Delorion87 10. Februar Hallo Zusammen, ich habe eine fiktive Frage. Man hat vor der Ausbildung einen BU-Vertrag abgeschlossen. Nach der Ausbildung hat man noch ein halbes Jahr als Geselle gearbeitet und danach ein Studium (welches Verwandt mit dem Ausbildungsberuf ist) gemacht und auch abgeschlossen. Im Studium erlitt man eine chronische Krankheit und wurde mehrere Semester krankgeschrieben. -Bekommt man , wenn man die ärtzlichen Bescheinigungen beim Versicherer einreicht, diese Semesterausfallzeiten bezahlt? -Das letzte Semester wurde mit "Ach und Krach" noch durchgezogen um das Studium positiv abgeschlossen zu haben. - Würde man für die Zeit nach dem Studium auch noch Leistung erhalten (da man ja den Beruf für den man studiert hat nicht mehr ausüben kann). Kleiner Hinweis: Es geht um psychiatr. Erkrankungen Danke schonmal für Eure Rückmeldungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
quippy 10. Februar · bearbeitet 10. Februar von quippy Zu nächst ein Mal muss man wirklich berufsunfähig sein, also den Beruf nicht mehr ausüben können. Studentenstatus ist im fiktiven Beispiel dann der Beruf. Ferner kommt es darauf an, ob in dem Vertrag etwas zur Verweisung in einen anderen Beruf stünde; Stichwort abstrakte oder konrete Verweisung. Edit: Wurde das Studium abgeschlossen, also mit Abschluss und geht es nun darum, nach dem erfolgreichen Studium nicht einen Beruf ausüben zu können aufgrund von berufsunfähigkeit? Eine Krankschreibung ist nicht mit einer Berufsunfähigkeit gleichzustellen. Deshalb müsste eine solche vom Arzt, bzw medizinischen Dienst festgestellt werden. Also konkretisiere dein Beispiel gerne noch mal, dann fällt es vermutlich leichter, darauf zu antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delorion87 10. Februar Danke für die Anwort. Genau. Also die Person ist "wirklich" im Studium und darüber hinaus berufsunfähig erkrankt. Die Person hat diverse Arztbriefe von verschiedenen Fachärzten, wie Psychiatern, Neurologen als auch Krankschreibungen für das jeweilige Semester und ist auch darüber hinaus in Dauerbehandlung. Die Erkrankung wird von Fachärzten als schwerwiegend und chronifiziert aufgeführt. In den Vertragsbedingungen steht, dass auf eine abstrakte Verweisung verzichtet wird. Über den Studentenstatus steht nichts geschrieben. Über Schüler steht, dass Anstelle die BU Rente dann die volle Erwerbsminderung greift. Über das Internet habe ich herausgefunden, dass im Versicherungsgesetz Schüler und Studenten nicht den gleichen Status haben. Richtig, für den Abschlusss hat lediglich noch die Thesis gefehlt, welche dann noch vollendet wurde, um mit einem "positiven Gefühl" auszutreten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 10. Februar · bearbeitet 10. Februar von Fondsanleger1966 Hallo, herzlich willkommen im Forum! Den Versicherungsmakler ansprechen, über den die BU-Police abgeschlossen wurde, oder einen auf die BU-Antragsstellung spezialisierten (gerichtlich zugelassenen) Versicherungsberater. Der arbeitet gegen (Erfolgs-)Honorar, bietet oft aber ein kostenloses Orientierungsgespräch an. vor 1 Stunde von Delorion87: darüber hinaus berufsunfähig erkrankt. Haben die Ärzte das für den erforderlichen Prognosezeitraum zukunftsorientiert schriftlich bestätigt? Dann großen Glückwunsch zu diesen Ärzten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delorion87 10. Februar Wie gesagt; AU's und Ärztebriefe sind vorhanden und wurden von der Universität anerkannt. In den Ärztebriefen steht drin, dass die Krankheit chronisch und schwer ist. Es steht nicht drin, dass man in Zukunft nicht in diesem Bereich weiterarbeiten kann/soll oder sonstiges. Glaube da halten sich die Fachärzte sowieso eher zurück.. Jedoch ist es ja trivial, dass man mit dieser Diagnose in derartigem Beruf (Ingenieur) keine 50% Leistung erbringen kann. Nun nochmal zurück zur Anfangsfrage: - Muss die Versicherung für die Krankheitssemester aufkommen? - Wie ist die Regelung für die Zeit nach dem Studium? Muss die Versicherung weiterhin BU Rente bezahlen? Der Makler, bei dem ich die Versicherung damals abgeschlossen habe ist bereits schon länger in Rente. Wo finde ich einen solchen gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 10. Februar Hier findest Du vermutlich ein paar Anhaltspunkte https://hartmutwalz.de/echte-honorarberater/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fondsanleger1966 10. Februar vor einer Stunde von Delorion87: Es steht nicht drin, dass man in Zukunft nicht in diesem Bereich weiterarbeiten kann/soll oder sonstiges. Glaube da halten sich die Fachärzte sowieso eher zurück.. Jetzt hast Du einen der Knackpunkte erkannt. vor einer Stunde von Delorion87: - Muss die Versicherung für die Krankheitssemester aufkommen? Was steht im Vertrag drinnen zu Meldefristen und rückwirkenden Leistungen? vor einer Stunde von Delorion87: Der Makler, bei dem ich die Versicherung damals abgeschlossen habe ist bereits schon länger in Rente. Was sagt sein Nachfolger dazu? Bzw. die Person, die die Bestandspflegeprovision erhält? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 10. Februar Bevor wir ihn einem MLP Mitarbeiter in die Hände treiben sollten wir zumindest wissen über wen die Versicherung abgeschlossen wurde (Gesellschaft) und vielleicht noch den Tarif. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MatthiasHelberg 13. Februar Wenn es in der BU einen Zusatzbaustein für Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit gibt (und die Bedingungen gut sind), reicht der Nachweis der ununterbrochenen Krankschreibung über mehr als 6 Monate aus, um Leistungen zu bekommen. Die Rente wird dann solange gezahlt, wie man die ununterbrochene Krankschreibung nachweist, aber immer befristet auf längestens 18 / 24 / 36 Monate, je nach Tarif. Ohne einen solchen AU-Baustein muss man Berufsunfähigkeit nachweisen. Gesetzlich geregelt ist, dass der "zuletzt ausgeübte Beruf" versichert ist. Man kann entsprechend argumentieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag