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SnowDome

1-Mann-GmbH nebenberuflich = keine SV-Pflicht mehr?

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SnowDome
vor 7 Stunden von phlp112:

Je nach Tätigkeit der GmbH besteht dem Grunde nach auch ein Risiko für Künstlersozialabgaben auf das GF-Gehalt, zB wenn du Websites programmierst. Angabegemäß zahlst du momentan kein Gehalt, daher wohl kein Risiko.

 

Bzgl. der Frage, ob du insgesamt SV-frei oder -pflichtig bist, kommt es auf die Gesamtumstände an. Das kann hier im Detail nachgelesen werden: https://datenbank.nwb.de/Dokument/797985/ oder hier als PDF: https://www.ip-gkv.de/kunden/pronovabkk/rundschreiben/index.php?cY=2019

 

"Grundsätzliche Hinweise - Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20. März 2019" => möglicherweise gibt es davon mittlerweile eine neue Fassung. Uns hatte der DRV-Prüfer diese Fassung in der letztjährigen BP als aktuelles Dokument bestätigt.

Hi @phlp112 , danke für die Ergänzungen. KSK ist hier auf jeden Fall kein Thema. Das von dir verlinkte Dokument ist genau das, was @chirlu weiter oben auch genannt hatte. Ich denke, das ist der entscheidende Baustein.

Mittlerweile ist der Fragebogen eingetroffen, er ist aber eher verwirrend, da er darauf abzielt, ob die GF-Tätigkeit nun selbstständig ist oder nicht. Selbstverständlich ist sie isoliert selbstständig, aber es geht ja um den Gesamteindruck, s. auch euer PDF.

Ich hatte irgendwo gelesen, dass Krankenkassen als Einzugsstellen seit 2022 ein Statusverfahren durchführen müssen, wenn sie Kenntnis von so einem Sachverhalt erlangen. Daher vermute ich, dass meine Krankenkasse da nun etwas aufgeschreckt und vielleicht sogar verwirrt ist, da der Prozess für sie halbwegs neu ist.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 2 Stunden von SnowDome:

Mittlerweile ist der Fragebogen eingetroffen, [...]

 

Ist es denn das offizielle V0027 Formular der Rentenversicherung für ein Statusfeststellungsverfahren, oder irgendwas eigenes von der Krankenkasse?

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SnowDome
vor 4 Stunden von s1lv3r:

 

Ist es denn das offizielle V0027 Formular der Rentenversicherung für ein Statusfeststellungsverfahren, oder irgendwas eigenes von der Krankenkasse?

Es ist ein eigenes Schreiben der Krankenkasse. Einige Fragen decken sich, es ist aber nichts exakt dasselbe.

 

Die Krankenkasse möchte auf Basis des Bogens erst einmal "nur" wissen, wie die GF-Tätigkeit einzuschätzen ist. Dass diese "selbstständig" ist, ist m. E. n. unstrittig. Daher ist der aktuelle Fragebogen etwas weit hergeholt, da dann im zweiten Schritt immer noch jemand offiziell nach obigem PDF beurteilen muss, welche Tätigkeit nun überwiegt.

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SnowDome

Das finale Schreiben ist nun da: Die Tätigkeit als AN wird als überwiegend angesehen, daher bleibt alles beim Alten :) Änderungen sind in Zukunft anzuzeigen, aber das ist aus meiner Sicht vollkommen nachvollziehbar.

 

Danke für die guten Diskussionen!

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