Ärzte ohne GKV-Zulassung) sowie Privatrezepte minus Rezeptgebühr. Dies alles macht nur Krankenhaus- und Zahnzusatzversicherungen billiger, da es spezielle Zusatzversicherungen für diese Klientel gibt. Bei einigen Beihilfeordnungen könnte man in der GKV Kostenerstattung wählen und aus dem Kind einen ambulanten Privatpatienten machen, die Beihilfe zahlt nach Pauschalkostenerstattungsvorleistung (z.B. TK 25%, AOKen 30%-5%=28,5%) Arztrechnungen auf 100% auf.

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chirlu
vor 6 Stunden von August+:

es kommt auf das Beihilferecht an (Dienstherr).

 

Im konkreten Fall geht’s um den Bund.

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